News Abmahnung per E-Mail rechtens

Woher will son Anwalt eigentlich wissen, was für ne Emailadresse ich habe und ob ich diese überhaupt noch nutze?
 
Ich glaube, dass Emails idR zuverlässiger ankommen als Briefe...
Außerdem ist es ja wohl lächerlich zu behaupten, seine Firewall würde eine Mail blockieren, dann wäre einfach der Internet zugang falsch eingerichtet und es wäre überhaupt kein emailverkehr mit dem betreffenden PC möglich... was der anwender ja wohl relativ schnell merken würde...

Schon blöd wenn man nicht mal nen Spamfilter von ner Firewall unterscheiden kann...
 
Ich kriege so im Schnitt alle 2-3 Wochen eine eMail (im Spamfilter) wo als Betreff "Abmahnung" steht und dergleichen. Wurden alle gelöscht. Muss ich jetzt Angst haben? :D
 
Ein Email ist so sicher wie ein Brief... HAHAHAHA!
Die Richter haben sicher ahnung vom Internet... 60 Jahre ist kein Grund nix davon zu wissen, die Leute die die heutige Computertechnik auf diesen Stand gebracht haben und weiterentwickeln, sind alles keine Kinder unter 50 mehr!
:)

Es gibt aber schlicht keine Gesetze die "Das Internet" anders behandel als das "Real Life"
Ich warte ja schon auf eine Zuschrift der Bauernkammer, wegen meiner Facebook Farmville Farm...

Ich bin auch der Ansicht, daß ein wichtiger Brief, in dem es um viel Geld geht per RSA/RSB Brief zu kommen hat.
Aber nicht per Mail und vieleicht sogar ohne Lesebestätigung versendet...


Eine "Abmahnung" wie sie in der BRD üblich zu sein scheint, ist in Österreich meines Wissens verboten worden, bzw. gar nie zulässig gewesen.
Ein "Anwalt" sollte gar nicht ohne Kläger tätig werden dürfen!!!
Darf er bei uns auch nicht, denke ich.
 
Zuletzt bearbeitet:
Digital_D99 schrieb:
jaja, die Firewall hat die Mail geschluckt -> na klar! :evillol:

Nein diesen Müll schluckt mein freenet Spamfilter. Meine Norton Firewall holt sich nur die krassesten Mails raus. Aber sowas wie Abmahnung lese ich nicht mal, auch wenn ich meine Spam Mails vor dem löschen jeden Tag grob durch schaue.

Na nun machen wir uns alle mal nicht verrückt.
 
So ein Unfug was sich das Gericht da aus den Fingern saugt.
Gesetzt dem Fall mein Inet Anschluß ist für mehrere Tage wegen technische Probleme nicht erreichbar und ich aus guten Grund nicht auf öffentliche Inet-Cafe's oder fremde Rechner ausweichen möchte, bin quasie auch schuld?
Klar die Absender sind immer die guten, wollen ja auch nur unser bestes. :freak:
 
So ein Schwachsinn, die sollen einen ordentlichen Brief schicken, oder eine anständigen Absender und Betreff eingeben so das diese Mail nicht im Spam landet bei mir löscht sich der Spam Ordner, alle drei Tage da schaue ich nur rein wenn ich was erwarte sonnst interessiert mich das nich,t da eh nur Müll drin landet, kann doch nicht angehen das man da selber schuld, hat können die ja gleich behaupten das was geschickt wurde was nie geschah.

Ich halte von dem Abmahnwan sowieso nichts, als erstes sollte man schon drauaf hingewisenen werden das was nicht passt man kann ja auch nicht alles wissen, was alle geschützt oder falsch oder weiß der Geier was alles abgemahnt wird.
 
Ich glaube kaum, daß der Artikel dem tatsächlichen Verlauf entspricht, oder ein der Richter war auch nur ein Fake.
Warum?
Das Gericht wendet hierbei die für den Postweg geltende Rechtssprechung an, die besagt, dass auch das Risiko einer auf dem Postweg verloren gegangenen Abmahnung beim Schuldner liegt, da es sich bei der Abmahnung um eine Gelegenheit handelt, die dem Abgemahnten die Möglichkeit gibt, die Streitsache kostengünstig beizulegen.

Auf dem normalen Postweg zugestellte Post ist mitnichten in der Verantwortung des Schuldners, andernfalls wäre kein Bedarf an Einschreiben, da ja der Empfänger die Verantwortung trägt sobald ich meinen Brief in den Briefkasten geworfen habe. Und das ist Unfug.
Wenn also das Urteil tatsächlich so gefallen ist, wird es nicht lange bestand haben.
 
Ganz davon zu schweigen von einer Form der Zumutbarkeit ob man jetzt jeden Bürger zwingen kann ein echtes Anwaltsschreiben von 50 Fälschungen im Email Postfach auseinander halten zu können.
Schon wegen des unzumutbaren Aufwandes könnte das Urteil kippen...
 
Schön nur das Internet auch mal streiken kann, so wie das nicht jeder Mitmensch immer die E- Mail Täglich/Wöchentlich/Monatlich checkt^^
 
Ähnlich wie bei Einschreioben mit Empfangsbestätigung sollte eine email erst rechtens sein, wenn eine Lesebestätigung versendet wurde, oder?
 
