Hi an alle,also ich bin bei dem ganzen der Verkäufer.Vor über 2 Jahren hat einer bei mir was gekauft gehabt.Also sprich noch vor Corona angefangen hatte also fast 1 Jahr zuvor. Könnten so rund 8 Monate vor Corona beginn gewesen sein. Ich wollte es ihm senden,jedoch bestand der Käufer drauf diese selbst abzuholen. Er hat auch meine Adresse und so.Er kam aber nie zu mir zum abholen. Der Kauf der Plattform war ebay-kleinanzeige. Der Käufer hat per paypal gezahlt gehabt. Der text von ihm also der Chat ist verschwunden weil es schon zu lange her ist. Wusste ja vorher nicht das es von selbst verschwinden kann ohne das man selbst was gelöscht hatte. Jedenfalls kann ich diese Person nicht mehr erreichen. Er konaktiert mich jedoch auch nicht mehr. Habe gelesen das laut Paragraf § 373 BGB der anspruch erst ab 3 Jahren nach einem Kauf erlischt oder tritt diese schon vor den 3 Jahren auf?
Denn ich habe es satt es für ihn weiter aufzubewaren. Auch das er mir noch für die Entschädigung fürs aufbewahren geben wollte erlischt ja dann. Ich kann also nix mehr machen. Kann also echt nur warten oder was würdet ihr in so einem Fall machen,weil das ist und das sehe ich hier ne Sackgasse. Da steht auch was von Zwangsverkauf oder das ich es anderweitig Verkaufen kann bzw darf.
Ich habe ja dann langsam die 3 Jahres Frist eingehalten. Der Käufer kann somit ja nicht mehr mir Probleme machen oder etwa doch?
Denn ich habe es satt es für ihn weiter aufzubewaren. Auch das er mir noch für die Entschädigung fürs aufbewahren geben wollte erlischt ja dann. Ich kann also nix mehr machen. Kann also echt nur warten oder was würdet ihr in so einem Fall machen,weil das ist und das sehe ich hier ne Sackgasse. Da steht auch was von Zwangsverkauf oder das ich es anderweitig Verkaufen kann bzw darf.
Ich habe ja dann langsam die 3 Jahres Frist eingehalten. Der Käufer kann somit ja nicht mehr mir Probleme machen oder etwa doch?