Neuer(?) Dreiecksbetrug mit Neuware über Amazon/eBay?

Micha- schrieb:
Paypal meide ich auch wie der Teufel das Weihwasser. Es gibt zuviele Geschichten, wo Paypal selbstherrlich entschieden hat wer welches Geld bekommt und die gesetzlichen Bestimmungen einfach ignoriert
Bei Kreditkarte gibt es auch keine Chargeback-Garantie. Den Antrag prüft die Bank und macht den Daumen hoch oder runter.

Ich habe versucht ohne Paypal zu Leben und fand es zu einschränkend, da ich meine KK-Daten nicht überall hinterlegen will. Wenn man dann auch noch Klarna meidet, dann kann man das Onlineshopping gleich bleiben lassen.
 
Ich habe so starke Einschränkungen noch nicht wahrgenommen. Klarna finde ich aber tatsächlich noch schlimmer.
 
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florian. schrieb:
Ich seh da halt Amazon zu 100% in der Pflicht.

Es ist ja nicht nur Amazon. eBay genauso. Allgemein kann Dir das auf jeder Verkaufsplattform passieren. Wirklich Abhilfe schafft hier nur der Shop der Rechnungskauf anbietet. Das muss für Neukunden abgeschafft werden und für Bestandskunden erst ab x Bestellungen oder Y Umsatz und die Bestellungen müssen mit Vorabüberweisung oder PayPal bezahlt werden und der Kauf darf nicht via 14 Tage Rückgaberecht gecancelt werden usw.

Denn solange auch nur irgendwo ein Rechnungskauf für Neukunden möglich ist wird diese Betrugsmasche weiterhin Bestand haben und ausgenutzt werden. Denn bei zuvielen Käufern frisst Gier Hirn.
 
Mit Klarna hatte ich noch nie Probleme.
 
Micha- schrieb:
Vollkommen anderer Sachverhalt. Unter anderem gibt es da einen Vertrag.
Was ist an dem Sachverhalt denn so vollkommen anders und wie unterscheidet sich das vertraglich, außer dass in einem Fall betrügerische Absicht dahinter steckt und einmal nicht?

Auch wenn jemand meine Daten angibt werde ich dadurch nicht zum Vertragspartner.
Daher kann der Händler die Ware auch nicht von mir zurückfordern. Das muss er vom Vertragspartner fordern.
Dass er diesen nicht verifiziert hat ist ausnahmslos das Problem des Händlers.

Und ich gehe davon aus, dass die bereits betroffenen Händler das auch wissen, denn sonst würden sie nicht großzügig auf die Zahlungen/Rückgabe verzichten. Gut, war hier medienwirksam weil Bericht eines großen TV Senders, aber trotzdem gehe ich davon aus, dass der Händler weiß dass er mit dem unverifizierten Versand auf Rechnung damit Tür und Tor für Betrug öffnet. Ist ja nicht das erste Mal, dass diese Zahlart kriminell ausgenutzt wird.

Ich kann mich noch aus Mitte der 90er Jahre an jemanden aus dem Ort erinnern, der ständig auf der zweiten Klingel andere Namensschilder platziert hat und auf diese Namen - von angeblichen Untermietern - Ware bei Quelle, Neckermann und Otto auf Rechnung bestellt hat.
 
h00bi schrieb:
Was ist an dem Sachverhalt denn so vollkommen anders und wie unterscheidet sich das vertraglich, außer dass in einem Fall betrügerische Absicht dahinter steckt und einmal nicht?
Wenn du bei einem Händler bestellst und der liefert über ein fullfillment Center aus, dann haben Händler und Dienstleister einen Vertrag über diese Dienstleistung geschlossen. In dem unter anderem Pflichten und Rechte und Gefahren Übergang geregelt werden.

Wenn jemand in deinem Namen beim Händler bestellt und der an dich liefert ist das eine komplett andere Geschichte.
 
Micha- schrieb:
Wenn jemand in deinem Namen beim Händler bestellt und der an dich liefert ist das eine komplett andere Geschichte.
Aber immer noch seine Geschichte und nicht meine.
Und immernoch muss der Händler MIR nachweisen dass ich bestellt habe, nicht ich muss nachweisen dass ich nicht bestellt habe.
 
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Ist doch alles easy. Du sagst, du hast nicht bestellt und lieferst ihm einfach sein Eigentum zurück.
 
2888 schrieb:
Wie bezahlst du denn dann online?
Viel bei Amazon und bei Ebay Kleinkram als Klarna-Sofortüberweisung.
Teure Hardware nur bei seriösen Händlern als Vorkasse (Mindfactory...).
Ohne Paypal ist es einschränkend wie einer schrieb. Aber meine IBAN ist jetzt natürlich gesperrt. Ein zusätzliches Konto wegen PayPal mache ich mir nicht.
Micha- schrieb:
Die Google Playstore Buchungen erfolgen (für EU) aus Irland
Ja. Irgendwie bin ich an die Besteller-IP rangekommen. Die war auch aus Irland. Ansonsten siehe Zitat von h00bi.
h00bi schrieb:
Und immernoch muss der Händler MIR nachweisen dass ich bestellt habe, nicht ich muss nachweisen dass ich nicht bestellt habe.
 
