abgezockt bei melango.de

Der Preis muss dir ins Auge fallen, und deutlich sichtbar sein.
Ins Kleingedruckte (oder gar AGB) schreiben und sich dann darauf berufen, gilt vor Gericht nicht. ;)
Das geht als vorsätzlich durch.

Hat mir meine Rechtsschutz damals, als ich mal betroffen war, gesagt.
 
Ich hatte mich heute auch angemeldet weil ich neugierig gemacht wurde. aber da stand nichts das das was kostet. erst später habe ich das gemerkt das das gaaaaanz unten auf der seite und auch noch keingedruckt und im dritten absatz stand. jetzt habe ich dazu auch noch einen falschen strassennamen angegeben.

würde ja gerne von der anmeldung zurückstreten aber ich habe keine ahnugn wie denn ich habe von denen nicht mal eine bestäötigung bekommen und natürlich auch noch keine rechnung.

wird das für mich problematisch?
 
Ganz einfach: nö. ;)

Wie gesagt, wenn es da so klein und schwer erkenntbar steht, brauchst du nichts zu befürchten. ;)
Kosten müssen immer offensichtlich sein im Internet.
Kommt irgendwann mal ne Email oder Brief wo man aufgefordert wird zu zahlen, kannste das getrost ignorieren.
Erst wenn gerichtlicher Mahnbescheid kommt, dann sollteste reagieren. ;)

Ich hab auch damals von ner Kanzlei Inkassodrohungen bekommen, aber nachdem ich dann nicht mehr geantwortet hab, kam dann nie mehr was..
 
Ich habe mit einem Kolegen die Seite vom Melango.de durchgelesen.
Überzeugt, dass es eine Seriöse Seite ist. Durchgelesen - keine Kosten, also Anmelden.

Am selben Tag bekam ich eine Email mit Zugangsdaten, immer noch keine Kosten.
3 Tage Später bekam ich Post... 285,xx Euro.

Am Telefon ein seeeehr netter Mitarbeiter :lol:
Ich hab einspruch eingelegt, ohne Erfolg. Heute, 12.08.2010 neue Post mit "Aufnahmegebühr" von 99.- + MwSt. :p Is Klar...!

Jetzt war ich gerade eben bei der Polizei und habe Strafanzeige wegen Betrug ( ABO-Falle) gestellt..und siehe da, die Fa.Melango ist schon bekannt :-)))

mal sehen was nun kommt, denn ich zahl NICHTS!!!

Euer Nico
 
Hallo nntops,
gibt es schon einen weiteren Verlauf der Sache?
Es wäre sehr hilfreich, wenn Du das mitteilen könntest.

Vielen Dank.
 
hallo an alle,

auch ich bin vor einigen tagen bei melango hereingefallen, aber nicht weil ich mich angemeldet habe, sondern meine 12-jährige tochter..:-).
sie dachte, es wäre eine homepage wie ebay..:-(, wenn es das nur wäre..

nach google eingabe habe ich erst einmal gesehen, was für eine tolle firma melango ist..:-(..

sofort habe ich zwei rechnungen in höhe von über 400€ erhalten, auch ich werde nicht zahlen, wie die meisten betroffenen es hier im forum geschildert haben.
das stärkt meine hoffnungen, da wieder herauszukommen...

ich werde heute einen widerspruch an melango schicken und mal sehen, was passiert...!

auch ich würde gerne wissen, ob und vor allen dingen WIE nntops aus der sache rausgekommen ist!!

ich werde euch auch weiterhin über die sachlage informieren!

und ich kann einigen schreibern hier nur zustimmen, denn VORWÜRFE kann man in dieser situation nicht gebrauchen, denn wir suchen hier hilfe unter gleichgesinnten..
vor fehlern ist bekanntlich NIEMAND gefeit, gelle?

liebe grüsse
falling66
 
Hallo falling,

mit 12 Jahren ist deine Tochter eh nur beschränkt geschäftsfähig und unterliegt noch dem "Taschengeldparagraphen", wonach sie sich Gegenstände des täglichen Bedarfs, jedoch keine höherwertigen Güter oder gar Verträge zulegen darf bzw. von irgend jemand mit ihr abgeschlossen werden dürfen, wenn ihre Erziehungsberechtigten nicht mit unterschreiben.

