News Abmahnung per E-Mail rechtens

Ich glaube kaum das der Richterspruch bestand haben wird , so etwas ist doch völlig realitätsfremd gerade weil die Einheits-Mail für Behördenzugänge schon hart in der Kritik steht.
Anwaltsschreiben bekommt man jetzt schon täglich im dreckigen Dutzend , wer soll dann ein echtes Anwaltsschreiben von Spam auseinanderhalten können ? Gerde weil man jahrelang gelernt hatte das an Emails alles gefälscht werden kann .

Ich sehe schon den nächsten Fall wenn der Angeklagte sagt "Ich habs für eine Fälschung gehalten" , bekommt er dann Recht ? ;)
 
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Im Normalfall sollte immer nur die Hausanschrift gelten. Mann kann ja nicht ständig überall alles checken ob irgendwo was zu klären gibt. Außer bei der Hauspost sollte das der Fall sein das man ständig reinschaut. Außer man einigt sich bei vertagsabschlüssen auf einem Rechsweg über eMail Verkehr auch im Gerichtlichen Fall.
 
Das Urteil ist aber nicht rückwirkend oder ?

Also Abmahnungen per mail sind dann erst praktisch ab jetzt gülltig.

.
 
Das ist ja wieder lustig hier, habt ihr euch - außer spraadhans - das Urteil mal durchgelesen?
Die entscheidende Stelle dabei ist:
Vorliegend hat es, wie die Antragsgegnerin vorgetragen hat, einen Zustellversuch gegeben, die Mail wurde aber von der Firewall aufgehalten, so dass kein Sachbearbeiter sie gesehen hat.

Also wurde die Mail zugestellt. Inwieweit dies hier nun zu weiteren Klärungsbedarf führt, sei hier mal außer vor gelassen. Wesentlich ist eigentlich nur, dass die Beklagte den Erhalt der Mail selbst bestätigt hat.

@pandora:
ein genereller Anspruch kann aus dem Urteil erstmal nicht abgeleitet werden, im konkreten Fall wurde so entschieden. Solange man allerdings angibt, man hatte von der Mail keine Kenntnis, was im hier vorliegenden Fall nicht gegeben war, dürfte das Urteil ins Leere laufen. Eigentlich ein klassischer Fall von zwei D***. Ich denke die Kläger hätten dürfen eigentlich nicht davon ausgehen, dass die Mail definitiv einen Empfänger kennt, bzw. dieser die ihm zugestellte Nachricht auch wirklich ließt. Dies wird auch deutlich am Vorgehen, die Mail zusätzlich per BCC an einen Kollegen zu senden, hier muss man fast unterstellen, dass der Kläger die Unsicherheit des benutzten Verfahrens kannte und sich deshalb zusätzlich absicherte, ist es doch zumindest ein höchst ungewöhnliches Vorgehen. Und der Beklagte wäre wohl auch besser gefahren, wenn er es gleich verneint hätte, eine Mail empfangen zu haben, so wurde nämlich der korrekte Erhalt der Mail erst bestätigt, ob diese dann gelesen wurde oder nicht, ist dabei eher zweitrangig, wesentlich ist eben nur, dass die Möglichkeit der Kenntnisnahme nach eigener Aussage bestand. Warum der Kläger bei einem Streitwert von 25.000,- € das Geld für ein eindeutig nachweisbares Einschreiben mit Rückschein scheute, bleibt auch unklar.

Grüße,
franeklevy
 
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eine gewisse lebensferne ist dem urteil nicht abzusprechen. ich sehe vor meinem inneren auge leute abmahnroboter programmieren und diese "gekaufte" mailadressen "abarbeiten". was wird dann die nächste stufe sein? scheidung per email?
 
@ franeklevy

Das spielt doch garkeine Rolle ob die Mail ankam oder nicht ankam wenn es um grundsätzliche Fragen geht die der Richter entschieden hat.
Ich will dich mal sehen wie du dich wehrst wen du eine 5000€ Abmahnung per Email bekommst , du nicht weisst ob das erfahrungsgemäss nur Spam ist und dann 2 Monate später vor Gericht stehst und sollst das doppelte bezahlen ?
 
