Alimente - zwei verschiedene Staaten

xprez

Lieutenant
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Sep. 2012
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Leute,

kA ob ich hier noch richtig bin, dadurch das doch einige Gurus hier unterwegs sind, frag ich einfach mal offen raus.


Bin 25, österreichischer Staatsbürger.

Meine Eltern sind geschieden, wir sind seit 1992 in Österreich. Die Scheidung war 2003.
Ich stamme ursprünglich von den Phillippinen ab. Mein Vater lebt unten, getrennt haben sich diese zwei aber schon seit 1991.

Jetzt die Frage, kann ich diese Alimente im Nachhinein beziehen? Oder kann ich iwie auf Geld plädieren?
 
Gehe ich jetzt Recht in der Annahme, dass Du mit Deiner Mutter 1992 nach Österreich gekommen bist, während (Trennung 1991) der Vater auf den Philipinen geblieben ist?

Dann müsste die Scheidung ja dort stattgefunden haben und ob nach philipinischem Recht Unterhalt überhaupt gezahlt werden muss?
 
So ist es.

Die Scheidung fand später statt da eine Scheidung genrell schwer möglich ist da unten.
 
Es fragt also einer aus Österreich in einem deutschem Forum (Fachrichtung Computer) nach der Rechtslage für Unterhalt in den Philippinen? Merkst doch selbst? Am besten schreibst du dort einem Anwalt eine Email?
 
xprez schrieb:
So ist es.

Die Scheidung fand später statt da eine Scheidung genrell schwer möglich ist da unten.


Wenn ich richtig gegoogelt habe, ist eine Scheidung in den Philipinen grundsätzlich unmöglich, sondern lediglich unter gewissen Bedingungen eine Anullierung der Ehe.
Wie es dann nach philipinischem Recht mit Unterhalt für im Ausland lebende Kinder aussieht, wird Dir hier aber wohl niemand sagen können.
 
Richte deine Frage am besten an einen Anwalt (wird aber wahrscheinlich etwas kosten).
Dem sagst du gleich auch, ob damals von deinen Eltern irgendeine Art von Rechtswahl getroffen wurde (und wenn ja, ob österreichisches oder philipinisches).


Falls österreichisches Recht zur Anwendung kommt, sollte die Scheidung deiner Eltern nicht von Relevanz sein. Eltern sind in Österreich unabhängig von ihrem Verhältnis zueinander zum Unterhalt für ihr Kind verpflichtet. Was allerdings wesentlich interessanter an der Sache ist, ist, inwieweit im konkreten Fall deine Eltern überhaupt noch unterhaltspflichtig sind. Mit 25 muss man in aller Regel beispielsweise mit gutem Erfolg studieren, um noch einen Unterhaltsanspruch zu haben (in der Regel ist man da schon in der Lage von eigenen Einkünften zu leben).

Das ist dahingehend wichtig, weil nach österreichischem Recht der Unterhalt nur für drei Jahre rückwirkend einklagbar ist (§1480 ABGB). Alles, was davor nicht geleistet wurde, kann nicht mehr eingeklagt werden.

Abgesehen davon, musst du dir auch im Klaren sein, dass es selbst im Erfolgsfalle Probleme bereiten kann, das Urteil des österreichischen Gerichtes auf den Philipinen wirksam durchzusetzen.
 
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