Als webseitenbetreiber habe ich immer ein sehr mulmiges gefühl in der magengegend wenn ich was vom LG Hamburg lese.
die kleine deutsche provinz die immer aus der reihe tanzt. Will nicht wissen wieviel geld die schon leuten mit ehrlichen absichten gekostet haben.
 
spraadhans schrieb:
Hier allerdings hat der Empfänger selbst zugegeben, dass die Mail im Filter hängen geblieben und damit in seinen Machtbereich gelangt ist. Das kann im Interesse einer gerechten Güterabwägung nicht mehr zu Lasten des Absenders gehen und deshalb ist die Entscheidung (mit etwas Nachdenken) auch eine im Ergebnis gerechte.

Das sehe ich aber eindeutig anders: Weshalb hat der Versender nicht auf die simpelste Kontrolle, die Empfangsbestätigung, zurückgegriffen? Zwei Klicks und man weiss, ob eine Person eine E-Mail gesehen hat, oder nicht. Erhält man die Empfangsbestätigung nicht, so muss man die E-Mail entweder erneut versenden, oder zu anderen Mitteln greifen.

Abmahnungen sind in meinen Augen zu einem echten Übel geworden. Fast jede kritische Aussage gibt Grund zu einer Abmahnung; Schreibt einer hier im Forum was über die minderwertige Qualität der Karten eines Herstellers - Zack! Abmahnung wegen verleumderischen, geschäftschädigenden Aussagen. "Der Onlinehändler XY versendet seine Waren zu spät und schlecht verpackt!" Nochmals eine reingewürgt. Schön noch Anwaltskosten in vierstelliger Höhe geltend gemacht.
Dank den "Urheberrechts-Schutzklauseln" darf auch jeder deine echte Adresse rausfinden und alles was im Internet publiziert ist, und sei es nur ein Nike-Logo auf der Homepage eines Kindes (also eigentlich Werbung), wird ebenso gleich als Verletzung dessen geahndet.
 
Absolut daneben. Insbesondere dass, wie erwähnt, in vielen SPAM E-Mail mit Mahnung/Gebühr/Anklage gedroht und die Zahlung eines Betrages gefordert werden. Eine Abmahnung sollte nur in schriftlicher Form und dann auch als Einschreiben versendet werden müssen.

Gut gefällt mir auch
Das Gericht wendet hierbei die für den Postweg geltende Rechtssprechung an, die besagt, dass auch das Risiko einer auf dem Postweg verloren gegangenen Abmahnung beim Schuldner liegt, da es sich bei der Abmahnung um eine Gelegenheit handelt, die dem Abgemahnten die Möglichkeit gibt, die Streitsache kostengünstig beizulegen.

Man wird also für eine Postsendung in die Verantwortung genommen, die man weder besitzt noch von ihr weiß, dass es sie überhaupt gibt.
Bei vielen Dingen ist man in Deutschland peinlichst genau, nimmt eher in Kauf jemanden zu ruinieren als ihm irgendwelche nicht völlig dem Recht entsprechenden Zugeständnisse zu machen, aber bei sowas unangenehmen wie Abmahnungen, da muss es natürlich nicht alles völlig geregelt zugehen. Ich mag Deutschland ja wirklich sehr gerne, aber die Bürokratie macht einem doch manchmal zu schaffen.
 
Lustig (naja eher traurig), dass man mittlerweile schon an der Überschrift erkennt, welches LG dafür wieder verantwortlich ist...
 
Naja, dass Gerichte manchmal jenseits der elektronischen Realität entscheiden ist ja leider nichts neues, aber hier wurde mal wieder ein trauriger Höhepunkt erreicht. Ich hoffe das wir kein Präzedenzfall, sondern von einer höheren Instanz gekippt.
 
ich sehe schon erste richtige welle an spams "abmahnung" ... und man muss diese ja anscheind öffnen.. weil wenns nachher wirklich eine ist und ich hast sie nicht geöffnet bin ich am arsch super -.-*

nur wenns nen virus oder so ist bin ich genauso am arsch, weil ich rechner neu machen muss + dass ich dafür belangt werden kann wenn ich weiter viren verteil.. da ich ja für nen sicheren ablauf sorgen muss.

dann wird noch überall geraten komische mails zu löschen..

alles nur ein großer dummer wiederspruch.. tolle rechtslage
 
Wenn ich irgendnen Telefon/Internet/sonstwas Vertrag im kündigen will, muss ich das schriftlich, am besten per Einschreiben machen. Verträge abschliessen kann man jederzeit Online Kündigeneigentlich nirgends.
Warum brauch also ein Anwalt nur ne Email schicken während der Normalbürger alles schriftlich machen muss?
Wenn dann sollte gleiches Recht für alle gelten, aber das war bei Anwälten ja schon immer so, dass die Sonderrechte haben.
 
Es heißt nicht umsonst "ladungsfähige Anschrift", eine E-Mailadresse ist keine ladungsfähige Adresse.
Außerdem muss die Zustellung belegt werden, das geht bei einer E-Mail nur durch eine Empfangsbestätigung, andernfalls ist der Nachweis unwirksam.
Das Urteil wird mit Sicherheit kassiert, nichts worüber man sich aufregen sollte.
 
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