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Anfahrtkosten beim Angebot als Racheaktion, wie vorgehen?
Kann man sich da eventuell bei den Verbraucherzentralen beraten lassen, oder wurde das schon vorgeschlagen?
Sorry, ich habe jetzt nicht die 10 Seiten durchgelesen.
Ist die Klagebegründung von einer Rechtsanwältin bzw. einem Rechtsanwalt abgefasst worden, @BloodGod , oder hat der Handwerker die, was ich vermute, unter seinem Namen eingereicht?
Joa, also ist die Antwort ja eigentlich recht einfach. Ich gehe davon aus, dass eine schriftliche Erwiderung a la, wir hatten einen unverbindlichen Kostenvoranschlag ausgemacht - zu keinem Zeitpunkt wurden Kosten dafür erwähnt - der Rechnung wurde deswegen widersprochen etc. ausreichen sollte.
Natürlich nur falls das stimmt. Üblicherweise quittiert man ja eine Dienstleistung mit Anreisekosten vor Ort. Wenn das nicht passiert kann man das ja auch erwähnen. Ich nehm mal an es wurde beim Termin nichts unterschrieben (Kosten hin oder her).
Ich hin mir nicht sicher, ob ich bei einem schriftlichen Vorverfahren selbst darauf antworten würde. Langsam aber sicher ist Rechtsberatung angesagt, denn dein ggü. schießt nicht mit Platzpatronen.