ärger mit vodafone - andere konditionen als vereinbart

scsgamer1337

Lieutenant
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hallo leute,

ich wollte hier mal nachfragen, ob es ähnliche leidtragende hier gibt bzw. wie man das lösen kann.

mein problem: ich habe meinen vertrag fristgerecht gekündigt und dieser sollte am 20.3.16 enden.
am 2.3.16 rief ein vodafone mitarbeiter an und wollte mir natürlich ein angebot machen, damit ich bei vodafone bleibe.
schlußendlich machte er mir ein angebot, das ich nicht ablehnen konnte und der ärger nahm seinen lauf.
lange rede kurzer sinn, ich zahle nun 6,50€ mehr im monat als vereinbart und habe 1gb weniger datenvolumen zur verfügung als vereinbart.

der gute herr hat das scheinbar alles auf tonband aufgenommen etc.
aber an der hotline wird man mehr oder weniger mit " wir prüfen das und melden uns" abgefertigt.

ein kollege war beim anwalt und der hat ihn dann aus dem vertrag rausholen können, aber ich hab jetzt grad nicht das geld übrig.
kennt da jemand andere möglichkeiten?
 
Viel mehr wirst du da nicht tun können.
Weiter probieren anzurufen, darauf pochen, dass das jetzt geklärt wird. Wenn es sich nicht ändert, das Geld einbehalten. Spätestens dann werden sie mit dir reden wollen.
 
Und schriftlich hast du nix? Keine Bestätigung für "angebot, das ich nicht ablehnen konnte"?
 
Widerspruch einreichen sofort bei sowas innerhalb von 14 Tagen, schriftlich nach bestätigung der Vertragsverlängerung.
 
Hast du eine schriftliche Belehrung zum Widerrufsrecht erhalten? Ab diesem Zeitpunkt kannst du den Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Wenn dir Vodafone keine geschickt hat, gibt es keine Frist, du kannst jetzt noch kündigen.
 
Zuletzt bearbeitet:
widerspruch einreichen geht leider nicht mehr, da die 14 tage schon um sind.
ich hatte da 2 mal angerufen und war dann eine woche im urlaub und hab quasi heute die mail bekommen, in der meine konditionen drin stehen. da wird aber mit einem ganz anderen betrag gerechnet.....
 
Solche Sachen werden IMMER SCHRIFTLICH GEMACHT und nicht am Telefon da hättest du es gleich per Handschlag machen können. Wenn ich am Telefon was bespreche verlange ich immer eine schriftliche Stellungnahme und dann entscheide ich was ich mache und was nicht. Und das ganze drucke ich mir immer noch zusätzlich aus und ab in den Ordner. Kompliziert? umständlich? nein am sichersten...
 
powerfx schrieb:
Hast du eine schriftliche Belehrung zum Widerrufsrecht erhalten? Ab diesem Zeitpunkt kannst du den Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Wenn dir Vodafone keine geschickt hat, gibt es keine Frist, du kannst jederzeit kündigen.

per post habe ich nur eine neue simkarte und die rechnung fürs handy bekommen. ansonsten nur eine email
 
Von wann ist denn die Mail jetzt genau? Die 14 Tage gelten dann evtl. ab diesem Datum.
 
FrAGgi schrieb:
Wenn es sich nicht ändert, das Geld einbehalten. Spätestens dann werden sie mit dir reden wollen.

Ja dann redet vielleicht der Insksso-Bescheid und die Mahnung incl Gebühren mit dir...und dann wirds richtig lustig.
Mann das sind wieder geniale Ratschläge hier.
 
scsgamer1337 schrieb:
ansonsten nur eine email
Und da war dann alles so bestätigt worden, wie im Telefongespräch vereinbart?
 
Vom Prinzip:
Ein Provider muss sich nach Vetragsabschluss rechtlich gegen eine wirksame fristlose Kündigung schützen.
Dies muss der Provider schriftlich (Postweg) tun. Alleine für das fehlende 1GB Volumen ist eine fristlose Kündigung möglich. Diese allerdings dann schriftlich mit Nachweis.
Ich kommunizieren gerne per Fax da Sendeberichte Gültigkeit vor Gericht haben. Dann spart man sich das teure Einschreiben und die Faxe werden sofort digital verarbeitet während jeder Brief erst noch gescannt werden muss. Diese Provider arbeiten zu 90% papierlos.

