ALG 1 trotz fehler von mir?

Tja ... Finger weg von der Tüte ... 2,5 promill Blutalkohol vor 12 Stunden wären dem Betriebsarzt egal gewesen.
Aber letzte Woche gekifft ... das geht natürlich garnicht ... da is man ja nächstes Jahr noch hackebreit ;)

Ich würde aber auch tippen, dass du um eine Sperre nicht herumkommst ... aber ich habe auch noch keine Pferde vor der Apotheke kotzen sehen ... solls ja auch geben.
Die JC sollen ja Geld sparen ... und jeder, dem man erstmal ne Sperre umhängen kann, wird wohl auch eine kriegen ... man kann ja Widersprechen, wenn man will, dass der Fall gründlich geprüft wird.

Ich hatte neulich jemanden da, der auch gerade eine Sperre umgehängt bekommen hat ... hat sich angeblich geweigert, an einer Maßnahme teilzunehmen ... dabei hat sich die erst mit Krankheit (AU-Bescheinigung vom Arzt lag vor) und dann mit Bewerbungsgesprächen über eien ZAF überschnitten.
Nun hat er (ab Juli) wieder einen Job (ALG1 bekam er ab März) ... und ich habe ihm geraten, die Sperre erstmal hinzunehmen ... und mit dem Amt eben eine Ratenzahlung für das überzahlte Geld zu vereinbaren (es war ene rücksirkende 21-tage-Sperre).
Dann hat er von seinem Netto eben 3 Monate lang knapp €160,- weniger, und braucht sich den Stress mit dem Amt nicht mehr antun.

Die Sache mit dem Beratungshilfeschein wusste der nichtmal ... wird das ALG1-Empfängern garnicht gesagt ... oder ist das ein reiner Hartzer-Service?
Auch wie das läuft, habe ich ihm natürlich erklärt, sagte aber gleich dazu, dass es mMn relativ aussichtslos ist.
Natürlich hat er auf die Möglichkeit, in Arbeit zu kommen, zu verzichten, wenn das Amt ihm eine Maßnahme zum Bewerbungstraining aufdrückt ... jedenfalls scheint das die Leistungsabteilung so zu sehen.
 
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Praktisch ist es ein Automatismus!
Du kündigst einen Job, willst innerhalb von 3 Monaten AlG1 bekommst du eine Sperre ! Das ist fast so sicher die das Amen in der Kirche.

Nein! Wie gesagt mit Leistungsabteilung sprechen. Aber vielleicht ist das in dem ominösen "Amt" von dem sprichst ja anders, das kann gut sein.

Natürlich hat er auf die Möglichkeit, in Arbeit zu kommen, zu verzichten, wenn das Amt ihm eine Maßnahme zum Bewerbungstraining aufdrückt ... jedenfalls scheint das die Leistungsabteilung so zu sehen
Das halte ich für ein Gerücht, erstmal wird hier nur der AVM involviert sein. Die Leistungsabteilungen arbeiten in der Regel sinnvoller und haben meist keine kurzen Zeitverträge wie die Arbeitsvermittler die meist nach 12 Monaten selbst auf der anderen Seite des Schreibtisches sitzen.

Grundsätzlich muss man schauen was in der EGV steht. Wer weiß schon ob der Agentur die AU und das VG mitgeteilt wurde.

Aber im "Amt" kann e es ja wie gesagt anders sein
 
brettler schrieb:
Grundsätzlich muss man schauen was in der EGV steht. Wer weiß schon ob der Agentur die AU und das VG mitgeteilt wurde.
Ich hatte die EGV hier liegen, die AU (mit Eingangsstempel des Arbeitsamtes), und das VG war sogar von der Zeitarbeitsfirma, an die das Arbeitsamt ihn selbst vermittelt hatte, die hatten dem Arbeitsamt nur nicht mitgeteilt, dass sie frühestens in 2 Monaten einstellen werden.

Und das stand auch alles so in dem Ablehnungsschreiben zu seinem Widerspruch ... Ergebnis des Widerspruches ... die Beiträge zu Kranken-, Pflege- und Sozialversicherung muss er jetzt nicht zurückzahlen - immerhin auch knapp €180,-.

Der kennt mich als jemand mit einem gewissen Gespür für Rechtsfragen (auch wenn ich diese Einschätzung nicht teilen kann), deswegen kommt er mit solchen Sachen zu mir (es ist ein alter Mandant meiner Mutter), um sich ein paar Tipps zu holen.
Deswegen habe ich ihm ja nicht einfach gesagt "vergiss es und zahl", sondern habe ihm dazu geraten, sich einen Beratungshilfeschein zu besorgen, und sich eine Beratung von einem RA geben zu lassen, bevor er damit vors Sozialgericht geht (wenn das sein Wunsch ist).
Er wird die Sache nicht weiter verfolgen, und stattdessen versuchen (hoffentlich noch heute), eine Ratenzahlung mit der Inkasso-Stelle des Arbeitsamtes zu vereinbaren.
 
(mit Eingangsstempel des Arbeitsamtes)

Den würde ich bitte zu gerne sehen. Kannst du den einscannen und hochladen?
 
brettler schrieb:
Nein! Wie gesagt mit Leistungsabteilung sprechen. Aber vielleicht ist das in dem ominösen "Amt" von dem sprichst ja anders, das kann gut sein.

Doch genau das ist der Normalfall, kommt der ausgefüllte Zettel vom ehemaligen AG, dort ist vermerkt du hast den Jobverlust verschuldet ( Wunsch kündigen lassen, eigenkündigung oder grobe Verfehlung ) bist du erstmal in der Sperre.

Du kannst dann gerne zum Anwalt gehen, dich in die Schlange auf dem Amt einreihen oder die hotline / Mail bemühen um irgendwie die Sperre zu umgehen welche jetzt erstmal auf dich wartet.

Am Ende finde ich das aber auch absolut ok, wer unverschuldet den Job verliert dem wird geholfen. Wer daran mitgewirkt hat bekommt eine Sperre.
 
Zuletzt bearbeitet:
Stimmt so pauschal einfach nicht. Aber wenn man wie du vom Amt sprichst sind deine Erfahrungen sicher schon älter
 
brettler schrieb:
Den würde ich bitte zu gerne sehen. Kannst du den einscannen und hochladen?
Ich kann da höchstens mit dem vom JC dienen ... für den von der Argentur für Arbeit (stören dich eigentlich nichtamtliche Bezeichnungen irgendwie?) müsste ich den Kumpel nochmal fragen.

Auf dem vom Jobcenter steht:
"Eingang, Jobcenter Arbeitplus >Gemeinde<, und das Datum" (in der untersten Zeile noch die AG von der es zu bearbeiten ist ... da ist aber meist nichts angekreuzt ... zumindest bei mir).
Ich lasse mir den auch nur geben, damit ich notfalls nachweisen kann, dass es beim "Amt" verloren gegangen ist, und ich es nicht einfach nicht eingereicht habe.

Nebenbei ist das JC meiner Erfahrung nach tatsächlich die einzige staatliche Stelle, bei der Dinge in der Hauspost verloren gehen ... beim Finanzamt, den Bürgerämtern, dem Ordnungsamt oder der Polizei hatte ich solche Probleme jedenfalls noch nie ... ist immer alles angekommen.
Nur beim JC hatte ich das Gefühl, ich kann die Kopien auch gleich durch den Büroschredder jagen, statt sie in den Briefkasten zu werfen.
Liegt wohl an der Beweislastumkehr ... die keine ist ... ich weiß ... ich hätte die EGV einfach genauer lesen müssen ... und sie dann nicht unterschreiben ;)
 
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