Es genügt also ein Widerruf, am besten mit einem massiven Hinweis auf den Tatbestand der Bauernfängerei über das rechtlich auf dünnem Eis operierende Internet. Da ihr (hoffentlich) noch keine Leistungen in Anspruch genommen habt, sind die Rechnungen gegenstandslos. Ich würde sie jedoch so lange aufbewahren, bis die Bestätigung des Widerrufs ohne Folgekosten durch die "Fa. Melango" erfolgt ist.

Btw.: Heute früh erst schmetterte ich eine "Abo-Anbahnung" mit einem kommentarlos zugesandten Exemplar der Frauenzeitschrift "freundin" an unseren SOHN per E-Mail mit dem Vermerk: "Unerwünschte Werbesendung" ab. Auf die Bestätigung und eine entsprechende Entschuldigung warte ich noch.
 
Zuletzt bearbeitet:
Gibt es denn keinen Alterscheck auf der Seite?

@Seymur:

Es genügt also ein Widerruf

Was genau soll denn widerrufen werden?

Hinweis auf den Tatbestand der Bauernfängerei über das rechtlich auf dünnem Eis operierende Internet.

Tatbestände sind Teile von Rechtsvorschriften, diesen habe ich noch nie zuvor gehört, meinst du nicht, dass sich der Autor damit der Lächerlichkeit preis gibt?

Da ihr (hoffentlich) noch keine Leistungen in Anspruch genommen habt

Wieso, welchen Unterschied sollte die Inanspruchnahme der Leistung denn machen?
 
Wie wärs mit einfach ignorieren?

Alterseingaben im Netz ohne Altersnachweis wie eine Ausweiskopie sind null und nichtig und wenn du dir die letzten Seiten durchliest, solltest du feststellen, dass sie dich auf gut deutsch "mal kreuzweise können".
 
Ich beglückwünsche hier erst mal jeden, der sich nicht da angemeldet hat, denn ihr konntet lesen im Gegensatz zu den "Meinungsspammern" mit ihrem ersten Beitrag in diesem Forum.

Ganz offensichtlich ist dies eine reine B2B Handelsplattform. Steht sogar oben im IE drin und die Stückzahlen sind auch nicht grade Verbraucher üblich. Wer kauft Palettenweise Cola Dosen oder 15.000 T-Shirts?

Wenn man sich dann trotzdem dort als Privatperson und unter falschen Tatsachen anmeldet, nämlich Gewerbetreibender zu sein, nur um zu gucken, was man vieleicht als Schnäppchen abstauben kann, tja, dann gibts auch kein Mitleid.

Warum setzt ihr dann plötzlich Rechte / Vorraussetzungen vorraus, die bei einem Handel zwischen Kaufmann und Privatperson gelten müssen?

Abo-Falle, Abzocke? Augen auf und lesen! Ich konnte alles finden, Preise, Vertragsbedingungen und Co. Preise überzogen? Für eine Privatperson mögen 240 EUR Beiträge auf 24 Monate viel sein, für einen gewerblichen Vertrieb ist das ein Klacks.

Einziger Knackpunkt ist die Höhe der Entschädigung an Melango. 240 EUR alsi 24 Monatsbeiträge halte ich für zu übertrieben, denn es muss dem bisherigen Aufwand angemessen sein.


Seymur schrieb:
Hallo falling,

mit 12 Jahren ist deine Tochter eh nur beschränkt geschäftsfähig und unterliegt noch dem "Taschengeldparagraphen", wonach sie sich Gegenstände des täglichen Bedarfs, jedoch keine höherwertigen Güter oder gar Verträge zulegen darf bzw. von irgend jemand mit ihr abgeschlossen werden dürfen, wenn ihre Erziehungsberechtigten nicht mit unterschreiben.

Es genügt also ein Widerruf, am besten mit einem massiven Hinweis auf den Tatbestand der Bauernfängerei über das rechtlich auf dünnem Eis operierende Internet. Da ihr (hoffentlich) noch keine Leistungen in Anspruch genommen habt, sind die Rechnungen gegenstandslos. Ich würde sie jedoch so lange aufbewahren, bis die Bestätigung des Widerrufs ohne Folgekosten durch die "Fa. Melango" erfolgt ist.

1 Absatz eigentlich korrekt....eigentlich.
Bei einem normalen (Laden)Geschäft ist es offensichtlich, dass der Kaufmann (bzw. seine Angestellten) wohlwissend ein schwebendes Vertragsverhältnis eingeht, da er das Kind/Jugendlichen ja sieht und diese Rechtsgrundlage wissen muss.

