Bennomatico
Lt. Junior Grade
- Registriert
- Feb. 2016
- Beiträge
- 404
Moinmoin,
ich habe mir letzte Woche eine Armabanduhr für einen guten Preis im Netz bestellt. Gestern ist die Uhr angekommen. Leider hat das Zifferblatt einen kleinen Kratzer, sodass die Uhr nun zwecks Mangelbeseitigung zurück zum Händler geht.
Nach §439 BGB habe ich ja prinzipiell das Recht zu bestimmen, ob die Uhr repariert oder ersetzt werden soll, sofern die entstehenden Kosten nicht unverhältnismäßig sind. Ich habe aber keine Ahnung, wo eine Unverhältnismäßigkeit beginnt. Die Kosten der Uhr lagen bei 560€. Ka was ne Reparatur kostet. Prinzipiell hätte ich nicht gerne, dass an meiner neuen Uhr rumgefummelt wird und mir eine Neue zuzuschicken würde auch schneller gehen.
Stellt sich nun die Frage: Ist es legitim eine neue Uhr zu fordern?
ich habe mir letzte Woche eine Armabanduhr für einen guten Preis im Netz bestellt. Gestern ist die Uhr angekommen. Leider hat das Zifferblatt einen kleinen Kratzer, sodass die Uhr nun zwecks Mangelbeseitigung zurück zum Händler geht.
Nach §439 BGB habe ich ja prinzipiell das Recht zu bestimmen, ob die Uhr repariert oder ersetzt werden soll, sofern die entstehenden Kosten nicht unverhältnismäßig sind. Ich habe aber keine Ahnung, wo eine Unverhältnismäßigkeit beginnt. Die Kosten der Uhr lagen bei 560€. Ka was ne Reparatur kostet. Prinzipiell hätte ich nicht gerne, dass an meiner neuen Uhr rumgefummelt wird und mir eine Neue zuzuschicken würde auch schneller gehen.
Stellt sich nun die Frage: Ist es legitim eine neue Uhr zu fordern?