Amazon Verkaufs-Problem

alphan

Lieutenant
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Dez. 2008
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Hallo,


ich habe mein Iphone bei Amazon.de verkauft, heute kam eine Email von Amazon, dass der Käufer verifiziert werden muss und das bis zu 7 Tage dauert.
Jedoch kann ich nciht solange warten, da ich das Geld dringend brauche. Also wollte ich den Auftrag stonieren, jedoch steht unter Verkäuferkonto:
Ihre Aufträge Gestern: 0 In den letzten 7 Tagen:0
Ist der Artikel jetzt veraukft oder nicht?

MfG
 
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hmm, doch nicht...
 
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ich habe mein Iphone bei Amazon.de verkauft, heute kam eine Email von Amazon, dass der Verkäufer verifiziert werden muss und das bis zu 7 Tage dauert.


du bist noch nicht als verkäufer freigeschaltet ! und machst dir sorgen darüber ob dein teil verkauft ist oder nicht?

ich frage mich ob das sinn ergibt?
 
Guten Tag XXX,

für den/die folgende/n Artikel wurde kürzlich eine Bestellung aufgegeben, aber leider konnte die Zahlungsweise des Käufers noch nicht verifiziert werden. Die Zahlungsweise des Käufers muss erst aktualisiert werden, bevor die Bestellung weiter bearbeitet werden kann. Wir haben den Kunden/die Kundin bereits kontaktiert.

Zur Information hier die Details der wartenden Bestellung:
Bestellnummer: XXXXXXXXXXXX

Artikelbezeichnung: Apple iPhone 3Gs 16GB schwarz
Menge: 1
Kaufpreis: EUR XXX

Während wir versuchen, die Zahlungsweise des Käufers zu verifizieren, bleibt der Lagerbestand dieses Artikels für diese Bestellung reserviert. Wir verhindern so, dass derselbe Artikel von einem weiteren Kunden gekauft wird. Bitte reservieren Sie den Artikel weiterhin für den Kunden, aber versenden Sie die Lieferung nicht, bis Sie von Amazon die Bestätigung erhalten haben, dass die Bestellung versendet werden kann.

Sie können die Artikel einer Bestellung versenden, wenn einer der folgenden Punkte zutrifft:
1. Sie haben die E-Mail „Artikel verkauft – Bitte jetzt verschicken“ für die Bestellung erhalten.
2. Unter Bestellungen verwalten in Ihrem Verkäuferkonto werden neben der Bestellung die Schaltflächen "Versand bestätigen" und "Bestellung stornieren" angezeigt.
3. Falls Sie Power-Anbieter sind: Die Bestellung erscheint im Bericht zu nicht versandten Bestellungen.

Sollte die Zahlungsweise zu dieser Bestellung nicht verifiziert werden können, wird die Bestellung storniert und der Artikel wieder zum Verkauf frei gegeben. Der Artikel wird in diesem Fall automatisch erneut angeboten, für Sie besteht kein Handlungsbedarf.
Die Überprüfung wartender Bestellungen ist in der Regel innerhalb von 7 Tagen nach der Bestellaufgabe des Käufers abgeschlossen.

Da Gebühren erst mit Abschluss der Transaktion anfallen, wurden für diesen Verkauf noch keine Verkaufsgebühren verbucht. Falls wir die Bestellung stornieren, werden keine Gebühren anfallen.

Wir hoffen, dass sich die Bestellung bald abwickeln lässt und entschuldigen uns für etwaige Unannehmlichkeiten.

Vielen Dank, dass Sie bei Amazon.de verkaufen.

Amazon.de


EDIT: Oh sorry. Ich meinte Käufer.
 
Bevor wir hier rumraten, ruf doch die Amazon Hotline an, die ist Kostenlos, schnell erreichbar und immer wenn wir da angerufen hatten, gab es 0 probleme und uns wurde schnell geholfen.

08 00-3 63 84 69
 
ich ahbe bei amazon angerufen bzw. amazo hat mich angerufen. Da war eine Frau dran, die meinte, dass Sie nru für Käufer zuständig ist. Sie hat mri bei Amazon gezeigt wo cih anrufen soll, aber da kann man nur bis 17 Uhr anrufen.

EDIT: Würde dann aber nicht bei dem Verkaäuferkonto stehen, dass da ein Artikel verkauft wurde? Normalerweise ist das doch so?

Und man kann stonieren, wozu gibts da nen Button ? Nur ist der im Moment bei mir nicht da
 
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aber leider konnte die Zahlungsweise des Käufers noch nicht verifiziert werden.

und was haben wir nun gelernt :-) käufer ~ Verkäuer! den eines von beiden bist du ^^

na gut da das ganze jetzt sinn macht ^^ wende dich an den amazon service stoniere den auftrag und alles ist in butter.
 
Vielleicht ist ein Auftrag erst sichtbar, wenn Käufer-Amazon-Verhältniss Problem geklärt ist.
 
