Amazon und ebay...wo sind die Päckchen?

spotter

Lieutenant
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Hallo zusammen,

ich habe beim Amazon Marktplatz (28€) etwas gekauft und bei ebay etwas ersteigert (40€).
So, nun hatte ich den tollen Fall, dass beide Verkäufer nach dem Kauf nicht verfügbar waren.
Amazon Verkäufer war im Urlaub (meldete sich etwa 3 Tage nach dem Kauf) und ebay Verkäufer mit einer sehr komischen Ausrede ("ist etwas unvorhersehbares dazwischen kommen") meldete sich erst ganze 1,5 Wochen nach dem Kauf, nachdem ich bei ebay einen Fall geöfnet hatte.
Beide teilten mir dann aber mit, dass am Montag (20.06.) die Artikel mit der Post raus gehen.

So, heute ist nun Samstag und weder der eine Artikel noch der andere Artikel ist bisher angekommen.

Der Amazon Verkäufer bestätigte mir aber nochmals, dass er am Montag das Päckchen verschickt hat.
(Nach einer Trackingnummer habe ich auch gefragt, wurde aber unversichert verschickt)

Vom ebay Verkäufer habe ich jetzt seit Mittowch wieder nichts gehört, habe aber heute schon mal eine negative Bewertung abgegeben. Vielleicht folgt ja dann nochmals eine Reaktion.

Wie soll ich jetzt weiter vorgehen?
Ich denke mal bei Amazon bekomme ich recht leicht mein Geld zurück, aber bei ebay ist das glaub ein wenig schwieriger. Habe natürlich auch nicht per PayPal bezahlt, sondern per Überweisung :rolleyes:

Mir stellt sich natürlich auch die Frage, ob die Päckchen vielleicht bei der Post abhanden gekommen sind, aber gleich 2 Stück ist shcon recht unwahrscheinlich...
 
Lass dir das Geld zurückbuchen, falls du am Montag kein Paket bekommst.
 
Amazon:warten
EBay:eine Mail schreiben,die höflich darauf hinweist das du eine Frist setzt(zb um ne antwort zu bekommen endlich mal)und sonst rechtliche Schritte einleitest(betrug?)

Ob du das dann wirklich machst für 40 Euro ist dir überlassen,aber eine solche Mail hat mir schon 2 mal meine Artikel hergezaubert;)
 
Wusste gar nicht das bei Amazon unversichert verschickt wird.
Was stand denn bei eBay in der Auktion als Versandart? Wenn da versichert stand, muss er alles tragen.
 
Bei ebay: Dem Verkäufer ein Ultimatum stellen, falls dieses abläuft Anzeige erstatten.

Bei Amazon: Der Verkäufer hat das Päckchen also abgeschickt? Kann er das beweisen? Falls es bis Montag oder Dienstag nicht kommt, bei Amazon beschweren und ggf. auch Anzeige erstatten.
 
amokkx schrieb:
Lass dir das Geld zurückbuchen, falls du am Montag kein Paket bekommst.

Geht nicht wenn man überwiesen hat. Soweit ich weiß. So was geht nur wenn es eingezogen wurde per z.B. Dauerauftrag.
 
Geld zurückbuchen geht bei einer Überweisung nicht...
 
dann bist du einer, der das bei ebay mit ner negativen bewertung regelt, na prima. damit erreichst du nichts. setz dich mit dem VK auseinander, der bewertungskram ist was fürn kindergarten. setz dem eine frist, schick den brief mir einschreiben mit rückschein. versäumt er die frist, geh zum rechtsanwalt. das kostet aber auch erstmal geld.
Ergänzung ()

ihr immer mit ANZEIGE ERSTATTEN! ich selbst, habe mal auf ein blödes DHL-päckchen 3 wochen gewartet. den VK traf keine schuld. die anzeige rennt ja nicht weg. ruf die beiden doch mal an und rede mit denen oder fahr hin.
 
Natürlich geht das. Zumindest bei der Sparkasse. Haben die schon 2x für mich gemacht, gegen eine Gebühr von ~3€ soweit ich mich erinnern kann.
 
glpsy schrieb:
Wusste gar nicht das bei Amazon unversichert verschickt wird.

Er sprach ja von einem Amazon-Verkäufer, also Amazon-Marktplatz und nicht Amazon selbst.

Ich bin zwar kein Anwalt, aber soviel ist klar: Wenn die Pakete unversichert abgeschickt wurden, hast du keinerlei Recht darauf, dein Geld zurück zu verlangen. Bei unversicherten Paketen/Päckchen trägt immer der Empfänger das volle Risiko bei Verlust/Beschädigung. Es sei denn, es wurde im Verkaufstext explizit anders angegeben.

Ist leider wirklich so :(
 
amokkx schrieb:
Natürlich geht das. Zumindest bei der Sparkasse. Haben die schon 2x für mich gemacht, gegen eine Gebühr von ~3€ soweit ich mich erinnern kann.

dann war das wohl eine ausnahme!

Weder meine geschäftliche noch meine private Sparkassen-Niederlassung wollte bzw konnte meine eigens getätigte Überweisung zurückbuchen :freak:
 
Waren die Verkäufer Händler oder private Verkäufer? Bei Händlern geschieht der Gefahrenübergang erst beim Erhalt der Ware, bei Privaten dagegen bei Absendung. Heißt im Klartext, wenn du bei privaten Verkäufern nicht auf versicherten Versand bestehst guckst du in die Röhre.

