Abzocke durch Stornokosten

JaY90

Lt. Junior Grade
Registriert
Dez. 2005
Beiträge
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Hallo,

Meine Eltern haben vor kurzem ein Hotelzimmer bei Sonnenklar.Tv gebucht, bzw. haben eine Anfrage gestellt. Kurz darauf kam die Anfrage-Email in der der Preis nochmal bestätigt wurde und dass die Buchung zur weitern Bearbeitung überprüft wird.
2 Tage später holte ich einen Brief aus dem Briefkasten von Sonnenklar.tv . 400 € teurer als eigentlich gewollt!
Also sofort bei Sonnenklar.tv angerufen, am Telefon wurde mir erklärt dass das gewünschte Zimmer leider nicht mehr frei war und irgend ein "kluger" Vollidiot von Sonnenklar.tv Mitarbeiter, habe einfach aus Lust und Laune ein anderes Zimmer für meine Eltern reserviert, eben 400 € teurer. Also habe ich gebeten diese Buchung zu stornieren.
Also nochmal gut gegangen, dachten wir, bis zwei weitere Tage später ein weiterer Brief von "ITS" ( das ist der Reiseveranstalter) ankam, die verlangen nun 700 € Stornokosten ! :grr: Dannach habe ich noch 2 mal mit Sonnenklar.tv telefoniert um zu erklären
dass nicht wir die Stornokosten zu tragen haben, denn gebucht haben wir ja ein ganz anderes Zimmer, die am Telefon meinten nur jedes Mal dass sie das überprüfen werden, zurück gemeldet haben die sich bis jetzt noch nie...

Nun geht mir langsam die Geduld aus und meine Eltern überlegen einen Anwalt einzuschalten.

Was meint ihr dazu? Wie sollte man in so einer Situation vorgehen?
 
Also erstens hast Du nach dem Teleabsatzgesetz sowieso 14 Rückgaberecht (ohne das Dir dafür Kosten entstehen dürfen), 2. hat sonnenklar nicht das Bestätigt was Ihr bestellt habt.

Also seid ihr auf der absolut sicheren Seite ... ich würde mit dem Anwalt noch warten bis
sich sonnenklar meldet ... andernfalls bleit Ihr wohl auf den Anwaltskosten sitzen.

Habt Ihr Rechtsschutz? Dann würde ich den Anwalt gleich einschalten.

Ansonsten abwarten ... schriftverkehr sammeln ... evtl. ausdruck vom Teleabsatzgesetz ... alle Telefonate protokollieren.

Viel Glück !
 
Das mit dem Rücktrittsrecht ist bei Reisebuchungen leider nicht so!

Dies ist nach BGB § 312b nämlich ausgeschlossen -
http://dejure.org/gesetze/BGB/312b.html

was den allermeisten Verbraucher nicht bekannt ist und was von den Anbietern auch nicht benannt wird!

Anm:
Der Thread ist zwar schon einige Jahre alt, trotzdem sah ich mich veranlasst meinen Hinweis hier zu plazieren.

MfG.
Roland S.
 
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