60 EURO für einen Download von Acrobat Reader bei 99downloads?

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hmmm,
also Adobe Software darf man nur mit Lizenz öffentlich anbieten zum Download,
ich melde das mal Adobe, hoffentlich haben diese Idioten keine Lizenz, dann wirds teuer :)

Wenn Adobe da seine Anwälte einschaltet ist bald Schicht im Schacht :)

LG Tim
 
99downloads

Hallo !!!!

Ich bin auch reingefallen, aber komisch ist, ich hab mich am 26.01.09 angemeldet. Die Rechnung kam am 27.01.09. Habe gleich nochmal die AGBs durchgelesen und da stand 14 Tage Widerufrecht. Also habe ich gleich einen Wideruf per Mail geschrieben. Heute kam diese Antwort:

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Sehr geehrte/r krippevirus77@web.de,

ein Support-Mitarbeiter hat ihre Anfrage soeben beantwortet:

Liebe/r Kunde/in,

vielen Dank für Ihr o.g. Schreiben an den Support von 99downloads.de.

Sie sind in unserer Kundendatenbank unter Angabe Ihrer zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen IP- und Email-Adresse verzeichnet.
Unter Zuhilfenahme der von Ihnen bei der Anmeldung angegebenen Adressen wurde Ihnen außerdem ein Aktivierungslink zur Aktivierung des bestellten Zuganges zu unserem Service-Angebot per Email zugesandt.

Ihre Anmeldung auf 99downloads.de, bei der Sie auch unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die den Erhalt der Informationen zum Widerruf bestätigt haben, führte nachweislich zu einem Vertragsabschluss über einen zwölfmonatigen Datenbankzugang. Bei dieser Anmeldung wurden Sie insbesondere vor und nach der Anmeldung über Ihr Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen informiert. Zudem haben Sie unsere Geschäftsbedingungen im Rahmen der Zusendung des Aktivierungslinks in druckbarer Version per Email erhalten.

Wie Ihnen bekannt ist, wurden Sie im Rahmen der Anmeldung, sowie in den Geschäftsbedingungen, ausdrücklich über die Kosten unserer Dienstleistung informiert und es wurden ihnen diese direkt auf der Seite der Anmeldung angezeigt. Schon das Landgericht Hamburg urteilte am 6.11.2003 in der Entscheidung 5 U 48/03 das es ausreichend ist, wenn der Preis auf der Seite steht, auf der das Produkt auch angeboten wird. Bereits durch das Absenden eines Anmelde- oder Vertragsformulars wird ein wirksames Angebot gemäß § 145 des Bürgerlichen Gesetzbuches abgegeben. Mit der Zusendung eines Bestätigungslinks per Email kommt der Vertrag darauf wirksam zustande.

Ein Widerruf des Dienstleistungsvertrages zwischen Ihnen und der Belleros Premium Media Limited ist in diesem Falle leider auch nicht mehr einwendbar. Unter Zuhilfenahme des §312d Abs. 3 Nr.2 des BGB erlischt das Recht zum Widerruf, wenn der Verbraucher die Ausführung der Dienstleistung selbst veranlasst hat. Dies ist in diesem Fall mit der Aktivierung des Zuganges zu unserem Service-Angebot mittels Aktivierungslink gleichzusetzen. Anderweitige Informationen Dritter entbehren in diesem Fall jeglicher Rechtsgrundlage.
Außerdem ist ein Widerruf, auch ohne Aktivierung, nach den derzeitig gültigen Bestimmungen des Fernabsatzgesetzes nur innerhalb von 30 Tagen nach Anmeldung möglich.
Dieses haben Sie mit Bestätigung unserer Geschäftsbedingungen bei der Anmeldung sowie der Annahme unseres Angebotes als Vertragsbestandteil akzeptiert. Um uns vor Missbrauch zu schützen, müssen wir einen Widerruf in den benannten Fällen leider grundsätzlich zurückweisen.

Ein gültiger Widerruf ist bei der Belleros Premium Media Limited vor dem Rechnungsversand nicht eingegangen. Daher haben Sie auch die Ihnen bekannte Zahlungsaufforderung mit dem bei der Anmeldung vereinbarten Bruttobetrag für unser Serviceangebot erhalten.

