Arbeiten ohne Arbeitsvertrag?

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eorange

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hiho liebe gemeinde

eine frage brennt mir auf der zunge und zwar

ich habe seit dieser woche eine arbeitsstelle doch es besteht im moment kein arbeitsvertrag

mein arbeitgäber hat gemeint er würde ihn bis zum ende der woche erstellen

und heute meinte er er würde ihn erst nach 1 monat erstellen

er hat noch zugefüght ich sollte doch dem arbeitsamt noch nicht bescheid sagen das ich ne arbeitsstelle habe..... was ja schon sehr komisch wirkt

und wie es aussieht hat er am fr noch einen bewerberungsgespräch mit einem anderen bewerber...

ich wollte jetzt eigendlich wissen wie ich auf sowas reagieren soll oda wie ich handeln soll

ohne vertrag steh ich ja beschissen da....
die versicherung läuft ja dan auch ned weiter??

könnt ihr mir vll ein paar tipps geben wie ich vll reagieren könnte/sollte?
 
Mach ihm klar, dass Du den Arbeitsvertrag benötigst, weil Du sonst keinen Versicherungsschutz im Falle eines eventuellen Arbeitsunfalls hast. Schließlich geht er kein Risiko ein, sich mit Dir einen Penner an Land zu ziehen, wenn Ihr eine Kündigungsfrist von einem Tag innerhalb der ersten 2 Wochen vereinbart.

Wenn Dein AG sich stur stellt und möglicherweise feuert, ohne daß Du einen Vertrag und Lohn bekommst, dann solltest Du Deinen "Arbeitgeber" beim Zoll anzeigen: Das wäre namlich Schwarzarbeit, er würde Sozialversicherungsbeiträge hinterziehen. Infos gibt es hier.

Insgesamt recht komisch. 2 oder 3 Tage Verzögerung können durchaus mal vorkommen. Aber ein ganzer Monat? Das stinkt...
 
Zuletzt bearbeitet:
ich sollte doch dem arbeitsamt noch nicht bescheid sagen das ich ne arbeitsstelle habe
Da wäre ich auch vorsichtig, Du hast die Arschkarte nicht der AG, Du bekommst die Sperre wenn es rauskommt und der AG redet sich raus. Melde dem Arbeitsamt die Stelle und rufe bei Deiner Krankenkasse an, damit sie dem neuen Arbeitgeber die Unterlagen für die Versicherung zusenden.
 
Insgesamt stellt die nachträgliche Aushändigung des Arbeitsvertrages kein Problem dar. ABER, das muß beim Arbeitsamt unverzüglich, also bei Antritt deiner Arbeitsstelle, mitgeteilt werden. Im Moment bist du tatsächlich Schwarzarbeiter, du mußt es dem Amt ohnehin mitteilen.
 
ich würde es dem arbeitsamt melden und deiner versicherung .
hört sich alles nicht seriös an.

dein arbeitgeber will sich eine tür offen halten und gegebenfalls dich nicht nehmen.
wenn er mit einem anderen bewerber noch sprechen möchte .
 
darf man fragen um was für einen job es sich handelt?
 
du must deine neue stellen vor arbeits antriet allso bevor du noch gar nicht gearbeitet hast per schrieft oder tel auslaggenand ist dann das datum des post stmpels oder einwurf ich weiß von was ich rede habe schon ärger bekommen wegen 1 tag probe arbeit habe es erst am nähsten tag erzählt sie muste 10 augen zu drücken das ich keine 3 monate sprung bekommen habe
 
@DerGeist1984

Also mit 25 so eine Rechtschreibung, naja.

@TE

Unter diesen Bedingungen würde ich nicht arbeiten. Wenn es schon so losgeht, kannst du dich mit diesem AG auf einiges gefasst machen.
Ergänzung ()

Würde mich nicht wundern, wenn er dich nach 4 Wochen ohne Lohn heimschickt.
 
darf man fragen um was für einen job es sich handelt?

Jedenfalls keinen Job wo auf die Deutsche Sprache großen Wert gelegt wird, vielleicht auf dem Bau ?

