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1668mib
Gast
Prinzipiell darf auf jedem Server nur legales Zeugs sein... wie naiv ist denn diese Haltung?
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FantaHubsi schrieb:@crossfire Sebi: wohn allein. Nur sein Rechner im Haushalt
FantaHubsi schrieb:1. die Kanzlei Googlen
2. Anwalt in Augsburg kontaktieren.
3. Davon ausgehen, dass es Abzocke ist (was ich momentan, ohne weitere Infos, auch tue)
Sicherlich ist diese Haltung naiv, aber das deutsche Recht geht aber auch in vielen Fällen davon aus, dass die Bürger nicht für sich selbst denken können.1668mib schrieb:Prinzipiell darf auf jedem Server nur legales Zeugs sein... wie naiv ist denn diese Haltung?
Spar dir Punkt 1 und 2. Schmeiß den Brief in den Müll oder wisch dir den Popo damit ab....
FantaHubsi schrieb:Hey
Folgende Situation: Ein Freund von meiner Ex hat wohl ein Schreiben von einer Rechtsanwaltskanzlei bekommen, in welchem ihm der illegale Download von Dateien von Youtube (!) vorgeworfen wird. Anbei wird ihm mit ca. 800€ Strafe gedroht und es ist eine Erklärung beigelegt, welche er wohl unterschreiben kann (= sich "schuldig" bekennen) oder nicht (= sich keines Verstoßes gegen Nutzungsbestimmungen bewusst sein).
(mehr Infos hab ich leider bisher nicht...)
FantaHubsi schrieb:Tante Edit: da hat jetzt aber jemand fix seine signatur geändert...
So ich hab mal die Nutzungsbestimmungen von Youtube rausgekramt, die jeder Nutzer akzeptiert hat.8.2 Sie behalten sämtliche Eigentumsrechte an Ihren Nutzerübermittlungen. Unbeschadet dessen ist es erforderlich, dass Sie YouTube und anderen Nutzern der Webseite eingeschränkte Nutzungsrechte einräumen. Diese sind unter Ziffer 10 dieser Bestimmungen näher beschrieben (Rechte, die Sie einräumen).
8.4 Sie gewährleisten und garantieren, dass Sie über sämtliche erforderlichen Lizenzen, Rechte, Zustimmungen und Erlaubnisse verfügen (und für den gesamten Zeitraum Ihrer Nutzung der Dienste verfügen werden), die erforderlich dafür sind, dass YouTube Ihre Nutzerübermittlung zum Zweck der Bereitstellung von Diensten durch YouTube nutzen kann und anderweitig von Ihren Nutzerübermittlungen in der auf der Webseite und in diesen Bestimmungen genannten Weise Gebrauch machen kann.
10.1 Indem Sie Nutzerübermittlungen bei YouTube hochladen oder posten, räumen Sie jedem Nutzer der Webseite eine weltweite, nicht-exklusive und gebührenfreie Lizenz ein bezüglich des Zugangs zu Ihren Nutzerübermittlungen über die Webseite sowie bezüglich der Nutzung, der Reproduktion, dem Vertrieb, der Herstellung derivativer Werke, der Ausstellung und der Aufführung solcher Nutzerübermittlung in dem durch die Funktionalität der Webseite und nach diesen Bestimmungen erlaubten Umfang.
CoolHandLuke schrieb:....Weiterhin wäre es denkbar, dass dieser Anwalt einfach sich beliebig Adressen aus dem Telefonbuch herauspickt und Abmahnung verschickt.....
aber es könnte ja auch sein, dass andere mittel und wege bestehen