Guten Abend liebe Community,
Mich würde eure Meinung interessieren. Vorab: Ich brauche keine Rechtsberatung, da ich meine Rechtschutzversicherung schon kontaktiert habe und diese mich umfassend beraten hat und der Meinung ist, dass ich im Recht bin. Mich würde einfach eure Meinung interessieren, wie ihr das sieht.
-Man bestellt etwas bei Unternehmen X mit einem Gutschein, der auf ausgewählte Artikel gilt, ohne dass diese näher bezeichnet werden.
-Bestellung wird 1 Stunde später storniert, angefechtet und das Geld sofort zurück überwiesen (per Paypal)
-5 Tage später wird die Bestellung neu aufgemacht und erneut bearbeitet
-2 Tage später verschickt und verbleibt 4 weitere Tage im Laden um abgeholt zu werden, bis der Laden einen anruft und man es abholt.
-10 Tage später fordert das Unternehmen den vollen Betrag.
Ich und mein Rechtschutz sind der Meinung, dass das Unternehmen durch die zweite Bearbeitung den Vertrag anerkannt hat und die Bestellung bindend ist.
Findet ihr es verwerflich weiter auf sein Recht zu pochen?
Liebe Grüße
Mich würde eure Meinung interessieren. Vorab: Ich brauche keine Rechtsberatung, da ich meine Rechtschutzversicherung schon kontaktiert habe und diese mich umfassend beraten hat und der Meinung ist, dass ich im Recht bin. Mich würde einfach eure Meinung interessieren, wie ihr das sieht.
-Man bestellt etwas bei Unternehmen X mit einem Gutschein, der auf ausgewählte Artikel gilt, ohne dass diese näher bezeichnet werden.
-Bestellung wird 1 Stunde später storniert, angefechtet und das Geld sofort zurück überwiesen (per Paypal)
-5 Tage später wird die Bestellung neu aufgemacht und erneut bearbeitet
-2 Tage später verschickt und verbleibt 4 weitere Tage im Laden um abgeholt zu werden, bis der Laden einen anruft und man es abholt.
-10 Tage später fordert das Unternehmen den vollen Betrag.
Ich und mein Rechtschutz sind der Meinung, dass das Unternehmen durch die zweite Bearbeitung den Vertrag anerkannt hat und die Bestellung bindend ist.
Findet ihr es verwerflich weiter auf sein Recht zu pochen?
Liebe Grüße