Erkekjetter
Vice Admiral
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Langsam wirds dumm: Wenn man die Tests nicht ablegen darf, wie du hier fantasierst, dann ist der vom Vortag nicht da wenn der Kontrolleur morgens um 10 da steht und ein Kreuz auch nicht gemacht an dem Tag und wenn doch, kann derjenige, der das Kreuz gemacht hat, NICHT nachweisen, dass ein Test vorhanden war im Zeitraum 24h zuvor. Ergo ist der An entweder ohne Test da, was nicht erlaubt wäre, oder das KReuz wurde gemacht ohne konkreten Nachweis. Genau deswegen reicht so eine Kreuzchen Liste auch nicht aus. Denn damit kann ich nichts nachweisen. Denn würde so kontrolliert, dann könnte man jedes Mal Kruezchen machen und bei Kontrolle drauf verweisen, dass die Tests gestern da waren und man noch innerhalb der 24h Frist wäre. Dabei ist es völlig egal, was du vermeintlich in der Berichterstattung gelesen haben willst, das ist nämlich exakt 0 relevant wenn es um eine Gesetzesgrundlage geht.Andy8891 schrieb:EIn Tag davor (innerhalb von 24h) ist immernoch VOR der Arbeit ....
Ich klinke mich hier aber aus, da du offensichtlich gar keine Frage hattest sondern ausschließlich deine Sicht bestätigt haben willst. Ich hab dir das BMAS zitiert und die den entsprechenden Artikel in der DSGVO benannt, die beide einer solchen Ablage der Ergebnisse nicht widersprechen sondern ganz im Gegenteil, sie fordern (Dokumentation) und erlauben es. Selbst wenn sich Kontrolleure mit einer Kreuzchenliste zufrieden geben im Einzelfall bedeutet das im Umkehrschluss eben nicht, dass ein AG die Tests nicht ablegen/speichern dürfe. Dafür gibt es explizit DSGVO Art. 6 Abs. 1f...