Arbeitgeber will Rückzahlung der Studienausgaben - Vertrag nichtig?!

Ich steh da denke ich zwischen @Smartin und @JaredFogle, so 70:30. Auf der einen Seite steh ich voll hinter dem Argument "Wenn ich sowas halt unterschreibe, freiwillig weil mich niemand zwingt, dann habe ich mich am Ende auch daran zu halten". Fand den Teil am Anfang a la "ja ich wusste ja nicht was ich tun soll also hab ichs einfach mal unterschrieben", worauf das ja anspielt, auch ziemlich lächerlich unüberlegt (kann die Beweggründe zwar verstehen aber macht es nicht besser). Dafür dann einzustehen für ein oder zwei Jahre, ist halt so. Am Ende kann man ja auch diskutieren und verhandeln. Gerade hier kommt jedoch auch meine Gegenstimme: ich denke nicht, dass in der Vereinbarung "danach arbeitest du noch für 1-2 Jahre bei uns verbindlich" drinsteht, für welchen Lohn das passiert. Ohne hier die vereinbarte Vergütung zu kennen, angenommen sie wäre wirklich unangemessen würde ich auch nicht aus "moralischer Verpflichtung" arbeiten wollen. Warum auch? Wäre ja, als wäre ich vollausgelernter Informatiker mit irgendeinem Schwerpunkt in Datenanalyse und mach dann First-Level-Support für Installationsprobleme von Windowsupdates für 30k.

Der Knackpunkt in dieser Diskussion ist wohl, dass man die Randdaten nicht kennt. Wäre das Gehalt für einen normalen Bachelor (das Gehalt da ist je nach Branche wirklich nicht der überdurchschnittliche Renner) angemessen, der TE würde es aber nur nicht so sehen, dann tendiere ich deutlich zu @Smartin. Wäre die Arbeit lachhaft für die Ausbildung und das Gehalt branchen- und standortsspezifisch ebenfalls unter dem üblichen Maß würde ich mich dennoch erstmal dagegen wehren. Wenn ich schon verpflichtend arbeite, dann wenigstens für eine angemessene Aufgabe und Vergütung. Auch wenn man in einem kleinen Betrieb bewusst(!) ein paar Abstriche in Kauf nimmt, das sollte klar sein.

Da u.a. diese genauen Details hier aber gerade fehlen ist eine abschließende Wertung nicht einfach so zu treffen, daher machen imho die hier dargestellten Extrema wenig Sinn. Und der TE sollte mittlerweile genug Input haben um sich ein Urteil zu machen, geantwortet hat er ja auch ewig nicht mehr.
 
Wir sind hier nicht im Gottesdienst. Wenn der Betrieb zu dumm und zu geizig war einen Anwalt über den Vertrag schauen zu lassen, dann ist er selbst schuld. Das ist eine nüchterne Kosten/Nutzen/Risiko Abwägung.
Lass die Klausel prüfen und das ist dann die Verhandlungsposition.
Glaubt mir, dass es anders herum sicher noch häufiger ausgenutzt wird. Wir schreiben immer nicht haltbare Klauseln in Arbeitsverträge, weil nur die wenigsten Arbeitnehmer sich dagegen wehren. In der Summe lohnt es sich dann.
 
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JaredFogle schrieb:
Es ist nichts verwerflich dran, den für sich besten Nutzen zu wollen.

Schmarotzer tun das auch.
Frag dich mal, warum es so etwas wie ein duales Studium überhaupt gibt.
 
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kisser schrieb:
Schmarotzer tun das auch.
Was hat das denn mit dem Thema zu tun?

kisser schrieb:
Frag dich mal, warum es so etwas wie ein duales Studium überhaupt gibt.
Weil die Unternehmens-Lobby auf kostengünstige Praxis-Akademiker steht. Insbesondere in Deutschland, wo es wenig "Google" (Theoretiker) und viel Standard-Entwicklungsarbeit gibt (bei der Praxis & Branchenkenntnisse sehr relevant sind).

uincom schrieb:
Wir sind hier nicht im Gottesdienst. Wenn der Betrieb zu dumm und zu geizig war einen Anwalt über den Vertrag schauen zu lassen, dann ist er selbst schuld.
This.

