AMD Ryzen 7 7800X 3D in Mainboard Asus B850M Max Gaming, passt nicht

Marco123 schrieb:
Ich werde euch mal auf dem Laufenden halten

Wenn du eine RMA einleitest, wird dir das Board wegen "deines Fehlers" nicht ersetzt oder erstattet werden... wahrscheinlich einen beschädigten Rückläufer erhalten, das hatte ich mit der 4090 auch und dann wollte man daraus einen Transportschaden bastel.

Immer einen Widerruf starten und als Grund Defekt angeben, soll doch Jacob ihre Rückläufer selber auf Funktion testen.

P.s.: Ich habe schon zahlreiche Rückläufer Hardware behalten, wenn sie unbeschädigt ist, aber bei manchen Shops u.a. bei Glatzi, werden Rükläufer nicht mal optisch geprüft und man soll das Risiko für diese arroganten Händler übernehmen...
 
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Ich habe auch letzte Woche eine AM5 CPU installiert und mir vorher angeschaut wie das geht, ist bei mir ja auch ein paar Jahre her - überall bleibt diese Plastikkappe drin, auch in der Anleitung vom Mainboard.

Und die CPU sitzt nach dem Einsetzen in den Sockel eigentlich gut und unverrückbar, man kann sie etwas hin- und herschieben (was man auch tun sollte um den richtigen Sitz zu prüfen) aber einen weiteren Einfluss darauf hat die Plastikkappe nicht.

Was ich auch nicht gemacht habe - die Pins im MB nach dem Öffnen der Verriegelung penibel zu prüfen. Zumindest kann ich mich nicht dran erinnern, vielleicht auch einfach nur einen Blick darauf geworfen und alles sah gleichmässig aus. Diese umgebogenen Pins fallen ja schon auf. Das wäre ein kleiner Zwischenschritt auf den man deutlicher hinweisen könnte.

Bis ich die CPU durch was besseres ersetze habe ich das wahrscheinlich auch schon wieder vergessen, aber dann habe ich eh einen korrekten Ist-Zustand.
 
IjonTichy66 schrieb:
überall bleibt diese Plastikkappe drin, auch in der Anleitung vom Mainboard.
Und sobald mal die CPU gewechselt werden soll oder das Board schonmal gebraucht war, ist die Kappe nicht mehr da. So wie bei auch jedem Intel LGA Sockel seit Jahrzehnten.

Die Kappe ist Sockelschutz, sonst nix. Für den Einbau der CPU ist die Kappe völlig egal.
 
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Powl_0 schrieb:
Und sobald mal die CPU gewechselt werden soll, ist die Kappe nicht mehr da. So wie bei auch jedem Intel LGA Sockel seit Jahrzehnten.

Die Kappe ist Sockelschutz, sonst nix. Für den Einbau der CPU ist die Kappe völlig egal.

Genau. Es macht keinen Unterschied ob sie bei der Erstmontage vorhanden ist oder nicht. Nicht dass ich da jetzt missverstanden werden :)
 
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floTTes schrieb:
Sollte das Board kein vorheriger Rückläufer gewesen sein, wirst du schon sehr auf Kulanz hoffen müssen.
Da bei einem Gewährleistungsfall der Händler dir nachweisen muss, dass der Schaden vorher noch nicht da war (zumindest im ersten Jahr), ist da nix mit Kulanz.
Wie soll dass denn gehen?
 
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Dadurch dass die Pins über den Rand gebogen sind und die CPU drauf lag war der Widerstand so gross und du musstest mehr Kraft aufwenden als normal. Durch das kräftige drücken hast du die CPU ja in den Sockel gedrückt und die Pins dadurch quasi abgeschert. Der Tipp mit "fester drücken" war hier wohl nicht der Richtige. Deine Bedenken, dass es so kraftaufwändig war, waren wohl richtig. Jetzt kannst nur hoffen dass der Verkäufer das Board zurück nimmt.
 
Wie zum Teufel Schaft man die Pins 180° um zu biegen und gegen den Sockel zu pressen?
 
