6 wegen Betrugsversuch?!

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@ phil.

Er hat doch nicht geschrieben, dass er während der Klausur in den Test der Parallelklasse geschaut hat.

Ein Betrugsversuch liegt nur dann vor, wenn man während der Klausur auf nicht zugelassene Hilfsmittel zugreift. Da der Threadersteller aber nach eigenen Angaben vor dem Test auf die, ich nenne sie mal "Musterarbeit" geschaut hat, rechtfertigt dies noch lange nicht die Vergabe einer 6.

Die Lehrerin hat in diesem Fall desweiteren nicht die Berechtigung, sich die Arbeit aushändigen zu lassen. Sie kann darum bitten, eine Herausgabe muss aber keineswegs erfolgen.
Anders sieht dies aus, wenn der TE den Klausurzettel während der Klausur nutzt, um sich unerlaubt Vorteile zu verschaffen. Hier hat der Lehrer das voreingenommene Recht, die Klausur für den Schüler abzubrechen, sprich auch als "nicht bestanden" zu deklarieren.

Nun stellt sich noch die Frage, wie sich der Threadersteller verhalten soll. Entweder zurückstecken und akzeptieren, oder aber zum Direktor gehen und Anfechten.

Bei letzterer Entscheidung, muss die Klausur fremdkorrigiert werden.

Solche Probleme sollten direkt vom Lehrerpersonal verhindert werden, indem man Aufgabenzettel inkl. Schreibblock/Papier austeilt und komplett wieder einfordert.
 
Zuletzt bearbeitet:
In der Tat, das als Betrugsversuch zu werten ist absurd.

Nun stellt sich noch die Frage, wie sich der Threadersteller verhalten soll. Entweder zurückstecken und akzeptieren, oder aber zum Direktor gehen und Anfechten.

Bei letzterer Entscheidung, muss die Klausur fremdkorrigiert werden.


Letzteres.
Am Besten Eltern einschalten (je nachdem, wie alt du bist), und mit dem Klassenlehrer und u.U. Dirketor reden. Stellen die sich quer, nicht lange aufhalten und eine Ebene höher beschweren.

Man man man, unsere Lehrer haben das früher aber sportlicher gesehen.
Wenn die es nicht geschafft haben, für die Parallelklassen unterschiedliche Tests zu entwerfen oder einen gemeinsamen Testtermin zu organisieren, hatten wir halt "glück".
Kam aber selten vor.
Wer Material an seine Schüler aushändigt muss auch damit rechnen, dass es verwertet wird.
Hinterher so ein Theater zu machen ist schon ein wenig lächerlich.

Viel Erfolg!

Gruß,
David
 
phil. schrieb:
...Was stand auf dem Zettel? Nur Fragen? Auch Lösungen?
War es der gleiche Test? ...

Ich würde sagen, selbst wenn, hat das ganze nicht mit Betrugsversuch zu tun, weil man davon ausgehen kann, das eine Klausur, die zu einem späteren Zeitpunkt geschrieben wird auch andere Aufgaben enthält.
Und wie will man wissen, das man den gleichen Test schreiben wird, wenn man den Zettel erhält? Und das später in der Klausur festzustellen ist kein Betrugsversuch, solange derjenige nicht den Lösungszettel aus der Tasche holt und nachschaut.

Prom07 schrieb:
...Was guckste dir überhaupt nen Kram von Paralelklasse an? ....

Als ob nicht alle ihr Wissen austauschen und Aufgaben vergleichen. Man holt sich ja auch Kram aus den Vorjahren, selbst an UNIs/FHs.
Sich alten Kram oder Kram von anderen zu holen ist wie lernen, nämlich aus Erfahrungen zu lernen, die andere machen. Das ist klug! Oder machst du alle Erfahrungen erst mal alleine? Ich glaube nicht ;)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Invader Zim schrieb:
Hmm, ich würd ab zum Klassenlehrer oder Vertrauenslehrer, Sachverhalt schildern.
Anschließend ist deine Lehrerin bestimmt nicht mehr so gut auf dich zu sprechen, aber dafür gibt es ja auch wieder den Klassenlehrer oder Vertrauenslehrer.
Betrugsversuch ist das auf keinen Fall. Fahrlässigkeit seitens der Lehrkraft trifft dort eher zu.

Also mir ist es egal, ob die Fachlehrerin mich dann mag oder nicht.
Hauptsache ich kriege meine 6 weg!

Prom07 schrieb:
Eigenverantwortung - Nimm die 6 hin, heul nicht rum und mach´s das nächste mal besser!
Was guckste dir überhaupt nen Kram von Paralelklasse an? Wenn du gelernt hast, brauchst du sowas nicht

Die 6 ist vielleicht nen bisschen hart, aber ich finde die an und für sich niht verkehrt!

