3G - Am Arbeitsplatz - Negativer Testnachweis soll abgelegt werden?

Andy8891 schrieb:
EIn Tag davor (innerhalb von 24h) ist immernoch VOR der Arbeit ....
Langsam wirds dumm: Wenn man die Tests nicht ablegen darf, wie du hier fantasierst, dann ist der vom Vortag nicht da wenn der Kontrolleur morgens um 10 da steht und ein Kreuz auch nicht gemacht an dem Tag und wenn doch, kann derjenige, der das Kreuz gemacht hat, NICHT nachweisen, dass ein Test vorhanden war im Zeitraum 24h zuvor. Ergo ist der An entweder ohne Test da, was nicht erlaubt wäre, oder das KReuz wurde gemacht ohne konkreten Nachweis. Genau deswegen reicht so eine Kreuzchen Liste auch nicht aus. Denn damit kann ich nichts nachweisen. Denn würde so kontrolliert, dann könnte man jedes Mal Kruezchen machen und bei Kontrolle drauf verweisen, dass die Tests gestern da waren und man noch innerhalb der 24h Frist wäre. Dabei ist es völlig egal, was du vermeintlich in der Berichterstattung gelesen haben willst, das ist nämlich exakt 0 relevant wenn es um eine Gesetzesgrundlage geht.

Ich klinke mich hier aber aus, da du offensichtlich gar keine Frage hattest sondern ausschließlich deine Sicht bestätigt haben willst. Ich hab dir das BMAS zitiert und die den entsprechenden Artikel in der DSGVO benannt, die beide einer solchen Ablage der Ergebnisse nicht widersprechen sondern ganz im Gegenteil, sie fordern (Dokumentation) und erlauben es. Selbst wenn sich Kontrolleure mit einer Kreuzchenliste zufrieden geben im Einzelfall bedeutet das im Umkehrschluss eben nicht, dass ein AG die Tests nicht ablegen/speichern dürfe. Dafür gibt es explizit DSGVO Art. 6 Abs. 1f...
 
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knoxxi schrieb:
Wir als Firma nicht, es wird aktiv nur das Häkchen auf der Papierliste archiviert, sondern jeder Mitarbeiter sollte sich diese ablegen und im Zweifel vorzeigen können.
Danke.

Genau so lese ich das auch überall.

@Erkekjetter
Wenn man die Tests nicht ablegen darf, wie du hier fantasierst, dann ist der vom Vortag nicht da wenn der Kontrolleur morgens um 10 da steht und ein Kreuz auch nicht gemacht an dem Tag und wenn doch, kann derjenige, der das Kreuz gemacht hat, NICHT nachweisen, dass ein Test vorhanden war im Zeitraum 24h zuvor.

Oh mann. So schwer verständlich ist das doch nicht.

Du beginnst um 9:00 Uhr deine Arbeit. Du kannst einen Test vorzeigen, den du z.B. gestern um 10:00 Uhr gemacht hast. (24h gültig)

Wenn um 11 Uhr die Kontrolle kommt und deine Liste kontrolliert, geht sie zum Mitarbeiter und dieser kann nachweisen, das er VOR Arbeitsbeginn einen negativen Test hatte.
 
Für mich drifteten ein Teil deiner Argumente wieder in Verschwurbler-Theorien ab. Was noch nicht kommuniziert wurde (Presse oder so,) exisitert nicht. Ist aber quatsch.

So wie knoxxi es schreibt. AG dokumentiert den Test an sich. Der AN muss denn Nachweis mit sich führen. Gilt übrigens für 3G generell so.
 
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Thorle schrieb:
Für mich drifteten ein Teil deiner Argumente wieder in Verschwurbler-Theorien ab. Was noch nicht kommuniziert wurde (Presse oder so,) exisitert nicht. Ist aber quatsch.
Wessen Argumente?

Thorle schrieb:
So wie knoxxi es schreibt. AG dokumentiert den Test an sich. Der AN muss denn Nachweis mit sich führen. Gilt übrigens für 3G generell so.
Ja und genau das schreibe ich doch die ganze Zeit ....
 