Smartin schrieb:
ich halte sie für in Ordnung
Aufgrund welcher Faktenlage? Wurde dir per PN der Arbeitsvertrag zugänglich gemacht?

Smartin schrieb:
Ich kann so langsam nur noch den Kopf schütteln, denn ich bekomme immer mehr den Eindruck, dass diejenigen, die nichts geleistet haben und am Anfang ihres beruflichen Werdeganges stehen, meinen, sie können sich alles erlauben, alles fordern und brauchen am besten nichts dafür zu machen.
@Pinabuzz hat doch geleistet, sowohl in puncto Bildung (zukünftiges Potential) als auch ganz klassisch in praktischer Arbeit beim Unternehmen.

Smartin schrieb:
Von einem intelligenten Menschen erwarte ich, dass er das auch versteht und sich daran hält, was er unterschreibt und sich nicht immer nur die Rosinen rauspickt.
Wo ist da der Bezug? Es ist doch nicht "Rosinenpickerei" sich Rechtssicherheit über alle möglichen Optionen verschaffen zu wollen.


Smartin schrieb:
hier geht es nur darum, dass der AN, der zu Unrecht einen Vorteil bekommen hat,
Welcher Vorteil wurde @Pinabuzz denn bitte zu Unrecht gewährt?

Smartin schrieb:
Besteht unsere Gesellschaft nur noch aus Drückebergern und Vorteilssuchern? Keiner hat mehr den Arsch in der Hose, zu dem zu stehen, woran er sich messen lassen muss, was sein Wort war, in einer Unterschrift dokumentiert. Heutzutage suchen alle nur noch ihren eigenen wirtschaftlichen Vorteil, ob moralisch gerechtfertigt oder nicht, völlig egal.
Ein Unternehmen handelt doch ebenfalls ausschließlich - oder zumindest primär - nach wirtschaftlichem Interesse/Vorteil, ipso facto ist die gleiche Vorgehensweise seitens Arbeitnehmer selbst moralisch gerechtfertigt. Man begegnet sich auf Augenhöhe.

Ganz unabhängig davon ging es doch hier aber vor allem um Rechtssicherheit bzgl. des Arbeitsvertrags, was erst Recht nicht amoralisch sein kann: wenn der Vertrag einen gewissen Handlungsspielraum eröffnet oder einzelne Klauseln eben nichtig sind, dann kann man das wohl schwerlich als Drückebergertum verunglimpfen, handelt man schließlich doch rechtlich einwandfrei und das eine Geschäftsbeziehung primär nach rechtlichen Parametern eingegangen und auch bewertet wird, steht wohl nicht zur Diskussion.
 
ascer schrieb:
Weil die Unternehmens-Lobby auf kostengünstige Praxis-Akademiker steht. Insbesondere in Deutschland, wo es wenig "Google" (Theoretiker) und viel Standard-Entwicklungsarbeit gibt (bei der Praxis & Branchenkenntnisse sehr relevant sind).

Nein. Weil die Firmenlieber ihre Fachkräfte selbst ausbilden und dafür auch finanzielle Unterstützung gewähren anstatt einen unbekannten Absolventen zu nehmen, denn man dann erst einmal zeitaufwändig einarbeiten muss. Das duale Studiumn hat die Übernahme des Studenten in den eigenen Betrieb zum Ziel!
Genau deswegen gibt es diese Klauseln in den Verträge: Gelder abgreifen und dann einfach "tschüss" sagen ist unerwünscht.
Ergänzung ()

ascer schrieb:
Wo ist da der Bezug? Es ist doch nicht "Rosinenpickerei" sich Rechtssicherheit über alle möglichen Optionen verschaffen zu wollen.

