moquai
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Haudrauff schrieb:Wenn sich herraus stellt, dass die Fristlose Kündigung nicht rechtens ist, dann kann man auch eine Abfindung verlangen.
Schöner Irrglaube, Du musst "kann" ganz dick unterstreichen, denn wenn diese fristlose Kündigung unwirksam ist, dann bleibt der Arbeitsvertrag weiterhin bestehen. Will man den AN loswerden, dann könnte er dies durch eine Abfindung bewirken. Und Du solltest beachten, dass dies keine betriebsbedingte Kündigung ist.