Interessant was sich Nichtgeimpfte(?) oder ich weiß langsam nicht mehr, wie ich die eigentlich nennen darf, ohne das die sich auch noch ausgegrenzt fühlen, alles einfallen lassen um irgendwie noch unangenehmer in diesen Zeiten aufzufallen.
Ist der Daten Sicherheit Anspruch eigentlich auch bei der Fuhrpark/Arbeitgeber Führerschein Kontrolle auch so hoch gewesen?....die ja auch entsprechend oft wiederholt sein muss....oder Ersthelfer usw, usw?

Und wenn man sooooo überlebenswichtige Fragen hat, sich so sehr um seine Rechte bezüglich Datenschutz und Impftod bemüht ist, kann man da nicht einfach beim AG, Gewerkschaft, Betriebsrat nachfragen?
Oder ist das eigentlich nur eine kleine Provokation um seinen Unmut über die Gängelei des regelmäßigen POC Tests Luft zu verschaffen?
 
Ja und in Betrieben mit einigen hundert AN hat dann auch jeder das dabei und die Kontrolleure gehen dann durch den Betrieb und lassen sich stichprobenartig es zeigen. Ganz sicher...

Und der An ders dann grad nicht hat, für den darf der AG ggf. den Kopf hinhalten, weil er grundsätzlich für die Durchführung verantwortlich ist. Darauf würde ich mich als AG nicht einlassen und schwupps, berechtigtes Interesse und damit konform mit der DSGVO.
 
Erkekjetter schrieb:
Und der An ders dann grad nicht hat,
Du darfst den Arbeitnehmer der keinen 3G Nachweis hat, NICHT zur Arbeit lassen....

Der AG hält nur den Kopf hin, wenn er einen AN ohne 3G Nachweis arbeiten lässt.

@Joker (AC)
Warum die persönlichen Angriffe? Es geht lediglich um Erfahrungen aus der Praxis.
 
Andy8891 schrieb:
@Joker (AC)
Warum die persönlichen Angriffe? Es geht lediglich um Erfahrungen aus der Praxis.
Das sollte nicht persönlich klingen.
Aber die Vermutung liegt halt auf der Hand, wenn du doch eigentlich jede Möglichkeit hast beim AG, Gewerkschaft, Innung, BR falls vorhanden nachfragen kannst?
Nach meiner Quarantäne habe ich am Montag einen negativ POC im Testzentrum gemacht und kein Stück darüber nachgedacht, ob und wer jetzt den PDF Screen beim Gesundheitsamt zu sehen bekommt.
(sonst ist die Quarantäne und Hausarrest nicht beendet)

Abends- zu Feier des Tages über Weihnachtsmarkt, hab ich auch die Wahl: Zeig ich alle meine Papiere dem THW an Absperrung .....oder gehe wieder nachhause (ohne Backfisch^^) aber dafür mit dem Wissen mein Recht auf DSGVO gegenüber dem Mädel durchgesetzt zu haben :rolleyes:
So eben auch bei AG......
 
Andy8891 schrieb:
Du darfst den Arbeitnehmer der keinen 3G Nachweis hat, NICHT zur Arbeit lassen....
Hat er doch... Und das weiß der AG auch, hat er ja am Vortag gesehen. Glaubst du allen ernstes irgendein AG sperrt die An aus, die den NAchweis vergessen haben aber von dem der AG weiß, er ist da? XD

Zumal auch eben genau das ein berechtigtes Interesse ist! Vereinfachung der Arbeitsabläufe/Nachweise. Kapiers endlich: Es ist erlaubt wenn das ein AG so machen möchte und zwar so lange, bis jemand klagt und ein Richter sagt, er bewertet das Interesse des AN zum Schutz seiner Daten höher ein und daher darf es nicht gespeichert werden. Ob das die Unternehmen in der PRaxis mehrheitlich so machen oder nicht, ob die Berichterstattung dazu etwas sagt oder nicht, völlig irrelevant. Entscheidend ist Art. 6, Abs. 1f der DSGVO.

So nun endgültig schluss. Wenn es für dich in der Praxis relevant sein sollte, kann du deinen AG ja darauf verweisen, dass die BErichterstattung sagt, eine Kreuchenliste reiche und deshalb darf er deine Tests nicht speichern, damit kein Papier verschwendet wird (was ein lachhafter Versuch einer Begründung... XD)
 
Joker (AC) schrieb:
Abends- zu Feier des Tages über Weihnachtsmarkt, hab ich auch die Wahl: Zeig ich alle meine Papiere dem THW an Absperrung .....oder gehe wieder nachhause (ohne Backfisch^^) aber dafür mit dem Wissen mein Recht auf DSGVO gegenüber dem Mädel durchgesetzt zu haben :rolleyes:
So eben auch bei AG......
Ist ja auch alles korrekt. Die Frage wäre, ob das THW von deinem Testnachweis eine Kopie anlegt?

