abgezockt bei melango.de

@ Seymur

Na, diese Behauptung, dass man sehr wohl ein Essen verzehren & sich ohne strafrechtliche Konsequenzen verdrücken darf, dann man WOLLTE ja natürlich bezahlen, hatte aber (zu dumm aber auch!) kein Geld dabei . . .

. . . mag ja sein. Allerdings ist man zivilrechtlich mit Sicherheit belangbar. Außerdem erscheint mir das merkwürdig: Denn wie sollte man in diesem Falle überhaupt Vorsatz nachweisen wollen? Es ginge also IMMER zugunsten des Zechprellers aus.

Meine Fresse, da könnte ich mich durch die feinsten Lokale der Stadt schnorren. Kein Problem. Stets die Börse vergessen, hey, bin halt'n Schussel, da darf, nein, MUSS ich ja einfach abhauen. :rolleyes:

[Ja, ich weiß, dann wäre wiederum Vorsatz leichter nachzuweisen. Fakt bleibt für mich: Ich haue nicht einfach ab, wenn ich kein Geld habe, egal, ob ich straffrei bleibe.]
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich haue nicht einfach ab, wenn ich kein Geld habe, egal, ob ich straffrei bleibe.]

Und genau das ist der springende Punkt, denn Recht soll einen gesellschaftlichen Konsens über Regeln des Zusammenlebens abbilden. Jeder billig und gerecht Denkende erkennt also in den meisten Situationen, ob sein Handeln oder Nichthandeln einem gewissen Gerechtigkeitsempfinden entspricht, er muss, kann und soll hierfür keine juristisch korrekte Begründung haben.
 
DDM_Reaper20 - lies den post noch mal
Seymur bezog sich auf den Kunden der zufällig nur einen 500er in der Tasche hat, welchen das Restaurant jedoch nicht annehmen will. Der Kunde ist also grundsätzlich dazu willens den geforderten Betrag zu begleichen, das Restaurant nimmt jedoch nicht an - Was nun? ^^
Hat also nichts mit "ich habe mein portmonaie vergessen" - Zechpreller zu tun =)
 
@ Prom07

Du solltest auch mal den Link lesen, darauf habe ich mich bezogen . . . da ist nämlich von genau dem Beispiel die Rede, das ich aufgegriffen habe. ;)

Tja, wenn der Kellner keinen 500-Euro-Schein annimmt, kann man auch mal umtauschen gehen, oder, wenn die Banken bereits zuhaben, eine Quittung ausstellen lassen, die man später bezahlt, meinethalben gegen einen kleinen (5-10%) Nachlass.

Mal ehrlich, viele Leute versuchen aber auch immer, möglichst auf Kosten anderer wegzukommen, erheben dann aber ein Riesengezeter, wenn sie selber mal die Angeschmierten sind. Dann ist es plötzlich das böse B-Wort und was weiß ich nicht alles. :rolleyes:
 
Die Firma melango ist mittlerweile bundesweit bekannt dafür, dass sie mit unseriösen Praktiken und ABO-Fallen gutgläubige User täuscht.
Es gibt zahlreiche Foren, wo über das Geschäftsgebahren von melango berichtet wird. Auch SAT1 hat im letzten Jahr einen Bericht über melango gebracht.

Es gibt mehrere Tausend Geschädigte.

Tatsache ist, dass die ihre HP ständig ändern. Tagsüber (wenn die Ermittlungsbehörden arbeiten und nachschauen können) ist sehr oft der Preis für die Mitgliedschaft sichtbar.

Abends ist auf der selben Seite plötzlich der Preis nicht mehr sichtbar.

Auch der Verdacht des Landing-Page-Betruges ist nicht von der Hand zu weisen.

Wenn melango nur für Gewerbetreibende ist, dann müssen sie sich den Gewerbeschein zeigen lassen, dies ist bisher nach meiner Kenntnis noch nie passiert.

Trotz aller Drohungen von melango ist es rechtlich so, dass man als Privatmann ein gesetzliches Widerrufsrecht hat, dies kann auch durch AGB nicht aufgehoben werden.

Man sollte also umgehend einen schriftlichen Widerruf gem § 312 BGB (per Einschreiben) senden und zusätzlich wegen arglistiger Täuschung gem. § 123 BGB widerrufen.

Mitarbeiter von melango tummeln sich in verschiedenen Foren und bringen dort angeblich rechtliche Informationen unter das Volk, die keiner Prüfung standhalten. Es wird behauptet, dass mehr als 4.000 Mahnbescheide versandt wurden, alles Bull-Shit. !!

Also, nicht einschüchtern lassen, Widerruf schreiben und sich dann beruhigt zurücklehnen.
Wer will kann auch Strafanzeige erstatten, die Staatsanwaltschaft in Chemnitz dürfte aber mittlerweile in Anzeigen förmlich "ertrinken".

Und wer die Jungs richtig ärgern möchte und ein paar Euros investieren kann, der sollte negative Feststellungsklage erheben.
 
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