Doch.
Das (sicher vertraglich vereinbarte) Geld hat er gerne genommen, die Bedingungen dafür will er aber jetzt nicht mehr akzeptieren.
 
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Du kannst im Arbeitsrecht nicht die naive Sicht von gleichberechtigten Vertragspartnern nehmen. Der Arbeitgeber sitzt am viel längeren Hebel und diktiert (fast) einseitig die Vertragsbedingungen, die der Arbeitnehmer annehmen muss. Sowohl Risiko als auch Chancen sind einseitig verteilt. Dazu muss man sich nur Unternehmensgewinne und Löhne anschauen.
Jetzt das Risiko für schlecht formulierte Klauseln auf den Arbeitnehmer abzuwälzen , ist alles andere als gerechtfertigt.
Im Klartext hat der Arbeitgeber hier 500€ sparen wollen und keinen Anwalt den Vertrag entwerfen lassen. Das ist dumm und hat Konsequenzen :rolleyes:.
 
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Einigen hier scheinen die Vertragsdetails ja bekannt zu sein, anders kann ich mir eine Argumentation "halt Dich gefälligst dran" nicht erklären.
Die Rechtssprechung sieht für solche Regelungen eindeutige Rahmen vor und da die Details des @TE nicht bekannt sind, kann man hier gar nichts sagen.

Die Moralkeule ist lächerlich, vor allem ohne alle Fakten zu kennen. Wenn ich einen Studierten auf eine Stelle setzen will, die für Quereinsteiger ausgeschrieben ist, dann geht der TE völlig zu recht dagegen an. Was das mit Moral zu tun haben soll erschließt sich mir nicht. Würde er argumentieren, dass wo anders mehr Geld möglich wäre, obwohl das Angebot des jetzigen AGs voll im Rahmen ist, dann würde ich die Moralapostel ja noch verstehen, aber so wie es der TE schildert und solange ihm niemand gegenteiliges beweisen kann und das kann hier im Thread sicher niemand, ist er mMn moralisch und evtl. auch rechtlich auf dem richtigen Weg.

EDIT: Zugegeben, der Ausgangspost gibt halt nichts her.
Mit Gehalt nicht einig: Wieso? Weil der TE zu viel will oder der AG zu wenig, aus Sicht des TE, bietet, aber damit voll im üblichen Rahmen liegt? Oder will der AG einfach zu wenig zahlen, dass wäre natürlich ein Grund, welcher die Vereinbarung betreffen kann.
Mehr steht da ja erstmal nicht...
Im Verlaufe des Threads kommen dann noch Dinge raus, wie zb "die Stelle ist nicht für die Qualifizierung geeignet", was natürlich ein Punkt ist, der die Vereinbarung zu Beginn des dualen Studiums beeinträchtigen könnte.

Fazit: Wir wissen viel zu wenig um in irgendeine Richtung zu urteilen.

Prinzipiell bin ich auch der Meinung, dass man sich an Vereinbarungen zu halten hat, aber natürlich beiderseitig.
Weil ich mir mehr Kohle einbilde ist natürlich kein Grund ein Fass aufzumachen. Unterbezahlung ggf. dann wieder schon oder das Beispiel was hier schon gefallen ist. Der Inf. Master im 1st. Level mit dem Gehalt des 1st. Levels...
 
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uincom schrieb:
Wir sind hier nicht im Gottesdienst. Wenn der Betrieb zu dumm und zu geizig war einen Anwalt über den Vertrag schauen zu lassen, dann ist er selbst schuld. Das ist eine nüchterne Kosten/Nutzen/Risiko Abwägung.

Ach, und ich hatte mich schon gefragt, wo man in den heutigen Zeiten noch gegenseitige Rücksichtnahme vorfinden kann!
Nur im Gottesdienst wäre die Antwort gewesen. Dass ich darauf nicht selbst gekommen bin... .

