Ich beglückwünsche hier erst mal jeden, der sich nicht da angemeldet hat, denn
ihr konntet lesen im Gegensatz zu den "Meinungsspammern" mit ihrem ersten Beitrag in diesem Forum.
Ganz offensichtlich ist dies eine reine B2B Handelsplattform. Steht sogar oben im IE drin und die Stückzahlen sind auch nicht grade Verbraucher üblich. Wer kauft Palettenweise Cola Dosen oder 15.000 T-Shirts?
Wenn man sich dann trotzdem dort als Privatperson und unter falschen Tatsachen anmeldet, nämlich Gewerbetreibender zu sein, nur um zu gucken, was man vieleicht als Schnäppchen abstauben kann, tja, dann gibts auch kein Mitleid.
Warum setzt ihr dann plötzlich Rechte / Vorraussetzungen vorraus, die bei einem Handel zwischen Kaufmann und Privatperson gelten müssen?
Abo-Falle, Abzocke? Augen auf und lesen! Ich konnte alles finden, Preise, Vertragsbedingungen und Co. Preise überzogen? Für eine Privatperson mögen 240 EUR Beiträge auf 24 Monate viel sein, für einen gewerblichen Vertrieb ist das ein Klacks.
Einziger Knackpunkt ist die Höhe der Entschädigung an Melango. 240 EUR alsi 24 Monatsbeiträge halte ich für zu übertrieben, denn es muss dem bisherigen Aufwand angemessen sein.
Seymur schrieb:
Hallo falling,
mit 12 Jahren ist deine Tochter eh nur beschränkt geschäftsfähig und unterliegt noch dem "Taschengeldparagraphen", wonach sie sich Gegenstände des täglichen Bedarfs, jedoch keine höherwertigen Güter oder gar Verträge zulegen darf bzw. von irgend jemand mit ihr abgeschlossen werden dürfen, wenn ihre Erziehungsberechtigten nicht mit unterschreiben.
Es genügt also ein Widerruf, am besten mit einem massiven Hinweis auf den Tatbestand der Bauernfängerei über das rechtlich auf dünnem Eis operierende Internet. Da ihr (hoffentlich) noch keine Leistungen in Anspruch genommen habt, sind die Rechnungen gegenstandslos. Ich würde sie jedoch so lange aufbewahren, bis die Bestätigung des Widerrufs ohne Folgekosten durch die "Fa. Melango" erfolgt ist.
1 Absatz eigentlich korrekt....eigentlich.
Bei einem normalen (Laden)Geschäft ist es offensichtlich, dass der Kaufmann (bzw. seine Angestellten) wohlwissend ein schwebendes Vertragsverhältnis eingeht, da er das Kind/Jugendlichen ja sieht und diese Rechts
grundlage wissen muss.
Ander ist es im Internet. Ersten gilt hier die Anschlusshaftung, denn der Anschlussinhaber haftet für den Missbrauch seines Anschlusses, sofern dieser nicht ausreichend gesichert ist.
Zweitens kann es ja jeder behaupten, dass es das eigene Kind war. Wenn es nämlcih nichts zu sichern gibt (kein W-Lan) dann muss es definitv der Anschlussinhaber oder andere Personen im Haushalt gewesen sein. Schutzbehauptung nennt man sowas, wird einem Beschuldigten aber nicht zur Last gelegt. Die Eltern können sich ja auch bewusst mit den Daten des Kindes angemeldet haben. Selbst wenn nicht,
haften Eltern für Ihre Kinder.
Entweder hat man also Betrug begangen oder seine Aufsichtspflicht verletzt und betrügen lassen. Das der Aufwand die Firma ersetzt haben möchte ist klar, oder? Ist nur die Frage ob die Höhe gerechtfertigt ist.
kleine Ergänzung:
"Taschengeldparagraph" (
§110 BGB)
Besagt im übrigen nichts zu der Höhe des Taschengeldes, lediglich dass es aus eigenen freien Mitteln oder aus Mitteln Dritter für diesen Zweck stammen muss. Somit können auch höherwertige bzw. teurere Waren erworben werden.
Die
beschränkte Geschäftsfähigkeit sagt nicht, dass keine Verträge mit diesen Personen geschlossen werden dürfen, dann wären sie ja geschäftsunfähig. Sie sagt lediglich, dass es der Zustimmung der Eltern bedarf, damit der Vertrag rechtswirksam wird, solange ist der Vertrag im Zweifel rechtsunwirksam.
Btw.: Heute früh erst schmetterte ich eine "Abo-Anbahnung" mit einem kommentarlos zugesandten Exemplar der Frauenzeitschrift "freundin" an unseren SOHN per E-Mail mit dem Vermerk: "Unerwünschte Werbesendung" ab. Auf die Bestätigung und eine entsprechende Entschuldigung warte ich noch.
Glückwunsch....damit hast du dem Spammer dann wohl nur deine E-Mail bestätigt.
Nicht wirklich schlau, die "Abschmetterung" der "Abo-
Anbahnung".
@CB-Mods
Ich finde es wirklich verwunderlich, dass Ihr diesen Rufmord so toleriert und akzeptiert.

Selbst wenn man googled, findet man nur Halbwahrheiten und Schwachsinn von "Betrugsopfern" zu lesen.
Und wenn der
Post schon anfängt: "...ich habe mich Hals über Kopf dort angemeldet" dann ist doch schon klar, dass der Verstand nicht dabei war und die Schuld jetzt woanders gesucht wird.
Es mag dort wohl mal zu
Lieferengpässen der Händler gekommen sein, aber Ebay kann ja auch nichts für die Liefermoral seiner Nutzer?!