sollte der TE mit einer Klage nicht eher aufpassen? Wird nämlich dem Verkäufer Schaden zugefügt durch diese Aktion, dann kann er sich wehren. Wahrscheinlich mit mehr Erfolg.
Du hast, wie ich es verstanden hab, keinen wirklichen schriftlichen Vertrag abgeschlossen. Deine Aktion das ganze neben Ebay zu regeln wird also auch nicht die Ebay-Stelle interessieren. An sich war es kein feiner Zug (schließlich konnten so andere Ebay-Bieter nicht bieten) und jetzt kam der nächste.
Das der Verkäufer eine Kopie des Perso schickt bzw. sich darauf einlässt, halte ich auch für überzogen. Sowas macht man nicht mal in einer Einkaufspassage für ein Handy, wenn es nicht unbedingt sein muss. Warum also gerade für eine Person, die ich noch weniger kenne als den Handyverkäufer?
Computerbetrug? Kripo? Es liegt hier höchstens eine Verschleppung der Lieferfrist vor. Geht ihr auch gleich her und zeigt euren Lieferanten in der priv. Wirtschaft an? Es gibt sowas wie eine Mahnfrist und die muss eingehalten werden. Daher sollte der TE erstmal mahnen oder einfach warten.
Ihr könnt bei einem Gerät, was kaputt geliefert, auch nicht direkt den Lieferanten wegen Betrug anzeigen. Das Gesetz schreibt, vor allem für Geschäftsleute, ganz klare Wege vor. Angefangen von Mängelrüge bishin zum Rücktritt des Kaufvertrages. Doch dazwischen liegen ca. 2 Reperaturen.
Hier handelt es sich wahrscheinlich um einen Sachschaden von 0 - 200 Euro. Es bleibt abzuwarten ob dafür große Umstände nötig sein werden?
Doch im Grunde kanns ja jeder mal versuchen. Sofern der Verkäufer will, kann er sich wehren. Es wäre also nur fair ihm auch die Anzeige mitzuteilen.