Alternate Gutschrift hinnehmen?

Servus.

Droitteur schrieb:
Selbst im Rahmen der Versicherungsfälle ist "Zeitwert" ein irreführender Mythos.
Bei Schadensfällen ist schlicht derjenige Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn das schädigende Ereignis nicht eingetreten wäre; das kann den Zeitwert schon mal übersteigen.
Mythos wohl kaum, denn der Wert des betroffenen kompletten Gegenstandes spielt da sehr wohl eine Rolle. Stichwort: Totalschaden.


Grüße ~Shar~
 
Tag :)

Wie meinst du, dass es sich nicht um einen Mythos handelte? Ist es nicht so, dass allgemein verbreitet ist, man bekäme "nur" den Zeitwert ersetzt? Und ist es nicht so, dass man in Wahrheit aber gerade nicht "nur" den Zeitwert erhält, wenn die Wiederherstellung des Zustandes wie vor Schädigung teurer ist? Mit "Wiederherstellung" ist nicht nur eine Reparatur gemeint, sondern kann, soweit möglich, auch im Austausch bestehen. Wenn auch das nicht möglich ist, mag der Zeitwert heranzuziehen sein, ja; auf diesen Umstand beziehen sich die Leute aber selten, wenn sie vom Zeitwert reden, zumal es wohl auch nicht häufig so weit kommt, dass nichts mehr geht, oder?

Schöne Grüße
Droitteur

PS:
@TE
Danke für deine Meldung :) Wie wäre es dir denn lieber? Einen Teil des Geldes zurück oder eine Ersatzkarte?
 
Zuletzt bearbeitet:
Also ich hätte lieber eine Ersatzkarte denn für die ca 70% des Kaufpreises bekomme ich ja allenfalls eine gebrauchte R9 290 bei der ich dann wieder niemanden habe der mir Garantie leistet.
Ich poche daher auf mein Recht auf Nacherfüllung. Sollten sie das entweder nicht wollen oder können dann verlange ich den Kaufpreis erstattet zu bekommen, denn das sollte dann ja nicht mein Problem sein sondern deren.
 
Mal von deinem Rechtsfall abgesehen... schon mal daran gedacht, dass der Fehler vielleicht doch mit deinem System zusammenhängt?
Ich finde es irgendwie merkwürdig, dass die Karte monatelang rund läuft und dann auf ein mal den gleichen Fehler produziert wie die Alte.
 
Doch doch, da habe ich auch dran gedacht. Aber mit anderen Karten oder mit der iGPU tritt der Fehler nicht auf. Außerdem hatte ich das System neu aufgesetzt und die Treiber gewechselt.
Falls ich das unglücklich ausgedrückt habe, der Fehler bestand auch bei der zweiten Karte, die ich bekommen hatte von Anfang an.

Habe nun außerdem eine Mail bekommen in der klargestellt wird, dass man den Vorgang für mich nur hatte beschleunigen wollen und man vom Hersteller die Rückmeldung erhalten habe, dass die Karte einen Defekt aufweist. Nur haben sie vom Hersteller wohl nicht nichts bzgl. Ersatz gehört.

Bei Interesse kann ich die Mail gerne auch noch hier zitieren.
 
Servus.

Droitteur schrieb:
Wie meinst du, dass es sich nicht um einen Mythos handelte? Ist es nicht so, dass allgemein verbreitet ist, man bekäme "nur" den Zeitwert ersetzt? Und ist es nicht so, dass man in Wahrheit aber gerade nicht "nur" den Zeitwert erhält, wenn die Wiederherstellung des Zustandes wie vor Schädigung teurer ist?
Du hattest dich zu ein Versicherungsfall bei einem Schaden geäußert - d.h. für mich also auf den Fall eines sog. Haftpflichtschaden. Auf dies bezog ich mich.
In dem Fall bekommst du keines Wegs pauschal eine Reparatur bezahlt, die den Wert des betroffenen Produkts deutlich übersteigt.
Als Beispiel, du hast einen Wagen, der aktuell vor dem Unfall ca. 2.000€ wert ist. Ich fahr dir rein und produziere an deinem Wagen einen Schaden von 3.500€ Euro. In dem Fall bekommst du sicher nicht die Reparatur bezahlt sondern lediglich die Kosten für einen vergleichbaren Ersatzwagen (sprich ca. 2.000€), wovon sogar noch der Restwert deines unfallbeschädigten Wagens abgezogen wird. Diese Konstellation schimpft sich (wirtschaftlicher) Totalschaden.


