Ab wann erlischt der Kauf bei Waren?

Idon schrieb:
Erfüllung ist für das Zustandekommen eines KV grundsätzlich irrelevant.

Hä? Also jetzt wird's etwas merkwürdig.

Maßgeblich sind die Willenserklärungen. Und das Erbringen einer Leistung kann als Willenserklärung gewertet werden. In diesem Sinne ist es sehr wohl relevant für das Zustandekommen. Um Erfüllung im speziellen Sinne geht es ja nicht. Mit der Zahlung des Betrags hat der Vertragspartner relativ unmissverständlich ausgedrückt, dass er den Vertrag schließen will. Von seiner Seite liegt demnach eine Willenserklärung auf jeden Fall vor. Ungeachtet dessen kann die natürlich auch vorher schon in anderer Form vorgelegen haben, aber spätestens mit Zahlung liegt sie definitiv vor.
 
@Moep89

Lies bitte einfach den Beitrag von killy und danach meinen.

Killy hat (fälschlich) behauptet, der KV wäre nur dann zustande gekommen, wenn Geld bereits geflossen ist.


Dem ist eben nicht so.

Du packst in unglaublich viele Worte, was ich bereits kurz und knackig geschrieben habe. :)
 
Ich denke wir kommen der Sache näher :D
Das Problem für mich ist dabei, dass ihr beide zu pauschal schreibt. Weder kommt der Vertrag nur zustande wenn er gezahlt hat, noch hat eine Zahlung keinerlei Relevanz für das Zustandekommen. Du hast quasi auf eine pauschale und daher falsche Antwort mit einer ebenfalls zu pauschalen und deshalb in gewisser Weise falschen geantwortet, denn aufgrund der "Oder"-Verknüpfung steckt in deinem Satz ja auch die Aussage "Der Kaufvertrag ist doch nicht wirksam nur weil bereits eine der Parteien geleistet hat". Das ist missverständlich und irgendwer, der diesen Thread mal findet nimmt daraus das falsche mit. Bedenke, dass diese Threads und die Posts auch immer von anderen gelesen werden und evtl. auch bei Google in Auszügen auftauchen.
Sinnvoller wäre gewesen zu schreiben, dass der Vertrag sehr wohl auch problemlos hätte zustandekommen können auch wenn noch keine Zahlung geleistet wurde, weil die natürlich nicht zwingende Voraussetzung dafür ist.
 
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Reaktionen: Penicillin und Idon
Ja nur das der Käufer schon das Geld gezahlt hatte.Also anzunehmen er hätte es noch nicht gezahlt ist halt falsch und darum auch die falschen annahmen. Doch was bringt es meinem Problem näher. Es wird also auf nur per Email in Kontakt zu treten. Alles andere bringt es ja nix.
 
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