7950 GX2 für 50 Euro

Sehr geehrte Kunden,



wir haben den Fall nochmals intensiv geprüft. Bei einer Online-Shop-Präsentation liegt, wie bei jedem anderen Einzelhändler auch, eine sogenannte "invitatio ad offerendum" vor. Dies bedeutet, daß der Kaufinteressierte eingeladen ist, dem Händler anzubieten, einen bestimmten Artikel abzukaufen. Dem Händler bleibt es allerdings vorbehalten, dieses Angebot des Kaufinteressenten abzulehnen. Es kommt in diesem Falle kein Kaufvertrag zustande.



Die automatische Bestellbestätigung per eMail erfüllt lediglich die Informationspflicht gemäß der BGB-Info-Verordnung und stellt keine Auftragsbestätigung dar.



Hilfsweise erklären wir gemäß § 119 BGB die Anfechtung des Kaufvertrages aufgrund eines Erklärungsirrtums. Bei Kenntnis der Sachlage und verständiger Würdigung des Falles hätten wir die Erklärung dieses Inhaltes – also den Umfang des Warenangebotes – unter keinen Umständen abgegeben.



Es ist mehr als verständlich, daß sich in einem mehrere tausend Artikel umfassenden Katalog eines jeden Händlers einmal Fehler einschleichen können und dieser daher die Möglichkeit einer Prüfung wahrnehmen können muß. Dies behalten wir uns in der Bestelleingangsbestätigung auch ausdrücklich vor. Wir haben Ihr Angebot unverzüglich geprüft und lehnten Ihre Bestellung umgehend ab. Somit ergeben sich weder für Sie noch für unsere Firma mangels Vertrag irgendwelche Rechtsfolgen.



Aus den genannten Gründen bedauern wir, die Ausführung der Bestellung ablehnen zu müssen und Sie nicht beliefern zu können. Eventuell geleistete Zahlungen werden selbstverständlich umgehend zurückerstattet.

Wir entschuldigen uns für Ihre Unannehmlichkeiten und hoffen, Sie bald wieder zu unseren zufriedenen Kunden zählen zu dürfen.




Mit freundlichen Grüßen





E.Trade
 
Bei mir nur kurz ne Mail mit den Daten und dem Hinweis das meine Bestellung abgelehnt wurde - na einen Versuch wars wert...;)
 
Dann holt euch halt einen 8800gts 640mb für 260€, finde ich auch sehr günstig...
 
Die habn die Karte nun gar nimmer auf Lager :D

mfg,
Markus
 
Begründung: wir haben den Fall nochmals intensiv geprüft. Bei einer
Online-Shop-Präsentation liegt, wie bei jedem anderen Einzelhändler auch,
eine sogenannte "invitatio ad offerendum" vor. Dies bedeutet, daß der
Kaufinteressierte eingeladen ist, dem Händler anzubieten, einen bestimmten
Artikel abzukaufen. Dem Händler bleibt es allerdings vorbehalten, dieses
Angebot des Kaufinteressenten abzulehnen. Es kommt in diesem Falle kein
Kaufvertrag zustande.


Hab denen klipp und klar gesagt: ich bestell nie wieder mehr was von Ihnen, kauf die Karte wo anders um 300 euro!
 
Ja, du bist wirklich sehr klug .. Man könnte im Zeifelswall auch noch auf ein Schnäpchen pledieren und dem Händler aufgrund der eigenen Interessen z.B. 150€ für die Karte bieten, sofern er noch einige Restbestände dieser "alten, sehr heiß werdenden, unmengen an Strom schluckenden Hardware" auf Lager hat.

mfg,
Markus
 
@markus1234
... z.B. 150€ für die Karte bieten, sofern er noch einige Restbestände dieser "alten, sehr heiß werdenden, unmengen an Strom schluckenden Hardware" auf Lager hat.

Irrtum vorbehalten - Diese Karte wird immer noch vertrieben.
Es stell sich die Frage von welchem Hersteller die GraKa sein soll.

Der Versuch war es allemal Wert.
Die Bewertung zu ALT , steht relatv im Verhälnis zu dem Heutigen Stand.
Die Preis liegt z.Z. bei ca. 350,- EUR (Abweichung möglich, heute nachgeschaut).
Ich persönlich besitze 2Stk. (Quad-SLI) und finde das Preis-Leistung-Verhältnis für unausgewogen, auch damals schon.

:freak:
 
Jane is klar, das Teil ist einfach ned zeitgemäß, und auch schon damals hab ich nen Heißen bekommen wenn ich gelesn hab, dass sowas hier sogar in den Zusammenstellungen empfohlen wurde.

Wer ein eigenes Kraftwerk im Keller hat, kann sowas gerne als Quad-SLI laufen lassen, allerdings ist ne 2900HD/8800gtx alleine schon schneller.

mfg,
Markus
 
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