Grüße ~Shar~
 
Der Hersteller hat es ja reproduzieren können vom daher hätte ich das jetzt mal ausgeschlossen.
Sonst wäre deren Netzteil ja ebenfalls kaputt.. Oder naja sie haben es gar nicht erst getestet ;)
Hatte aber sonst bisher keine Probleme mit dem Netzteil und ausreichend dimensioniert sollte es auch sein denke ich.
 
@Shar
Vllt hab ich mich ja blöd ausgedrückt, aber mir ging es nicht darum, festzustellen, dass man eine Reparatur verlangen kann, wenn ein Austausch sehr viel günstiger ist; mir ging es darum, festzustellen, dass man Reparatur oder Austausch (dh "Wiederherstellung des Zustandes..." wie oben wiederholt gesagt) verlangen kann, auch wenn die Kosten den Zeitwert überschreiten.

Übrigens: bei Autos wird das sog. Affektionsinteresse zu berücksichtigt, so dass man Reparaturkosten immerhin bis 2600 Euro anerkennen könnte.

@Jemus89
Danke für deine regelmäßigen Meldungen :) Auf keinen Fall solltest du "Geld zurück" verlangen; nach einem Rücktritt kommt es jedenfalls im Ergebnis zu einem Abzug, soweit du die Karte ja nutzen konntest; deshalb erscheint mir der Abzug auch nicht sehr ungerecht. Du musst eher die Karte anderweitig besorgen und die Kosten von deinem Verkäufer ersetzt verlangen. Das wird darauf hinauslaufen, dass du diesen verklagen musst; willst du das auf dich nehmen?
Ich bin gerade nicht hundert Prozent sicher, aber selbst in diesem Rahmen könnte es sein, dass man mit dir darüber streitet, dass du für die bisherige Karte die Nutzungen herauszugeben hast; mglweise erfolglos, aber versuchen wird man es vllt.
 
Servus.

Droitteur schrieb:
Übrigens: bei Autos wird das sog. Affektionsinteresse zu berücksichtigt, so dass man Reparaturkosten immerhin bis 2600 Euro anerkennen könnte.
Du meinst eher das Integritätsinteresse; in dem Fall musst du, um beim Fahrzeug zu bleiben, jenes noch mindestens ein halbes Jahr lang fahren, dann kannst du dich auf die sog. Opfergrenze berufen, sprich bis 30% über Wiederbeschaffungswert reparieren; in dem Fall jedoch dann vollumfänglich/vollständig.
Das Affektionsinteresse ersetzt dir niemand bzw. hast du auch keine rechtliche Handhabe diesen vermeintlichen Anspruch beim Schädiger einzufordern. Unter Affektionsinteresse fällt die z.B. eine subjektive Beziehung bzw. Bedeutung an betroffenem Gegenstand.


Grüße ~Shar~
 
"Unter Affektionsinteresse fällt die z.B. eine subjektive Beziehung bzw. Bedeutung an betroffenem Gegenstand." Genau; darum meine ich auch wirklich das Affektionsinteresse.

Der Begriff Integrationsinteresse kam mir noch nicht unter; ich kenne nur das Integritätsinteresse. Hab natürlich mal nachgesehen; offenbar verwenden hauptsächlich Verkehrsportale den Begriff Integrationsinteresse - in dem Urteil, auf das man sich dabei bezieht, ist aber tatsächlich vom Integritätsinteresse die Rede und das bezeichnet etwas allgemeiner das Interesse eines jeden an der Unversehrtheit seiner Rechtsgüter.