Wo heul ich denn hier rum?
Ich will mich nur erkundigen, ob es ein Betrugsversuch war/ist!
Und vllt. bist du so ein Typ Mensch, der alles so hinnimmt wie es ist, aber ich nicht!

Prom07 schrieb:
Ne 6 in Geschichte hat noch niemanden umgebracht Wenn er sonst nicht schlecht ist, wirds ihm wohl kaum zum Nachteil kommen

Wie gesagt, es geht hier um meine Zukunft!
Und einfach so hinnehmen wie es ist, ist dumm!

xXstrikerXx schrieb:
irgendwie habe ich den zeitlichen ablauf nicht ganz verstanden. wenn du während der prüfung gespickt hast, ist es ein betrugsversuch. wenn das der antwortenzettel der lehrerin war, den ihr irgendwer geklaut hatte, ebenfalls. normal sagen einem lehrer nicht einfach so einen betrugsversuch nach.

Nein, ich habe den Aufgabenzettel (ohne Lösungen) von einer Paralellklasse bekommen, die die gleiche Lehrerin haben und den Test, 3 Tage davor geschrieben hat, bekommen.
Sie hat halt nur gesehen, dass ich in der Pause einen Zettel hatte und dann wollte sie diesen haben...(Glaub sie hat wohl gemerkt, dass es der Aufgabenzettel war)


phil. schrieb:
Leider kennen wir nicht den genauen Ablauf. Was stand auf dem Zettel? Nur Fragen? Auch Lösungen?
War es der gleiche Test? Welche Hilfsmittel waren zugelassen? Der Threadersteller meldet sich nicht mehr,
also ist alles weitere Spekulation. Vor allem sind "Antworten" in Halbsätzen absolut überflüssig.

Also ein bisschen lesen würde dir bestimmt auch nicht schaden ;)

michael1609 schrieb:
Also auf den Zettel waren nur die Aufgaben.
geschrieben "Gestern, 06:28"

Und tut mir Leid, wenn ich mich um 12 Uhr Nachts nicht melde...:freak:

MacroWelle schrieb:
Also, dein Text ist etwas wirr, sehe ich das richtig:
- du kriegst den Fragebogen eines Tests, den eine Parallelklasse geschrieben hat
- du schaust ihn dir an
- bevor ihr den Test schreibt verlangt die Lehrerin die Herausgabe des Dokuments (hat vmtl. davon erfahren)
- du weigerst dich zunächst, gibst dann nach
- DANACH schreibt ihr den Test (und du schreibst mit)
- du kriegst den Test raus, hast eine sechs wegen Unterschleifs (also "spicken")

...wenn es so war würde ich mich beschweren und die Note anfechten (-> Eltern), weil du nichts getan hast und die Lehrerin auch nicht beweisen kann, dass du geplant hattest, mit diesem Dokument in irgendeiner Form bei der Prüfung zu betrügen. Z. B. nahezu jeder Realschüler lernt mit alten Prüfungen auf die Abschlussprüfung, ist ganz normal.

Jetzt ist noch die Frage
-ob du konkret gewusst hast, dass beide Klassen dieselbe Prüfung schreiben werden
-ob die Lehrerin die Tests in beiden Klassen direkt nacheinander geschrieben, um zu verhindern, dass ein Austausch möglich ist
-wie der andere Schüler an das Aufgabenblatt gekommen ist

...damit könnte die Schule argumentieren. Aber auch nur eventuell. Also wie schauts aus?

Jap, der Ablauf ist richtig!

Zu den Fragen:

-ob du konkret gewusst hast, dass beide Klassen dieselbe Prüfung schreiben werden

Nein, ich habe nicht gewusst, dass beide den selben Test schreiben...
Bin ja kein Hellseher ;)

-ob die Lehrerin die Tests in beiden Klassen direkt nacheinander geschrieben, um zu verhindern, dass ein Austausch möglich ist

Die Lehrerin hat wie gesagt, an unterschiedeln Tagen den Test geschrieben.

-wie der andere Schüler an das Aufgabenblatt gekommen ist

Das weiß ich leider nicht, da ich diesen Zettel vom Freund in der Klasse hatte und dieser von der Paralellklasse.
Glaube mal, dass er den Aufgabenzettel nicht abgegeben hat...
phil. schrieb:
Du denkst oder du weißt es genau. Für Tests und Arbeiten werden vom Lehrer zugelassene Hilfsmittel
festgelegt. Das kann nur ein Kugelschreiber sein, oder auch eigene Aufzeichnungen, Formelsammlungen,
Taschenrechner usw.
Bei allen Dingen die nicht explizit zugelassen sind, kann der Lehrer die Herausgabe verlangen, ansonsten
kann er von einem Betrugsversuch ausgehen.