Spaß beiseite, niemand hat dem TE gesagt, er müsse oder solle sich nun aufgrund irgendeiner moralischen Verpflichtung von seinem Arbeitgeber ausbeuten lassen. Niemand hat ihm geraten, nun für einen Hungerlohn zu arbeiten oder für zwei Jahre lang dem Chef Kaffee servieren zu müssen.

Nur die Auslagen, die der Betrieb hatte, und deren Erstattung diesem zustehen, wenn die vereinbarte Betriebsbindung nicht gewollt ist, die sollte man auch erstatten. Und nicht mit Hilfe einer möglicherweise unwirksamen Vertragsbestimmung über einen Anwalt versuchen, diese Firma mit sämtlichen entstandenen Kosten im Regen stehen zu lassen. Es geht zudem vorliegend um einen vergleichsweise geringen Betrag.
Die zwei Jahre durchziehen oder aber die im Vertrag festgelegten Kosten fairerweise freiwillig erstatten (nach vorheriger intensiver Prüfung auf Richtigkeit versteht sich), das war das, was die hiesigen "Gottesdienstler" dem TE raten wollten. Und dieser scheint dies auch durchaus richtig verstanden zu haben und macht auf mich nicht den Eindruck, als wäre ihm seine Pflicht der Firma gegenüber gleichgültig!


uincom schrieb:
Du kannst im Arbeitsrecht nicht die naive Sicht von gleichberechtigten Vertragspartnern nehmen. Der Arbeitgeber sitzt am viel längeren Hebel und diktiert (fast) einseitig die Vertragsbedingungen, die der Arbeitnehmer annehmen muss. Sowohl Risiko als auch Chancen sind einseitig verteilt. Dazu muss man sich nur Unternehmensgewinne und Löhne anschauen.

Diese Aussage schlägt dem Fass den Boden aus!
Sie ist richtig - nur genau anders herum. Die Zeiten, in denen der AG am längeren Hebel saß, sind schon seit langer Zeit vorbei. Ganz vorbei.

Aber bevor wir uns jetzt hier auf eine Diskussion abseits des Themas einlassen, schlage ich vor, Du gehst mal einen Tag lang in ein Arbeitsgericht und schaust Dir dort mal die Verhandungen an. Und postest dann bitte noch einmal, dass der AG am viel längeren Hebel sitzt.
Allein schon wenn man sich die Machtfülle des Streikrechtes im Vergleich zu dem entsprechenden Abwehrrecht des AG (der Aussperrung) anschaut, wird einem klar wer hier "am längeren Hebel sitzt".

Und Du gebrauchst das Wort "naiv"!

Das mit den Unternehmensgewinnen und Löhnen, dieser Vergleich ist völlig untauglich. Immer wieder schön hervorzuholen, um oberflächlich einen Angriffspunkt gegen Firmen zu haben, aber ohne jeden Tiefgang!
Denn über was für eine Rechtsform der entsprechenden Firma sprechen wir überhaupt? Aktiengesellschaft, GmbH, Einzelunternehmen? Alle wirtschaften unterschiedlich sowie mit unterschiedlichen rechtlichen Vorgaben.
Was wissen wir bei Betrachtung einer Firmenbilanz über anstehende Investitionen (auch die müssen vom Gewinn getragen sein)?
Über welche Firmengröße sprechen wir?
Über welche Branche?
Über welche Margen?
Über welche Reklamationsquoten?
Usw usw.

Eine Aussage wie "man solle sich nur Unternehmensgewinne und Löhne anschauen" ist Quacksalberei.
 
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Ich habe eine ähnliche Abmachung mit meinem Arbeitgeber. Die Jahresgebühren für das Studium sind rund 3000€ zzgl. Bildungsurlaub für Prüfungen etc und das über fast 5 Jahre (Halbtags Studium).
Wir haben eine rein mündliche Abmachung und alle Bedingungen ausdiskutiert und per Handschlag besiegelt. Für mich als Kaufmann ist ein Handschlag genau so viel wert wie ein unterschriebenes Stück Papier.
 