Also für dich Hausaufgaben:

1. Vertragsbestätigung vom Provider liegt (schriftlich) vor?
2. Widerrufsbelehrung (schriftlich)?
3. Wurde das am Telefon versprochene Volumen im schriftlichen bestätigt?

Eine Aufnahme auf Tonband seitens des Providers bringt dir leider keinen Schutz. Denn es kann ja sein das Gerät war defekt, die Datei ist verloren gegangen... Du kannst dich selbst bei solchen Anrufen nur durch eine eigene Aufnahme schützen. So steht es jetzt an dieser Stelle was das Gespräch betrifft allenfalls Aussage gegen Aussage.
 
tree-snake schrieb:
Ja dann redet vielleicht der Insksso-Bescheid und die Mahnung incl Gebühren mit dir...und dann wirds richtig lustig.
Mann das sind wieder geniale Ratschläge hier.

Oh ja, weil dir ja auch direkt ein Inkasso Büro auf den Hals gehetzt werden darf, wenn du eine Rechnung nicht sofort bezahlst. Ich handhabe das immer so, wenn man mir dreist Geld abzieht, dass ihnen nicht zu steht. Das ist mein Recht. Ich lasse mir doch nichts abbuchen, dass ich so nicht bestellt habe, wenn man davor nicht bereit ist mir Auskunft am Telefon zu geben.
Und bisher hat sich so alles lösen lassen, wenn es drauf ankam. Denn du bekommst erstmal einen Hinweis, dass es Probleme bei der Abbuchung gab.
Das habe ich damals bei UnityMedia so gemacht, wo ich das Konto geändert habe und sie mir trotzdem einen Monat später Geld abgebucht haben. Ich hab das sofort zurückgezogen, bekam Post mit eienr gesonderten Nummer, hab da direkt jemanden erriecht und die Sache geklärt.
Man muss sich ganz sicher nicht vor Vodafone und Co. fürchten. Schon gar nicht, wenn sie einen als Kunden halten wollen.
Wenn du dir unrechtmäßig Geld einziehen lässt, ist das ja deine Sache.
 
Candy_Cloud schrieb:
Vom Prinzip:
Ein Provider muss sich nach Vetragsabschluss rechtlich gegen eine wirksame fristlose Kündigung schützen.
Dies muss der Provider schriftlich (Postweg) tun. Alleine für das fehlende 1GB Volumen ist eine fristlose Kündigung möglich. Diese allerdings dann schriftlich mit Nachweis.
Ich kommunizieren gerne per Fax da Sendeberichte Gültigkeit vor Gericht haben. Dann spart man sich das teure Einschreiben und die Faxe werden sofort digital verarbeitet während jeder Brief erst noch gescannt werden muss. Diese Provider arbeiten zu 90% papierlos.

Also für dich Hausaufgaben:

1. Vertragsbestätigung vom Provider liegt (schriftlich) vor?
2. Widerrufsbelehrung (schriftlich)?
3. Wurde das am Telefon versprochene Volumen im schriftlichen bestätigt?

Eine Aufnahme auf Tonband seitens des Providers bringt dir leider keinen Schutz. Denn es kann ja sein das Gerät war defekt, die Datei ist verloren gegangen... Du kannst dich selbst bei solchen Anrufen nur durch eine eigene Aufnahme schützen. So steht es jetzt an dieser Stelle was das Gespräch betrifft allenfalls Aussage gegen Aussage.

ich habe gar nix schriftlich bekommen. ich habe nur eine rechnung vom handy über 1€ und die neue simkarte geschickt bekommen.
 
Die Widerrufsfrist beginnt ab dem Tag an dem die Vertragsbedinungen schriftlich zugestellt worden sind, zu laufen mit dem Zeitraum von 14 Tagen. Also Kündigung einreichen und gut.
 
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