DerOlf schrieb:
Nein, Tötung nach dem StGB ist es nur, wenn es ein menschliches Leben beendet.
Nochmal, was tut es zur Sache?
Wenn ich den Hund meines Nachbarn töte, ist es für meinen Nachbarn immer noch ne Tötung wenngleich es im StGB eine Sachbeschädigung ist.
Die Juristische Betrachtungsweise ist ja nicht die Einzige die man hier anstellen kann, zumal es hier auch nicht um einen Prozess geht sondern in erster Linie um Meinungen zu einem Sachverhalt.
Würdest du meinen Nachbarn jetzt auch mit dem StGB aufklären wollen dass er deinen getöteten Hund den er beklagt falsch liegt weil es per Gesetz keine Tötung war?
Wer sagt dass ihm diese Betrachtungsweise überhaupt interesiert?
Das StGB definiert nicht den Begriff der Tötung allgemein sondern einzig und allein im juristischen Kontext.
Und den Moralischen Aspekt deckt das Gesetzbuch sowieso nicht ab.
Was wenn der Gesetzgeber morgen definiert dass eine Tötung außerhalb der Mutter stattfinden müsste und es in der Mutte selbst per Gesetz keine solche wäre.
Freuen wir uns dann alle weil wir laut einer juristischen Definition das Kind/Mensch nicht getötet haben?
Was ändert das ganze außerhalb der juristischen Betrachtungsweise jetzt genau?
Zumal Jurisiten bei der Beurteilung mancher Dinge auch zu sehr "eigenartigen" Ansichten und Ergebnissen kommen, die Teilweise von 99% der restlichen Bevölkerung eher nicht nachvollzogen werden können.
DerOlf schrieb:
Klingt vielleicht blöd, ist aber so.
Tja und selbst wenn der Gesetzgeber 1000mal sagt mein getöteter Hund ist nur eine Sachbeschädigung so werde ich es dennoch nicht so sehen sondern für mich ist es weiterhin eine Tötung egal was in Strafgesetzbücher so steht...
Kannst ja mal nen iPhone mit nem Hammer kaputt hauen und ein Hund ist ja im Grunde das gleiche. Zumindest wenn du nach dem Gesetzgeber gehst. Allein daran merkt man schon dass man nur danach nicht gehen kann.