Arbeitgeber will Kündigung aussprechen wegen Post auf Facebook! Suche Rat

Haudrauff schrieb:
Wenn sich herraus stellt, dass die Fristlose Kündigung nicht rechtens ist, dann kann man auch eine Abfindung verlangen.

Schöner Irrglaube, Du musst "kann" ganz dick unterstreichen, denn wenn diese fristlose Kündigung unwirksam ist, dann bleibt der Arbeitsvertrag weiterhin bestehen. Will man den AN loswerden, dann könnte er dies durch eine Abfindung bewirken. Und Du solltest beachten, dass dies keine betriebsbedingte Kündigung ist.
 
moquai schrieb:
Schöner Irrglaube, [...] denn wenn diese fristlose Kündigung unwirksam ist, dann bleibt der Arbeitsvertrag weiterhin bestehen.

Ganz so sehr irrt Haudruff gar nicht, denn § 9 Abs. 1 S. 1 KSchG sagt:

"Stellt das Gericht fest, daß das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist, ist jedoch dem Arbeitnehmer die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zuzumuten, so hat das Gericht auf Antrag des Arbeitnehmers das Arbeitsverhältnis aufzulösen und den Arbeitgeber zur Zahlung einer angemessenen Abfindung zu verurteilen. "

Heißt: Gewinnt man seine Kündigungsschutzklage kann man relativ leicht statt der Wiederaufnahme der Arbeit die Abfindung wählen und den Hut nehmen.

Haudrauff schrieb:
Je nachdem ob sich die Parteien schon vorher einigen oder die Klage bis zum Ende durchziehen

Das hingegen entbehrt jeglicher Grundlage.
 
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lnstinkt schrieb:
Das hingegen entbehrt jeglicher Grundlage.

Gibts auch ne Begründung zu deiner Aussage?

Ich kenn mich zwar nicht mit der Materie aus, doch ich kann von meinen eigenen Erfahrungen berichten.
Und die war eben, dass wir die Klage eben nicht vor dem Richter verhandelt haben, sondern wir uns vorher außergerichtlich geeinigt haben Wieso sollte das hier in diesem Falll nicht gehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Dein Post war insofern missverständlich, als er den Eindruck erweckt, nur bei einem Vergleich gäbe es eine Abfindung. Das hat auch moquai so verstanden und widersprochen...allerdings auch nicht 100%ig korrekt, aber prinzipiell richtig, nämlich, dass mit einer erfolgreichen Kündigungsschutzklage eben nicht automatisch die Abfindung einhergeht, sondern defaultmäßig die Rückkehr an den Arbeitsplatz.
 
Also ich komme mal wieder zum Thema zurück ;)

Ich habe mittlerweile alles an meinen Anwalt weitergegeben.

Er hat mir einen Antrag auf Prozesskostenbeihilfe mitgegeben.
Er sagte mir, dass ich über die nächsten 4 Jahre regelmäßig mein Einkommen nachweisen muss, damit geprüft werden kann, ob ich die PKH zurückzahlen muss.
Könnt ihr mich da aufklären?
 
Über was soll man dich aufklären?

Bist du bedürftig -> bekommst du Hilfe
Verdienst du gut -> zahl zurück

Einfach oder? Das ist keine Einbahnstraße, geben und nehmen. :rolleyes:
 
Es gibt auch PKH-Rechner: http://www.pkh-rechner.de/

Dort kann man berechnen, ob man überhaupt Anspruch hat.

Und hier siehst Du die aktuellen Freibeträge:

http://www.recht-finanzen.de/faq/6364-prozesskostenhilfe-2015-neue-freibetraege-2015

Über dem Daumen gepeilt kann man sagen: bist Du alleinstehend und hast nachhaltig nach Abzug von Miete, Nebenkosten und Versicherungsbeiträgen weniger als 462 Euro zum Leben übrig und kein Vermögen auf dem Bankkonto angehäuft, stehen die Chancen für PKH sehr gut.

Letztlich muss das aber das Gericht noch entscheiden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Man hätte auch den Anwalt fragen können.
 
Labtec schrieb:
Über was soll man dich aufklären?

Bist du bedürftig -> bekommst du Hilfe
Verdienst du gut -> zahl zurück

Einfach oder? Das ist keine Einbahnstraße, geben und nehmen. :rolleyes:

Danke für deine Aufklärung und den überflüssigen sarkastischen Unterton, der nicht zu überlesen war!
 
Vieles ist ja im Aquarium gelandet, gibt es schon Neuigkeiten, ganz besonders welche zu Deinen Gunsten?
 
Nein, noch nicht. Mein Anwalt sagte mir nur, dass er denkt, dass eine Wiedereinstellung/Abfindung sehr wahrscheinlich ist.
 
Ist das ein Fachanwalt für Arbeitsrecht?
 
Deine Frage suggeriert mir, dass Du das nicht vermutest. Aber ich möchte kein böses Blut schüren, also wünsche ich mir ein schönes und ruhiges Miteinander. :p
 
Ja ist er. Wurde mir mehrfach empfohlen. Ich bin mal gespannt und halte euch auf dem Laufenden :)

Update 18.07.

Habe mittlerweile den Antrag auf Prozesskostenhilfe gestellt und heute eine Vorladung vom Gericht für einen Termin am 14.08. zur gütlichen Einigung bekommen. In dem soll der Sachverhalt aufgeklärt werden und evtl. ein Vergleichsabschluss stattfinden.
Soviel also zum aktuellen Stand :)
 
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Danke fürs Update :)

Hast du aber auf dem Schirm, dass die Prozesskostenhilfe nicht die Beratungskosten des Anwalts deckt? Entweder schafft man das im Wege des Vergleichs oder man muss im streitigen Verfahren wohl nicht wenig Überzeugungsarbeit dafür leisten, dass das Gericht die Beratungskosten als notwendige (und nur damit ersatzfähige) Kosten anerkennt.

PS: Wenn ich das gerade richtig sehe (grob mal nachgeschaut), braucht man sich bezüglich Beratungskostenerstattung keine Hoffnung zu machen; siehe § 12a ArbGG.
 
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dafür hatte ich mir ja diesen "Rechtsberatungsschein" beim Amtsgericht geholt. Dort musste ich Einkommen und Vermögen nachweisen und habe diesen Schein auch bekommen.
 
Ich habe zwar nicht alles gelesen, aber warum ist dir das alles denn so wichtig? Es ist nur ein Nebenjob. Vergiss das Ding und konzentriere dich auf dein Studium, wenn es dir besser geht, kannst du dir etwas besseres suchen. Ist einfach den Aufwand nicht wert..

Ansonsten: Sicherlich sollte man sich nicht zu Hause einsperren und seinen Hobbies weiterhin nachgehen - gerade wenn es um psychische Erkrankungen geht. Aber dieses Fest um das es geht und auf dem du auch gespielt hat, war sicherlich nicht abends um 20 Uhr zu Ende, sondern eher spät in der Nacht?! Kein Arzt wird dir das gutheißen und auf rechtlicher Ebene habe ich meine Zweifel, ob du damit durchkommen kannst.
 
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