Erkekjetter schrieb:
Hat er doch... Und das weiß der AG auch, hat er ja am Vortag gesehen. Glaubst du allen ernstes irgendein AG sperrt die An aus, die den NAchweis vergessen haben aber von dem der AG weiß, er ist da? XD
Ja klar, ein Arbeitgeber mit 100 Mitarbeitern, merkt sich bis wann welcher Test gültig ist :freak:

Wenn der AG einen AN ohne negativen Testnachweis in die Arbeit lässt und eine Kontrolle stattfindet .... vielleicht finden sich auch dafür Erfahrungswerte aus der Praxis.

Erkekjetter schrieb:
So nun endgültig schluss.
Danke. Hier geht es um Erfahrungen aus der Praxis und nicht um die Konstruktion von irgendwelchen Szenarien.

Bisher hatte nur knoxxi eine sinnvolle Antwort geliefert.
 
Erkekjetter schrieb:
1. Satz im thread, aber es geht nur um die "Praxis". Sagt doch schon wieder alles zusammen mit dem Arguemnt des Papiersparens...

Wenn knoxxi das Vorgehen mit den Kreuzen bestätigt, dann bestätigt dies meine Einschätzung, das eine Kopie/Ablage nicht notwendig ist.

Alles Praxisbezogen.
 
Ja es geht nur darum, dass du deine sicht bestätigt haben willst und nicht wie im thread anfang formuliert, ob es rechtmässig wäre, wenn ein ag die daten speichert. Von nötig war in deinem eingang nichts zu lesen. Du hast dort den datenschutz explizit angesprochen ergo die dsgvo. Und nach der ist ein solches vorgehen begründbar rechtmässig


Q.e.d.
 
Erkekjetter schrieb:
Ja es geht nur darum, dass du deine sicht bestätigt haben willst
Wenn meine Sicht die richtige sein sollte, ja, wieso nicht?

Erkekjetter schrieb:
und nicht wie im thread anfang formuliert, ob es rechtmässig wäre, wenn ein ag die daten speichert.
Wenn es nicht gefordert wird, kann es nicht rechtmäßig sein (Gesundheitsdaten). Aus Sicht des Datenschutzes, um den es hier geht.

Wenn du den ersten Post gelesen hast, solltest du festgestellt haben, das ich die Rechtmäßigkeit immer in Bezug auf den Datenschutz gestellt habe.

Und das Berechtige Interesse mit der Begründung: Kann ja geklagt werden, anzuführen ... Klar man kann alles machen, wo kein Kläger, da kein Richter. Hat nur mit Rechtmäßigkeit wenig zu tun.
 
Würde ich ins Büro dürfen/müssen sieht es bei uns derzeit so aus, dass man den Nachweis an der Rezeption vorzeigen muss und sonst keinen Einlass erhält. Dort wird abgehakt und der Nachweis ist mit sich zu führen. Vor Ort Tests akzeptiert das Unternehmen nicht, damit kommt man nicht rein, auch wenn es gesetzlich möglich wäre.

Der Rezeption ist es egal ob du zur Arbeit kannst oder nicht, die lassen sicher niemanden ohne rein und die Mitarbeiter dort gehören auch nicht zur Hierarchie des Standortes, sprich da gibts auch keinen Chef vor Ort der ihnen Druck machen könnte vllt doch ein Kreuzchen zu machen.

Würden Vorgesetzte die Nachweise kontrollieren hätte ich da mehr bedenken, da einfach ein Nahverhältnis und eine Abhängigkeit in beiden Richtungen besteht (Arbeit die erledigt werden muss etc.). In dem Fall würde ich als Unternehmen sehr wohl auf eine längerfristige Dokumenation bestehen, einfach um auch die Vorgesetzten aus dem Spiel zu nehmen.
 