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@TE:
Um dir ein wenig Hoffnung zu geben verweise ich auf #46 von @Azghul0815, denn während des ersten Jahres der Gewährleistung liegt die Nachweispflicht für einen Defekt / Mangel beim Verkäufer, im Zweifelsfall muss er sich das Geld vom Hersteller holen!

"Eigentlich" müsstest du ohne Probleme das Geld zurückerhalten, hier gilt es bei einer Nachfrage durch den Verkäufer die Ruhe zu bewahren!

In diesem Sinne...
 
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Immer zuerst schauen ob der Sockel in Ordnung ist. Ich hoffe dass du das ersetzt bekommst.
Dann die CPU korrekt reinlegen und ZU das Ding!
Ob Kappe drauf oder nicht. Komplett egal. Ist nur eine Transportsicherung.

Bin ehrlich erschrocken von manchen CB Kommentaren hier. 0 Ahnung aber sofort kommentieren.

Und falls du keine Rückerstattung bekommst und das Board behalten musst (was ich nicht glaube), lassen sich auch 90% solcher Pins mit einer Pinzette wieder zurückbiegen und das Ding funktioniert einwandfrei.
Aber Vorsicht. Falls einer abbricht ist das Mainboard wirklich hinüber.
 
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Marco123 schrieb:
Halte das auch für ne Transportsicherung des Sockels
Die Kappe dient eher als Staubschutz oder dass keine Fremdkörper reinfallen. Für die Montage der CPU sollte die besser vorher entfernt werden.
 
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Für den TE tut es mir leid, aber Händler haben auch Rechte. 200€ Lehrgeld dürften für einen 7800X3D-Käufer verschmerzbar sein.
Ich habe schon Tausende in Sand gesetzt. Man könnte mich auch Lehrgeldmeister nennen. :freak:

Azghul0815 schrieb:
Da bei einem Gewährleistungsfall der Händler dir nachweisen muss, dass der Schaden vorher noch nicht da war (zumindest im ersten Jahr), ist da nix mit Kulanz.
Wie soll dass denn gehen?
Erstens: Der Mangel muss schnellstmöglich gemeldet werden. Das ist hier nicht geschehen: Mangel übersehen oder selbst verursacht/verstärkt.

Zweitens: Der Mangel muss bereits vorhanden gewesen sein - der Händler müsste das widerlegen. Dieser Mangel sieht nicht so aus als wäre er bereits vorhanden gewesen. Der "Beweis" dürfte sich quasi von selbst liefern ... einfach Google nutzen. :freak:

Drittens: Recht haben und Recht kriegen sind noch zwei verschiedene Dinge. Der Händler könnte es drauf anlegen ...

Viertens: Es hängt u.a. vom Klientel des Händlers ab, ob sich Kulanz hier lohnt. Ebenso könnte der Händler Verlust/Aufwand gegen Kulanz aufrechnen.

Fünftens: Der zuständige Mitarbeiter könnte einen guten/schlechten Tag haben.

Kappe:
Da sind 2 Pins des LGA-Sockels heraus gebogen worden. Was kümmert da noch die Schutzkappe?

Man erkennt auf den ersten Fotos vor "Versuch's mal stärker!" schon die verbogenen Pins.
 
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floTTes schrieb:
Für den TE tut es mir leid, aber Händler haben auch Rechte. 200€ Lehrgeld dürften für einen 7800X3D-Käufer verschmerzbar sein.
Das mag evtl. deiner gefühlten "Rechtseinschätzung" entsprechen, hat mit der realen Rechtssprechung nichts zu tun.

floTTes schrieb:
Erstens: Der Mangel muss schnellstmöglich gemeldet werden. Das ist hier nicht geschehen: Mangel übersehen oder selbst verursacht/verstärkt.
Nein, nicht "schnellstmöglich", sondern "unverzüglich", also "ohne Verzug". Das ist für den Laien evtl. dasselbe, aber das ist irrelevant. Wenn ich nicht die essentielle Info vom TE diesbezüglich überlesen haben sollte, dann käme er hier der Forderung nach; immerhin gilt die Beweislast für das komplette erste Jahr der Gewährleistung, da ist deutlich Puffer gegeben!

