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Lieutenant
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Beileid von mir 
wir würden uns natürlich freuen zu hören, wie es mit Jacob gelaufen ist
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Marco123 schrieb:Ich werde euch mal auf dem Laufenden halten
Und sobald mal die CPU gewechselt werden soll oder das Board schonmal gebraucht war, ist die Kappe nicht mehr da. So wie bei auch jedem Intel LGA Sockel seit Jahrzehnten.IjonTichy66 schrieb:überall bleibt diese Plastikkappe drin, auch in der Anleitung vom Mainboard.
Powl_0 schrieb:Und sobald mal die CPU gewechselt werden soll, ist die Kappe nicht mehr da. So wie bei auch jedem Intel LGA Sockel seit Jahrzehnten.
Die Kappe ist Sockelschutz, sonst nix. Für den Einbau der CPU ist die Kappe völlig egal.
Da bei einem Gewährleistungsfall der Händler dir nachweisen muss, dass der Schaden vorher noch nicht da war (zumindest im ersten Jahr), ist da nix mit Kulanz.floTTes schrieb:Sollte das Board kein vorheriger Rückläufer gewesen sein, wirst du schon sehr auf Kulanz hoffen müssen.
Die Kappe dient eher als Staubschutz oder dass keine Fremdkörper reinfallen. Für die Montage der CPU sollte die besser vorher entfernt werden.Marco123 schrieb:Halte das auch für ne Transportsicherung des Sockels
Erstens: Der Mangel muss schnellstmöglich gemeldet werden. Das ist hier nicht geschehen: Mangel übersehen oder selbst verursacht/verstärkt.Azghul0815 schrieb:Da bei einem Gewährleistungsfall der Händler dir nachweisen muss, dass der Schaden vorher noch nicht da war (zumindest im ersten Jahr), ist da nix mit Kulanz.
Wie soll dass denn gehen?
Das mag evtl. deiner gefühlten "Rechtseinschätzung" entsprechen, hat mit der realen Rechtssprechung nichts zu tun.floTTes schrieb:Für den TE tut es mir leid, aber Händler haben auch Rechte. 200€ Lehrgeld dürften für einen 7800X3D-Käufer verschmerzbar sein.
Nein, nicht "schnellstmöglich", sondern "unverzüglich", also "ohne Verzug". Das ist für den Laien evtl. dasselbe, aber das ist irrelevant. Wenn ich nicht die essentielle Info vom TE diesbezüglich überlesen haben sollte, dann käme er hier der Forderung nach; immerhin gilt die Beweislast für das komplette erste Jahr der Gewährleistung, da ist deutlich Puffer gegeben!floTTes schrieb:Erstens: Der Mangel muss schnellstmöglich gemeldet werden. Das ist hier nicht geschehen: Mangel übersehen oder selbst verursacht/verstärkt.
Nicht er "müsste" das widerlegen, er "muss" es! Ob ein Mangel irgendwie aussieht, ist vollkommen unerheblich! Und was bitte soll die Nutzung von Google bringen?floTTes schrieb:Zweitens: Der Mangel muss bereits vorhanden gewesen sein - der Händler müsste das widerlegen. Dieser Mangel sieht nicht so aus als wäre er bereits vorhanden gewesen. Der "Beweis" dürfte sich quasi von selbst liefern ... einfach Google nutzen.![]()
Das Sprichtwort trifft zu, allerdings und zur Erinnerung: Die Beweislast liegt beim Händler!floTTes schrieb:Drittens: Recht haben und Recht kriegen sind noch zwei verschiedene Dinge. Der Händler könnte es drauf anlegen ...
Kulanz ist etwas vollkommen anderes, sie ist rein freiwillig, dem Einzelfall zuzuschlagen und nicht einklagbar, das bedeutet, das trifft auf diesen Fall überhaupt nicht zu! Gewährleistung ist laut §437 BGB (AFAIR) gesetzlich geregelt.floTTes schrieb:Viertens: Es hängt u.a. vom Klientel des Händlers ab, ob sich Kulanz hier lohnt. Ebenso könnte der Händler Verlust/Aufwand gegen Kulanz aufrechnen.
Ich ziehe das mit deinem dritten Punkt zusammen:floTTes schrieb:Fünftens: Der zuständige Mitarbeiter könnte einen guten/schlechten Tag haben.
Und vor allem muss der Händer nicht beweisen, dass der Kunden den Schaden verursacht hat, sondern das der Schaden vor Auslieferung an den Kunde noch nicht vorhanden war. Ist auch ein kleiner aber feiner Unterschied. Es wird nämlich davon ausgegangen, dass der Fehler schon vorhanden war, als das Produkt beim Kunden eingetroffen ist.AmDati schrieb:Das Sprichtwort trifft zu, allerdings und zur Erinnerung: Die Beweislast liegt beim Händler!
Doch, war er. Auch mit korrekten Pins braucht das Schließen der Sockelarretierung ziemlich viel Kraft.Nitrobong schrieb:Der Tipp mit "fester drücken" war hier wohl nicht der Richtige
Unter "Viertens" habe ich versucht, das zumindest "anzufechten". Ein Shop für "Profis" könnte anders auf diesen "Mangel" reagieren als ein Shop für jedermann.AmDati schrieb:Wie heißt es so schön: "Ein zufriedener Kunde bringt zehn neue Kunden, ein unzufriedener vertreibt hundert." Soviel zum "schlechten Tag" eines Support-Mitarbeiters...
Upon purchase of the motherboard, ensure that the PnP cap is on the socket and the socket contacts are not bent. Contact your retailer immediately if the PnP cap is missing, or if you see any damage to the PnP cap/socket contacts/motherboard components. ASUS will shoulder the cost of repair only if the damage is shipment/transit-related.
Ich sag halt, im Zweifel für den Angeklagten. Bzw in dem Fall Kunden.floTTes schrieb:Mir stößt bitter auf, dass Ware vermutlich vom TE geschädigt wurde und der Händler darauf nun (teilweise) sitzen bleibt
Falls das passiert würde ich Aufklären, Frist setzen und im weiteren Schritt den Anwalt hinzuziehenCyberpunk61 schrieb:Falls Jacob die Rücknahme ablehnt kann er's ja nochmal versuchen die CPU so einzubauen wie es sich gehört