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Andy8891 schrieb:
Wenn es nicht gefordert wird, kann es nicht rechtmäßig sein (Gesundheitsdaten). Aus Sicht des Datenschutzes, um den es hier geht.
Das ist, sorry, absoluter Unsinn. Es muss nichts explizit gefordert sein, damit es erlaubt ist. Andersherum wird ein Schuh draus: Alles, was nicht explizit verboten ist, ist grundsätzlich erlaubt. Deshalb ist übrigens die DSGVO so wie sie ist: Datenverarbeitung ist verboten außer zu den in Art. 6 genannten Punkten (Erlaubnisvorbehalt).
Grade wenn man deinen Eingangspost auf den Datenschutz stellt, ist und bleibt deine Aussage falsch. Warum habe ich dir dargelegt (und ich wette, du hast dir den Artikel nichtmal durchgelesen...). Das berechtigte Interesse war btw. nicht, dass man klagen könnte, sondern das der AG sich absichern will (An vergisst Test) sowie die Einlassabläufe zu vereinfachen (es muss niemand jeden einzelnen AN morgens kontrollieren bei Einlass was zum Beispiel automatisierte Zugangssysteme ad absurdum führen würde) sowie seine bezahlte Arbeitskraft absichern (AG muss niemanden heim schicken der seinen Test "vergessen" hat).

Je nach Betriebsgröße, Betriebsart und Betriebsabläufen lassen sich mit Sicherheit weitere, berechtigte Gründe finden. Damit ist es rechtsmäßig sofern ein Gericht nicht zu einem anderen Urteil kommt.
 
Erkekjetter schrieb:
Das ist, sorry, absoluter Unsinn.
Hast du selbst gelesen was du nachfolgend geschrieben hast?

Erkekjetter schrieb:
Alles, was nicht explizit verboten ist, ist grundsätzlich erlaubt.
Erkekjetter schrieb:
Deshalb ist übrigens die DSGVO so wie sie ist: Datenverarbeitung ist verboten außer zu den in Art. 6 genannten Punkten (Erlaubnisvorbehalt).

Wie du selbst schreibst, gilt beim Datenschutz, der Erlaubnisvorbehalt. Dh dein Satz: "Alles, was nicht explizit verboten ist, ist grundsätzlich erlaubt"
gilt im Datenschutz eben NICHT.

Erkekjetter schrieb:
sondern das der AG sich absichern will (An vergisst Test)
Das Gesetz schreibt vor, das der AG den Mitarbeiter OHNE 3G Nachweis NICHT arbeiten lassen darf.

Und dann kommst du mit: Der AN hat den Nachweis vergessen .... Ja dann hat der AN Pech gehabt und darf nochmal heimfahren. (Außer der Impf/Genesenennachweis ist hinterlegt, was rechtlich nicht zu beanstanden ist)

Erkekjetter schrieb:
(AG muss niemanden heim schicken der seinen Test "vergessen" hat).
Doch muss er.

https://www.fnp.de/lokales/wetterau...-schon-am-eingang-kontrollieren-91145226.html

?Was verlangen die neuen 3G-Regeln von Arbeitgebern und von Arbeitnehmern?

Der Arbeitgeber darf nur noch Arbeitnehmer das Betriebsgelände betreten lassen, die geimpft, genesen oder getestet sind. Die Arbeitnehmer sind ihrerseits verpflichtet, den entsprechenden Nachweis auf der Arbeitsstelle bei sich zu führen. Verstoßen Arbeitgeber oder Arbeitnehmer gegen ihre Pflichten droht ein Bußgeld bis zu 25 000 Euro.

Weiter:


?Darf der Arbeitgeber geimpfte Mitarbeiter »markieren«, zum Beispiel mit Festivalbändchen, um den Einlass zum Werksgelände zu beschleunigen?

Nein, den Impfstatus der Arbeitnehmer sichtbar zu machen ist datenschutzrechtlich nicht zulässig.

?Was sind die Konsequenzen wenn ungeimpfte und nicht genesene Arbeitnehmer sich weigern, einen Test zu machen?

Dann dürfen diese Arbeitnehmer den Betrieb nicht betreten. Und wenn ihre Arbeit nicht aus dem Homeoffice heraus zu erledigen ist, erbringen die Mitarbeiter dadurch ihre Arbeitsleistung nicht und verlieren den Gehaltsanspruch. Das kann sogar zu einer Abmahnung führen, auch eine Kündigung steht im Raum.
 
