Android rooten/Apps "ändern"

Nacho84

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März 2012
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Guten Morgen zusammen.
Ich habe nun schon etwas gegoogelt und auch Forum durchsucht aber nicht ganz so das passende gefunden.
Man liest mittlerweile sehr oft über die Vorteile vom "Rooten" von Android Smartphones.
Was mir auch klar ist, ist dass dadurch die Garantie verfallen kann. Aber wie sieht das ganze rechtlich aus? Muss man was befürchten? Klar, wo kein Kläger da kein Richter usw. Aber wie sieht es da aus?

Desweiteren würde mich das mit den Apps interessieren. Angenommen ich habe ein kostenloses Spiel. Angenommen ich könnte DB Dateien so ändern dass ich in diesem Spiel Vorteile habe (bspw statt Vorteile zu kaufen diese mir zu erschleichen durch ändern der lokalen DB). Was kann da passieren? Denn bei vielen kostenlosen spielen muss man keinen Nutzungsbedingungen zustimmen, sondern lediglich dass die Anwendung auf das Internet und Co zugreift.

Bitte nicht falsch verstehen, ich möchte hier keinen zu etwas ilegalen verleiten aber dies sind so Sachen die mich interessieren da ich auch gerne etwas tiefer in die Materie schaue bzw eingreife, sofern es denn legal ist.

Gruß
 
Nacho84 schrieb:
Denn bei vielen kostenlosen spielen muss man keinen Nutzungsbedingungen zustimmen, sondern lediglich dass die Anwendung auf das Internet und Co zugreift.

Wenn Du bei Media Markt rein gehst, musst Du auch keine Nutzungsbedingungen unterschreiben, und trotzdem ist es illegal, ein Spiel dort mitgehen zu lassen (oder auch nur ein Feature Pack).

Jan
 
Vielen Dank, ich werde dann in Zukunft aufhören Sachen mitgehen zu lassen....

Ich bitte um Informationen die die Rechtslage diesbezüglich betreffen und keine Hirnfürze ;)
 
Das Rooten des Geräts ist in Deutschland legal. Das Gerät ist dein Eigentum und du kannst im Endeffekt damit machen was du willst. Dazu gibts auch Präzedensfälle, allerdings weiß ich nicht, wo ich im Internet was dazu finden könnte.

Kritisch kann es werden, wenn du das Gerät wieder veräußern möchtest und zuvor an der Software rumgespielt hast.

Dir "Vorteile" zu erschleichen anstatt zu kaufen, dürfte höchstgradig illegal sein.

Es dürfte unter den § 106 UrhG Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke fallen

(1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
 
Super, vielen Dank. Damit ist mir schon weitergeholfen.

Da es, rein logisch gesehen, mit Sicherheit verboten ist Apps zu ändern, werde ich es lassen wobei die zitierte Aussage "vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt" trifft nicht ganz zu :)
Hab auch nochmal geschaut, bei manchen Apps gibt es Nutzungsbestimmungen, aber eben nicht bei allen. Deswegen wäre es trotzdem interessant ob in dem Fall ein Paragraph es grundsätzlich verbietet.

Vielleicht hat ja noch jemand eine Idee.

Ansonsten nochmal Danke :)
 
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