Eine Unterrichtsstunde mit zugelassenem Aufgabenzettel und Ergebnisse kann man nicht als Test
bezeichnen. Also kann man davon ausgehen, daß Aufgabenzettel mit Lösungen im Allgemeinen nicht
zugelassen sind.

LOL
Lese ordentlich.
Es ist in der Pause passiert und nicht während der Arbeit!
 
Ich bin zwar kein Jurist, aber für mich persönlich ist es mehr als eindeutig, dass es sich nicht um einen Betrugsversuch handelt.
Selbst wenns ein Zettel mit Lösungen, Antworten, den gleichen Fragen und die Prüfung am selben Tag gewesen wäre.
Solange du dir den besagten Zettel auf erlaubtem Weg besorgt hast (und dazu zählt private weitergabe dazu) und nicht während der Prüfung verwendet hast, finde ich nichts daran was die Begründung des Betrugsversuchs gerechtfertigen würde.
 
Zuletzt bearbeitet:
- das gesamte Zeugnis in einem Verwaltungsgerichtsverfahren anzweifeln
- Anzeige wegen Mobbing erstatten
- Beleidigungsklage.

Viel Spaß .. in welcher Klasse bist du überhaupt ?
 
Das weiß ich leider nicht, da ich diesen Zettel vom Freund in der Klasse hatte und dieser von der Paralellklasse.
Glaube mal, dass er den Aufgabenzettel nicht abgegeben hat...
die herkunft sollte dringend geklärt werden. wenn jemand das ding gestohlen hat, hast du ein problem!

aber ansonsten gilt, was ich gesagt habe: ab zum rektor, zur not auch mit eltern, genauso darstellen wie du das hier auch getan hast, die lehrerin sollte auch mit am tisch sitzen.

so long and greetz
 
Also erstens hättest du einfach abstreiten sollen, dass du irgend etwas hast, also nicht sagen dass du den zettel besitzt (es einfach abstreiten). Aber da du ihn ihr ja schon gegeben hast ist es zu spät. Rede mit ihr und gegebenen Falls auch mit dem Direktor eurer Schule falls nicht nach giebt oder dich den Test erneut schreiben lässt. Da es ja nicht Verboten ist von jemand anderem einen Aufgaben Zettel zu bekommen (hier aus der anderen Klasse). Desweiterem woher konnte sie wissen, dass du einen Zettel hast? (Irgendwie merkwürdig.)

Noch was dazu Betrug Definition:

Betrug

§ 263 des Strafgesetzbuches sieht für Betrug eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren vor. Auch der Versuch ist schon strafbar.
Betrug setzt voraus:

* 1. Der Täter muß einen anderen täuschen, das heißt ihm falsche oder entstellte Tatsachen vorspiegeln oder wahre Tatsachen verschweigen, obwohl er zur Offenbarung der Wahrheit verpflichtet gewesen wäre.
* 2. Durch diese Täuschung muß ein Irrtum beim Getäuschten auslöst werden.
* 3. Den Getäuschten muß dieser Irrtum zu einer Verfügung über Vermögen veranlaßen. Das ist jedes Tun, Dulden oder Unterlassen, das unmittelbar zu einem Vermögensschaden führt, egal, ob beim Getäuschten selbst oder das Vermögen eines Dritten betroffen ist.
* 4. Zudem ist erforderlich, daß ein Vermögenschaden entstanden ist.
* 5. Der Täter muß schließlich vorsätzlich (link) gehandelt und die Absicht gehabt haben, für sich oder einen Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu erlangen.
 
Zuletzt bearbeitet:
@michael1609, ich habe gelesen. Ich habe jedoch immer noch nicht gelesen welche Hilfsmittel zugelassen
waren. Aus dem ersten Beitrag ist es auch nicht genau ersichtlich wann du den Zettel abgegeben hast.
Nun noch einmal zum Ablauf. Die Lehrerin verlangt ein Zettel auf den sie Aufgaben (und ev. Lösungen)
vermutet. Du weigerst dich diesen herauszugeben, also wird die Vermutung bestärkt daß "betrogen"
werden soll. Unabhängig davon was nun wirklich auf den Zettel stand, wurde versucht sich einen Vorteil zu
verschaffen. Ob man dieses Verhalten nun im schulischen Umfeld als Betrug werten kann, sollte mit dem
Lehrer, Vertrauenslehrer und Schulleitung geklärt werden. Hier gibt es einen Ermessenspielraum, wobei
hier das Verhalten bestimmt eine Rolle spielt.
Begriffe des StGB sind im Übrigen nicht 1 zu 1 auf das Schulrecht anzuwenden.
 
