Gewährleistung - Wahl der Nacherfüllung

Bennomatico

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Moinmoin,

ich habe mir letzte Woche eine Armabanduhr für einen guten Preis im Netz bestellt. Gestern ist die Uhr angekommen. Leider hat das Zifferblatt einen kleinen Kratzer, sodass die Uhr nun zwecks Mangelbeseitigung zurück zum Händler geht.

Nach §439 BGB habe ich ja prinzipiell das Recht zu bestimmen, ob die Uhr repariert oder ersetzt werden soll, sofern die entstehenden Kosten nicht unverhältnismäßig sind. Ich habe aber keine Ahnung, wo eine Unverhältnismäßigkeit beginnt. Die Kosten der Uhr lagen bei 560€. Ka was ne Reparatur kostet. Prinzipiell hätte ich nicht gerne, dass an meiner neuen Uhr rumgefummelt wird und mir eine Neue zuzuschicken würde auch schneller gehen.

Stellt sich nun die Frage: Ist es legitim eine neue Uhr zu fordern?
 
Aus meiner Sicht ja.

Aus Sicht des Händlers wahrscheinlich nicht.

Grundsätzlich sind die Hürden für ein Verwehren der Wahl der Art der Nacherfüllung sehr hoch. Reine wirtschaftliche Gründe, sofern diese nicht massiv sind (regelmäßig werden hier PKW als Beispiele für Unmöglichkeit herangezogen, also mit die teuersten beweglichen Sachen, die man so erwerben kann). Bei einem Verwehren würde ich also vom Händler erstmal seine Kostenrechnungen (für Ersatzlieferung und für Reparatur) anfordern... das kann man dann beliebig weit treiben.


War das ein super Sparpreisangebot oder so? Dann wäre eventuell Gebrauch (oder auch nur Androhung) von Widerruf ein unter Umständen einfacherer Weg?
 
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140€ Ersparnis zum nächstbesten Preis, also schon ein ganz gutes Angebot. Der Angebotspreis besteht auch beim Händler nicht mehr, weswegen ich Widerruf vermeiden möchte. Prinzipiell wäre es auch kein Ding, wenn das Zifferblatt gewechselt werden würde, jedoch habe ich auch keine Lust mich direkt abspeisen zu lassen.

Ich hätte noch eine Frage: In der Mail, in der um Behebung des Mangels gebeten habe, habe ich etwas unbedacht geschrieben, dass ich eine "Ersatzuhr bevorzuge". War das ausdrücklich genug oder sollte ich das nochmal explizit klarstellen? ich denke, mal ich geh auf Nummer sicher.

Schon mal danke für die Einschätzung.
 
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Je nachdem wie du gerne auftrittst kannst du auch einfach ehrlich sein und darauf hinweisen, dass du um die Rechtslage weißt und diese oder jene der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten wählst.

Denke daran, auch mit einer Reparatur muss die Sache wie neu sein (in diesem Fall). :) Im Ergebnis wirst du also gleich dastehen.
 
Noch haben sie nicht gesagt, dass sie meiner "Bitte" nicht nachkommen. Solang das nicht der Fall ist, werde ich mal die Füße stillhalten. Will nicht wie ein Querulant wirken.

Habe einfach die leicht irrationale Angst, dass der Azubi die Reparatur macht.

Danke nochmal:)
 
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