Welche Daten werden bei eBay und Amazon Marketplace eigentlich weitergegeben?

DonSerious

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Moin,
In der heutigen Zeit fragt man sich ja immer mal wo man mit Daten eher sparsam umgehen sollte und wo nicht. Ausserdem ob man gewisse Dinge überhaupt noch tun sollte in Anbetracht eines Leaks oder ähnlichem. Nun frage ich mich was eigentlich passiert wenn ich auf ebay stand heute etwas verkaufe. Mir ist klar dass man da seit längerem Aliasse bekommt die die Email im Endeffekt erreichbar aber nicht sichtbar machen. Früher gab es jedoch immer wieder Spassbieter die ja ein gewisses Ziel verfolgen und sei es nur die zu überweisende Kontonummer zu erhaschen da man diese ja oftmals bei Kauf direkt zugesendet bekam.

Wie verhält sich das heute?
Beispiel: Ich verkaufe etwas auf ebay. Was kann so ein 0 Bewertung-Account damit noch anfangen? Er muss ja mittlerweile denke ich nur noch an ebay eine Zahlung vornehmen und hat somit vermutlich nicht mal mehr Vor- und Nachnamen? Bin vor diesem neuen System ausgestiegen daher nur Vermutungen.

Bei Amazon hingegen gibt es ja sehr oft an Weihnachten das Problem Artikel zu finden welche zwar über das Amazon Lager versandt aber nicht von selbigem angeboten werden. Was bekommen diese Händler? Was ich damit sagen will: ist das nicht ebenfalls ein Ziel für Spam und Co.? Diese Shops sind ja nicht automatisch Premium im Umgang mit Daten nur weil das Zeug ankommt. Dafür gibt es keine Garantie. Mir ist jedenfalls schonmal aufgefallen dass Rechnungen von manchen dieser Shops direkt an die registrierte Email ging.

Was meint ihr?
Danke im Voraus für eure Meinungen.
 
Das ganze leitet sich eigendlich schon aus der Gesetzeslage ab, ebenso aus den AGB's von Amazon/Ebay und co. . Und den Rest kann man sich eig. denken .....

Der verkaufende Händler (Egal wo seine Ware liegt und wie die zu einem kommt) muss IMMER die vollständige Adresse erhalten. Ein 2. Weg Kontakt auf zu nehmen ist idr. Optional aber heutzutage Obligatorisch -> Emali Adresse.

Das hat genau 2 Gründe :
1. Die Ware muss ja bei dir an kommen, wofür der Händler sorgen muss. Ohne Adresse kommt nix an. Außerdem ist er im zweifel sogar dazu verpflichtet bei dem Käufer nach zu fragen ob die Ware angekommen ist (sofern das nicht der Versandweg übernimmt -> Sendungsverfolgung).
2. Muss der Verkäufer den Käufer erreichen können falls dieser ihn .. plump gesagt bescheißt. Es gibt immer wieder Käufer die nach Versand/erhalt von Waren einfach das Geld zurück holen und so tun als wäre nie was gewesen ..... hätte der Händler keine Daten von demjenigen ... bzw. NIE die nötigen Daten seiner Kunden .... wir hätten schnell keine Händler mehr.

Was das Thema Werbung angeht : Es muss laut Gesetzeslage angefragt werden ob man mit Werbung einverstanden ist, das kann sogar mit einer einmaligen Werbung IN der die Anfrage enthalten ist erfolgen.
Hält sich ein Händler nicht dran -> Beschwerdestelle Kontaktieren. Das erledigt sich sehr schnell .....
 
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DonSerious schrieb:
Früher gab es jedoch immer wieder Spassbieter die ja ein gewisses Ziel verfolgen und sei es nur die zu überweisende Kontonummer zu erhaschen da man diese ja oftmals bei Kauf direkt zugesendet bekam.
Und was können sie dann mit der Kontonummer Deiner Meinung nach anfangen?
 