Bitte verstehen Sie deshalb, warum wir Ihre Beanstandung insoweit zurückweisen müssen. Wir möchten Sie bitten, den in Rechnung gestellten Betrag innerhalb der Zahlungsfrist zu begleichen. Nach Ablauf der benannten Frist können Sie zur Erstattung weiterer Verzugsschäden (Rechtsanwalts-/Inkassokosten) in Anspruch genommen werden.
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Wollte mir gerade nochmal die AGBs durchlesen. Komme aber nicht mehr auf diese Seite. Was soll ich tun?

Lg
Virus
 
Von K-H Baurschmid:
Ich habe die Damen und Herren soeben zur Bekanntgabe einer ladungsfähigen Anschrift aufgefordert.
Denn die AGB´s haben mit dem tatsächlichen Geschäftsgebaren scheinbar nichts zu tun!!
Meine Rechnung habe ich einen Tag nach dem Vertragsabschluss erhalten und sofort widersprochen.
Trotzdem werden die jetzt aufdringlich.
Ein "MITARBEITER" hat meinen Widerspruch mit einer Litanei von diversen Urteilen"bearbeitet"
Diese Frechheit lasse ich mir nicht bieten.
Die laufen bei mir auf.
 
El Präsidente schrieb:
Anzeige wegen unrechtmäßiger AGBs.
Es wäre mir neu, dass das einen Straftatbestand darstellt :P Aber was solls, die Öffentlichkeitswirkung ist nicht zu verachten, wenn der Staatsanwalt erst mal bei SpiegelTV jammert, dass es so viele Anzeigen gegen die Leute gibt dass er kaum hinterher kommt ;)

Richtiger wäre: eine zu Unterlassensklagen befähigte Einrichtung (Verbraucherzentralen etc.) informieren und hoffen, dass die dagegen vorgehen. Leider sind derzeit so viele dieser fast schon Trickbetrüger am Werk, dass die vermutlich auch überlastet sind :(

Zahlen würde ich auf jeden Fall nicht. Die Auslegungen der Urteile haben die getroffen und kein Richter - es würde mich nicht wundern, wenn es da im Streitfall zu Unterschieden käme ;-)
 
Ganz schön hart das ganze mit den Abzockern.

Kann man auch direkt vorbeugen in dem man einfach immer von den gleichen Seiten runterlädt die garantiert keine Rechnung schicken weil man sich auch erstmal garnicht Registrieren muss und stets jeden erdenklichen Kram ganz unverbindlich zum Download breitsehen haben oder direkt zur Produktseite verlinken. Um mal ein paar zu nennen winfuture.de , chip.de , JA auch computerbase.de hat das ein oder andere im Rucksack ;)

Ich würde das ganze alls erstes mal in den Spammfilter verfrachten und dann gelegentlich mal schmunzelnt reinäugeln. Bin mir auch sehr sicher das da mehr als heisse Luft nicht zustande kommt und man sich erst garnicht mit den Ratten rum Ärgern brauch. Natürlich bleibt der Spammfilter bei der guten Post aus. Aber wofür gibts die blauen Tonnen bzw. Papiercontainer . :p
 
Zuletzt bearbeitet:
Zwei dieser Mahnungen sind damals sogar vor Gericht gegangen und 2x sind Sie kläglich gescheitert, naja welches Gericht unterstützt auch schon solche Abzocker? :evillol:

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Dass die überhaupt so weit gegangen sind hätte ich nie gedacht -> die hätten doch wissen müssen dass Sie vor Gericht verlieren und alleine die Tatsache eine eigentlich "Freeware-Software" wie den Adobe Reader gegen ein Entgelt anzubieten ist die größte Schweinerei! :mad:
 
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@ René

Die Haben in der 1. EMail schon die IP von der aus man sich angemeldet hat gezeigt.

Also entweder ist es nur irgendeine EMail oder es ist doch nicht so schwer die richtige EMail rauszubekommen.

Bei mir war es übrigens OPENOffice... LOL
 
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Die haben mir damals auch eine nette Mail geschickt in der stand:

Sie haben sich am **.**.**** mit der IP-Adresse ***.***.*.* auf unserer Seite registriert und somit einen wirksamen Vetrag mit uns geschlossen!

:rolleyes:

Sowas ist Käse, eine IP-Adresse ist noch lange kein Beweis dafür dass ausgerechnet du Dich auf der Seite registriert hast, das bedeutet nur dass mit genau dieser IP eine Registrierung erfolgte, doch wer das war ist nicht bewiesen! :evillol:
 
Zuletzt bearbeitet:
Servus,

ja ich bin auch darauf reingefallen. Hab mich auf den Verbaucherschutzseiten mal umgeschaut. Die haben vorgefertigte Antworten für solche Fälle:


Bezug: Ihre Zahlungsanforderung vom 27.01.2009

Sehr geehrte Dame und Herren,

ich nehme Bezug auf Ihre Zahlungsanforderung vom 27.01.09 und teile mit, dass ich den gefordertem Betrag nicht begleichen werde.