Es ist Schwarzarbeit, mach deinem Arbeitgeber druck, man könnte das auch als unbezahltes Praktikum(--> Versicherungen trotzdem informieren) laufen lassen damit du Legal bist.
 
westcoast schrieb:
dein arbeitgeber will sich eine tür offen halten und gegebenfalls dich nicht nehmen.

Das ist kein Argument, er könnte eine entsprechend kurze Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag verankern, wie ich es in meinem ersten Beitrag bereits angeführt habe. Für mich drängt sich tatsächlich der Verdacht auf eine kostenlosen Arbeitskraft (und wegen der entfallen SV-Beiträge demzufolge auf ein Schwarzarbeitsverhältniss) auf. Hintergrund: Der TE bekommt ja ohnehin Geld von der Arbeitsagentur und ihm würde wegen des Arbeitslosengeldes ja auch kein finanzieller Verlust entstehen. Doch Achtung:

1. Das wäre Schwarzarbeit und somit strafbar
2. Durch ein SV-pflichtiges Arbeitsverhältnis, und sei es auch nur für einen Tag, wird der Leistungsbezug bei der Arbeitsagentur unterbrochen. Willst Du Dir das entgehen lassen? Im Zweifel verängert sich Den Arbeitslosengeldanspruch um einige Wochen!

Bleib also hart. Ein seriöser Arbeitgeber hat damit kein Problem.
 
Aus eigener mehrmaliger Erfahrung in meinem langen Leben, gebe ich dir folgenden Tipp:

Hör erstmal nicht auf die meisten anderen hier, die sagen du sollst dem AA und der KK Bescheid sagen. Hast du nichts von! Glaube mir.

Spreche mit deinem Chef, sage dass dir 4 Wochen zu lang sind (weil du ja auch Gewissheit haben willst), und einige dich auf ca. 2 Wochen.
Dann kläre noch ab, dass wenn etwas passiert (Unfall, Kontrolle AA etc) du erst seit einem Tag da bist.

Und jetzt zeige deinem Chef (durch Können), dass du der Richtige für ihn bist.
 
modiple schrieb:
[...]
Hör erstmal nicht auf die meisten anderen hier, die sagen du sollst dem AA und der KK Bescheid sagen. Hast du nichts von! Glaube mir.

Ach, du meinst also er hat mehr davon im schlimmsten Fall ne Anzeige wg. Schwarzarbeit und ne Sperre von der Arbeitsagentur zu bekommen?

Spreche mit deinem Chef, sage dass dir 4 Wochen zu lang sind (weil du ja auch Gewissheit haben willst), und einige dich auf ca. 2 Wochen.
Dann kläre noch ab, dass wenn etwas passiert (Unfall, Kontrolle AA etc) du erst seit einem Tag da bist.

Und jetzt willst du ihn auch noch anstiften vorsätzlichen Betrug zu begehen?
[...]

@eorange
Hör bloss nicht auf solche Ratschläge, sonst hast du die ultimative A-Karte in der Hand. Du hast im übrigen schon einen Arbeitsvertrag. Auch mündliche Verträge gelten. Wird nur schwieriger mit dem Nachweis, deshalb ist es umso wichtiger das du auf die Einhaltung der entsprechenden gesetzlichen Regelungen bestehst. Also fordere deinen Arbeitgeber auf dich anzumelden, wenn er das nicht will, führt er was mieses im Schilde und will dich wahrscheinlich eh übers Ohr hauen, keinen Lohn zahlen o.ä.
Denk dran, ohne Anmeldung bist du nicht Kranken- und auch nicht Unfallversichert. Wenn was passiert bei der Arbeit oder schon auf dem Weg dahin stehst du äusserst schlecht da.
 
Keine Sorge, Mopetentreiber und Werkam haben schon Recht: Du hast bereits einen Arbeitsvertrag, nämlich einen mündlichen, und Du mußt Deine Arbeitsstelle ganz dringend dem zuständigen Arbeitsamt melden !

Der Arbeitsvertrag kam schon in dem Moment zustande, als Du Deinem Arbeitgeber Deine Arbeitskraft angeboten hast und dieser diese angenommen hat, indem er Dich bei sich arbeiten ließ !