floTTes schrieb:
Zweitens: Der Mangel muss bereits vorhanden gewesen sein - der Händler müsste das widerlegen. Dieser Mangel sieht nicht so aus als wäre er bereits vorhanden gewesen. Der "Beweis" dürfte sich quasi von selbst liefern ... einfach Google nutzen. :freak:
Nicht er "müsste" das widerlegen, er "muss" es! Ob ein Mangel irgendwie aussieht, ist vollkommen unerheblich! Und was bitte soll die Nutzung von Google bringen?

floTTes schrieb:
Drittens: Recht haben und Recht kriegen sind noch zwei verschiedene Dinge. Der Händler könnte es drauf anlegen ...
Das Sprichtwort trifft zu, allerdings und zur Erinnerung: Die Beweislast liegt beim Händler!

floTTes schrieb:
Viertens: Es hängt u.a. vom Klientel des Händlers ab, ob sich Kulanz hier lohnt. Ebenso könnte der Händler Verlust/Aufwand gegen Kulanz aufrechnen.
Kulanz ist etwas vollkommen anderes, sie ist rein freiwillig, dem Einzelfall zuzuschlagen und nicht einklagbar, das bedeutet, das trifft auf diesen Fall überhaupt nicht zu! Gewährleistung ist laut §437 BGB (AFAIR) gesetzlich geregelt.

floTTes schrieb:
Fünftens: Der zuständige Mitarbeiter könnte einen guten/schlechten Tag haben.
Ich ziehe das mit deinem dritten Punkt zusammen:
Der Händler hat das Recht, eine Überprüfung vorzunehmen, ob der Mangel i.d.T. nicht bereits bei der Auslieferung vorlag, der "schlechte Tag" des "zuständigen Mitarbeiter(s)" bedeutete, dass ein Gutachter zu beauftragen wäre, den Nachweis zu erbringen, denn ansonsten hat der Kunde das gesetzlich geregelte und verpflichtende Recht auf vollständige Entschädigung. Hier stellt sich dann zzgl. die Frage des (monetären) Aufwandes für ein individuelles Gutachten, das den Warenwert locker um den Faktor 2-3 übersteigen dürfte!

Wie heißt es so schön: "Ein zufriedener Kunde bringt zehn neue Kunden, ein unzufriedener vertreibt hundert." Soviel zum "schlechten Tag" eines Support-Mitarbeiters...

Wie immer: My2Centz
 
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@AmDati Danke, dann spar ich mir das tippen.
@floTTes
AmDati schrieb:
Das Sprichtwort trifft zu, allerdings und zur Erinnerung: Die Beweislast liegt beim Händler!
Und vor allem muss der Händer nicht beweisen, dass der Kunden den Schaden verursacht hat, sondern das der Schaden vor Auslieferung an den Kunde noch nicht vorhanden war. Ist auch ein kleiner aber feiner Unterschied. Es wird nämlich davon ausgegangen, dass der Fehler schon vorhanden war, als das Produkt beim Kunden eingetroffen ist.
 
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Nitrobong schrieb:
Der Tipp mit "fester drücken" war hier wohl nicht der Richtige
Doch, war er. Auch mit korrekten Pins braucht das Schließen der Sockelarretierung ziemlich viel Kraft.

Die zwei Pins sind hier leider Kollateralschaden.
 
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@AmDati,
@Azghul0815,
ist mir alles klar. Das ist gerade für den TE alles sehr unschön. Schade, schade. Der Händler muss die Schuld des Käufers beweisen, ich muss das nicht.

Wie geht das Szenario aber weiter, falls der Händler sich weigert - unabhängig von Rechten/Pflichten? TE kann es auf sich beruhen lassen oder muss dann selber Schritte einleiten. Der Händler könnte diese "Wette" eingehen.