Der Begriff wurde in einem Leitsatz verwendet; offenbar gingen Portale - vllt auch erst eins und dann mehrere - davon aus, dass das Integritätsinteresse speziell für die 130-Prozent-Regel entwickelt wurde und haben dann auch noch aus "Integrität" "Integration" gemacht.. wie gesagt hat der Begriff aber eigentlich einen anderen Hintergrund.

PS: Hab ich mich derart verlesen oder wurde das noch angepasst? Jetzt lese ich bei dir nicht mehr "Integrationsinteresse" :D Naja, bleibt im Wesentlichen aber beim Text^^

Sicher kann man noch darüber streiten, in welcher Form genau man hier von "Affektionsinteresse" reden darf, wenn man darauf hinauswill, dass die subjektive Beziehung zum Auto besonders berücksichtigt wird, und darüber, ob man das beim Auto so nennen soll.
Jedoch habe ich keinesfalls gemeint, dass speziell beim Auto das Integritätsinteresse berücksichtigt wird - weil das nämlich immer berücksichtigt wird. Man kann feststellen, dass das Integritätsinteresse beim Auto unter Umständen anders bewertet wird, aber überhauptberücksichtigt wird es so oder so und immer.
 
Zuletzt bearbeitet:
Jemus89 schrieb:
Also ich hätte lieber eine Ersatzkarte denn für die ca 70% des Kaufpreises bekomme ich ja allenfalls eine gebrauchte R9 290 bei der ich dann wieder niemanden habe der mir Garantie leistet.
Ich poche daher auf mein Recht auf Nacherfüllung. Sollten sie das entweder nicht wollen oder können dann verlange ich den Kaufpreis erstattet zu bekommen, denn das sollte dann ja nicht mein Problem sein sondern deren.
Du hast eine gebrauchte Karte eingeschickt, also hast du auch nur Anspruch auf eine gebrauchte Karte.
Wenn der Händler also nicht mehr nach bessern kann, muss er den schaden ersetzen. Das wäre dann der wert einer gebrauchten Karte. Anspruch auf den vollen Kaufpreis hast du natürlich nicht.
70% des Kaufpreises ist in meinen Augen völlig in Ordnung. Durch ne klage bekommste auch nicht viel mehr, hast aber kosten.
 
Siebzig Prozent wohlgemerkt, wenn das überhaupt so gemeint ist. Ich gehe immer noch davon aus, dass die siebzig Prozent in Abzug gebracht werden sollten; es hätte also nur dreißig Prozent zurückgegeben. Daneben ist immer noch nicht klar, in welchem Zeitraum überhaupt die Karte richtig genutzt werden konnte; sie war ja auch lange zur Reparatur und hat vllt auch nie richtig funktioniert.

An deinem Beitrag, WhiteShark, zeigt sich auch der Unterschied zwischen Zeitwert und dem tatsächlich zu erbringenden Aufwand: Für den Verkauf der gebrauchten Karte würde der Käufer Betrag X erhalten. Das Besorgen einer vergleichbaren Karte dagegen kann durchaus mehr Kosten, weil Händler zB Gewinn aufschlagen. Davon mal abgesehen geht es bei einer Nachlieferung tatsächlich nicht darum, einen Schaden wieder gut zu machen - dafür ist Schadensersatz vorgesehen -; die Nachlieferung richtet sich auf die Lieferung einer wie ursprünglich vereinbarten Sache. Und in diesem speziellen Fall des Schadensersatzes bei nicht Nachlieferung besteht der Schaden auch nicht in der Nichtlieferung einer gebrauchten Sache, sondern eben wirklich in der Nichtnachlieferung der wie ursprünglich vereinbarten Sache.
 
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