Begriffe des StGB sind im Übrigen nicht 1 zu 1 auf das Schulrecht anzuwenden.
da hat phil. recht. insofern sollte man das mit einer person besprechen, die das bewerten kann, also zum beispiel der schulleiter, das kann man garnicht oft genug sagen.

so long and greetz
 
phil. schrieb:
Ich habe jedoch immer noch nicht gelesen welche Hilfsmittel zugelassen
waren.
Das ist in dem Fall irrelevant.

phil. schrieb:
Aus dem ersten Beitrag ist es auch nicht genau ersichtlich wann du den Zettel abgegeben hast.
Das hat er bereits gesagt. Oh Phil...

phil. schrieb:
Nun noch einmal zum Ablauf. Die Lehrerin verlangt ein Zettel auf den sie Aufgaben (und ev. Lösungen) vermutet. Du weigerst dich diesen herauszugeben, also wird die Vermutung bestärkt daß "betrogen" werden soll. Unabhängig davon was nun wirklich auf den Zettel stand, wurde versucht sich einen Vorteil zu verschaffen.
Ein Lehrkörper ist selbst schuld, wenn er Arbeiten mehrmals verwendet und Schüler mit den alten Vorlagen aus anderen Klassen gelernt haben.
Ich hatte mal einen Deutsch-Aufsatz, bei dem ich den Zeitungsartikel zufällig vorher bereits in der Zeitung gelesen hatte, ist das jetzt Unterschleif? :lol::freak:

/EDIT
@eXEC-XTX
Du schreibst totalen Quatsch!
Erstmal ist nichts dabei ihr den Zettel zu geben, dieser ist völlig unkritisch. Außerdem hat er den Zettel weggesteckt und die Lehrerin hat diesen von ihm gefordert, weil sie was-weiß-ich für einen Verdacht hatte. Im übrigen hat sie nicht "keine Chance", vor allem wenn sie einen Verdacht hat, glaubst doch nicht etwa das die dann nicht in die Tasche sehen will, notfalls drückt sie ihm noch einen Verweiß rein. Ob sie das darf ist nochmal eine andere Frage, aber theoretisch dürfte sie noch nicht einmal den Aufgabenzettel behalten (weil nicht ihr Eigentum).
 
Zuletzt bearbeitet:
Allein wegen der dämlichkeit, ihr danach den Zettel zu geben, müsstest du ne 6 im Jahreszeugnis bekommen.
Hättest halt den Zettel ORDENTLICH auswendig gelernt und vor der Prüfung weggesteckt. Wenn die was will kannst sagen du hast es nicht und fertig. Da kann sie wedeln und zicken wie sie will, keine Chance.
 
michael1609 schrieb:
Also auf den Zettel waren nur die Aufgaben.
Sie hat mich unter Druck gebracht und in der Situation wusste ich nicht was ich tun soll.

dann solltest du mal lernen mit druck besser klar zu kommen und die geschichte als ansporn dazu sehen. wenn du dich weiter so, sorry, aber ich muss es mal so sagen, dämlich anstellst wirst du noch oft in blöde situationen geraten.
 
@MacroWelle
Später kam sie rein und ging zu mir, dann hat sie gesagt ich soll ihr den Zettel geben,...
Erster Beitrag. Wo ging die Lehrerin rein? Klassenraum? Zu Begin der Arbeit? Erst im zweiten Beitrag war
von der Pausenzeit die Rede.
Warum sollte es in diesem Fall irrelevant sein ob und welche Hilfsmittel zugelassen sind?

Zwischen dem Erwerb einer Arbeit aus einer Parallelklasse und Informationen aus Medien soll es keinen
Unterschied geben? Vielleicht wurde es untersagt die Aufgabenzettel aus dem Klassenraum mitzunehmen.
Warum wurde sonst nach dem Namen gefragt? Vielleicht sollten auch alle die gleiche Chance durch gleiche
Fragen erhalten.
Wir lesen hier nur eine Seite, objektiv? Deswegen wird hier spekuliert und es werden Fragen zum genauen
Ablauf gestellt. Klären ob das Ergebnis Rechtens ist oder nicht, können nur die Beteiligten.
 
