Anerkennung eines Kaufvertrages

NightSun

Ensign
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Jan. 2019
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238
Guten Abend liebe Community,
Mich würde eure Meinung interessieren. Vorab: Ich brauche keine Rechtsberatung, da ich meine Rechtschutzversicherung schon kontaktiert habe und diese mich umfassend beraten hat und der Meinung ist, dass ich im Recht bin. Mich würde einfach eure Meinung interessieren, wie ihr das sieht.

-Man bestellt etwas bei Unternehmen X mit einem Gutschein, der auf ausgewählte Artikel gilt, ohne dass diese näher bezeichnet werden.
-Bestellung wird 1 Stunde später storniert, angefechtet und das Geld sofort zurück überwiesen (per Paypal)
-5 Tage später wird die Bestellung neu aufgemacht und erneut bearbeitet
-2 Tage später verschickt und verbleibt 4 weitere Tage im Laden um abgeholt zu werden, bis der Laden einen anruft und man es abholt.
-10 Tage später fordert das Unternehmen den vollen Betrag.

Ich und mein Rechtschutz sind der Meinung, dass das Unternehmen durch die zweite Bearbeitung den Vertrag anerkannt hat und die Bestellung bindend ist.
Findet ihr es verwerflich weiter auf sein Recht zu pochen?

Liebe Grüße
 
Wenn Du schon mit dem Anwalt in Kontakt bist, dann ist der Thread hier doch unsinnig und überflüssig. Die Frage wann beim Onlinehandel wirklich der Vertrag zustande gekommen ist, muss immer wieder mal vor Gericht geklärt werden. Das nach der Anfechtung vom Händler aber noch weiter etwas kommt oder die Bestellung erneut angenommen wird (wie muss man "5 Tage später wird die Bestellung neu aufgemacht und erneut bearbeitet" genau verstehen? Von wem ging dies aus?) , ist aber ungewöhnlich.
 
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Also der Händler hat die Bestellung von sich aus aufgemacht. Auf dem Lieferschein steht das Bearbeitungsdatum 5 Tage in die Zukunft nach Bestelldatum
 
Also hast Du bestellt, der Händler hat (vermutlich im Rahnen einer Stornierung vorsorglich) eine Anfechtung des Vertrages ausgesprochen und ist dann 5 Tage später nochmal auf die eigentlich angefochtete Bestellung wieder eingegangen, richtig? Wo ist denn nun eigentlich genau das Problem? Will er nun doch nicht mehr liefern oder will er liefern aber Du willst nicht mehr?
 
wenn ich den TE richtig verstehe, will der Händer jetzt den vollen Preis, ohne den Rabatt durch den Gutschein.
 
NightSun schrieb:
-Man bestellt etwas bei Unternehmen X mit einem Gutschein, der auf ausgewählte Artikel gilt, ohne dass diese näher bezeichnet werden.
NightSun schrieb:
-10 Tage später fordert das Unternehmen den vollen Betrag.

Ich glaube der TE hat etwas mit einem Gutschein bestellt, aber das Unternehmen erkennt die Warengruppe nicht an, da der Gutschein scheinbar auf bestimmte Warengruppen begrenzt war.
Hier eine Frage von mir: Woher weißt Du, dass er auf bestimmte Waren begrenzt war wenn diese nicht genannt sind? Steht auf den Gutschein "Auf Warengruppen begrenzt" und das wars?
Dann stoniert das Unternehmen, weil die Bestellung aus deren Sicht aus einer "falschen" Warengruppe kommt.
5 Tage später bearbeiten sie doch die Bestellung, allerdings ohne den Gutschein anzurechnen.
So deute ich es zumindest.

Hast Du mal mit denen gesprochen? Was sagen die?
Du wirst ja nicht gleich zum Anwalt sein.
 
Sorry, wegen der missverständlich Beschreibung. @FrankenDoM, es ist wie du beschreibst. Zu deiner Frage, im Nachhinein habe ich über eine externe Seite erfahren, dass dieser bloß für eine spezielle Warengruppe gedacht war. Auf der Webseite war bloß ein großes Banner mit der Beschreibung:

X% Rabatt 4

4Gewährung des Rabatts durch Codeeingabe beim Bezahlvorgang auf ausgewählte Artikel der Verkäufer *****. Alle Artikel solange der Vorrat reicht.

Da ich die Ware erhalten habe, habe ich sie sofort um eine Bankverbindung gebeten, damit ich den reduzierten Preis bezahle. Dann ist gestern eine E-Mail gekommen, dass mein Kundenkonto um den kompletten Betrag im Minus steht und ich 10 Tage Zeit habe alles zu begleichen.

Ich habe mich gleich beraten lassen, da ich das Gefühl hatte, dass das Unternehmen mir Schwierigkeiten bereiten wird.

@Holt sie Wäre habe ich schon erhalten

Des Weiteren wirbt das Unternehmen immer wieder mit sehr großen Rabatte.
zB im Moment: IPhone 7 128 GB um 48% reduziert
 
Du hast das Geld und die Ware. Das ist doch die beste Startposition.

