News Abmahnung per E-Mail rechtens

Jirko

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Wie das Landgericht Hamburg bereits im Juli des letzten Jahres verkündete, sind per E-Mail verschickte Abmahnungen grundsätzlich legitim. Das Gericht ignoriert damit berechtigte Bedenken bezüglich der Sicherheit der Zustellung per E-Mail und wälzt diese auf den Empfänger ab.

Zur News: Abmahnung per E-Mail rechtens
 
Ich bin mal gespannt wie lange es dauert, bis sich jemand über dieses fachchinesisch in den Kommentaren in die Wolle bekommt.
Persönlich würde ich eine E-Mail nicht als sonderlich bindend betrachten muss ich zugeben.
 
da ist ja auch noch die frage was passiert, wenn die mail von nem spamfilter von z.b. freenet oder web.de gefiltert wird. liegt dann die schuld immernoch beim empfänger, der bei gmx z.b. nicht direkt den spamfilter beeinflußen kann? oder müssen wir jetzt alle unsere filter ausmachen, denn es könnte ja mal ne abmahnung kommen?
 
Also ehrlich, da sieht man das gewisse Personen noch in der Steinzeit leben im das Gesetz von der Briefsendung so auf den Mailverkehr umzuwälzen.
 
Wieder ein Richter, der keine Ahnung hat, wie ein Computer und damit verbundene Technologien funktionieren.

Ich glaube kaum, dass sich diese Rechtssprechung durchsetzt.

Ansonten: Anwälte als die neuen Spamkönige...wieviele Millionen Abmahnungen schaffen die wohl pro Tag? :)
 
Das Gericht vergleicht hier doch tatsächlich eine Email mit einem Brief!

Eine Email ist wie eine Postkarte: Jeder kann sie lesen und es gibt keine Versicherung, dass sie ankommt oder zurück zum Absender geschickt wird, falls das fehlschlägt.

Eine verschlüsselte Email mit digitaler Signatur, das könnte ich ja gerade noch so durchgehen lassen, aber doch keine stinknormale unsignierte Textnachricht, die zusammen mit den anderen gefälschten Abmahnungen den Arbeitsplatz meines Junk-Filters sichert.

fisher01 schrieb:
Ansonten: Anwälte als die neuen Spamkönige...wieviele Millionen Abmahnungen schaffen die wohl pro Tag? :)
Lach nicht, das ist längst traurige Realität (nur ein Beispiel von tausenden).
 
Zuletzt bearbeitet:
das ist doch alles BS !

in folgenden Szenarien kann man die Abmahnung auch nicht zu gesicht bekommen:

*) super-duper-billig Emailfach des ISP das z.B. nur 10 MB Fassungsvermögen hat und in das der Eigentümer NIE hineinschaut
*) die Email gelangt auf den Mail-Server, dieser ist jedoch nicht erreichbar ODER es kommt zu einem Datenverlust (siehe Telekom in den USA mit dem Sidekick)
*) die Abmahnungsemail ähnelt verdächtig einer Spamemail (es gibt ja nicht wenig) - die Authentizität ist also nicht eindeutig feststellbar - diese landet also im Junk-Ordner oder wird von Brain 2.0.exe ausgefiltert bzw. gleich gelöscht
*) um nur einige zu nennen ...

Fazit:
realitätsferner könnte das Urteil NICHT sein
 
Was Jirko oben schreibt (nichts für ungut) ist juristisch nicht korrekt. Die Email ist nach wie vor eine unsichere Übermittlungsform, deren Zugang vor Gericht u.U. schwer zu beweisen ist. Hier allerdings hat der Empfänger selbst zugegeben, dass die Mail im Filter hängen geblieben und damit in seinen Machtbereich gelangt ist. Das kann im Interesse einer gerechten Güterabwägung nicht mehr zu Lasten des Absenders gehen und deshalb ist die Entscheidung (mit etwas Nachdenken) auch eine im Ergebnis gerechte.
 
Tolle Sache: Die E-Mail wird als BCC an einen Anwaltskollegen geschickt, der vermutlich noch in der gleichen Kanzlei sitzt und dessen Postfach auf dem gleichen Mail-Server liegt. Dass damit die Zustellung beim eigentlich Empfänger nicht garantiert sein kann, sollte doch wohl jedem klar sein.

Und es erschließt sich mir auch nicht, wieso man als Schuldner das Versandrisiko für den Versand eines Briefes oder eben einer E-Mail zu tragen hat, von dem/der man keine Kenntnis hat. Auf der einen Seite wird einem vorgeworfen, dass man sein WLAN nicht richtig absichert (Stichwort Störerhaftung) und auf der andere Seite wird man ermahnt, weil man eine Firewall für Spam-Filterung nutzt. Das verstehe wer will, ich aber nicht.

