News Angebliche Abmahnung für Debian-Download

ich denke es reicht aus nur zu behaupten, dass eine Urheberrechtsverletzung stattgefunden hat. Man hat IP und Zeitstempel und die Ermittlungsbehörde überprüft den Anspruch nicht. Wäre eine grandiose Sauerei.
 
sonymike schrieb:
... wie bekommen die die Anschrift aus der IP-Adresse. Das würde mich mal stark interessieren.

cob schrieb:
Beim Provider z.B....

schon klar, dass die IP-Adresse nicht in einen Baum gekratzt wurde, oder wie durch ein Wunder in eine Scheibe Toast gebrannt wurde. (Maria)


Die Frage.. WIE.. bekommen die die Anschrift aus der IP-Adresse?

Also.. vereinfacht gesagt.. rufe ich beim Provider an und sag "ich bin Anwalt - gib mir mal .. 50 IP-Adressen mit Anschrift"

Oder stellt man gar selbst einen Torrent ins Netz, um erstmal an die IP-Adressen zu kommen, wenn dies möglich ist, um diese dann dem Provider zu nennen, um DANN mit gefälschtem Briefkopf die Leute zur Zahlung aufzufordern? Dann muss der Provider bluten, wenn die Hauptverantwortlichen nicht zu fassen sind.

nach dem Motto "Lass mich Arzt, ich bin durch!!"

Wurde der Provider geschmiert oder hat der Provider nicht gründlich nachgeforscht, ob der liebe "Anwalt" nicht doch ein.. (Diplom-)Landwirt ist?


Ich denke, es ist an der Zeit, ein neues Internetportal zu gründen, welches schlampende Provider aufdeckt. Ähnlich GuttenPlag..
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich hoffe dieser Vorgang wird lückenlos aufgeklärt. Die Justiz ist im Begriff, schweren Schaden davon zu tragen, wenn es im Ungewissen bleibt, wieso die Macher dieses Schreibens an die Nutzerdaten hinter der IP-Adresse gelangen konnten.

Oder aber der/die Betrüger/in arbeitet bei dem betreffenden Provider selber...
 
Exar_Kun schrieb:
Oder aber der/die Betrüger/in arbeitet bei dem betreffenden Provider selber...


Das wäre... perfide.

Aber nicht auszuschließen. (auch perfide)
 
Ameisenmann schrieb:
ich denke es reicht aus nur zu behaupten, dass eine Urheberrechtsverletzung stattgefunden hat. Man hat IP und Zeitstempel und die Ermittlungsbehörde überprüft den Anspruch nicht. Wäre eine grandiose Sauerei.

genau so isses... sie kann den anspruch in den meisten fällen ja nicht einmal zuverlässig überprüfen. der zugriff auf die verbindungsdaten ist ja nur per gerichtsbeschluss zulässig. damit muss sich die staatsanwaltschaft auf die ermittelten verbindungsdaten des anzeigers verlassen, der beim torrent mitprotokoliert hat.

beispiel: ich häng mich an ein torrent ran und sehe all ips von denen ich was sauge. dann gehe ich zur staatsanwaltschaft und behaupte ip xyz hat pokerface von lady gaga geuppt, zu der und der zeit. alles bis auf das mit der lady gaga stimmt.
die staatsanwaltschaft überprüft nur ob ich das recht habe bezüglich der rechte lady gagas zu mahnen (wobei wenn die faul sind überprüfen die nicht einmal das).

tatsächlich aber war es nicht lady gaga sondern debian. das kann die staatsanwaltschaft nicht überprüfen, wenn sie keinen gerichtsbeschluss haben. denn ohne denn gibt's keinen zugriff auf verbindungsdaten sondern nur auf "ip zu nutzer".

und solange es zu keinem prozess kommt fliegt die nummer auhc nie auf.

p.s. dass die gesetztes lage so massiv missbraucht werden kann war schon vorher klar, aber jeden der das zur sprache brachte wurde einfcah das maul verboten. nur ein weiteres beispiel, dass wir in sachen korruption nicht besser sind als die meisten anderen. die film/musikindustrie hat "uns" gekauft.
 
@Mortiss
früher musste man über den Staatsanwalt gehen, ab 2008(?) muss man es nicht mehr tun.
Die Anwälte fragen beim Gericht an und sie bekommen Einsicht in die Daten der Provider.
Die Aasgeier spezialisieren sich darauf und klagen gleich eine menge Leute an, damit es sich auch lohnt ^^

@erazzed
das System ist unsicher!
Man muss nicht unbedingt etwas illegales geladen haben, es reicht schon, wenn die einen Fehler machen oder mit purer Absicht beschissen wird.