Und weiter: Du brauchst überhaupt keinen schriftlichen Arbeitsvertrag, ein mündlicher ist nämlich viel besser für Dich ! Soweit kein schriftlicher Arbeitsvertrag vorliegt, gilt das Tarifvertragsrecht und/oder das bundesrepublikanische Arbeitsrecht, und in beidem ist im Zweifelsfalle umfassend das Allermeiste zu Gunsten des Arbeitnehmers geregelt ! In einem schriftlichen Arbeitsvertrag hingegen setzt ein Arbeitgeber meist nur zu seinen Gunsten und zu Ungunsten des Arbeitnehmers Änderungen des geltenden Rechts durch, soweit er dies aufgrund dispositiven Rechts darf !

Beispiel: Im schriftlichen Arbeitsvertrag kann ein Arbeitgeber eine Probezeit vereinbaren und während dieser Probezeit den Arbeitnehmer jederzeit grundlos kündigen; er kann möglicherweise auch von vorn herein nur ein Zeitarbeitsverhältnis mit seinem Arbeitnehmer vereinbaren ! Da Du aber keinen schriftlichen Vertrag abgeschlossen hast, gilt für Dich uneingeschränkt der mündliche Arbeitsvertrag, und da hast Du ja bislang offensichtlich nichts bezüglich einer Probezeit oder einer zeitlichen Befristung Deines Arbeitsverhältnisses mit Deinem Arbeitgeber vereinbart !

Du bist also bereits ein unbefristet eingestellter Mitarbeiter ohne Probezeit !

Und noch was: Dein bereits aufgrund mündlichen Arbeitsvertrages bestehendes Arbeitverhältnis mit für Dich durchweg vorteilhaften Regelungen kann Dein Arbeitgeber schon jetzt nur noch schriftlich kündigen unter Einhaltung der gültigen Kündigungsfristen und der allgemeinen Kündigungsschutzvorschriften , jedenfalls solange Du dem Mann keine silbernen Löffel oder sonst was klaust !!!

Und nochmals : Der Arbeitgeber muß Dich rückwirkend zum Beginn Deiner Beschäftigung sozialversicherungsrechtlich anmelden, selbst wenn er dies erst in einem halben Jahr täte ! Du bist auf jeden Fall bereits auf der sicheren Seite, es sind nicht Deine Pflichten, Dich anzumelden ! Nur der Arbeitgeber steht dafür gerade, wenn er seine Pflicht versäumt hat; Dich treffen keine Nachteile deshalb !


Das einzige, worauf Du achten solltest, ist, dass Du notfalls einen Zeugen oder mehrere Zeugen hast, möglichst Leute, die nicht ebenfalls Betriebsangehörige Deines Arbeitgebers sind, die bezeugen können, dass Du und ab wann Du Deine Tätigkeit beim Arbeitgeber aufgenommen hast und diese Arbeit regelmäßig versiehst !

Aber keine Angst, dabei liegt die Meßlatte vor den Arbeitsgerichten nicht allzu hoch; beim vorliegenden Sachverhalt hätte Dein Arbeitgeber kaum eine Chance vor einem Arbeitsrichter zu bestehen, wenn er wahrheitswidrig abstreiten würde, daß Du bereits mit Deiner Arbeit bei ihm und für ihn begonnen hast oder hattest, wenn er also behaupten würde, dass Du nicht mit seiner Zustimmung Deine Arbeit bei ihm aufgenommen hättest oder gar, daß Du in Wahrheit überhaupt nicht bei ihm gearbeitet hättest, angeblich also kein Arbeitsvertrag zustande gekommen sei !

Der Richter würde Deinem Arbeitgeber außerdem vorhalten, falls der Arbeitgeber vorgibt, vorgehabt zu haben, mit Dir in einem schriftlichen Arbeitsvertrag ungünstigere Bedingungen zu vereinbaren gewollt zu haben, als die des allgemein geltende Rechts eines mündlichen Arbeitsvertrages, daß dieser Arbeitgeber vor Deiner Arbeitsaufnahme die Möglichkeit gehabt hätte, mit Dir den Arbeitsvenrtrag schriftlichen zu schließen, und das habe der Arbeitgeber eben versäumt ! Alleine dadurch, dass der Arbeitgeber die von Dir angebotene Arbeitskraft angenommen und Dich hat arbeiten lassen, habe er mit Dir einen gültigen, mündlichen Arbeitsvertrag verbindlich abgeschlossen.