Der von Ihnen geforderte Betrag wird von mir deswegen nicht bezahlt, weil es insoweit an einem wirksamen Vertragsabschluss fehlt. Die Gegenleistung, nämlich das zu zahlende Entgelt taucht nur im Kleingedruckten auf, so dass ich, wie wohl jeder durchschnittliche User davon ausgehen musste, dass es sich nicht um ein kostenpflichtiges Angebot handelt. Eine entsprechende Klausel ist nach einer Entscheidung des Amtsgerichts München vom 16.01.2007 (Az: 161 C 23695/06) als überraschend anzusehen. Es fehlt somit bereits an zwei übereinstimmenden Willenserklärungen und damit an einem wirksamen Vertrag.

Darüber hinaus wäre ein Vertrag auch wegen Sittenwidrigkeit nichtig, weil die von Ihnen angebotenen Leistungen offensichtlich in krassen Missverhältnis zu dem verlangten Entgelt stehen.

Hilfsweise und rein vorsorglich erkläre ich hiermit auch eine Anfechtung wegen Irrtums und arglistiger Täuschung. Ihr Angebot ist von vornherein darauf ausgelegt, den User über die Kostenpflichtigkeit zu täuschen.

Letztlich mache ich hiermit hilfsweise von meinem Widerrufsrecht als Verbraucher Gebrauch. Ihre Widerrufsbelehrung genügt meines Erachtens nicht den gesetzlichen Anforderungen, weswegen ein Widerruf auch nach Ablauf von zwei Wochen noch möglich ist.

Bitte beachten Sie, dass ich auf weitere Schreiben nicht mehr reagieren werde. Ich bitte um kurze Bestätigung, dass Sie dieses Schreiben erhalten haben.

mit freundlichen Grüßen,

euer Mack

bin mal gespannt was da zurück kommt...
 
Genau so muss man dagegen wirken, obwohl es auch reicht gar nicht erst zu antworten! ;)
Ich selbst habe nie Widerspruch eingelegt und nie wieder Post bekommen!
 
Hallo!

Ja, auch ich bin reingefallen, habe auf die Rechnungsmail einen Widerruf geschrieben und haargenau dieselbe Antwort erhalten wie Krippevirus (und vermutlich alle, die einen Widerruf geschickt haben^^).

Da ich aber schon bei der Anmeldung eine ausgedachte Adresse angegeben habe (Garfield aus der Hoppetosse Straße, so in der Art ;) ), weil ich es nicht einsehe für einen Download meine richtige Adresse rauszurücken, mache ich mir eigentlich gar keinen Kopf, dass da noch irgendwas nachkommt.
Ich werde gelegentlich meinen Spamordner überprüfen, mal schauen, wie ausdauernd die werten Herrschaften sind...
 
Hi,

ich wollte mir vor kurzem den neuen divxplayer runterladen und bin dabei auf die seiten von opendownload und 99downloads gekommen. hab mir dort dann auch den player geladen und am nächsten tag kam dann so ne geile rechnung. ja, vom wiederrufsrecht bin ich wohl zurückgetreten. war erstmal total erschreckt. hab mich dann aber mal informiert und jeweils mal ne e-mail an die geschrieben, dass es wohl mal zeit wird die jeweiligen firmen unter führung eines anwalts zu kontrollieren, wenn sie die verträge nicht rückgängig machen. mal schaun was da zurückkommt. ich rate euch überhaupt nicht auf solche zahlungsaufforderungen zu reagieren, auch nicht wenn irgendwas vom einem inkassoanwalt kommt, denn den wird es nicht geben. sollte wirklich ein brief von einem gericht kommen, was aber kaum passieren wird, da die firmen wohl kaum das geld und den mut dafür aufbringen eine gerichtliche Auseinandersetzung zu provozieren, rate ich euch sofort widerspruch einzulegen und sich an einen anwalt oder die verbraucherzentrale zu wenden. ich warte jetzt erstmal ab und freue mich über eine belustigung durch weitere Schreiben dieser firmen.

mfg benni
 
Womit auch immer gerne gedroht wird:
Mit negativen Schufaeinträgen, Vollstreckungen, Zwangshaft, etc. -> natürlich! :evillol:
 
So mich hatte es auch erwischt! :-(
Hab dann gleich so einen Wiedererruf wie "Mack" losgeschickt und hab das als Antwort bekommen!


ein Support-Mitarbeiter hat ihre Anfrage soeben beantwortet:

Liebe/r Kunde/in,

vielen Dank für Ihr o.g. Schreiben an den Support von 99downloads.de.


