Arbeiten ohne Arbeitsvertrag

CougarOne

Captain
Registriert
Feb. 2009
Beiträge
3.610
Guten Morgen,

ich weiß, ab und zu frage ich komische Sachen, aber das ist grad wichtig.
Meine Frau arbeitet im Moment als Teilzeitkraft und hat den Vertrag vor ca. 2 Monaten unterschrieben. Das Problem ist, Sie hat bis heute keine Kopie des Vertrages erhalten und die Chefin blockt immer ab, wenn meine Frau nach den Vertrag fragt.
Ist meine Frau verplichtet zu arbeiten obwohl Sie den Vertrag noch nicht bei sich hat? Sie arbeitet anscheinend auch deutlich länger immer als vertraglich abgemacht ist, aber ohne Vertrag kann Sie das nicht überprüfen.

Bitte um eine schnelle Antwort. Danke
 
Überleg mal selbst. Deine Frau hat keinen Nachweis über vereinbarte Arbeitszeiten, Entlohnung, Urlaub oder sozialversicherungspflichtige Angaben, die sie möglicherweise später für die Rente braucht.

Klingt das gut in deinen Ohren?

NATÜRLICH hat deine Frau Anrecht darauf eine Kopie des Arbeitsvertrages zu bekommen. Ist es eine zufällig eine Zeitarbeitsfirma bei der deine Frau angestellt ist? Das sind beliebte Methoden.
 
1. auch mündliche verträge sind gültig
2. hier exisitert ein schriftlicher vertrag und deine frau hat anrecht auf herausgabe ihres exemplars
3. sie hat ihren arbeitsvertraglichen pflichten nachzukommen - genau wie der arbeitgeber auch

geht zum betriebsrat bzw. zur personalabteilung (falls vorhanden) und klärt das dort.
ansonsten bleibt nur fristsetzung auf herausgabe und ggf. klage.
 
Ich habe einmal für einen Paketdienst ohne Arbeitsvertrag gearbeitet. Gemeldet hat mich der Boss, aber Vertrag bekam ich keinen. Nach einer Woche wurde mir das ganze zu bunt und ich kündigte. Als ich Monate danach noch kein Geld auf dem Konto hatte regelte ich das ganze über die ArbeiterKammer. Bald kam ich zu meinem Geld.

Was lernen wir daraus? Arbeiten ohne Arbeitsvertrag suckt.
 
Danke für eure Antworten. Sie arbeitet über keine Zeitarbeitsfirma, aber jedesmal wenn Sie den Vertrag will tut ihre Chefin so als wenn Sie keine Zeit hat oder so. Aber ich werde mal schauen ob Sie bei der ARbeit so nen Rat hat. Danke
 
Arbeiten ohne AV ist für mich ein absolutes No-Go. solange ich keinen Vertrag in der Hand halte, gibts keinen Handschlag.
 
Deine Frau sollte sofort der Gewerkschaft beitreten, mutmaßlich ver.di.

Für kleines Geld hat sie nach 3 Monaten Zugehörigkeit vollen Rechtschutz.

Bereits am Tag des Beitritts erhält sie kostenlose Rechtsberatung.

Deine frau sollte ein höflich, freundlich klingendes Einwurfeinschreiben an die Chefen (wenn sie das im Rechtssinne ist), in dem sie um unverzügliche Übersendung der zugesagten Vertragsausfertigung bittet.

Bei der Krankenversicherung sofort nachfragen, ob Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden. Ein Teilzeitarbeitsverhältnis ist idR kein Minijob mehr.
 
Wenn der AG kein Vertragsexemplar herausrückt ist das aus meiner Sicht unseriös.

Wenn Deine Frau keinen Wert auf die Arbeit legt, sollte sie dort verschwinden und sich etwas anderes suchen. Wenn die Chefin schon bei so einer Kleinigkeit rumzickt, will ich nicht wissen, was bei ernsteren Themen wäre. Eine Kopie anzufertigen ist Null Aufwand.

Ach ja: Ich weiss nicht, ob Du das so gemeint hast, aber wenn sie da eh weg will, muss sie auch nicht arbeiten. Zwangsarbeit gibt es in Deutschland nicht. Dann bekommt sie aber natürlich auch kein Gehalt mehr.

Ich persönlich würde einfach mal schriftlich mit Fristsetzung 2 Wochen zur Herausgabe eines unterschriebenen Originals auffordern mit dem Hinweis, dass bei Nichteinhaltung das Arbeitsverhältnis als nicht existent angesehen wird bzw. hilfsweise fristlos wegen gestörtem Vertrauensverhältnis gekündigt wird und man sich etwas neues sucht. Dann werdet Ihr auch gleich herausfinden, wie ernst man es mit der Stelle meint.

P.S.: Allerdings muss man auch sagen, dass es nachlässig war, bei Abschluss des Vertrages nicht sofort ein gegengezeichnetes Exemplar zu verlangen bzw. mitzunehmen. Ich würde selbst nicht einen Finger rühren, bevor ich nicht einen Vertrag in Händen halte.
 
Zuletzt bearbeitet:
@mschrak:
Das ist rechtlich kein guter Ratschlag, weil er gravierende Nachteile bedeutet.

Es handelt sich nicht um ein faktisches Arbeitsverhältnis, sondern es ist ein Arbeitsvertrag (AV) geschlossen worden, in dem sich die Arbeitnehmerin (AN) verpflichtet hat.

Ihr obliegt die Beweislast, keinen AV erhalten zu haben.

Über die Ablehnungen, ihr ein Exemplar dieses Vertrages auszuhändigen, gibt es nichts schriftliches.

Bleibt sie der Arbeit einfach fern, setzt sie sich u.U. Schadensersatzforderungen aus.

Logischerweise wird die (hoffentlich vertretungsberechtigte) Chefin behaupten, die AN habe selbstverständlich ein Exemplar des AV ausgehändigt bekommen.

Dieser Beweis des ersten Anscheins reicht aus, weil es allgemeiner Lebenserfahrung entspricht, dass ein AN seine Ausfertigung des AV bei Unterzeichnung erhält.

Den Gegenbeweis kann sie nicht führen.

Will die AN sofort der Arbeit fernbleiben, muss sie fristlos aus wichtigem Grund kündigen, weil offenbar ein rechtswirksamer AV geschlossen wurde.
Den Zugang dieser einseitigen, empfangsbedürftigen Willenserklärung muss sie gerichtsfest beweisen können.

Daher zunächst wie vorbeschrieben vorgehen und schriftlich manifestieren, dass bisher kein AV an die AN übermittelt wurde.

Parallel die Abführung der Sozialversicherungsbeiträge feststellen bzw. feststellen, dass keine entrichtet wurden.

Letzteres ist ein Grund zur fristlosen Kündigung.
Kein AN muss bei einem Arbeitgeber (AG) bleiben, der Sozialabgaben hinterzieht.
Faktisch hätte die AN in dieser Zeit weder eine Krankenversicherung noch eine Rentenversicherungszeit und es wird nicht in die Arbeitslosengeldkasse eingezahlt.

Das Nichteinhalten dieser Reihenfolge führt zu ernsthaften Nachteilen für die AN, wenn es der AG darauf anlegt.
 
Zurück
Oben