4K Blueray-Player der über USB 4K .mkv Filme abspielen kann?

fplgoe schrieb:
Welche ISO's haben denn noch Kopierschutz?

Sehr viele da die meisten BD/UHD mittlerweile nicht nur einen sondern mehrere Arten von Kopierschutz besitzen. Viele davon verschlüsseln oder maskieren einen Teil der Daten. Je nachdem was für ein Programm du dann zum Kopieren benutzt (Freeware Open Source das NICHT den Kopierschutz entfernen kann wie zum Beispiel XMedia Recode) oder eines das nicht erlaubt ist und dies eben kann siehst du nach dem öffnen der DISK mit dem jeweiligen Programm einen Teil der Daten von der BD/UHD nicht wenn beim erstellen der ISO eben nicht der bzw. alle Kopierschutz Varianten entfernt wurden. Außerdem kannst du selber von jedem Video bzw. Videos auch Isos erstellen um eben diese auch auf eine Scheibe zu brennen. Da es immer noch Onkel Herbert & Tante Hildegard gibt die mit Technik nix anfangen können aber es immerhin hinbekommen die Scheibe in den Player zu schieben und wenn es nicht der Autostart erledigt noch auf "Play" zu drücken. ;)
Ergänzung ()

tek9 schrieb:
MakeMKV ist kein Encoder sondern macht genau das was MKVToolnix macht. Im Unterschied zu dir habe ich beide benutzt ;)

Habe ich mal ausprobiert, es ist ein Ripper der übrigens nebenbei den Kopierschutz entfernt damit er eben rippen kann ... der Unterschied zu anderen Programmen dieser Art ist das wie der Name schon sagt er direkt MKV Daten daraus macht anstatt erstmal eine ISO zu erstellen aus der dann in jegliches Format Konvertiert/extrahiert werden kann.
 
Zuletzt bearbeitet:
ayngush schrieb:
...Nämlich die noch nicht abgewogene Grundsatzentscheidung zwischen dem Recht auf Privatkopie und dem Urheberrecht, das es einen verbietet Kopien von Werken anzufertigen, die mit einem wirksamen Kopierschutz ausgestattet sind. ...
Genau, und wo immer noch gilt, dass jedes Aushebeln des Kopierschutz strafbar ist, solange nichts übergeordnetes diesen Vorgang -z.B. für Privatkopien- erlaubt. Und gab es da jetzt eine Grundsatzentscheidung?
 
Eben. Und so lange es keine geregelte Ausnahmen gibt, gelten bestehende Gesetze. Diese verbieten eben das Überwinden jeglichen Kopierschutzes.

Und glaube mir, dass wir da sicher beide -wie auch sicher alle anderen regulären Käufer von Software und Filmen- einer Meinung sind, wenn man sich auch gern eine Kopie der Filme die man gekauft und bezahlt hat, für eigene Nutzung einfach des komfortableren Zugriffs wegen, auch auf einem Server oder Mediaplayer ablegen möchte. Dieser überzogene Hang zur Limitierung der Rechte kotzt mich genauso an.

Im Moment ist es aber nun mal so, wie es ist...
 
Öhm, nein. Einfach, weil sich an der Stelle zwei Gesetze widersprechen und es nicht weiter höchstrichterlich entschieden wurde, was in dem Falle an Strafen oder Bußgeldern droht, wenn jemand für sein privates Filmarchiv die Schutzeinrichtungen auf seiner gekauften blu ray oder DVD mit einem im Internet erhältlichen One-Click-Tool bricht um sich eine lauffähige mkv-Datei zu erstellen.

Abgesehen davon: Wie soll davon auch jemals jemand erfahren?

Solange man nichts davon verbreitet, aus illegalen Quellen herunter lädt usw. stellt das weder ein Problem für irgendjemanden dar (es entsteht ja kein Schaden dadurch), noch sehe ich darin eine Strafbare Handlung.
 
Du sprichst wahrscheinlich von §53 UrhG (Privatkopien), das trifft für alle Datenträger ohne Kopierschutz zu, z.B. CD's. Sobald einer vorhanden ist oder nur auf der Verpackung auf das Vorhandensein hingewiesen wird, gilt das, was im gleichen Gesetz ein paar Seiten weiter steht:
"Wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes dürfen ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden…"(§95a UrhG)
Das ist kein Widerspruch, sondern lediglich das grundsätzliche Anrecht auf Privatkopien, aber eben nicht ohne Zustimmung des Rechteinhabers, wenn ein Kopierschutz vorhanden ist.