Außerdem bestünden hohe Risiken für Deinen Arbeitgeber, falls es zu einem arbeitsgerichtlichen Verfahren um das Bestehen Deines Arbeitsverhältnisses käme: Würde der Arbeitgeber dann das Arbeitsverhältnis bestreiten, könnte er sich ggfls. wegen versuchten Prozessbetruges und wegen des Schwarzarbeitsverhältnisses, zu dem er Dich zu nötigen versuchte, strafbar gemacht haben ..... also: Du hältst auch diesbezüglich in jeder Beziehung die besseren Karten in Deinen Händen !!

Deshalb sei hier nochmals betont, Du bist bereits im Besitz eines gültigen, rechtmäßigen mündlichen Arbeitsvertrages ohne Probezeit und ohne Befristung ! Und Du musst auch keinen anderen, schon gar nicht einen schriftlichen, der Dir womöglich schlechtere Bedingungen bescherte, abschließen ! Dein Arbeitgeber kann das nicht von Dir verlangen ! Das hätte er sich früher überlegen müssen !

Allerdings: Du mußt wirklich sofort dem Arbeitsamt mitteilen, dass und ab wann Du eine neue Arbeitsstelle angetreten hast, sonst machst Du Dich selbst strafbar und kannst in Teufels Küche kommen !


Deiner Krankenkasse musst Du das nicht mitteilen, wie gesagt, es ist die alleinige Pflicht des Arbeitgebers, den Beginn der Beschäftigung dort zu melden ! Aber es ist besser, Du machst das dennoch selbst und rufst dort kurz an und teilst mit, wo und ab wann Du Deine Arbeit aufgenommen hast; die Krankenkasse setzt sich dann mit dem Arbeitgeber in Verbindung und regelt ohne Dein Zutun alle Formalitäten Deiner Sozialversicherungen direkt mit ihm !

Und glaube mir, Dein Arbeitgeber will mit denen keinen Ärger, die Kassen können nämlich einfach die Beiträge für Dich festsetzen, wenn der Arbeitgeber die Meldung nicht macht, und die können dann sogar sofort bei diesem vollstrecken, etwa in sein Bankkonto hineinpfänden etc ! Von schmerzlichen Bußgeldern oder gar strafrechtlichen Maßnahmen, die Deinem Arbeitgeber im Falle des Zuwiderhandelns dann drohen, einmal ganz abgesehen !

Übrigens, auch das nochmals:

Du musst Dir wirklich keinen Kopf wegen Deines Versicherungsschutzes machen ! Wenn Du den oben aufgezeigten Weg einhältst und Dich unverzüglich beim Arbeitsamt meldest, dann bist Du und warst du bereits über Deinen Arbeitgeber - auch rückwirkend - von der ersten Sekunde Deiner Arbeitsaufnahme sozialrechtlich versichert ! Es ist, wie gesagt, nicht Deine Pflicht, Dich bei der Arbeitsaufnahme bei Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung und der Unfallversicherung anzumelden; dazu ist gesetzlich Dein Arbeitgeber verpflichtet und die jeweiligen Institutionen erbringen im Schadensfalle die notwendigen Leistungen für Dich unabhängig davon, ob Dein Arbeitgeber seine Anmeldepflichten oder gar Beitragspflichten nicht, nur teilweise oder ganz erfüllt hat !

Wenn der Arbeitgeber es unterläßt, dich anzumelden und Deine Beiträge abzuführen, macht er sich strafbar, Du bist - wie gesagt - dennoch voll versichert !

Deine Pflichten sind erfüllt, wenn Du Deinem Arbeitgeber unverzüglich Deine Lohnsteuerkarte und Deinen Sozialversicherungsnachweis übergibst; alles Weitere zu veranlassen ist die Pflicht Deines Arbeitgebers.


Du brauchst Dir auch keine Sorge zu machen, dass Du Dich eventuell der Schwarzarbeit oder des Sozialversicherungsbetruges strafbar gemacht hättest, zumindest nicht, wenn Du dem Arbeitsamt Deine neue Beschäftigung unverzüglich anzeigst ! Aber bitte : wirklich unverzüglich ! Anruf genügt !

