FrankenDoM
Admiral
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Smartin schrieb:Jedenfalls war hier in dem Fall nicht die Rede, dass er für die Firma mit seinem BWL-Studium als Hausmeister tätig sein soll.
Hab ich auch nicht behauptet...
Smartin schrieb:Wer sagt Dir, dass das nicht vorher auch schon so war, bzw. immer?
Spielt welche Rolle?
Auch Dein ganzes Geschreibsel über Qualifizierung ist nett, aber ziemlich an der Realität vorbei.
Hab ich Qualifikation X und die Stelle erfordert X-1, dann habe ich mehr zu bieten als benötigt wird. Ob ich da jetzt trotzdem drauf arbeiten will oder nicht bzw. wie viel Erfahrung ich habe ändert null Komma nichts an der Tatsache, dass ich für die Stelle X-1 benötige...
Smartin schrieb:Überqualifiziert wäre er, wenn er eine Qualifikation hat, die er in seinem Job nicht nutzt,
Um auf den TE zu kommen: Er hat laut seiner Aussage Qualifikationen die er in der ihm angebotenen Stelle nicht nutzt.
Smartin schrieb:oder wenn die auszuübende Tätigkeit nicht ansatzweise seine Qualifikation fordert.
Dann ist er nicht überqualifiziert sondern fehl am Platz...
Dein letzter Absatz ist ja richtig, hat hier auch niemand bestritten.
Nochmal:
Der TE hat ein duales BWL Studium bei seinem Arbeitgeber absolviert.
Nun ist er der Meinung, dass ihm die Stelle nicht taugt, weil er unterfordert ist bzw. er sich für überqualifiziert hält. Die Nummer mit dem Gehalt hat er ja bereits revidiert und geschrieben, dass das schon so passt.
Ob er recht hat und die Stelle für ihn nichts taugt, dass muss entweder ein Gericht entscheiden oder er einigt sich. Erstmal ist sein Vertrag inkl. Bindung gegeben.
Hat er nicht Recht und die Stelle, das Gehalt und alles was noch dazu gehört sind im Rahmen und der Arbeitgeber verstößt nicht gegen geltendes Recht und genau darum geht es hier, dann hat der TE zu zahlen wenn er trotzdem weg will.
Was das jetzt mit Moral zu tun hat, musst Du mir nochmal erklären.
Hier geht es um Absprachen und ja, Du hast Recht, wenn mich die Oma für Besuche bezahlen muss, dann ist das traurig, hat mit dem Arbeitsmarkt aber nichts zu tun.
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