News Anschlussinhaber haften nicht für volljährige Angehörige

Jan

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Der Inhaber eines Internetanschlusses haftet nicht für illegale Handlungen volljähriger Familienangehöriger, „wenn er keine Anhaltspunkte dafür hatte, dass dieser den Internetanschluss für illegales Filesharing missbraucht“. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem mit Spannung erwarteten Urteil entschieden.

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Wow... fast 8 JAHRE!

Danke, für das durchalte vermögen - vor allem Finaziell!
 
Naja, wenn ein 18 Jähriger jetzt "erwischt" wird und 3000€ zahlen muss, dann zahlen trotzdem die Eltern, denn welcher normale 18 Jährige hat schon gerade mal 3000€ ?
 
Und wird jetzt der Sohn verklagt? Er war zum Tatzeitpunkt volljährig und hat es zugegeben.
 
Wenn die hierfür schon 8 Jahre Verhandlung benötigen, wie schauts dann später mal beim ersten richtigen Verfahren gegen Guckens von Streams aus?:rolleyes:
 
MetalForLive schrieb:
Naja, wenn ein 18 Jähriger jetzt "erwischt" wird und 3000€ zahlen muss, dann zahlen trotzdem die Eltern, denn welcher normale 18 Jährige hat schon gerade mal 3000€ ?

Nicht wenige..
 
Nen schlechtes Urteil:
1. In ner WG bist du immer noch angearscht als Anschlussinhaber
2. Wie soll ich selbst nach so einem Urteil als Vater sicherstellen, dass der Sohn solche Straftaten nicht über den eigenen Anschluss begeht? :rolleyes:
 
Da können wir uns sicher darauf freuen bis es ein Urteil gegen Streaming-Abmahnungen gibt , in den 8 Jahren werden die Abzocker reich und die Regierung macht die "Raute" was ja für Nichtstun steht.
 
MetalForLive schrieb:
Naja, wenn ein 18 Jähriger jetzt "erwischt" wird und 3000€ zahlen muss, dann zahlen trotzdem die Eltern, denn welcher normale 18 Jährige hat schon gerade mal 3000€ ?

Die Eltern müssen nicht zahlen. Kann der Sohn nicht zahlen, dann hat er halt Schulden (mit allen Konsequenzen). Der Anspruchinhaber hat halt Pech, wenn beim Sohn nichts zu holen ist. Wird er dann halt über Jahre abstottern. Die Eltern können ihrem (Stief-)Sohn natürlich das Geld schenken.

luda schrieb:
Wenn die hierfür schon 8 Jahre Verhandlung benötigen, wie schauts dann später mal beim ersten richtigen Verfahren gegen Guckens von Streams aus?

Die Gerichte brauchen nicht acht Jahre, weil das Verfahren so kompliziert ist, sondern weil soviele Streitigkeiten bei den Gerichten anhängig sind. Und jeder will, dass seine Sache zuerst behandelt wird ;)

Hab grad keine Ahnung, wo Deutschland im europäischen Durchschnitt steht, aber es gab schon einige Verturteilungen zu Schmerzensgeld wegen zu langer Verfahrensdauer durch den EuGH.

derGrimm schrieb:
Nen schlechtes Urteil:
1. In ner WG bist du immer noch angearscht als Anschlussinhaber
2. Wie soll ich selbst nach so einem Urteil als Vater sicherstellen, dass der Sohn solche Straftaten nicht über den eigenen Anschluss begeht? :rolleyes:

1. Warum? Der BGH hat zwar nichts zu einer WG gesagt, aber logischerweise teilen sich hier alle Mitbewohner den Anschluss und es besteht ein Vertrauensverhältnis, dass keine illegalen Aktivitäten über den Anschluss getätigt werden. Daher liegt es Nahe, dass der Anschlussinhaber nicht haftet. PS: Der BGH entscheidet immer nur den Einzelfall... zu WGs musste er sich nicht äußern.