Es war früher durchaus möglich Personen ab zu zocken wenn man NUR deren Kontonummer und Bankleitzahl kannte ..... Man musste nur in einer Zweigstelle einen entsprechend ausgefüllten Überweisungsschein ein werfen und das Geld dann schnell weiterleiten, am besten über Nummernkonten.

Der Geschädigte hat hier zwar idr. sein Geld erstattet bekommen, der Täter hatte aber trotzdem sein Geld.
 
PHuV schrieb:
Und was können sie dann mit der Kontonummer Deiner Meinung nach anfangen?
Illegale Dinge?

Ich hatte vor vielen Jahren komische Abbuchungen - da hatte jemand online bestellt und meinen Namen sowie Kontodaten genutzt. Lastschrift halt.
Geliefert wurde das alles an eine Adresse in einer anderen Stadt, die auch gar nichts damit zu tun hatte; dort wurden die Pakete wohl abgefangen.

Ich hatte letztendlich keinen finanziellen Schaden, nur Lauferei (Anzeige, neues Konto, etc.), aber ärgerlich ist das schon.

Und das Beste:
Die Anzeige wurde eingestellt, der Täter war nicht zu ermitteln.
Klar, wenn man eine einzelne MP3 torrentet, dann ist man sofort im Visier der Fahnder, die an der Leine der Musikindustrie laufen. Aber bei einer viel größeren Schadenssumme anhand der IP eines Online-Kauf über den Provider zum Täter zu gelangen, das ist was gaaaaanz anderes und technisch anscheinend unmöglich...
 
NatokWa schrieb:
Es war früher durchaus möglich Personen ab zu zocken wenn man NUR deren Kontonummer und Bankleitzahl kannte ..... Man musste nur in einer Zweigstelle einen entsprechend ausgefüllten Überweisungsschein ein werfen und das Geld dann schnell weiterleiten, am besten über Nummernkonten.

Der Geschädigte hat hier zwar idr. sein Geld erstattet bekommen, der Täter hatte aber trotzdem sein Geld.
Vermutlich deshalb, weil die Bank dann geschlampt hatte. Zudem, wenn es danach geht, mußte ja alle Infrastrukturlieferanten wie Strom, Wasser, Gas, Telekommunikation etc. ein großes Problem haben, weil Du von allen die Bankdaten im Netz findest.
 
Falsch ...... dazu müstest du wissen wer in den entsprechenden Firmen "Pro Cura" hat, also UNTERSCHREIBEN darf in Geld Sachen. Und nicht jeder der "Pro Cura" hat darf auch für alles unterschreiben ...... Falscher Name -> Es passiert nix außer das der Kontoinhaber informiert wird das da etwas nicht stimmt. Geschäftskonten sind GANZ anders abgesichert als Private.
 
Jo natürlich braucht man als Verkäufer die Adresse. Ich spreche aber davon wenn einer kauft ohne zu bezahlen. Bekommt der die Adresse es Verkäufers und die Email? Bezogen auf ebay.
 
Das kommt stark darauf an welche Abwicklungs-Tools der Verkäufer nutzt.
Ich selbst habe da auch schon eingiges verkauft und die "normalen" sprich eingebauten von EBay genutzt, es gibt aber doverse Tools die sich da einhacken und es für Verkäufer übersichtlicher machen und dann auch den EMail-Verkehr übernehmen .

Meist ist es so das die Daten vom Verkäufer entweder eh schon im Angebot unten drin stehen... Sind sie NICHT dort zu finden so erhält man sie (normalerweise) spätestens mit der Versandbestätigung bzw. Sendungsverfülgung.

Zahlt ein Käufer nicht kommt alles was danach garnicht erst ins Rollen. Als Verkäufer KANN man erst verschicken (sofern man das eingebaute System nutzt um Versandetiketten etc. zu erstellen) wenn bezahlt wurde. Wird nicht bezaht läuft alles automatisch.
 
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