PS: Den Anwälten kann es egal sein. Die Kläger bekommen ihr Geld und die Anwälte der Opfer bekommen Geld, der einzige der Zahlen muss ist das Opfer ^^
So kann man auch die Wirtschaft ankurbeln, zumindest die sinnlose.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das eigentliche Verbrechen sind ja nicht die Unterlassungsschreiben, ich finde der fahrlässige Umgang mit dem Datenschutz ist das Hauptproblem. Echt der Hammer!
 
Bei der Bankdaten wird ein Strohmann / Unwissender hinter stehen. Oder meint ihr, die sind so doof? Frei nach der Masche, werden Sie freier Finanzmanager...

Auf den von ihnen zu eröffnenen Konto werden Zahlungen eingehen. Diese überweisen Sie dann einfach auf ein von uns noch zu nennendes Konto. Sie dürfen dann 10% vom Umsatz als Provision behalten. :rolleyes:

Müsste nicht theoretisch eine mögliche Überweisung zurückgehen wenn die Kontodaten nicht mit dem Kontoinhaber übereinstimmen?
 
DJMadMax schrieb:
Anzeige gegen unbekannt?! Die Bankverbindung ist doch bekannt - diese Person würde ich direkt angehen!

Und eine Gegenklage wegen Verleumdung riskieren? Wer sagt denn, dass die Verbindung stimmt und nicht zum Spaß Jmd. angegeben wurde, dem man was heimzahlen wollte? Bzw siehe ein Post weiter oben.
Wie alt ist man eigentlich, wenn man sowas schreibt/denkt?
 
@RubyRhod: du riskierst in dem fall KEINE gegenklage wegen verleumdung. das ist keine verleumdung. das hat so gar nichts damit zu tun.
 
@Suxxess: Ich habe dunkel in Erinnerung das bis vor 1-2 Jahren Name mit Kontonummer verglichen wurde, aber dann wurde ein tolles EU-System eingeführt bei dem es nicht mehr überprüft wird :(
 
Betrüger sollten man mit Peitschenhieben Nackt durch die Straßen der Stadt treiben, damit andere Betrüger sehen können was ihnen blüht wenn sie erwischt werden, den Anscheinend reichen Geld und Gefängnisstrafen Heutzutage nicht mehr aus um anständige Bürger vor solchen Subjekten zu schützen.
 
Deshalb reagiert man auf solche Schreiben, und seien sie noch so betrügerisch (was sie ja eigentlich eh sind) nur mit einer Modifizierten Unterlassungserklärung.
Wer solchen Leuten das Geld in den Rachen wirft, ist selber Schuld!
 
eine fälschung von wem? man nehme mal an, eine anwaltskanzlei hat 2 konten..
 
Oha da hat sich jmd. schön in die Nesseln gesetzt...
war wohl nen Bekannter der sich gerächt hat mit einer Fake Abmahnung...
 
die Frage die mir schon sehr lange auf der Zunge brennt ist *die Leute die die Files ins Netz stellen u.a Anwälte ???* machen die sich den nicht selbst strafbar?

Ist doch wie bei Crysis 2 die unfertige Version die schon bald 2 Monate vorab im Netz war, sollte man nicht mal Gegenmaßnahmen ergreifen, manchmal denke ich das es die Puplisher etc mit Absicht machen ...

zum Debian Download ... alles wird gut :D denke auch das es nur ne Scheinfirma ist die auf Dummfang geht!
 
Ich meine auch das die Teilweise selber hochladen um so Leute zu angeln, aber die haben die erlaubnis dazu. (Von der Musikgesellschaft oder sonst wem.)

Sobald die Datei komplett hochgeladen (bzw. vom User runtergeladen) wurde wird die IP gespeichert und die Praktikanten die das überwachen liten das an die Kanzlei weiter. (Oder so ähnlich.) Sind Studentenjobs. :p
(Nicht dsa ich sowas schäbiges je machen würde.)
 
tja, würden sie sowas nicht online stellen würde es vieleicht keiner laden, aber so fängt es doch an .. die sind doch selber Schuld wenn keiner mehr ihre Games kauft und wundern sich wenn die ein oder andere Firma pleite geht

und dann ach die bösen Downloader :freak:
 
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