Ama2on

XimiGin

Lt. Junior Grade
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Hallo, ein Freund hat ein Problem

Er hat bei Amazon was bestellt und auch bekommen, jedoch hat er kurz nach dem Kauf sein Konto auf unser Prepaid Bank Konto gewechselt "eigentlich für Import Käufe gedacht", natürlich mit meinen Namen drauf so die Sperre kam instant.

(bin gewollt von dem Laden seit zig Jahen gesperrt)

Was tun?
 
danke:lol:
 
Hier Nachfragen bringt Euch nicht wirklich was. Amazon Support kontaktieren.

Bei der Bestellung musste eine Zahlungsmöglichkeit angegeben werden. Diese wird benutzt. Was man nach der Bestellung macht ist da erstmal irrelevant.

Wie lässt man sich denn gewollt sperren? Ist es nicht einfacher, einfach nicht dort einzukaufen, wo man nicht einkaufen will?
 
Amazon sperrt Konten, sofort dort eine Verbindung zu einer gesperrten Person festgestellt werden können. Das ist normalerweise final.

Sofern dort nicht Massen an gekauften Videos, eBooks, Musik etc. drauf liegt, wäre es vielleicht am Einfachsten, ein neues Konto zu erstellen.

Ansonsten sollte dein Freund den Fall umfassend schildern und dabei vor allem deutlich abgrenzen, dass es sich bei ihm und dir um völlig unterschiedliche Personen handelt, die jedoch aus Gründen unter anderem ein gemeinsames Konto besitzen. Dabei kann es helfen, wenn er sich eindeutig identifizierbar macht.


Einen Rechtsanspruch auf (weitere) Vertragsbeziehung mit Amazon gibt es nicht. Amazon muss lediglich den Zugang zu erworbenen Lizenzrechten sicherstellen.
 
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@XimiGin
Wenn Du den Laden doch offensichtlich nicht magst und seit zig Jahren dort nicht mehr einkaufst, hättest Du nach Art. 17 DSGVO ("Recht auf Vergessenwerden") von Amazon einfach verlangen können, dass sie Deine personenbezogenen Daten löschen.

Grund: Die personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig.
 
Das ist falsch. Amazon hat ein erhebliches Interesse daran, diese Daten zu behalten. Wie sonst sollen sie überprüfen können, dass jemand gesperrt war/ist und Amazon mit diesen Personen keinen Geschäftsverkehr mehr haben möchte? Notwendig wären diese Daten erst, wenn Amazon wieder eine Geschäftsbeziehung mit diesen Personen eingehen wollen würde. Daher greift Art. 17 DSGVO hier nicht. Auch in Fällen von Hausverweisen etc. greift dieser Paragraf verständlicherweise nicht, solange die Sperre/Hausverweis, für das Geschäft Bestand hat, den dann haben diese Daten einen Zweck und sind notwendig.
 
@lanse, das würde ich als Unternehmen anders sehen.
Wenn ich einen Benutzer aus, wie auch immer gearteten Gründen, bewusst sperre, dann habe ich ein Interesse daran, dass dieser Benutzer sich nicht erneut ein Konto bei mir anlegt.
Diese Daten würde ich erst löschen, wenn alle rechtlich möglichen Fristen für eine Löschung abgelaufen sind.
Die Daten sind sehr wohl noch notwendig.
 
Die personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig.
Amazon muss diesen Zweck (Möglichkeit der Sperrung - bei Amazon i.d.R. ohne Angabe von Gründen) in ihren AGBs aufführen, erst dann dürfen sie IMO langfristig speichern.
 
Das dies in den AGBs aufgeführt sein muss basiert worauf? Diese Daten sind für den üblichen Geschäftsverkehr notwendig und bedürfen daher keiner besonderen Nennung geschweige den einer Erlaubnis. Dies ergibt sich aus Art. 6 Absatz b) DSGVO. Es ist für den Geschäftsverkehr unerlässlich, Personen oder Firmen zu identifizieren, mit denen man keine Geschäfte führen möchte. In DE gilt Vertragsfreiheit. Amazon muss mit niemandem ein Geschäft abwickeln, wenn sie das nicht möchten. Amazon klärt darüber auch auf, dass sie sich dies vorbehalten.
 