Leider kommt Deutschland bzw. Europa mit diesem Blödsinn nicht zu einem sinnvollen Ende, weshalb das Kopieren -bei harmlosester Interpretation- zumindest im Graubereich bleibt und immer mal wieder wirksame Abmahnungen durchgedrückt werden. Vermutlich als Abschreckung.
 
Wer wurde denn bisher abgemahnt wenn er seine BD auf sein eigenes NAS rippt?

Sind solche Fälle bekannt?
 
Ich will diese Diskussion auch nicht weiter pushen und ziehe mich jetzt hier mal raus, weil es ohnehin OT ist. Ich wollte nur darauf hinweisen, dass Gesetze, nur weil man sie nicht mag, trotzdem wirksam bleiben.
 
Wer klagt sich denn selber beim Urheber an, wenn er seine blu rays Archiviert und dabei einen Kopierschutz aushebelt, sodass dieser (auf welcher Beweislage eigentlich?) eine Anklage vor Gericht erwirken kann, über die sich der Richter und die Beteiligten nicht komplett schlapp lacht?

Und die Gesetze widersprechen sich halt immer noch: A wird ja nicht durch B ergänzt. A räumt einen ein umfassendes Recht auf eine private Kopie zum Zwecke der Archivierung ein und B sagt lediglich, dass man ohne Einverständnis keine Kopierschutzmaßnahmen umgehen darf. Das ist immer noch ein Widerspruch. Würde B A ergänzen oder A von B tangiert werden, dann gäbe es, wie in anderen Gesetzestexten, entsprechende Verweise...

Bin dann aus der Diskussion hier aber auch raus: Es ist vollkommen unsinnig über eine Rechtslage zu diskuttieren, die keinerlei Relevanz hat. Wer sich blu rays kauft und diese für sich auf seinem HTPC archiviert geht kein Risiko ein jemals angeklagt zu werden und verursacht keinen Schaden in irgendeiner Art und Weise.
Am Ende bleibt das gleiche Dilemma, dass ich schon mit den MP3-Playern und der Verfügbarkeit von "legalen" MP3-Musikstücken angesprochen hatte. Dieses zu Lösen ist Aufgabe der Filmindustrie, nicht des Computerbase-Forums.
 
Du müsstest Dich nicht mal beim Urheber 'anzeigen', rein formal müsstest Du nur -mit dem Hinweis auf Dein Recht auf Privatkopien- eine Genehmigung zum Aushebeln des Kopierschutzes einholen.

Grundsätzlich gelten Rechte nur, wenn Du bei ihrer Ausübung keine anderen Gesetze verletzt. Wenn Gesetzt "A" etwas grundsätzlich erst mal erlaubt, kann "B" das teilweise oder unter bestimmten Bedingungen wieder einschränken. Das ist in vielen Bereichen so, völlig üblich und kein Widerspruch.

Du hast z.B. laut §8 GG das Recht auf Versammlungsfreiheit. Das wird aber gleich in Abs II wieder darauf eingeschränkt, dass dieses Grundrecht unter freiem Himmel aufgrund anderer Gesetzte eingeschränkt werden kann.

Oder wem nach §2 Abs. II StVG eine Fahrerlaubnis grundsätzlich zwar erteilt worden ist, wird aber trotzdem nach § 316 StGB bestraft, wenn er dabei betrunken ist.

Ich könnte Dir fast unendlich viele Beispiele nennen, wo Gesetze kollidieren. Deshalb gibt es ja auch oft darüber Streitigkeiten vor Gericht und manchmal betreffende Grundsatzurteile, wie in solchen Fällen zu verfahren ist. Bis es da eine richtungweisende Entscheidung gibt, sind aber alle Punkte -in Abhängigkeit voneinander- gültig.

Wie Du siehst, ganz so einfach ist das mit der Erlaubnis nicht.

PS: Die Verwendung jeglicher Software, welche Kopierschutz aushebelt, ist übrigens auch in §95a UrhG verboten. Und das gilt inzwischen schon seit dem 13. September 2003...
 
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