Und zum Thema Anzeige erstatten oder zum RA gehen, bei 40 Euro wird kein Verfahren eröffnet oder es dauert Jahre und du musst immer in Vorleistung gehen, ist also quatsch.


PS. Überweisungen lassen sich nicht zurück holen, jedenfalls nicht wenn sie dem anderen Konto schon gutgeschrieben wurden!
 
Bei Amazon: Einfach noch ein paar Tage abwarten, ansonsten mal den Kundendienst informieren.
Bei Ebay: Den Fall hatte ich auch mal in ähnlicher Weise. Ich hatte mir für 1 lächerlichen € eine nVidia Riva 128 ersteigert, da kamen dann noch 5€ Versandkosten drauf. Ich bezahle also mit Paypal und der Typ behauptet ganz dreist, das Geld wäre niemals eingetroffen, obwohle Paypal da was anderes sagte. Nach 1 Woche nach regulärem Absendedatum (was der Kerl nie eingehalten hat), habe ich ihm mit einer Rückbuchung und einer Beschwerde bei Ebay gedroht und ihm weisgemacht, dass die seinen Account auf immer und ewig sperren würden. 3 Stunden später kommt die Nachricht, er hätte es losgeschickt, nach 2 Tagen war alles da ;)
 
@Chessboarder

"Ich bin zwar kein Anwalt, aber soviel ist klar: Wenn die Pakete unversichert abgeschickt wurden, hast du keinerlei Recht darauf, dein Geld zurück zu verlangen. "

Das ist falsch wenn du von einem Gewerblichen verkäufer gekauft hast trägt dieser IMMER das Versandrisiko (auch z.B. bei Widerruf) Dem käufer kann es egal sein ob Unversichert oder Versichert verschickt wird.

Bei Privat würde ich mich nochmal extra erkundigen
 
dann bist du einer, der das bei ebay mit ner negativen bewertung regelt, na prima. damit erreichst du nichts. setz dich mit dem VK auseinander, der bewertungskram ist was fürn kindergarten

Das versuche ich ja seit Wochen, und weil bisher nur eine Antwort kam, habe ich jetzt die negative Bewertung abgegeben.

Versandart bei ebay war Standardversand (DHL-Päckchen). Handelt sich (leider) um einen privaten Verkäufer.

Beim Amazon Marktplatz, kann man keinen versicherten Versand auswählen so weit ich weiß.

Hi, bist du vielleicht in letzter Zeit umgezogen und hast vergessen die Adressdaten bei ebay und Amazon zu ändern

Nein.
 
amokkx schrieb:
Natürlich geht das. Zumindest bei der Sparkasse. Haben die schon 2x für mich gemacht, gegen eine Gebühr von ~3€ soweit ich mich erinnern kann.

Das geht definitiv nicht! Es geht nur (noch) bei Lastschriften.
 
Tigereye1337 schrieb:
Bei Privat würde ich mich nochmal extra erkundigen

Ich bin bereits von Privat ausgegangen und es war auch so, wie Spotter ja schreibt:

spotter schrieb:
Versandart bei ebay war Standardversand (DHL-Päckchen). Handelt sich (leider) um einen privaten Verkäufer.

In diesem Fall hat er, wie gesagt, die A...karte gezogen. Und wenn der Amazon-Verkäufer auch privat gehandelt hat, sieht es nicht anders aus.
 
TimBerlin schrieb:
dann bist du einer, der das bei ebay mit ner negativen bewertung regelt, na prima. damit erreichst du nichts. setz dich mit dem VK auseinander, der bewertungskram ist was fürn kindergarten. setz dem eine frist, schick den brief mir einschreiben mit rückschein. versäumt er die frist, geh zum rechtsanwalt. das kostet aber auch erstmal geld.
...

Also der "Bewertungskram" ist spätestens dann kein Kindergarten, wenn es dazu führt, daß es die nächsten Käufer davor warnt oder daran hindert, dort zu kaufen. Vorausgesetzt es gibt keine Spielverderber, die das Bewertungssystem nicht nutzen, so wie Du anscheinend.

Heretic Novalis schrieb:
euch ist klar, dass in einigen teilen deutschlands am donnerstag feiertag war?

Versanddatum war der 20.06.11!

@Spotter

Zur rechtlichen Lage:

Gefahrübergang bedeutet, ab wann der Empfänger "verantwortlich" ist bzw. die Folgen des Versands zu tragen hat.

Da ist bei einem Kauf von gewerblich grundsätzlich der Händler in der Verantwortung bis die Sendung zugestellt worden ist.
Bei einem Kauf von Privat ist der Empfänger in der Verantwortung ab dann, wenn die Sendung dem Transportunternehmen übergeben worden ist, (mit der Ausnahme, wenn der Erfüllungsort am Wohnsitz des Empfängers ist und das so vereinbart worden ist. Eher selten.)
Dieses Risiko kann man umgehen, in dem man dem Verkäufer aufträgt, die Sendung gegen Verlust und Beschädigung zu versichern. Damit geht dann auch die Möglichkeit, den Versand nachvollziehen zu können, einher.
Im Falle des Gefahrübergangs bei einer Sendung, die nicht nachverfolgbar und unversichert versendet worden ist, bleibt der Versender aber immer noch den Nachweis schuldig, daß er die Sendung auch tatsächlich versendet hat. Eine einfach Quittung über den Kauf von Postwertmarken reicht da im allgemeinen nicht als Beweis.
 
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