Nach dem Urteil müssen wir nun täglich unsere Spammails und alles checken ob ja nicht eine Abmahnung dabei ist.
Ich kann nur wieder Fefe zitieren: vorsintflutliche Dinosaurier-Internetausdrucker.
Wer auf so eine geistlose Idee kommen das eine Abmahn Email rechtens ist, sorry, dem ist nicht mehr zu helfen. Die Richter scheinen sich nicht im Klaren zu sein das noch immer eine rechtlich ordentliche Email quasi nicht möglich ist. Eine Kündigung oder Geschäftsabwicklung nur über eMail ist einfach nicht gültig bzw. hat keine Aussagekraft, sofern es vor dem Gericht kommt.
Jeder Rechtsanwalt wird einem diese Lektüre halten.
Die Entscheidung hebelt das aus und berücksichtigt nicht die Internetrealität. Hallo? :mad:

Verschwörer würden sagen es stinkt förmlich nach Pfusch bei dem Urteil ...
 
Was aber nichts daran ändert, dass das Gericht verlangt, ab sofort jede vermeintliche oder tatsächliche Spam-Mail zu lesen, nur um zu verhindern, dass man im Nachhinein nicht vors nächstbeste Gericht gezerrt wird (und wir wissen alle, das wird wie immer das liebe LG Hamburg sein).

Die Frage ist doch schlicht und ergreifend: Ist es sinnvoll und möglich, bei dem Aufkommen an Spam, eine rechtlich verbindliche Nachricht per E-Mail zu verschicken. Solange aber Spam nicht wie unerwünschte Werbung konsequent verfolgt wird bzw. werden kann, solange müssen sich die Betroffenen selber helfen.

So zu tun, als ob die Umstände einfach nicht existieren ist wie üblich ein Unding. Dann kommen eben solche Urteile bei raus, die rein formal korrekt sein mögen, wenn man sie an anderen Kommunikationsformen misst, aber konkret an der Realität vorbei gehen und nur den Abmahnern zu Gute kommen (selbst wenn das in dem Fall alles nachvollziehbar ist, es geht aber um die Folgen für alle anderen). Nicht das erste mal im übrigen. Die in der Form allein vom LG Hamburg losgetretene Forenhaftung ist auch so ein Fall gewesen, neben einigen anderen Dingen.
 
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"Das Gericht wendet hierbei die für den Postweg geltende Rechtssprechung an, die besagt, dass auch das Risiko einer auf dem Postweg verloren gegangenen Abmahnung beim Schuldner liegt."

Im welchen Land leben die Bitte? denn unsere Rechtssprechung sagt da aber was ganz anderes und zwar genau das gegenteil.
 
@franeklevy

Du bist ja einer der ganz schlauen Sorte, nur leider scheinst du die Anischten von manch anderen nicht zu verstehen. Vielen geht es darum, dass sie nicht einsehen, dass eine Abmahnung per Mail gültig ist. Dabei ist egal ob diese jetzt angekommen ist oder nicht. Es werden von Tag zu Tag immer mehr gefälschte Abmahnungen versendet etc. und daher kann und darf solch eine Methode nicht gültig sein. Nicht sollange es keine halbwegs sichere Methode gibt. Und diesen Post/Email-Vergleich finde ich einfach nur lächerlich.
 
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fisher01 schrieb:
Wieder ein Richter, der keine Ahnung hat, wie ein Computer und damit verbundene Technologien funktionieren.


Sowas nennt man "Landgericht Hamburg".
 
@Haxor:
ich habe darüber gar nicht diskutiert, ob es moralisch oder ethisch ist, oder dem allgemeinen Rechtsauffinden zuwider läuft, dies alles habe ich bisher gar nicht erörtert. Mir ging es einfach nur um das Urteil an und für sich. Und ich bin dabei der Meinung, dass sich eben die Beklagte selbst geschädigt hat, indem sie den Erhalt der Mail zugegeben hat, sofern dies unterlassen wurden wäre, sähe der Fall gleich komplett anders aus, hier wäre es dann nämlich nicht mehr klar.

Nebenbei bemerkt, teile ich die Auffassung des Forums und sehe durchaus das Missbrauchs-Potenzial dahinter, mir einer sauberen Argumentation, diese Mails nie erhalten zu haben, ändert sich dann aber letztendlich erstmal nichts. Erst durch das komplette Lesen aller Spam Mails und das öffnen jeder Mail, würde man ja dem Urteil genüge tun. Daher bitte etwas weniger Polemik und Dramatik.

Grüße,
franeklevy
 
Das ist eine Frechtheit. Hab schon genug E-mails bekommen, die angeblich von einem Antwalt stammen, sowas wird als Phishing-Versuch eingestuft und nicht beachtet. Wie soll man bitte erkennen, was da echt ist und was nicht?
Was denken sich die Richter? Wohl wieder welche, die sich die E-mails von der Sekretärin ausdrucken lassen, weil sie damit nicht umgehen können.
man kann ja gerne sowas verschicken mit der Anforderung auf eine Empfangsbestätigung, kostet ja nicht im Vergleich zum Einschreiben, und nur dann sollte es rechtens sein.
 