Bei der konkret geschilderten Masche ist nunmal der ursprüngliche Besteller der Betrogene, weil er eben kein Eigentum an der gelieferten Ware erwirbt. Woher/warum auch?
Nach der tollen Logik müsste man sonst auch Hehlerware niemals dem Eigentümer zurückgeben. Muss man aber.
 
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Micha- schrieb:
Ist doch alles easy. Du sagst, du hast nicht bestellt und lieferst ihm einfach sein Eigentum zurück.
Das ist ja das Ergebnis der Dreiecksbetrugs. Geld+Ware weg und gratis Ärger.
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marakuhja schrieb:
Viel bei Amazon und bei Ebay Kleinkram als Klarna-Sofortüberweisung.
Dazu muss man Klarna Einsicht in das Bankkonto gewähren. Das würde ich niemals empfehlen.
 
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h00bi schrieb:
Aber immer noch seine Geschichte und nicht meine.
Und immernoch muss der Händler MIR nachweisen dass ich bestellt habe, nicht ich muss nachweisen dass ich nicht bestellt habe.

Der Händler hat Ware verschickt und kein Geld erhalten. Entweder hast Du selbst bestellt und nicht gezahlt oder jemand anders hat bestellt, hat Dein Geld und Du die Ware. Ist aber für die Herausgabe der Ware auch völlig unerheblich.
Die Ware ist dann zwar in deinem Besitz, aber nicht dein Eigentum, denn der Vertrag zwischen Händler und Käufer ist in beiden Fällen nicht erfüllt worden. Somit hast Du die Ware an den Händler zurückzugeben und musst dein Geld von dem zurückfordern, der es hat.
 
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h00bi schrieb:
Und immernoch muss der Händler MIR nachweisen dass ich bestellt habe, nicht ich muss nachweisen dass ich nicht bestellt habe.
Du missverstehst: Es wäre ja sogar zu deinen Gunsten, wenn du bestellt hättest. Dass er an dich geliefert hat, ist schließlich unstreitig. Aber du darfst es eben nur dann behalten, wenn du bei ihm bestellt hast.

Beim Dropshipping ist es so, da besteht ein Vertrag zwischen dem Verkäufer/DropshipFanboy (V) und Alibaba (A) meinetwegen. Und ein weiterer Vertrag besteht zwischen dir (D) und dem Verkäufer. Wenn A an dich liefert, tut A das immer noch auf Grundlage des Vertrags, den A mit V geschlossen hat.

In deinem Fall hat jemand so getan, als hätte D mit A einen Vertrag geschlossen. Das ist genau genommen so etwas Ähnliches wie ein Stellvertreter ohne Vertretungsmacht. Der (vermeintlich) Vertretene, also du, kann das Geschäft genehmigen. Dann schuldet er A aber immer noch das Geld. Denn bisher hat er A noch nichts gezahlt, sondern nur an V. Von V kann/muss er sich das dann zugleich zurückholen (oder ihm gegenüber (ebenfalls) auf Vertragserfüllung bestehen).

Da wären wir dann auch im Grunde bei der Lösung, wie man sich "schützen" kann. Man muss sich eben immer sicher sein, mit wem man handelt und vor allem wem man etwas leistet (V). Auch wenn das jemand auf dem Amazon Marketplace ist, bewegen wir uns auch hier nicht weit weg vom gern genommenen Beispiel, man würde ja niemandem auf der Straße einfach so 100 Euro geben in der Hoffnung, am nächsten Tag werde der schon wieder auftauchen und die begehrte Ware vorbeibringen.

Nachrangig ist es sicher aber auch sinnvoll, darauf zu achten, von wem man etwas geleistet bekommt (A).
 
Micha- schrieb:
Ist doch alles easy. Du sagst, du hast nicht bestellt und lieferst ihm einfach sein Eigentum zurück.
theoretisch gut aber du hast ja schon bezahlt nur nicht an den der dir die ware geliefert hat, dann hast weder ware noch geld....
 
Richtig, deswegen ist man ja in dem Fall auch der Betrogene.
 
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Das Drumherum lässt es so magisch und kompliziert aussehen. Aber eigentlich ist es genau so, ganz banal. Man hat was bestellt, bezahlt und nicht geliefert bekommen. Man muss dann das tun, was man immer tut, wenn man etwas bestellt, bezahlt und nicht geliefert bekommen hat.
 
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