Ich würde es so sehen, dass du eine Invitatio ad offerendum ausgesprochen hast. Wenn der potentielle Käufer dann auf kaufen klickt hat er mMn nur ein Angebot auf das Produkt abgegeben. Demnach müsstest du ihm das IPhone nicht verkaufen.
allerdings ohne Gewähr
 
Also könnt ich keine schlechte Bewertung von dem Käufer bekommen, wenn ich die bestellung abbreche/stoniere?
 
Du kannst doch nach eigenen Angaben gar nicht stornieren. Da das ganze System automatisch funktioniert, hat der Käufer wohl noch 7 Tage die Chance, so zu bezahlen, dass auch bezahlt wird. Tut er das nicht, wirst du nach 7 Tagen auch wieder die Chance haben, deinen Artikel raus zu nehmen, schließlich wird er nach dieser Frist laut Nachricht "neu angeboten". Bezahlt der Käufer aber doch noch wirksam innerhalb der Frist, wirst du den Artikel verschicken müssen. Hast du ihn bis dahin bereits anderweitig verkauft, wird eine von drei Sachen geschehen: 1. du bekommst eine schlechte Bewertung 2. du hast einen Vertrag gebrochen und bekommst die Faust des Gesetzes zu spüren oder 3. Amazon hat in den AGBs stehen, dass der Händler sein Angebot bei nicht zeitgemäßer Zahlung stornieren kann. Allerdings würde das den Funktionen widersprechen, dafür müsste es eigentlich dann nen Button geben.

Ansonsten sagst du einfach, dein ANgebot hatte einen Preisfehler, macht Amazon selbst auch immer. Ich meine, irgendwann so etwas gehört zu haben, dass eine Bestellung nur als ein Angebot des Käufers gilt, das der Verkäufer erst noch zur Gültigkeit eines Kaufvertrages bestätigen muss. Aber keine Gewähr darauf.
 
Würde einfach abwarten und den Dingen ihren Lauf lassen. Du wirst nicht berechtigt sein, den Kauf zu stornieren.

Was für amazon gilt, gilt nicht für dich. amazon hat umfangreiche AGB, insbesondere ist dort geregelt, dass der Kaufvertrag erst mit Versand der Ware und mit einer zusätzlichen Versandbestätigung zustande kommt. Und da amazon den Käufer nicht zur Zahlung auffordert (Vorkasse), das würde nach Ansicht mancher Gerichte als verbindliche Vertragsbestätigung auszulegen sein, kann amazon praktisch jederzeit die Bestellung stornieren. ohne Folgen fürchten zu müssen.


§ 2 Vertragsschluss

Ihre Bestellung stellt ein Angebot an uns zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Wenn Sie eine Bestellung bei Amazon.de aufgeben, schicken wir Ihnen eine E-Mail, die den Eingang Ihrer Bestellung bei uns bestätigt und deren Einzelheiten aufführt (Bestellbestätigung). Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme Ihres Angebotes dar, sondern soll Sie nur darüber informieren, dass Ihre Bestellung bei uns eingegangen ist. Ein Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn wir das bestellte Produkt an Sie versenden und den Versand an Sie mit einer zweiten E-Mail (Versandbestätigung) bestätigen. Über Produkte aus ein und derselben Bestellung, die nicht in der Versandbestätigung aufgeführt sind, kommt kein Kaufvertrag zustande. Vertragspartner ist die Amazon EU S.à.r.l.

http://www.amazon.de/gp/help/customer/display.html?nodeId=505048

Der Satz im Anschluss lautet aber:

Dies gilt nicht für Produkte, die Sie direkt bei einem Anbieter aus Marketplace und zShops kaufen. Der Kaufvertrag kommt dann direkt mit dem Anbieter zu Stande und es gelten die mit diesem vereinbarten Bedingungen.

So steht es auch auch hier (marketplace):

IV. Vertragsabwicklung

Der Kaufvertrag kommt zwischen dem Käufer und Verkäufer zu Stande.

http://www.amazon.de/gp/help/customer/display.html?nodeId=3367031

Und da du wohl kaum in den kleinen Feldern, die dir zur Verfügung stehen, umfangreiche Ausführungen getroffen haben wirst, kann man davon ausgehen, dass ein rechtswirksamer Kaufvertrag abgeschlossen wurde.

Hoffentlich hast du wenigstens die Gewährleistung ausgeschlossen, wenn du Privatverkäufer bist.

Wenn man dringend Geld braucht (und es behalten will), ist amazon vielleicht nicht der richtige Platz.

amazon bietet ja ebenfalls Käuferschutz, wenn man Pech hat, ist das Geld schneller wieder weg, als ein Lämmchen mit dem Schwanz wedeln kann.