Mustis schrieb:
Das dies in den AGBs aufgeführt sein muss basiert worauf?
Auf meinem Rechtsempfinden. :)
Mir ist schon klar, dass ein Händler in der Lage sein muss, einen unliebsamen (ehemaligen) Kunden identifizieren zu können (und auch, dass es die Aufbewahrungsfristen nach §257 HGB und §147 AO gibt).
Aber nach Art. 6 Abs. 1 DSGVO wird das "berechtigte Interesse" (des Verantwortlichen oder eines Dritten) dadurch eingeschränkt, dass die Datenverarbeitung erforderlich und nicht nur zweckmäßig sein muss. Der Grundsatz der Datensparsamkeit gilt.
Es wäre zu prüfen, was Amazon tatsächlich benötigt, um den unliebsamen (ehemaligen) Kunden zu identifizieren: Name, Anschrift und evtl. das Geburtsdatum sollten ausreichen, die Bankverbindung ... IMO überflüssig.
 
Zuletzt bearbeitet:
Gut das dein Rechtsempfinden keinerlei Bedeutung hat. Vll wäre es ratsam anhand von Tatsachen, sprich Gesetzen, und nicht vom persönlichen Rechtsempfinden heraus zu argumentieren. Dann käme weniger so "gefährliches" Halbwissen wie dieses hier zustande. Den wie du inzwischen ja selber zugibst, ist deine erste Aussage in Beug auf die DSGVO schlicht falsch.
Art. 6 Abs. 1 f) (sollte man hier schon dazu schreiben wenn der Absatz mehrere Unterpunkte besitzt) ist soweit korrekt aber wie kommst du auf den Trichter, dass hier zweckmäßig und nicht erforderlich gespeichert wurde? Wie kommst du darauf, dass auf Grund der Bankverbindung gesperrt wurde und nicht etwa aufgrund des Namens? Davon abgesehen halte ich zum Beispiel die Bankverbindung für explizit wichtig um Kunden zu identifizieren. Den Namen können mehrfach vorkommen, Adressen sich durch Umzug ändern bzw. können über 3. Adressen versucht werden zu bestellen. Um Kunden eindeutiger identifizieren zu können, ist die Bankverbindung meines Erachtens sogar wichtiger als Name und Geburtsdatum (Geburtsdatum ist für normale Rechtsgeschäfte keineswegs notwendig und wird meines Wissens nach von Amazon auch nicht zwingend eingefordert sofern nicht notwendig z.B. um FSK 18 Artikel zu erwerben).
 
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Ja? Bankkonto mit Namen des TE, der bei Amazon gesperrt ist. Wie entnimmst du dem, das Amazon basierend auf der Bankverbindung gesperrt hat und nicht aufgrund des dazugehörigen Namen? Das Konto ist der Logik nach Amazon bis dahin sogar unbekannt gewesen (weil vom TE nur für Importe genutzt), nicht aber der Name...

Vll hat auch Amazon gesperrt, weil es grundsätzlich dubios ist, eine Bankverbindung kurz nach einem Kauf auf ein Prepaid Konto umzustellen?
 
Mustis schrieb:
Wie entnimmst du dem, das Amazon basierend auf der Bankverbindung gesperrt hat und nicht aufgrund des dazugehörigen Namen?
Wenn das so ist, dann hoffen wir mal, dass niemals ein "Thomas Müller" gesperrt wird. ;)
 
Aha. Erst behauptest du, Bankverbindungen wären nur zweckmäßig, nicht aber erforderlich zu Identifizierung und nun argumentierst du so? Merkste wie unsinnig deine vorangegangenen Argumente waren oder?
 
Nee, bin weiterhin davon überzeugt, dass u .a. das langfristige Speichern der Bankverbindung unverhältnismäßig / nicht "erforderlich" zur Wahrung der "berechtigten Interessen" (des Händlers) im Sinne der DSGVO gegenüber einem ehemaligen Kunden ist.
 
Nunja, wenn das aber eines der wenigen einzigartigen Identifizierungsmerkmale ist? Immerhin ist Teil der Vertragsfreiheit eben auch das Ablehnen einer Kundenbeziehung.
 
Da die DSGVO sich es erspart, genau zu benennen, welche Daten notwendig sind oder nicht, ist es an sich müßig darüber zu diskutieren. Ohne konkrete Rechtsprechung, die noch nicht existiert hierzu, kann keine Seite es belegen. Mich persönlich würde es jedenfalls ganz erheblich wundern, wenn eine Bankverbindung für diesen Zweck nicht gespeichert werden dürfte, eben weil es im Gegensatz zum Geburtsdatum ganz erheblich relevant ist beim Identifizieren eines Kunden für einen Geschäftsfall. Warum lanse es als erforderlich sieht, dass das Geburtsdatum gespeichert werden darf/muss für so einen Fall, die Bankverbindung jedoch nicht, erschließt sich mir aus meiner praktischen Erfahrung in der Geschäftswelt nicht.
 
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