AGB, Datenschutz PiPaPo

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ArtjomZab

Gast
Hi,

wann brauche ich eig AGB und Datenschutzbestimmungen auf meiner webseite und wovon hängt es ab wie diese aussehen?


Ups, es muss natürlich AGB im titel heißen, rofl
 
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Allgemeine Geschäfts Bedingungen, diese drei Wörter sagen wohl alles aus.
 
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Wirklich? Was sagen die drei (?) Wörter denn bzgl. der Fragestellung aus?
 
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impressive schrieb:
nur wenn du ein gewerbe betreibst.

Nicht ungedingt, aber es empfiehlt sich dennoch, um ergänzende, rechtskonforme Bedingungen in einer Vielzahl von Fällen bereit zu haben.

Ohne AGB gelten die allgemeinen Regeln des Zivilrechts (BGB usw.).
 
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Targa 826 schrieb:
...Ohne AGB gelten die allgemeinen Regeln des Zivilrechts (BGB usw.).

Diese gelten auch mit AGB, werden durch AGB nur ergänzt. Aber BGB hat Vorang vor AGB.
 
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Diese gelten auch mit AGB, werden durch AGB nur ergänzt. Aber BGB hat Vorang vor AGB.

Falsch, AGB können durchaus vom Gesetz abweichendes bestimmen, das ist ja oft der Sinn dahinter.
 
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@Fu Manchu: Hätte in den Satz das Wort "nur" einfügen sollen.
 
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Doc Foster schrieb:
..., AGB können durchaus vom Gesetz abweichendes bestimmen, ...

Können ja (sind dann aber je nach Lage ungültig), aber Rechte aus dem BGB können durch AGB nicht genommen werden, sie ergänzen höchstens, ändern aber keine bestehenden Rechte. BGB vor AGB gilt immer.

z.B. 14 Tage Rückgabe recht gilt immer online, aber per AGB kannst du 3 Wochen daraus machen, aber nicht 1 Woche. usw.
 
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Das Widerrufsrecht ist zwingendes Recht und darf daher nicht abbedungen werden, das wird in 312g BGB explizit so festgelegt.

Ich kann allerdings per AGB bspw. die Haftung für Sachmängel ausschließen, damit finden die §§ 434ff keine Anwendung mehr in diesem Vertrag, es gelten die AGB und nicht mehr das BGB.
Natürlich müssen AGB der Inhaltsprüfung nach den §§ 305ff standhalten.

Es lässt sich also festhalten, dass es zwingendes und abbedingbares (dispositives) Recht im BGB gibt.
 
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Doc Foster schrieb:
...Ich kann allerdings per AGB bspw. die Haftung für Sachmängel ausschließen, damit finden die §§ 434ff keine Anwendung mehr in diesem Vertrag, es gelten die AGB und nicht mehr das BGB.....

Gewerbliche dürfen die Sachmängelhaftung gegenüber Privatkäufern nicht ausschließen. Privat an Privat darf (aber hier werden keine AGB verwendet) und Gewerblich an Gewerblich darf, da herscht Vertragsautonomie. Aber Gewerblich an Privat darf Sachmängel nicht ausschließen! Da gilt das BGB §§434ff.
 
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Genau diesen UNterschied versuche ich dir die ganze Zeit klar zu machen, es gibt zwingendes Recht (z.B. Verbraucherschutzvorschriften), welche nicht durch AGB abbedungen werden können und es gibt dispositives Recht, welches die Vertragsparteien entgegen den einschlägigen Bestimmungen des BGB handhaben können.

Privat an Privat darf (aber hier werden keine AGB verwendet)

Oh doch, das geht schneller als manchem Verbrauchr lieb ist.

da herscht Vertragsautonomie.

Vertragsfreiheit herrscht als zivilrechtliche Ausprägung von Art. 2 I GG grds. immer, sie wird nur in bestimmten Fällen beschränkt.
 
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Doc Foster schrieb:
Genau diesen UNterschied versuche ich dir die ganze Zeit klar zu machen....

... und ich musste erst die einzelnen Sachverhalten deutlich machen. Hättest du auch machen können.
 
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