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knoxxi schrieb:
Für mich als Kaufmann ist ein Handschlag genau so viel wert wie ein unterschriebenes Stück Papier.
Nur solange es zum ersten Rechtsstreit kommt. Was in der Realität täglich passiert. Dann ist eine mündliche Abmachungen selbst i.d.R. nichts mehr wert.
Da du als Student meistens auf pünktliche Zahlungen angewiesen bist, der Unternehmer aber jederzeit Zahlungen stoppen kann, sind mündliche Abmachungen naiv und fahrlässig.

Es zeugt im Übrigen auch von Qualität, Vereinbarungen schriftlich in einem Vertrag festzuhalten. Das ist schließlich dann eine gegenseitige Versicherung.
Bei rein mündlichen Abmachungen stellt sich ferner die Frage, warum man wichtige Belange nicht ordentlich umsetzt. Meistens sind das genau die Betriebe, die auch später nicht sauber arbeiten.


Dominion schrieb:
Nur die Auslagen, die der Betrieb hatte, und deren Erstattung diesem zustehen, wenn die vereinbarte Betriebsbindung nicht gewollt ist, die sollte man auch erstatten. Und nicht mit Hilfe einer möglicherweise unwirksamen Vertragsbestimmung über einen Anwalt versuchen, diese Firma mit sämtlichen entstandenen Kosten im Regen stehen zu lassen.
Erstmal sind die Kosten für den AN doch viel gewichtiger als für den AG. Davon aber abgesehen: es ging hier um Rechtssicherheit und nachvertragliche Bindungen an das Unternehmen sind nur dann bindend, wenn das Unternehmen einen geeigneten Arbeitsplatz anbieten kann.

Es ging hier um keinen Betrug o.Ä., sondern schlicht um Arbeitsrecht, dass sowohl AG als auch AN zusteht. Wenn der angebotene Arbeitsplatz in Ort, Gehalt, Tätigkeit, ... den Vertragsbedingungen nicht gerecht wird, dann ist die Unternehmensbindung hinfällig.

Regressansprüche hat man als AN nur zu tragen, wenn man selbstverschuldet eine zumutbare Vakanz ablehnt. Sich darüber Rechtssicherheit verschaffen zu wollen, ist vollkommen in Ordnung.

Unabhängig davon kennt hier niemand die konkreten Vertragsdetails, anhand der Tätigkeits- und Gehaltsschilderungen von @Pinabuzz existiert aber zumindest der Verdacht, dass Tätigkeit und/oder Gehalt nicht angemessen sein könnten und dann wären Rückzahlungsansprüche eben hinfällig. Das anwaltlich prüfen zu lassen, ist vollkommen in Ordnung, da man als Rechtslaie das selten selbst beurteilen kann.
 
ascer schrieb:
Da du als Student meistens auf pünktliche Zahlungen angewiesen bist, der Unternehmer aber jederzeit Zahlungen stoppen kann,
Welche Zahlungen kann mein AG stoppen? Meinen Arbeitslohn? Ich glaube kaum. Die Studiengebühren? Theoretisch schon ja, aber dann Zahl ich die paar Euro halt selbst im Monat. Im Gegenzug würde mir manche Verpflichtung erspart bleiben, an der er gut verdient. Im Endeffekt würde er viel mehr verlieren, als wenn er die Studiengebühr bezahlt.
 
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ascer schrieb:
Nur solange es zum ersten Rechtsstreit kommt. Was in der Realität täglich passiert. Dann ist eine mündliche Abmachungen selbst i.d.R. nichts mehr wert.

Dir merkt man leider die fehlende Berufserfahrung an. Es gibt sogar eine Gilde der Ehrbaren Kaufleute in Hamburg. Dort gilt der Handschlag immer noch als fixer unstritter Vertrag.
 