1) im LG Hamburg sitzen anscheinend nur Rentner, denn das ist ja nicht die erste Schwachsinnige Entscheidung wo das BVerfG nur den Kopf schütteln musste.
z.B. http://www.kanzleikompa.de/2009/08/...ht-zeigt-landgericht-hamburg-die-gelbe-karte/


2) Ein pfiffiger Abmahnanwalt der schnell Kohle brauch, verschickt jetzt Abmahnung die absichtlich mit Wörtern gespikt sind, die dann der Spamfilter/die Firewall rausfiltert und schon ist man am Sack.

Denn der Anwalt sagt die email kam an, man selber hat sie aber nie zu Gesicht bekommen, weil der Spamfilter/die Firewall grad auf solche Wörter anspringt und die mails entsorgt.


3) können sich das auch Viren/Trojaner/Würmer zu nutze machen, in dem sie sich als eine Abmahnung tarnen.

Ich glaube auf das LG Hamburg kommt mal wieder eine Klatsche aus Karlsruhe in die Pokalsammlung dazu.
 
Immer diese Sch*** Emails. Wie ich sie hasse :mad:

Ich schaue einfach nicht in mein Mailfach, es sei denn ich registrier mich irgendwo, oder jemand sagt mir bescheid, dass er mir was per Mail schickt. Sonst nutze ich das nicht. Aber überall muss man heuzutage per Mail erreichbar sein, seis für die Uni, im Beruf oder sonstwo.

Wenns was wichtiges gibt soll man mich anrufen, oder mir einen Brief schreiben.

Und jetzt soll ich auch noch amtliche Schreiben per Email bekommen? Oh man.

Emails sind für mich Spielerei, total unsicher und einfach nichts handfestes. Etwas anderes, als Registrierungsmails oder irgendwelche blöden Grußkarten haben da nichts verloren.
 
Das zeigt nur das die deutsche Rechtssprechung genau 0 Ahnung von der Materie hat!
Wie kann man nur so blöd!!! sein und einen Freifahrschein für die Abzock-/Abmahnindustrie ausstellen? Hat sich dort niemand damit beschäftigt was dieses Urteil wirklich auslösen kann?
Und dann noch der Oberhammer das der "Schuldner" daran schuld ist wenn die E-Mail nicht ankommt...HALLO?
Das ist eine "E-Mail" (diese verseuchten Dinger die wir alle kennen, mit Ausnahme der deutsche Rechtssprechung!) und kein Einschreiben mit Rückschein...

:o
 
spraadhans schrieb:
Was Jirko oben schreibt (nichts für ungut) ist juristisch nicht korrekt. Die Email ist nach wie vor eine unsichere Übermittlungsform, deren Zugang vor Gericht u.U. schwer zu beweisen ist. Hier allerdings hat der Empfänger selbst zugegeben, dass die Mail im Filter hängen geblieben und damit in seinen Machtbereich gelangt ist. Das kann im Interesse einer gerechten Güterabwägung nicht mehr zu Lasten des Absenders gehen und deshalb ist die Entscheidung (mit etwas Nachdenken) auch eine im Ergebnis gerechte.

Da gilt die Zugangsfiktion. Für die Juristen unter euch: Ich denke hier muss man trennen zwischen 130 BGB und den Zustellregeln in der ZPO. Bei 130 sind weniger Anforderungen (Zustellfiktion) als bei der "Postzustellung". Also ist das mE schon rechtlich korrekt. Argument: Die Abmahnung ist eine günstige(re) (außergerichtliche) Form der Unterlassungserklärung. Der Abmahnende könnte auch gleich zu Gericht rennen und Klagen. Diese Klage müsste dann natürlich ordentlich zugestellt werden.

Dass die Richter sich wahrscheinlich nicht im Klaren darüber sind, was die Folge ist (Abmahnung als Spam), ist echt bedauerlich. Ändert aber nichts an der Rechtslage.
 
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Ich würde einfach behaupten, daß mein I-Net Anbieter die Mail offenbar als Spam geblockt hat und ich so gar keinen Zugriff darauf haben konnte!
 
Voyager10 schrieb:
Anwaltsschreiben bekommt man jetzt schon täglich im dreckigen Dutzend , wer soll dann ein echtes Anwaltsschreiben von Spam auseinanderhalten können ?

Also wenn dem tatsächlich so ist, dann würde ich mir Gedanken machen :evillol:
 
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