Sehr geehrte Kunden,
wir haben den Fall nochmals intensiv geprüft. Bei einer Online-Shop-Präsentation liegt, wie bei jedem anderen Einzelhändler auch, eine sogenannte "invitatio ad offerendum" vor. Dies bedeutet, daß der Kaufinteressierte eingeladen ist, dem Händler anzubieten, einen bestimmten Artikel abzukaufen. Dem Händler bleibt es allerdings vorbehalten, dieses Angebot des Kaufinteressenten abzulehnen. Es kommt in diesem Falle kein Kaufvertrag zustande.
Die automatische Bestellbestätigung per eMail erfüllt lediglich die Informationspflicht gemäß der BGB-Info-Verordnung und stellt keine Auftragsbestätigung dar.
Hilfsweise erklären wir gemäß § 119 BGB die Anfechtung des Kaufvertrages aufgrund eines Erklärungsirrtums. Bei Kenntnis der Sachlage und verständiger Würdigung des Falles hätten wir die Erklärung dieses Inhaltes – also den Umfang des Warenangebotes – unter keinen Umständen abgegeben.
Es ist mehr als verständlich, daß sich in einem mehrere tausend Artikel umfassenden Katalog eines jeden Händlers einmal Fehler einschleichen können und dieser daher die Möglichkeit einer Prüfung wahrnehmen können muß. Dies behalten wir uns in der Bestelleingangsbestätigung auch ausdrücklich vor. Wir haben Ihr Angebot unverzüglich geprüft und lehnten Ihre Bestellung umgehend ab. Somit ergeben sich weder für Sie noch für unsere Firma mangels Vertrag irgendwelche Rechtsfolgen.
Aus den genannten Gründen bedauern wir, die Ausführung der Bestellung ablehnen zu müssen und Sie nicht beliefern zu können. Eventuell geleistete Zahlungen werden selbstverständlich umgehend zurückerstattet.
Wir entschuldigen uns für Ihre Unannehmlichkeiten und hoffen, Sie bald wieder zu unseren zufriedenen Kunden zählen zu dürfen.
Mit freundlichen Grüßen
E.Trade
wir haben den Fall nochmals intensiv geprüft. Bei einer Online-Shop-Präsentation liegt, wie bei jedem anderen Einzelhändler auch, eine sogenannte "invitatio ad offerendum" vor. Dies bedeutet, daß der Kaufinteressierte eingeladen ist, dem Händler anzubieten, einen bestimmten Artikel abzukaufen. Dem Händler bleibt es allerdings vorbehalten, dieses Angebot des Kaufinteressenten abzulehnen. Es kommt in diesem Falle kein Kaufvertrag zustande.
Die automatische Bestellbestätigung per eMail erfüllt lediglich die Informationspflicht gemäß der BGB-Info-Verordnung und stellt keine Auftragsbestätigung dar.
Hilfsweise erklären wir gemäß § 119 BGB die Anfechtung des Kaufvertrages aufgrund eines Erklärungsirrtums. Bei Kenntnis der Sachlage und verständiger Würdigung des Falles hätten wir die Erklärung dieses Inhaltes – also den Umfang des Warenangebotes – unter keinen Umständen abgegeben.
Es ist mehr als verständlich, daß sich in einem mehrere tausend Artikel umfassenden Katalog eines jeden Händlers einmal Fehler einschleichen können und dieser daher die Möglichkeit einer Prüfung wahrnehmen können muß. Dies behalten wir uns in der Bestelleingangsbestätigung auch ausdrücklich vor. Wir haben Ihr Angebot unverzüglich geprüft und lehnten Ihre Bestellung umgehend ab. Somit ergeben sich weder für Sie noch für unsere Firma mangels Vertrag irgendwelche Rechtsfolgen.
Aus den genannten Gründen bedauern wir, die Ausführung der Bestellung ablehnen zu müssen und Sie nicht beliefern zu können. Eventuell geleistete Zahlungen werden selbstverständlich umgehend zurückerstattet.
Wir entschuldigen uns für Ihre Unannehmlichkeiten und hoffen, Sie bald wieder zu unseren zufriedenen Kunden zählen zu dürfen.
Mit freundlichen Grüßen
E.Trade