an.ONE
Captain
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- Nov. 2004
- Beiträge
- 3.123
@ phil.
Er hat doch nicht geschrieben, dass er während der Klausur in den Test der Parallelklasse geschaut hat.
Ein Betrugsversuch liegt nur dann vor, wenn man während der Klausur auf nicht zugelassene Hilfsmittel zugreift. Da der Threadersteller aber nach eigenen Angaben vor dem Test auf die, ich nenne sie mal "Musterarbeit" geschaut hat, rechtfertigt dies noch lange nicht die Vergabe einer 6.
Die Lehrerin hat in diesem Fall desweiteren nicht die Berechtigung, sich die Arbeit aushändigen zu lassen. Sie kann darum bitten, eine Herausgabe muss aber keineswegs erfolgen.
Anders sieht dies aus, wenn der TE den Klausurzettel während der Klausur nutzt, um sich unerlaubt Vorteile zu verschaffen. Hier hat der Lehrer das voreingenommene Recht, die Klausur für den Schüler abzubrechen, sprich auch als "nicht bestanden" zu deklarieren.
Nun stellt sich noch die Frage, wie sich der Threadersteller verhalten soll. Entweder zurückstecken und akzeptieren, oder aber zum Direktor gehen und Anfechten.
Bei letzterer Entscheidung, muss die Klausur fremdkorrigiert werden.
Solche Probleme sollten direkt vom Lehrerpersonal verhindert werden, indem man Aufgabenzettel inkl. Schreibblock/Papier austeilt und komplett wieder einfordert.
Er hat doch nicht geschrieben, dass er während der Klausur in den Test der Parallelklasse geschaut hat.
Ein Betrugsversuch liegt nur dann vor, wenn man während der Klausur auf nicht zugelassene Hilfsmittel zugreift. Da der Threadersteller aber nach eigenen Angaben vor dem Test auf die, ich nenne sie mal "Musterarbeit" geschaut hat, rechtfertigt dies noch lange nicht die Vergabe einer 6.
Die Lehrerin hat in diesem Fall desweiteren nicht die Berechtigung, sich die Arbeit aushändigen zu lassen. Sie kann darum bitten, eine Herausgabe muss aber keineswegs erfolgen.
Anders sieht dies aus, wenn der TE den Klausurzettel während der Klausur nutzt, um sich unerlaubt Vorteile zu verschaffen. Hier hat der Lehrer das voreingenommene Recht, die Klausur für den Schüler abzubrechen, sprich auch als "nicht bestanden" zu deklarieren.
Nun stellt sich noch die Frage, wie sich der Threadersteller verhalten soll. Entweder zurückstecken und akzeptieren, oder aber zum Direktor gehen und Anfechten.
Bei letzterer Entscheidung, muss die Klausur fremdkorrigiert werden.
Solche Probleme sollten direkt vom Lehrerpersonal verhindert werden, indem man Aufgabenzettel inkl. Schreibblock/Papier austeilt und komplett wieder einfordert.
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