Klären ob das Ergebnis Rechtens ist oder nicht, können nur die Beteiligten.
aus diesem grund könnte man hier auch dicht machen, denn die diskussion ist an und für sich erledigt, der TE muss jetzt selbst erstmal was tun. dann können wir weiter diskutieren.

so long and greetz
 
eXEC-XTX schrieb:
Allein wegen der dämlichkeit, ihr danach den Zettel zu geben, müsstest du ne 6 im Jahreszeugnis bekommen.
Hättest halt den Zettel ORDENTLICH auswendig gelernt und vor der Prüfung weggesteckt. Wenn die was will kannst sagen du hast es nicht und fertig. Da kann sie wedeln und zicken wie sie will, keine Chance.

Wenn auf dem Zettel doch angeblich nur die Fragen standen, weiß er doch nicht sofort auch die Antworten. Da bringt Auswendig lernen auch nicht viel :lol:, ich sehe da keinen grund warum man so etwas mit einer 6 bestrafen müsste :rolleyes:
 
Also, erstens ist das kein Betrug sondern n Täuschungsversuch.
Darum auch keine Strafrechtliche Handhabe.

Wieviele alte Aufgabenzettel ob mit oder ohne Lösung Du ausserhalb des Klassenzimmers und bevor Du den Test anfängts dabei hast ist Deine Sache und geht keinen was an.
Schließlich weißt du ja nicht (bevor Du den Test zu sehn bekommst) welche Fragen tatsächlich drankommen. Im Prinzip bereitest Du dich also auf den Kompletten Stoff vor oder beweist Mut zur Lücke. Ob auf den Aufgabenzetteln Lösungen stehen oder nicht ist hier auch egal.

Anders wirds wenn der Test begonnen hat und Du die Aufgaben kennst. Hier kann Dir dann ein Täuschungsversuch unterstellt werden, sofern Du im Besitz der Lösungen bist und auf diese zugreifen kannst/könntest.
Da Dir aber der Zettel mit den Aufgaben VOR dem Test abgenommen wurde, liegt hier eindeutig kein Täuschungsversuch vor.
Ob und von wem der Zettel kommt spielt auch erstmal keine Rolle.


Allerdings war es dumm den Zettel abzugeben!
Du hättest Dich einfach auf einen privaten Brief berufen sollen und gut.
Kein Lehrer kann Dich zur rausgabe irgendwelcher Dinge zwingen und darf auch nicht Deine Taschen usw kontrollieren.

Meine Empfehlung wäre sich mit der SV oder dem Beratungslehrer in Verbindung zu setzen. Auf jeden Fall mit den Eltern reden und ggf klagen. Je nachdem welche Wellen das schlägt empfiehlt sich der Wechsel der entsprechenden Fachlehrerin auf grund persönlicher Differenzen^^
 
Zuletzt bearbeitet:
@FaK
Das sagt sich so leicht, wenn die Lehrerin ihn auffordert und er macht es nicht, was meinst du was passiert, sie lässt ihn in Ruhe? Abgesehen davon, dass die Dame versuchen könnte "offiziell" gegen ihn vorzugehen muss er als Schüler jeden Tag mit ihr klarkommen.

phil. schrieb:
Ich zitiere für dich, damit du es auch merkst:

michael1609 schrieb:
In der Pause habe ich mich geweigert. ihr den Zettel zu geben.
Nach hin und her, habe ich ihr den Zettel geben müssen, da sie mich aufforderte!(während der Pause)
Nachdem sie den Zettel gelesen hat, ging sie mit mir aus dem Klassenzimmer und fragte von wem ich diesen hab.(Habe ihr es nicht gesagt)
Als es zur Stunde klingelte, schrieben alle den Test.

phil. schrieb:
Zwischen dem Erwerb einer Arbeit aus einer Parallelklasse und Informationen aus Medien soll es keinen Unterschied geben?
Wenn der Schüler keinen Grund hat, anzunehmen, dass das Aufgabenblatt gegen die Anweisung der Lehrerin behalten wurde, gibt es keinen. Insbesondere ist dies kein Grund, diesem Schüler Unterschleif zu unterstellen und ihn auch noch vorher die Prüfung mitschreiben zu lassen (lol?).

phil. schrieb:
Vielleicht wurde es untersagt die Aufgabenzettel aus dem Klassenraum mitzunehmen.
Warum wurde sonst nach dem Namen gefragt?
Das ist möglich, aber weiß der Threadstarter anscheinend selbst nicht.

phil. schrieb:
Vielleicht sollten auch alle die gleiche Chance durch gleiche
Fragen erhalten.
Dann musst du die Klasse aber drei Tage lang einsperren, weißt du, Schüler reden miteinander und fragen dann auch mal bei der Parallelklasse wie der Test war und die Fragen lauteten.
 
Zuletzt bearbeitet:
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