2. Als Elternteil muss du nach dem Urteil erst etwas unternehmen, wenn du einen hinreichenden Verdacht hat, dass dein Kind den Anschluss für illegale Nutzungen verwendet (zB eine Abmahnung). Ist halt Aufgabe der Elten das Kind zu kontrollieren und ggf. das Internet zu sperren. Wie die Lage aussieht, wenn sich das Kind heimlich Zugang verschafft... tja, warten wir auf diese Entscheidung ^^
 
Zuletzt bearbeitet:
8 Jahre durchgehalten! Interessant wäre jetzt, ob die den volljährigen Sohn verklagen bzw. nochmal abmahnen.
 
Ist eigentlich überhaupt noch wer für irgendwas im Internet verantwortlich? Die Abmahnwelle ist unter aller Sau, keine Frage. Aber das Filesharing geschützter Dateien ist es ebenso!

@ derGrimm:

In einer WG war der Anschlussinhaber eigentlich noch nie "angearscht". Wenn im Mietvertrag mehrere Personen stehen, dann kann und konnte man schon immer sagen, "Ich war es nicht und ich weiß auch nicht wer es war". Das haben dann alle Mitbewohner gesagt und fertig war es. Da wurden noch nie alle PCs eingezogen, um zu schauen, wer es denn nun wirklich war.
 
Hi,

ich fände es auch interessant zu erfahren, wie es denn nun rechtlich weiter geht. Muss der Sohn jetzt mit einer Klage rechnen? Oder gibt es da überhaupt noch ein Verfahren? Was genau passiert da weiter? Die Kläger werden ja wohl kaum sagen "Na gut, habt ihr einfach Glück gehabt" oder?

VG,
Mad
 
nach 3 Jahren ist der Scheiß verjährt falls nicht vorher schon Klage eingereicht wurde. Also der Sohn ist damit raus.

GreeZ
 
MetalForLive schrieb:
.., denn welcher normale 18 Jährige hat schon gerade mal 3000€ ?
Jeder der eine Lehre anfängt zb.
 
DK3008 schrieb:
Die Eltern müssen nicht zahlen. Kann der Sohn nicht zahlen, dann hat er halt Schulden (mit allen Konsequenzen). Der Anspruchinhaber hat halt Pech, wenn beim Sohn nichts zu holen ist. Wird er dann halt über Jahre abstottern. Die Eltern können ihrem (Stief-)Sohn natürlich das Geld schenken.


Welche Eltern lassen denn bitte ihren Sohn in einen Schuldenteufelskreis rein geraten ???
Wenn man es nicht hat is es was anderes, aber ich denke jede Eltern würde dem Sohn das Geld geben (Leihen natürlich er muss ja auch aus Fehlern lernen)...



drago-museweni schrieb:
Jeder der eine Lehre anfängt zb.


Ich habe auch ne Lehre angefangen, bin im 2ten Lehrjahr, hab ein Auto und geh am Wochenende auch gerne mal weg, da bleibt dann am Ende des Monats nichts mehr übrig.
 
Zuletzt bearbeitet:
Aber es gibt genug 18jährige, die mit Ihrem Geld umgehen können, musst nicht von dir auf andere schließen. ;)

@topic:
Lächerlich, dass der dafür überhaupt vor Gericht ziehen musste.
In einem ordentlichen Rechtssystem würde es sowas wie eine Unschuldsvermutung geben und man könnte fast schon prinzipiell nicht anhand der Zuordnung IP zu Anschluss zu Inhaber belangt werden weil in der Regel niemand nachweisen kann, dass man die tat auch begangen hat oder irgendjemnd anderes mit Zugang zum Anschluss.
 
Wieso kann ich nicht mit Geld umgehen ?

Weißt du was ich verdiene ?
Weißt du wie weit ich immer zu Arbeit fahren muss ?
Weißt du was ich nebenbei weglege z.B. an Bausparen etc ?
Ich kann jetzt noch mehr aufzählen, aber ich finde nicht das du mir jetzt einfach mal unterstellen kannst dass ich nicht mit Geld umgehen kann oder dass ich mich hier in irgend einer Form rechtfertigen muss.
 
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