II. Die Amazon.de A-bis-z-Garantie

1. Amazon stellt als Dienstleister lediglich die Amazon.de Marketplace-Plattform zur Verfügung und wird daher nicht Vertragspartner der jeweiligen Transaktionen. Für die Durchführung des Angebots ist es jedoch sehr wichtig, dass die Teilnehmer auf die Erfüllung der geschlossenen Kaufverträge vertrauen können. Hier setzt die Amazon.de A-bis-z-Garantie an, die Amazon als selbstständige Garantie anbietet.

Amazon verpflichtet sich, jedem Käufer den Preis bis zu einem Maximalbetrag von 2.500,00 EUR zu ersetzen, unter folgenden Voraussetzungen:

a) Entweder der Verkäufer liefert nicht trotz ordnungsgemäßer Zahlung des vereinbarten Betrages durch den Käufer, oder das erworbene Objekt weicht maßgeblich in einer verkehrswesentlichen Eigenschaft von den vom Verkäufer im Rahmen des Angebotes gegebenen Beschreibungen ab.

b) Der Käufer hat den Kauf über die Amazon de Website getätigt und über Amazon.de Marketplace bezahlt.

c) Der Käufer ist eine natürliche Person mit erstem Wohnsitz in Australien, Belgien, Brasilien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Hong Kong, Island, Irland, Italien, Japan, Kanada, Republik Korea, Luxemburg, Mexiko, Niederlande, Neuseeland, Norwegen, Österreich, Portugal, Südafrika, Spanien, Schweden, Schweiz, Vereinigtes Königreich (England, Nordirland, Schottland und Wales), USA (einschließlich US-Schutzgebiete) und hat eine entsprechende Rechnungsanschrift für die Rückzahlung.

d) Der Käufer wird Amazon auf Anfrage Belege, Quittungen, Korrespondenz, den Artikel selbst und andere zur Klärung des Vorgangs erforderliche Dokumente zur Verfügung stellen und dem Verkäufer eine weitere Frist mit Ablehnungsandrohung setzen und vom Vertrag zurücktreten oderdiesen anfechten, wenn Amazon das verlangt.

e) Der Käufer hat den Kaufpreis voll bezahlt und keine Rückzahlungsansprüche gegenüber einer die Zahlung vermittelnden Bank geltend gemacht.

f) Der Käufer übermittelt Amazon frühestens dreißig (30) Tage nach Aufgabe der Amazon.de Marketplace-Bestellung beziehungsweise drei (3) Kalendertage nach dem voraussichtlichen Lieferdatum, wenn dies früher ist, spätestens jedoch neunzig (90) Tage nach Aufgabe der Amazon.de Marketplace-Bestellung den vollständig ausgefüllten Garantieantrag, in welchem er bestätigt, dass die Punkte C II 1 a) bis d) erfüllt sind. Der Käufer hat Amazon die Transaktionsnummer mitzuteilen sowie die Dokumente zu übermitteln, welche das Vorliegen der Voraussetzungen der Punkte C II 1 a) bis d) darzustellen geeignet sind. Außerdem hat der Käufer schriftlich seine Forderungen gegen den Verkäufer wegen des beanstandeten Kaufes an Amazon abzutreten.

g) Für den Fall, dass das erworbene Objekt maßgeblich in einer verkehrswesentlichen Eigenschaft abweicht, muss der Käufer innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Erhalt den Verkäufer kontaktieren, eine Rücksendeanschrift erfragen und das Objekt innerhalb von dreißig (30) Tagen gemäß den anwendbaren Richtlinien an den Verkäufer zurückschicken.

h) Jeder Teilnehmer kann die Garantie insgesamt nur fünfmal für die von Amazon Int.'l Marketplace, Inc. angebotenen Plattformen (Amazon.com; Amazon.de; Amazon.co.uk; Amazon.co.jp, Amazon.ca; Amazon.fr) in Anspruch nehmen.

2. Amazon behält sich einen Ausschluss des Käufers bei missbräuchlicher Geltendmachung der A-bis-z-Garantie vor (z.B. Nichtzahlung ohne rechtlichen Grund, Negativbewertung eines redlichen Verkäufers).
 
Eins möchte ich aber mal sagen als Warnung:
Der Kunde ist bei Amazon König.
Egal ob der Kunde Recht hat oder nicht, die Wahrscheinlichkeit das Amazon dich abmahnt ist immer gegeben.

Hab selber schon verkauft und haarsträubende Geschichten erlebt....
 
Eigentlich hast Du ja den Vertrag ausgelöst. Theoretisch ist dieser ja erst mit Versand der Ware geschlossen.
Vielleicht hilft eine nette Mail an den Käufer? Damit das evtl. auf beidseitiges Einverständnis hinausläuft?
 
Amazon schreibt dir doch das du den Artikel reservieren musst.

Die prüfen halt ob der Käufer auch liquide ist. Ist halt Pech für dich das du warten musst
weil der Käufer Neukunde bei Amazon ist.

Und mal ehrlich, wenn du das Geld so dringend brauchst verkauft man die Ware privat im Bekanntenkreis oder ne Kleinanzeige bar cash.
 
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