Ander ist es im Internet. Ersten gilt hier die Anschlusshaftung, denn der Anschlussinhaber haftet für den Missbrauch seines Anschlusses, sofern dieser nicht ausreichend gesichert ist.
Zweitens kann es ja jeder behaupten, dass es das eigene Kind war. Wenn es nämlcih nichts zu sichern gibt (kein W-Lan) dann muss es definitv der Anschlussinhaber oder andere Personen im Haushalt gewesen sein. Schutzbehauptung nennt man sowas, wird einem Beschuldigten aber nicht zur Last gelegt. Die Eltern können sich ja auch bewusst mit den Daten des Kindes angemeldet haben. Selbst wenn nicht, haften Eltern für Ihre Kinder.

Entweder hat man also Betrug begangen oder seine Aufsichtspflicht verletzt und betrügen lassen. Das der Aufwand die Firma ersetzt haben möchte ist klar, oder? Ist nur die Frage ob die Höhe gerechtfertigt ist.

kleine Ergänzung:
"Taschengeldparagraph" (§110 BGB)
Besagt im übrigen nichts zu der Höhe des Taschengeldes, lediglich dass es aus eigenen freien Mitteln oder aus Mitteln Dritter für diesen Zweck stammen muss. Somit können auch höherwertige bzw. teurere Waren erworben werden.

Die beschränkte Geschäftsfähigkeit sagt nicht, dass keine Verträge mit diesen Personen geschlossen werden dürfen, dann wären sie ja geschäftsunfähig. Sie sagt lediglich, dass es der Zustimmung der Eltern bedarf, damit der Vertrag rechtswirksam wird, solange ist der Vertrag im Zweifel rechtsunwirksam.


Btw.: Heute früh erst schmetterte ich eine "Abo-Anbahnung" mit einem kommentarlos zugesandten Exemplar der Frauenzeitschrift "freundin" an unseren SOHN per E-Mail mit dem Vermerk: "Unerwünschte Werbesendung" ab. Auf die Bestätigung und eine entsprechende Entschuldigung warte ich noch.

Glückwunsch....damit hast du dem Spammer dann wohl nur deine E-Mail bestätigt.
Nicht wirklich schlau, die "Abschmetterung" der "Abo-Anbahnung". :lol:

@CB-Mods

Ich finde es wirklich verwunderlich, dass Ihr diesen Rufmord so toleriert und akzeptiert. :rolleyes:
Selbst wenn man googled, findet man nur Halbwahrheiten und Schwachsinn von "Betrugsopfern" zu lesen.

Und wenn der Post schon anfängt: "...ich habe mich Hals über Kopf dort angemeldet" dann ist doch schon klar, dass der Verstand nicht dabei war und die Schuld jetzt woanders gesucht wird.

Es mag dort wohl mal zu Lieferengpässen der Händler gekommen sein, aber Ebay kann ja auch nichts für die Liefermoral seiner Nutzer?!
 
Zuletzt bearbeitet:
Für den Fall, dass eine beschränkt geschäftsfähige Person einen Vertrag geschlossen hat, käme § 110 BGB hier überhaupt nicht zur Anwendung, weil die Leistung noch nicht bewirkt wurde.

Selbst wenn nicht, haften Eltern für Ihre Kinder.

Auch diese Aussage ist so pauschal unzutreffend, das wird im dahinter liegenden Link ja auch verdeutlicht.

Entweder hat man also Betrug begangen oder seine Aufsichtspflicht verletzt und betrügen lassen.

Als Pauschalaussage ebenso falsch, das Vorliegen eines Straftatbestandes ist immer eine Einzelfallprüfung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Doc Foster schrieb:
Für den Fall, dass eine beschränkt geschäftsfähige Person einen Vertrag geschlossen hat, käme § 110 BGB hier überhaupt nicht zur Anwendung, weil die Leistung noch nicht bewirkt wurde.

So, die Leistung wurde nicht bewirkt? :D

Die 12jährige kauft sich nen Lolli aus eigenen Mitteln. (Taschengeld = §110BGB)

Leistungen des Kaufvertrages:
Verkäufer: Eigentum übertragen, Ware übergeben, frei von Rechts. - Sachmängeln.
Käufer: Sache abnehmen, Kaufpreis zahlen

Trotz beschränkter Geschäftsfähigkeit ist ein rechtswirksamer Kaufvertrag zustande gekommen.