Hast du den Händler mal gefragt wie er auf die Idee kommt um jetzt den gesamten Betrag zu fordern? Was hat er geantwortet?

Auch hier nochmal ganz allgemein: Anfechtung ist grundsätzlich kein Allheilmittel um schlechtes Unternehmertum auszugleichen. Insbesondere wird dann aber wohl die Ware (zurück)gefordert. Eine Preisforderung spricht der Sache nach wohl eher für einen Kaufvertrag.
 
@Idon Hab das Unternehmen gestern gleich angeschrieben und hoffe auf eine baldige Antwort. Habe alles sachlich geschildert und auf den reduzierten Preis gepocht, da ich es auch so sehe, dass ein Kaufvertrag entstanden ist und mein Rechtsbeistand das als eine revidierung der Anfächtung sieht.
 
Naja, also zu sagen wir fechten an wegen falschen Preis ist ja soweit Ok. Ob rechtens oder nicht mal außen vor gelassen.
Dann aber dann 5 Tage nach der Anfechtung für irgendeinen anderen Preis zu liefern als bestellt ist absurd.

Ob eine Chance besteht, die Ware zum Bestellpreis zu bekommen oder ob die Anfechtung Ok ist, darüber kann man wohl wieder Seiten diskutieren... Hatten wir hier ja erst.

Bin gespannt, was die antworten.
 
Naja. Eine Anfechtung ist wohl grundsätzlich eine einseitige Willenserklärung. Aber womöglich ist es ein neues Angebot, welches du akzeptiert haben könntest. Oder um eine unaufgeforderte Zusendung.

Wenn man will kann man daraus viel basteln. Das wäre mir aber egal, hätte ich Geld und Ware... Soll doch erstmal der Händler seine Argumente offenlegen.
 
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Lass mich raten, der Verkäufer war Real und es geht um einen Gutscheincode welcher eigentlich nur für Weihnachtsdekoration gedacht war und du dir Elektronik gekauft hast?
 
Ne, ist ein anderer Händler. Es geht um ein Produkt das knapp 250 unreduziert kostet und jetzt bloß die Hälfte.

EDIT: Hab den von dir erwähnten Vorfall gefunden. Mein Unternehmen gehört auch zur Metro Gruppe und weist ähnliche Parallelen auf

EDIT 2: @Idon hab ein gestern Abend ein Brief bekommt, dass der volle Preis bezahlt werden soll, da ich jetzt außerhalb des Zeitraums für ein Wiederruf bin.
 
Zuletzt bearbeitet:
Darf ich fragen, was du für eine RSV hast (und wie viel die kostet), die diesen Fall akzeptiert? Bei mir werden da 150€ SB fällig und obendrein kann ich erst ab einem Streitwert von 500€ beim Onlinehandel die RSV zu Rate ziehen. (DEURAG SV Vario)

Du willst ansonsten ja ohnehin nur unsere Meinung / Erfahrung und da habe ich die Erfahrung gemacht, dass größere Händler einen starren Prozess haben, an dem du fast gar nicht rütteln kannst. Ich kenne das meist so, dass nach x Tagen ein Mahnverfahren eingeleitet wird und nach der 3. Mahnung die Forderung an ein Inkassobüro abgetreten und das Kundenkonto gesperrt wird. Ob du im Recht oder Unrecht bist, ist da erstmal irrelevant, da darf man sich dann mit dem Inkassobüro ärgern.

Sollte es an ein Inkassobüro gehen, lass dir vorab schonmal eine SCHUFA-Selbstauskunft geben und prüfe, ob der Score schlechter wird. Aktuell hast du Geld und Ware, musst also niemandem hinterher rennen. Wenn die dir aber einen negativen SCHUFA verpassen, dann bist du unter Zugzwang.

In deiner aktuellen Situation sehe ich nur: Anwalt oder Zahlen
Unter normalen Umständen würde ich also eher zahlen, weil der Weg mit dem Anwalt mehr Aufwand und Kosten zur Folge hat, als der Differenzbetrag bei einem 250€ Artikel. Allein die SB wäre bei mir höher, als der Gutscheinwert, um den es hier letztlich geht.
 
Zuletzt bearbeitet:
knoxxi schrieb:
Kommt drauf an, häufig mit Erhalt der Widerrufsbelehrung.

Jedenfalls aber nicht vor Erhalt der Ware.

@Stunrise

Unter Zugzwang aber doch (erstmal) nur gegenüber der Schufa und das ist oft unproblematisch?

Ich würde weder zahlen noch einen Anwalt beauftragen. Warum auch.
 
Muss bloß 50€ als Selbstbeteiligung bezahlen. Da sie schon vor verstreichen der Frist deutlich gemacht haben, dass sie mich abmahnen werden und mir jetzt plötzlich angeboten haben die Sendung aus Kulanz zurück zu nehmen, lasse ich sie auf Anraten meines Anwalts abholen.
Dann Mahne ich sie ab.
 
lustig finde ich hier, dass sie den vollen betrag fordern. damit haben sie sich die (zweite) anfechtung verbaut.

und dass sie dich abmahnen wollen. bei einem kaufvertrag. was sollst du denn unterlassen? das nicht zahlen des vollen betrages?
 
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