Viel Erfolg !
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe meinen Arbeitsvertag auch erst ca. nach 1 guten Monat bekommen, was wichtig ist dem Arbeitsamt mitteilen das man in Arbeit ist, am besten schriftlich mit Einschreiben, nicht das die hinterher behaupten man hat sich nicht gemeldet. Lohnsteuerkarte/SV Ausweis/ich glaube Mitgiedsbestätigung der Krankenkasse und wenn erforderlich Führungszeugnis sind dem Arbeitgeber abzugeben.

Mit aufnehmen der Arbeit sind beide Parteien einen Vertrag eingegangen, der schriftliche Vertrag ist im Prinzip nur Formalsache (da kann man dann evtl nochmal über Gehalt/Lohn reden/ und sich den Arbeitsvertrag im Detail anschauen.), es sei denn der Arbeitgeber macht Probleme.
 
xpower ashx schrieb:
Ich habe meinen Arbeitsvertag auch erst ca. nach 1 guten Monat bekommen .....

Mit Aufnehmen der Arbeit sind beide Parteien einen Vertrag eingegangen, der schriftliche Vertrag ist im Prinzip nur Formalsache (da kann man dann evtl nochmal über Gehalt/Lohn reden/ und sich den Arbeitsvertrag im Detail anschauen.), es sei denn der Arbeitgeber macht Probleme.

Der schriftliche Arbeitsvertrag ist nicht "nur Formsache" und "bekommt" den auch nicht einfach vom Arbeitgeber so !

Wenn man einen schriftlichen Arbeitsvertrag abschließt, dann ist das ein Vertrag zwischen zwei gleichberechtigen Partnern ! Ohne die Zustimmung beider, kommt ein solcehr Vertrag nicht zustande !

Wenn er aber abgeschlossen ist, dann ist er bedingungslos gültig und nicvht nur Formsache !


Wenn es aber bei einem mündlichen Vertrag bliebt, wie oben ausführlich dargelegt, dann bracucht man keinen schriftlichen Arbeitsvertrag, dann ist der mündliche bedingungslos gültig !
 
Das ändert nichts daran, dass das Durchsetzten eines mündlichen Vertrages - wenn er von einer Seite nicht eingehalten wird - ungemein schwerer ist als ein schriftlicher mit festgelegten Bedingungen.

Es wäre schön wenn mündliche "Handschlagverträge" für beide Seiten wie eine feste Abmachung behandelt würden. Sie werden es aber leider oft nicht. Und den Kürzeren zieht dann meist der "abhängige" Teil. Oder die Einhaltung ist nur mit erheblichem Aufwand, Ärger und Kosten zu "erzwingen". Was wiederum dem Vertragsverhälnis der Vertragspartner auch nicht gerade gut tut.
 
Brigitta schrieb:
Das ändert nichts daran, dass das Durchsetzten eines mündlichen Vertrages - wenn er von einer Seite nicht eingehalten wird - ungemein schwerer ist als ein schriftlicher mit festgelegten Bedingungen.

Prinzipiell hast Du recht, aber du übersiehst, dass es vorliegend hier um einen Fall geht, bei dem der Arbeitgeber einen schriftlichen Vertrag offensichtlich verweigern will, um den Arbeitnehmer im Glauben zu lassen, er habe noch keinen Vertrag !

Und in diesem Fall hat der Arbeitnehmer durch seinen gültigen mündlichen Vertrag alle Vorteile auf seiner Seite und der Arbeitgeber würde mit seiner Verweigerunsgtaktik auf den Bauch fallen.

Um nichts anderes ging es !
 
Hallo
Miss or Mr. Eulekerwe,
ich habe Ihre Ausführung zu Arbeiten ohne Abeitsvertrag gelesen?
Ich bin in einer ähnlichen Sache verwickelt.
Woher haben Sie Ihr Wissen? Sind Sie ein Anwalt? gruss. e.jäger
mail.entfernt@web.de
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Nehme mal die Mailadresse raus, wenn Du nicht zugespammt werden möchtest.
 
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