Dies bezog sich in meinem Ursprungstext auf die Aussage von Seymur:
mit 12 Jahren ist deine Tochter eh nur beschränkt geschäftsfähig und unterliegt noch dem "Taschengeldparagraphen", wonach sie sich Gegenstände des täglichen Bedarfs, jedoch keine höherwertigen Güter oder gar Verträge zulegen darf bzw. von irgend jemand mit ihr abgeschlossen werden dürfen, wenn ihre Erziehungsberechtigten nicht mit unterschreiben.

Und nicht auf den Melango-Fall.

Als Pauschalaussage ebenso falsch, das Vorliegen eines Straftatbestandes ist immer eine Einzelfallprüfung.

Richtig. Dennoch helfen bestehende Urteile bei der Rechtsfindung.
 
So, die Leistung wurde nicht bewirkt?

Ich weiß nicht, warum du einen Lollifall konstruierst, hier ging es doch gerade um den Abschluss eines Vertrages im Internet. Der beschränkt Geschäftsfähige muss zur Anwendung des 110 die Leistung bewirkt , also bezahlt haben. Das ist hier offensichtlich nicht der Fall, i.Ü. ist 110 für Dauerschuldverhältnisse ohnehin nicht anwendbar.

Richtig. Dennoch helfen bestehende Urteile bei der Rechtsfindung.

Aus deinem Link kann ich zum Thema Betrug keine Urteile entnehmen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der von mir dargestellte § 110 bezieht sich nicht auf den Melango-Fall, wie oft soll ich das denn noch schreiben? Er bezieht sich auf die Aussage von Seymur:

mit 12 Jahren ist deine Tochter eh nur beschränkt geschäftsfähig und unterliegt noch dem "Taschengeldparagraphen", wonach sie sich Gegenstände des täglichen Bedarfs, jedoch keine höherwertigen Güter oder gar Verträge zulegen darf bzw. von irgend jemand mit ihr abgeschlossen werden dürfen, wenn ihre Erziehungsberechtigten nicht mit unterschreiben.

Semur sagt, dass beschränkt Geschäftsfähige generell nur Verträge im Rahmen des Taschengeldes abschließen durfen. Schließt aber höherwertige Gegenstände aus. Das ist falsch. Beschränkt Geschäftsfähigen können auch einen Plasma TV kaufen, wenn die Mittel für diesen Zweck vorgesenen waren.

Jetzt endlich angekommen?
Genau das habe ich mit meiner kleinen Ergänung korrigiert......

Du schreibst nun wieder:
Für den Fall, dass eine beschränkt geschäftsfähige Person einen Vertrag geschlossen hat, käme § 110 BGB hier überhaupt nicht zur Anwendung, weil die Leistung noch nicht bewirkt wurde.

"Für den Fall, dass..." = Für irgendeinen Fall, dass ....
Eben doch (Lolli-Fall), nur nicht bei diesem (Melango) Fall. Ist nen großer Unterschied und hab ich auch nie behauptet, dass dieser § hier zur Anwendung kommt.

Aus deinem Link kann ich zum Thema Betrug keine Urteile entnehmen.

Vorsicht, Ironie..
Was steht in der Überschrift? "Eltern Haften für Ihre Kinder"
Scheint wohl nicht um Betrug zu gehen, wirklich komisch das es dann dort auch keine Urteile dazu gibt....aber google hilft dir dort sicher auch bei. ;)
 
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In einer vernünftigen Diskussion bringt derjenige Quellen, der etwas behauptet und diese Behauptung:

Entweder hat man also Betrug begangen oder seine Aufsichtspflicht verletzt und betrügen lassen.

hast nun mal du aufgestellt. Ich hingegen bezweifle dies und habe lediglich nach Quellen gefragt.

Seymurs Ausführungen waren natürlich nicht korrekt, insoweit war dein Einwurf berechtigt.
 
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Was Betrug ist kann jeder im StGB nachlesen.

In meiner Ausführung ging es um die "Eltern haften auch für Kinder" in Bezug auf die Anschlusshaftungehmer beim Telefonanschluss. Das habe ich mit einer Quelle dargelegt.
 
Was Betrug ist kann jeder im StGB nachlesen.

Merkwürdig, dass man dann dafür (u.a.) 4 Semester Strafrecht hören muss.

