Anspruch auf Nacherfüllung?

Sebbl2k

Lt. Commander
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Guten Tag,

folgendes Problem:

Ich habe in einem Online-Shop mit Sitz in Ireland ein NAS (kleiner Rechner für Festplatten) mit Festplattenbestückung gekauft (versandt irgendwo aus München).
Die Abwicklung erfolgte über ein Auktionshaus per Soforkauf.
In der Artikelbeschreibung und sogar der Artikelbezeichnung stand eine Festplattenbestückung.

Das Gerät war ungewöhnlich günstig.. aber da Zahlungsmethode gut und zusätzlich sehr gute und viele Bewertungen sagte ich mir: Okay.

Geliefert wurde das Gerät allerdings ohne Festplatten. Habe ich nun einen Anspruch auf Nacherfüllung?

Hierzu noch ein Auszug aus der AGB der interessant sein könnte:
Bestell-Annahme-Grundsatz. Der Eingang einer elektronischen oder anderen Form der Auftragsbestätigung, bedeuten nicht die Annahme Ihrer Bestellung, sondern nur eine Bestätigung des Empfangs Ihrer Bestellung. xxx behält sich das Recht vor, jederzeit nach Erhalt Ihrer Bestellung, ohne Angabe von Gründen, diese zu akzeptieren oder abzulehnen. xxx behält sich des weiteren das Recht vor, jederzeit nach Erhalt Ihrer Bestellung, ohne vorherige Benachrichtigung an Sie, weniger als die bestellte Menge aller bestellten Artikel zu liefern. Ihre Bestellung wird dann als angenommen erachtet, sobald xxx die von Ihnen bestellten Produkte oder die Erbringung von Dienstleistungen ausliefert. Titel zu Gütern und die Gefahr des Verlustes geht, mit der Lieferung an den üblichen Lieferanten, an Sie. Alle Bestellungen über EUR 500.00 müssen zuvor eine, mit der annehmbaren Methode der Zahlung, eine Zulassung von unserer Kredit- und Schwindel-Vermeidungsabteilung erhalten. Wir können zusätzliche Überprüfungen oder Informationen verlangen, bevor wir Ihre Bestellung annehmen.


13. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG.
Schadensersatzhaftung
Für eine Haftung von uns auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen die folgenden Haftungsausschlüsse und Begrenzung.

(1) Wir haften, sofern uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Für einfache Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (sogenannte Kardinalpflicht). Im Übrigen ist eine Schadensersatzhaftung für Schäden aller Art, gleich aufgrund welcher Anspruchsgrundlage, einschließlich der Haftung für Verschulden bei Vertragsschluss, ausgeschlossen.

(2) Sofern wir gemäß Absatz 1 für einfache Fahrlässigkeit haften, ist unsere Haftung auf den Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen wir nach den bei Vertragsschluss bekannten Umständen typischerweise rechnen mussten.

(3) Vorstehende Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten weder, wenn wir eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben, noch für Schäden, die nach dem Produkthaftungsgesetz zu ersetzen sind, noch für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit noch für gesetzliche Ansprüche.

(4) Vorstehende Haftungsausschlüsse und -begrenzungen gelten auch zugunsten unserer Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Dritter, deren wir uns zur Vertragserfüllung bedienen.



Also meiner Meinung nach wurde die Ware geliefert, der Kaufvertrag kam zu stande.
Durch die Gewährleistung habe ich das Recht auf Nacherfüllung.

Grundsätzlich kann man es auch als grob fahrlässig ansehen, dass das Angebot erstmal so Online gestellt wurde und dann auch noch ausgeliefert wird.

Preisfehler kommen ja immer wieder vor... dann erhält man eine Stornierung und die Sache ist gegessen.. in diesem Fall wurde allerdings geliefert.. nur Unvollständig.

Was meint ihr? Danke schonmal für die Antworten.
 
Wie wäre es denn mal mit einem Link zu dem Sofortkauf Angebot... vermutlich hast du was überlesen / falsch verstanden.

Falls nicht, hast du nicht den bestellten Artikel bekommen und fertig... alles andere ergibt sich.
 
Wenn der Verkäufer nicht das liefert, was bestellt wurde, dann muss er selbstverständlich nacherfüllen.

Dabei kommt es auf ein Verschulden überhaupt nicht an, die zitierten AGB sind insoweit uninteressant, da hier zwingendes Verbraucherschutzrecht zur Anwendung kommt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der TE schreibt was von ungewöhnlich günstigem Preis, stand denn ggf. klein mit Sternchen im Angebot, das der Server evtl ohne Festplatten daherkommt? Der TE schreibt zwar NAS mit Platten, aber das ist vielleicht nur seine Annahme und nicht das Angebot. Das gilt erst mal zu prüfen, ist ja oft so, das eine Beschreibung eingeschränkt wird vom Titel und ein günstiger Preis sollte IMMER zur Vorsicht und gründlichem Lesen führen.
 
ja.. genau gelesen habe ich...

kein sternchen, kein gar nichts... mehrmals die wiederholung x installierte festplatten.. das angebot ist im allgemeinen recht übersichtlich gehalten... dort ist nicht ansatzweise etwas zu erkennen, dass keine festplatten installiert sind.
 
größe je platte.. und installierte festplatten.. und gesamtgröße.. mehrmals.
 
Artikelbezeichnung
...12 TB

Auktionsüberschrift:
...12 TB (4 x 3 TB)

Merkmale:
...
Festplattenspeicher 12000 GB
Anzahl der installierten Festplatten 4
Festplattenkapazität 3000 GB
...

Technische Spezifikation:
...
Festplatte 4 x 3 TB - Serial ATA
Speicherkapazität gesamt 12 TB
...

Bis auf Festplattenhersteller/Typ gehts wohl nicht genauer..
 
Wenn da nicht noch etwas fehlt, würde ich jetzt auch davon ausgehen, dass die Platten dabei sind.
 
Also der verkäufer hat mittlerweile zugegeben das dort etwas schief gelaufen ist und sein zulieferer wohl daran schuld ist.. nur was hat der zulieferer mit mir zu tun?

die auktion ist mittlerweile eingestellt.. und an den pranger stellen wollte ich den händler von anfang an nicht.
 
ich bin kein Fachmann, aber auch nach der Lieferung kann sich der Händler doch auf einen Irrtum berufen...
 
Nein, kann er grds. nicht, zumindest die Anfechtung nach 119 II BGB wäre hier wegen des Vorranges des Kaufrechts ausgeschlossen.
 
Wie sieht das im Falle eines Rechtsstreits aus... das Unternehmen hat seinen Sitz in Irland.. bzw. die das Mutterunternehmen in den USA.

Auf was muss ich mich da einstellen?
 
In Irland oder Deu nen Anwalt?!
 
Da vermutlich deutsches Recht zur Anwendung kommt, sollte dich ein guter deutscher Anwalt anständig beraten können.
 
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