Und letzen Endes ist doch schon der Grund für die Abmahnung lächerlich. Nur weil jemand nicht in einem Branchenverzeichnis gelistet sein möchte gleich eine Abmahnung? Warum muss man immer gleich mit Kanonen auf Spatzen schießen.
 
die frage ist doch.

MUSS der Versender bei Gericht nachweisen, ob er die Abmahnung per eMail versendet hat??

sonst kann er im schlimmsten Fall ja viel erzählen ;) (ICH HAB EUCH ALLEN NÄMLICH EINE ABMAHNUNG GESHICKT UND WILL NUN MEIN GELD^^)
per Post kann er ja den Einschreiben-Beleg vorlegen.

das ist eines der DÜMMSTEN Urteile deutscher Gerichte.
kommt einem: "Kinderschänder??...3 Monate auf Bewährung!" gleich.
 
Abmahnungen müssen ja noch nicht mal per Einschreiben verschickt werden. Es reicht, wenn im Postausgangs der Ausgang der Abmahnung dokumentiert ist. Das auf dem Postweg trotzdem noch so einiges passieren kann, wird da außer Acht gelassen.
 
ein doch etwas lächerliches urteil.
ich würde es verstehen wenn der staat jedem benutzer eine hans.muster@deutschland.de emailadresse verschaft und diese als rechtsgültige adresse angesehen wird sprich der staat steht für die sicherheit und überprüft ob es eine echte person ist bzw nur jeder der registriert ist bekommt eine email.
so kann man quasi ja von recht und ordnung sprechen aber eine abmahnung per email könnte ich nicht ernst nehmen.
 
Das "berühmte" LG Hamburg wieder?
Mit ihren realitätsfremden I-Net Urteilen?

Wundert mich nicht im geringsten.
 
@topace

Müssen nicht, aber jedes Unternehmen wäre DUMM es nicht so zu machen ;)

Denn im Falle einer Klage gäbe es keine Beweise.
Vieles MUSS man nicht, aber man macht es aus rechtlicher Absicherung ;)

mfg
 
omg... das freut des Spamers Herz...

Jeder kennt ja die Mails:
Absender: Rechtsanwalt Subject: Abmahnung Inhalt: komme nach xxx.com und kaufe...

toll, da ist ein Spamfilter ja jetzt fast schon witzlos geworden, weil man eh mal nachsehen muss.
 
Ich glaube der Heise-Artikel inkl. Kommentaren hats ganz gut rübergebracht: die Richter scheinen E-Mails nur in der Form der ihnen vorliegenden AUSGEDRUCKTEN KOPIEN zu kennen.

Das eine e-Mail eben keine Briefpost ist, scheint da niemanden zu interessieren. Mehr noch: weltweit wurde geraten, bei Abmahnungen oder sonstigen "Problemmails", die man per Mail bekommt, nicht zu reagieren: denn sowas senden nur unseriöse Leute per Mail, richtige Schreiben kommen per Post. Was ist jetzt damit? Muss ich jetzt mein Spamfilter auf "AUS" stellen, damit jede Virenversuchte Spammail mit dem Titel "DRINGEND!!!" bei mir ankommt und dazu führt, dass mein System kompromittiert wird? Wohl kaum... im Gegenteil, den Spamfilter müsste ich eher noch aggressiver einstellen um nicht durch Spam belästigt und von der Arbeit abgehalten zu werden.
 
Bevor man hier ohne jegliches Hintergrundwissen mitdiskutiert, wäre es vielleicht sinnvoll, sich die Entscheidung des Gerichtes einfach mal durchzulesen und sich dann etwas über den Zugang von (rechtlich erheblichen) Erklärungen schlau zu machen. Ich gebe aber zu, dass das die meisten Schreiberlinge hier überfordern dürfte. Wenn alle Diskussionen hier auf einem derart laienhaften Niveau stattfinden, dann gute Nacht...
 
Meine Empfehlung für den Umgang mit Email:

Ich lasse mir alles zustellen - ob Spam, Ham oder Zweifelsfall entscheidet SpamBayes (bei Sourceforge suchen) bei mir lokal auf dem Rechner. Dann werden die Mails per Filterregel von meinem Emailprogramm (kann Outlook Express bzw. Windows Live Mail auch) in verschiedene Ordner verfrachtet. Somit geht mir garantiert nichts verloren.
 
Zuletzt bearbeitet: (Typo)
Dieses Urteil zeigt nur wieder das die Gerichte, und dieser Meinung sind sehr viele Experten, vom Internet und dessen "Ablauf" schlicht keine Ahnung haben.
Man kann es einem Richter mit 60 Jahren (Beispiel) nicht verübeln, dass er keine Ahnung vom Internet hat, aber dann darf er über solche Fälle nicht entscheiden.
 
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