Ich denke aber, dass das hier zu weit führt, mir war wichtig zu zeigen, dass weder Eltern immer für ihre Kinder haften noch jede falsche Anmeldung gleich ein Betrug ist.
 
blackraven schrieb:
... wenn die Mittel für diesen Zweck vorgesehen waren.

Hallo blackraven & Doc Foster,

euere Diskussion habe ich mit Interesse verfolgt, demonstriert sie doch eindrucksvoll, wie für die meisten konfliktbehafteten Lebenssituationen klare Gesetzestexte, Rechtstitel oder Ausführungsbestimmungen fehlen, die dem Bürger Rechtssicherheit verschaffen, ohne dass er gleich Anwälte und Gerichte anrufen muss.

Zur zitierten Aussage: Diese halte ich für ziemlich "schwammig". Selbst wenn die 12-Jährige den erforderlichen Geldbetrag für einen LCD-TV zusammengespart hätte, müsste ein/e Erziehungsberechtigte/r dafür geradestehen - da beißt keine Maus einen Faden ab. Das gilt für Kaufverträge in Bar genauso wie für Vereinbarungen mit Ratenzahlung, was ja ein Abo im Grunde ebenfalls ist.

Meine Kenntnisse stammen vorwiegend aus praktischer Erfahrung und aus sozialkundlichen Lehrbüchern über die Rechtsstellung von Kindern und Jugendlichen.

Falls ihr der juristischen Fakultät angehört, lasse ich mich gerne belehren, denn recherchieren muss und will ich eigentlich nicht mehr.
 
demonstriert sie doch eindrucksvoll, wie für die meisten konfliktbehafteten Lebenssituationen klare Gesetzestexte, Rechtstitel oder Ausführungsbestimmungen fehlen, die dem Bürger Rechtssicherheit verschaffen, ohne dass er gleich Anwälte und Gerichte anrufen muss.

Kannst du mir Beispiele nennen, in denen der Bürger in alltäglichen Situationen mangels verständlicher Gesetze keine Rechtssicherheit hat?

Zur zitierten Aussage: Diese halte ich für ziemlich "schwammig". Selbst wenn die 12-Jährige den erforderlichen Geldbetrag für einen LCD-TV zusammengespart hätte, müsste ein/e Erziehungsberechtigte/r dafür geradestehen - da beißt keine Maus einen Faden ab. Das gilt für Kaufverträge in Bar genauso wie für Vereinbarungen mit Ratenzahlung, was ja ein Abo im Grunde ebenfalls ist.

Die Rechtslage hierzu ist eigentlich eindeutig.

Meine Kenntnisse stammen vorwiegend aus praktischer Erfahrung und aus sozialkundlichen Lehrbüchern über die Rechtsstellung von Kindern und Jugendlichen.

Für juristische Fragestellungen sollte man dann schon auch entsprechende Fachliteratur bemühen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Doc Foster schrieb:
Kannst du mir Beispiele nennen, in denen der Bürger in alltäglichen Situationen mangels verständlicher Gesetze keine Rechtssicherheit hat?.

Ach ne, solche Beispiele findet man doch täglich in der Tageszeitung, z.B. in der Rubrik "Aus dem Gerichtssaal" - oder im Internet unter "Rechtsgefühl vs. Gesetz" o.ä.

Mal ganz banal:
- Kellner kommt nicht. Darf man gehen, ohne zu bezahlen?
- Gast will mit 500,-- €-Schein bezahlen, Kellner lehnt ab, obwohl es keinen schriftlichen Aushang gibt (wie z.B. an Tankstellen). Der Gast verlässt das Lokal, ohne zu bezahlen.

http://www.readers-edition.de/2006/12/23/zeche-zahlen-oder-nicht-pfiffiges-recht-im-alltag

Die Rechtslage hierzu ist eigentlich eindeutig.

Wirklich?

Für juristische Fragestellungen sollte man dann schon auch entsprechende Fachliteratur bemühen.

Die Fachsprache der Juristen ist dem Laien genauso fremd wie die Sprache der Mediziner, der Pharmazeuten und ... der Politiker und zuweilen auch der "Seelsorger". Der arglose Bürger ist daher stets auf Populärliteratur angewiesen - möglichst verfasst von Fachleuten aus der Branche - auf die Gefahr hin, dass das jeweilige Verständnis "verbogen" wird.
 
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