Andy8891 schrieb:
gilt im Datenschutz eben NICHT.
Doch! Deswegen wird alles verboten und dann durch Erlaubnisse geöffnet! Damit man keine Hintertürchen offen lässt. Sonst müsste man die DSGVO nicht so aufbauen, wenn dieses Prinzip nicht zugrunde läge. Und nicht der DSGVO liegt er zu Grunde sondern allgemein. Damit kein Hintertürchen offen bleibt --> DSGVO verbietet generell und öffnet dann wieder, damit nur die formulierten Ausnahmen vorhanden sind weil in unserem Rechtsverständnis eben das von mir formulierte gilt.

Andy8891 schrieb:
Eben genau weil er das müsste, speichert er die Daten bei sich, damit keiner es vergessen kann. Das exakt ist der berechtigte Grund des AG mit dem er sich auf Artikel 6 1f beziehen kann. Meine Güte...

Egal, ich streit mich nicht mehr mit einem offensichtlichen Laien was das Thema angeht. Glaub was du willst, es hat ohnehin keine Relevanz und zu meinem Schaden ist es nicht, wenn du nicht in der Lage bist, Wissen anzunehmen. Ich habe den Mist jedenfalls nicht aus Jux und Tollerei drauf und frische mir den halbjährlich auf...
 
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Erkekjetter schrieb:
Deswegen wird alles verboten und dann durch Erlaubnisse geöffnet!
Liest du absichtlich an dem vorbei was ich schreibe?

Genau das habe ich doch geschrieben .... DU hast geschrieben: Alles, was nicht explizit verboten ist, ist grundsätzlich erlaubt.

Ist für dich:

"Alles was nicht verboten ist, ist erlaubt" und "Alles ist verboten und nur doch Erlaubnisse geöffnet"

Das gleiche? Also für mich nicht.

Und § 6 1f ist kein Freifahrtsschein, der erstmal alles erlaubt, weil ja alles was ich mache, in meinem Interesse liegt.

€. Wenn du einen Mitarbeiter auf die Arbeit lässt, der keinen Test hat und als Begründung, hast du den Test von vor 1 Woche hinterlegt, dann verstößt du sowohl gegen die Regeln des IFSG als auch gegen den Datenschutz.

Aber wenn du das für das korrekte Vorgehen hälst ... ok.

Die bisherigen Praxisbezüge, decken sich nicht mit deinem Vorgehen. Vielleicht kommt ja noch was.

Eben genau weil er das müsste, speichert er die Daten bei sich, damit keiner es vergessen kann. Das exakt ist der berechtigte Grund des AG mit dem er sich auf Artikel 6 1f beziehen kann. Meine Güte...
Also verstehe ich das richtig:

Um den Arbeitnehmer vor seiner eigenen Dummheit zu schützen, verpflichtest du den Arbeitnehmer, das er die Tests abgeben muss und begründest dies mit deinem eigenen Interesse?

Wird ja immer abenteuerlicher. Vorallem da der letzte Test bis zum nächsten Arbeitsantritt (bei Teilzeit), bereits längst seine Gültigkeit verloren hat.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wie ich bereits geschrieben habe, sagt das IfSG folgendes:
"Alle Arbeitgeber [...] sind verpflichtet, die Einhaltung der Verpflichtungen [...] durch Nachweiskontrollen täglich zu überwachen und regelmäßig zu dokumentieren."

Ich kann kurz zu meiner Praxis was sagen:
Morgen darf ich nicht ins Büro.
Begründung (die ich für völlig abwegig halte):
Meine Vorgesetzte hat morgen einen Arzttermin und ich darf vorher nicht ins Gebäude, weil sie meinen Impfstatus (wäre mein erster Präsenztag nach anderer Krankheit und Einführung von 3G) nicht kontrollieren kann.
Dass sie Vertreter hat, eine Pforte und ein Wachdienst existiert, interessiert nicht.
Digital habe ich nichts, nur den Impfpass (der aber nicht fotografiert werden kann, weil die Seite mit Namen und die mit den Impfungen nicht zusammen auf ein Bild kommen kann - alles andere könnte ja gefälscht sein) und den ausgedruckten QR-Code, der aber abfotografiert wohl auch nichts bringt.

Grundsätzlich ist es übrigens so, dass tatsächlich nirgendwo steht, dass die Kontrolle morgens stattfinden muss.
Nur täglich. Und klar, ich weiß, nur morgens macht die Kontrolle Sinn.
Aber geregelt ist das nicht.

Naja, so habe ich einen Tag mehr Homeoffice.
 
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