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60 EURO für einen Download von Acrobat Reader bei 99downloads?
Naja hoffe, dass du da wieder gut rauskommst aber lass es dir ne lehre sein! Was mich jedoch wundert, wieso der Staat hier nicht nen Riegel vorschiebt! Diese ganzen ''Geschäftsmodelle'' gehören Verboten und hart geahndet.
Nunja, man könnte ja den Domainbetreiber dazu verpflichten, zu überprüfen ob die Seiten legitim sind oder nicht! Wenn nein dann einfach abstellen! So wirds ja bei Kinderpornografie auch gemacht!
Ich kann es echt nicht verstehen, wie man auf sowas reinfallen kann! Warum sollte man seine Adresse für ein kostenloses Produkt eingeben? Wird man da nicht aufmerksam? Und warum gibt man seine echte Adresse an? Im Internet! Hallo? Jemand zu Hause? Da geb ich noch nicht mal meine E-Mailadresse raus. Das ist wie mit den Gewinnspielen und Kaffeefahrten. Wer gibt denn schon irgendjemandem persönliche Daten auf der Straße? Aber im Internet, wo alles so schön automatisiert und anonym ist ...
Vor allem lädt man niemals nie Software von irgendwelchen Seiten, sondern immer von der Herstellerseite. Schon um Trojanern, Viren usw. aus dem Weg zu gehen, und um die aktuellste Version zu bekommen. Wer's einfacher haben muss, lädt es von Seiten, wie Computerbase oder Chip. Aber das muss auch nicht sein.
Manche geben Ihre Adresse ein, da Sie denken es passiert ja eh nichts (siehe an mir), aber zum Glück habe ich den Nepp rechtzeitig bemerkt und nichts gezahlt!
Ehm....hi Leute...Ich bi auch auf diese Scheisse reingefallen, habe auch genau die gleichen E-mails von denen bekommen...direkt alles Widerrrufen...
....aaaber....ich habe echt richtig schiss, die drohen ohne ende per e-mail
Muss ich jetzt damit zum Anwalt oder sowas....mein Papa is Polizeibeamter aber der hat sowas auch noch nie gehört und gesehen
und nu???
dann hab ich mir die zugangsdaten schicken lassen, weil ich dachte man kann sich da abmelden, is aber nix zum abmelden, da kam mir das scho spanisch vor
Sie verlangen ja nicht für das Programm das Geld sondern für die Dienstleistung dich zu einem Download geführt zu haben.
Wie schon geschrieben wurde -> der Hinweis auf den Paragraphen im BGB ist aus dem Zusammenhang gerissen und soll Leute einschüchtern.
Die richtige Vorgehensweise ist:
* Musterbrief einer Verbraucherzentrale verwenden und betonen das KEIN GÜLTIGER VERTRAG zustande gekommen sei.
* Wenn du unter 18 Jahren alt bist ist der Vertrag sowieso schwebend unwirksam -> die Eltern stimmen dem Vertrag (welcher eigentlich sowieso nicht zustande gekommen ist) nicht zu und die Sache hat sich erledigt.
* Abwarten bis eine Anweisug vom Gericht kommt. Nur auf jene reagieren, alles andere ist Makulatur.
Der letzte Schritt tritt in den meisten Fällen sowieso nicht ein.
Ich warte darauf das sie irgendwann mal ein Abzockerangebot ins Web stellen welches nach Eingabe der Daten ein Abo zur Folge hat - mit Informationen wie man sich gegen Abzockerseiten schützt.
Habe gerade bei google nen thread gefunden, wo drin steht das in der "Sperberhorst 6a in 22459 Hamburg" sehr viele von diesen Briefkastenfirmen gibt...
Die Hauptniederlassung in England ist der wirkliche Sitz der Firma, die in Hamburg nur eine Briefkastenfirma ohne Briefkasten!
Solange nichts von einem Amtsgericht kommt (Mahnbescheid) ist das nur Panikmache.
Wenn du Dir unsicher bist gehe zur Verbraucherzentrale oder zur nächsten Polizeidienststelle!
Einfach ignorieren (In Spamfilter Damit)! Interessant wirds erst, wenn du nen Gelben Brief bekommst! Dann ist Handeln angesagt aber vorher Augen und Ohren zu und durch!
Auf keinen Fall auf E-mails Antworten oder mit denen Telefonieren, da sie dann erst recht merken, dass sie es mit dir machen können!
Ach ja: Wenn ihr den Musterbrief abschickt -> KEIN "Einschreiben mit Rückschein". Dies wird vermutlich nur verweigert oder eben gar nicht zugestellt und kommt eben zurück.
Einfach ein "Einwurfeinschreiben" wählen, dann dokumentiert der Zusteller den Einwurfzeitpunkt.
Wird das "Einschreiben mit Rückschein" nicht oder nur verspätet angenommen gilt das Annahmedatum als Zustellung für die Wahrung von Fristen. Bei einem Einwurfeinschreiben gilt der Beleg des Zustellers das er es zugestellt hat.