Ein Widerruf des Dienstleistungsvertrages zwischen Ihnen und der Belleros
Premium Media Limited ist in diesem Falle leider auch nicht mehr
einwendbar. Unter Zuhilfenahme des §312d Abs. 3 Nr.2 des BGB erlischt das
Recht zum Widerruf, wenn der Verbraucher die Ausführung der Dienstleistung
selbst veranlasst hat. Dies ist in diesem Fall mit der Aktivierung des
Zuganges zum Downloadportal von 99downloads mittels Aktivierungslink
gleichzusetzen. Diesen Aktivierungsvorgang haben Sie durchgeführt.

Außerdem ist ein Widerruf, wenn eine Aktivierung nicht erfolgt ist, nach den derzeitig
gültigen Bestimmungen des Fernabsatzgesetzes nur innerhalb von 30 Tagen nach
Anmeldung möglich. Dieses haben Sie mit Bestätigung unserer Geschäftsbedingungen bei der Anmeldung sowie der Annahme unseres Angebotes als Vertragsbestandteil
akzeptiert. Um uns vor Missbrauch zu schützen, müssen wir einen Widerruf in
diesen Fällen leider grundsätzlich zurückweisen.

Ein gültiger Widerruf ist bei der Belleros Premium Media Limited vor dem
Rechnungsversand nicht eingegangen. Daher haben Sie auch die Ihnen bekannte
Zahlungsaufforderung mit dem bei der Anmeldung vereinbarten Bruttobetrag für
unser Serviceangebot erhalten.

Bitte verstehen Sie deshalb, warum wir Ihre Beanstandung insoweit
zurückweisen müssen. Wir möchten Sie bitten, den in Rechnung gestellten
Betrag innerhalb der Zahlungsfrist zu begleichen. Nach Ablauf der benannten
Frist können Sie zur Erstattung weiterer Verzugsschäden
(Rechtsanwalts-/Inkassokosten) in Anspruch genommen werden.

Mit freundlichen Grüßen
 
Selbst wenn das so stimmen würde, wäre nur der rein hilfsweise erklärte Widerruf ungültig. Die Kernfeststellung der E-Mail, dass nie ein Vertrag zustande kam, wird nicht einmal bestritten.

Vorgefertigte Antwort, copy+paste - ich glaube nicht, dass irgend jemand auch nur Notiz davon genommen hat. Warum auch, würden die sich an die Spielregeln halten wären sie schon lange pleite ;)

Und ich sehe gerade: der Text ist auch noch krass fehlerhaft. Nach formellen Gesichtspunkten sieht das meiste ja noch recht professionell aus, aber dann wird das Fernabsatzgesetz als Rechtsgrundlage zitiert - na, wer mag mal bei Wiki schauen, wie lange es das schon nicht mehr gibt? ;)

Traumtänzer, um solche Leute sollte sich unser Bundesinnenminister mal kümmern, und nicht um die ganzen Terrorverdächtigen, zu denen man ja heute anscheinend schon gehört, wenn man freiwillig ein Flugzeug besteigt (wer die ganzen Kontrollen noch freiwillig über sich ergehen lässt, der muss doch was im Schilde führen)...
 
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Was ich nicht verstehe, wieso es noch Leute gibt die ihre Adresse und Namen im Inet Preisgeben!

Für mich gilt eine Faustregel! Immer da wo nach nem Namen bzw. ner Adresse gefragt wird ist irgendwas Faul und gilt oberste Vorsicht!
 
@bumblebee
Name und Adresse waren natürlich nicht die richtigen.

Ich bin ja gespannt was da noch so kommt, nen ungutes Gefühl hat man aber trotzdem im Bauch!
 
Wenn du einen falschen Namen und eine falsche Adresse angegeben hast werden die versuchen über die IP-Adresse Deine richtige Anschrrift rauszubekommen, aber auch dann muss man keine Angst haben! ;)
 
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