Mir stößt bitter auf, dass Ware vermutlich vom TE geschädigt wurde und der Händler darauf nun (teilweise) sitzen bleibt. Ich könnte mich auch irren und hoffe das für den TE auch: die Ware war vorher beschädigt und der Händler sieht das ebenso. Dann Schwein/Recht gehabt. Man darf gespannt sein ...

AmDati schrieb:
Wie heißt es so schön: "Ein zufriedener Kunde bringt zehn neue Kunden, ein unzufriedener vertreibt hundert." Soviel zum "schlechten Tag" eines Support-Mitarbeiters...
Unter "Viertens" habe ich versucht, das zumindest "anzufechten". Ein Shop für "Profis" könnte anders auf diesen "Mangel" reagieren als ein Shop für jedermann.

Habe ich recht häufig in der Auto-/Fahrrad-Händler-Branche erlebt: Nicht jeder Händler ist auf jeden Laien angewiesen. Da wurde die gut betuchte Omi, die was für ihren Enkel suchte, vor die Tür gesetzt. Zu häufig macht einem das eigene Ego mal einen Strich durch die Rechnung. :freak:

In der IT kann es nur einen Besten geben. Das ist man für gewöhnlich selber. :evillol:

Diese Pins ließen sich mit Erfahrung, Ruhe, Gelassenheit und dem richtigen Werkzeug auch wieder "fixen". Ich selbst habe schon mehrmals wieder PINs an CPUs gelötet. Und ich bin wahrlich kein Profi.
Man könnte auch mal nach dem PIN-Layout des Sockels schauen. Könnten "unnütze" PINs sein.*

Mir ist dank schlechter Lagerung mehrfach etwas in den Sockel meines Z87-Boards gefallen. Die Mühe, das zu "fixen", habe ich mir nicht mehr gemacht. Einfach in die Tonne. Man hätte es aber tatsächlich mal probieren sollen ... so für's Training.

Witzig wäre ja, wenn der Händler den Mangel behebt, indem er die PINs "einfach" wieder richtet.

*Wenn ich das richtig sehe, sind das die PINs A3 und A4: USBC_I2C und VSS. Die CPU sollte auch "ohne" die PINs booten.
 
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Meine 2 Cents. Einfach beim nächsten mal kurz das Handbuch lesen, wenn man schon weniger erfahren ist. Dort steht auch explizit:
Upon purchase of the motherboard, ensure that the PnP cap is on the socket and the socket contacts are not bent. Contact your retailer immediately if the PnP cap is missing, or if you see any damage to the PnP cap/socket contacts/motherboard components. ASUS will shoulder the cost of repair only if the damage is shipment/transit-related.

Drücke natürlich dennoch die Daumen dass Jacobs dir alles erstattet. :)
 
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Vielleicht hat er Glück und die beiden Pins sind nicht "lebenswichtig" für die Funktion
Habe schon mal nach der Pinbelegung gegoogelt, aber keinen Plan für den 7800x3d gefunden.
Pinbelegung AM5 gefunden:
https://en.wikichip.org/wiki/File:Socket_AM5_pinmap.svg
Vielleicht kann jemand daraus lesen welche Funktionen ggf. betroffen wären.
Falls Jacob die Rücknahme ablehnt kann er's ja nochmal versuchen die CPU so einzubauen wie es sich gehört.
Mehr kaputt machen kann er dabei wohl auch nicht mehr.
 
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floTTes schrieb:
Mir stößt bitter auf, dass Ware vermutlich vom TE geschädigt wurde und der Händler darauf nun (teilweise) sitzen bleibt
Ich sag halt, im Zweifel für den Angeklagten. Bzw in dem Fall Kunden.
Es kann der TE wars...aber er selbst weiss es ja auch nicht. Mir ist noch nie ein Pin verbogen in 30 Jahren.
Muss alsi der TE wissen wie er damit umgeht.


Cyberpunk61 schrieb:
Falls Jacob die Rücknahme ablehnt kann er's ja nochmal versuchen die CPU so einzubauen wie es sich gehört
Falls das passiert würde ich Aufklären, Frist setzen und im weiteren Schritt den Anwalt hinzuziehen
 
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