Anspruch auf Nacherfüllung?

Sebbl2k schrieb:
Also der verkäufer hat mittlerweile zugegeben das dort etwas schief gelaufen ist und sein zulieferer wohl daran schuld ist.. nur was hat der zulieferer mit mir zu tun?

die auktion ist mittlerweile eingestellt.. und an den pranger stellen wollte ich den händler von anfang an nicht.

Wenn du dem Händler keine reinwürgen willst, bestehe auf einen Widerruf.

Wenn du willst, dass der Händler "draufzahlt" hast du evtl Chancen auf eine Nachlieferung der 3 Platten. Allerdings wird der Händler die Platten kaum "freiwillig" nachliefern. In diesem Falle nimm mit einem Anwalt Kontakt auf.
 
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