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Handschlag bzw mündlicher Vertrag ist auch nach wie vor bindend. Sofern das Gesetz nicht explizit etwas anderes vorschreibt. Die Frage ist nur wie man es im Streitfall nachweisen soll. Und „Ehrbarkeit“ und co in allen Ehren, aber das spielt (wenn eine Partei nicht mitspielt) keine Rolle mehr. Ich begrüße es und finde es gut, als allgemeingültig würde ich es aber nicht bezeichnen. Da fehlt mir schlicht und ergreifend die Belegbarkeit.
 
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Laut TE ist es ja eine Stelle, welche u.a. Auch für Studienabbrecher ausgeschrieben ist. Dadurch ist m.E. schon klar dass es eine unterqualifizierte stelle ist. Warum sollte ich als ausgelernter Student eine Stelle annehmen wollen, welche mindestens jemand der Studium abgebrochen hat machen kann? Dann doch lieber Hartz4. Kann ja jeder machen.
 
Um das zu beurteilen, braucht es viel mehr Informationen. Nur weil auf eine Stelle auch Studienabbrecher eingesetzt werden, heißt das noch lange nicht, dass die Stelle unterqualifiziert ist. Was heißt überhaupt Studienabbrecher? Nach dem 1 Semester? Oder das Studium gemacht, aber den Abschluss nicht geschafft, was auch ein Studienabbrecher ist. Letzteres wird wohl eher der Fall sein, denn alles andere würde noch mehr Fragen aufwerfen. Denn ich kann mir nicht vorstellen, dass man einen Ungelernten (und das wäre man mit Studiumabbruch nach 1. Semester) auf die Stelle setzt.
Und ob einer den Abschluss hat oder nicht, das kann man super durch die Höhe des Gehaltes ausgleichen. Wenn ich jedenfalls etwas von "6stelligen Gehältern nach kurzer Zeit" lese, wie der TE geschrieben, dann kommt mir das Ganze eher nach einer Fars vor. Ich glaube, dass das Ganze auch weit weg von "H4Niveau und Ausbeutervertrag" ist. Meinem Eindruck nach jammert hier eher einer, dass Überstunden in dem Gehalt mit abgegolten sind (was absoluter Standard in der Gehaltsstufe ist), weil er am liebsten eine max 40h Woche mit Leitungspositionsgehalt haben will. Das passt aber nicht zusammen schon gar nicht, wenn man 23 jähriger Berufseinsteiger ist.
Und wie gesagt, keiner zwingt ihn zu arbeiten. Klar kann man im juristischen KleinKlein prüfen, ob die Klausel wirksam ist, transparent genug, ob sie verhältnismäßig ist etc. pp. Man kann aber auch einfach einen Arsch in der Hose haben und das Geschenk, was man bekommen hat, zurück geben, weil die Bedingungen nicht erfüllt sind. Wenn Deine Oma Dir 5 Eur in die Hand drückt und sagt, hier kaufe dir davon ein Eis und Du gehst los und kaufst 5 Flaschen Bier, wie wäre es dann? Würdest Du Deiner Oma sagen, Pech gehabt, Du hast mir das Geld geschenkt?
Oder vielleicht passender, hier Du hast 5 Eur, dafür möchte ich, dass Du mich 1 Monat jeden Tag besuchst, damit ich nicht so alleine bin? Nun muss man sich 2 Fragen stellen, einerseits ob das Verlangen der Oma unmoralisch ist oder überzogen, unverhältnismäßig etc, oder nicht und/oder ob man, wenn man dem Wunsch nicht nach kommen will, das Geld besser zurückgibt oder trotzdem behält. Ich brauche mir hier nur eine Frage stellen und das wäre die letztere und die Antwort wäre für mich klar. Das hat auch nichts mit Gottesdienst oder ähnlichem zu tun. Gerade das "Tandem" Glauben und Moral hat in meiner Wahrnehmung in den letzten Jahren massive Kratzer erlitten und taugt nur bedingt.
Wie auch schon gesagt wurde, hier geht es um läppisches Geld. Hier geht es nicht um die mitunter existenzbedrohende Rückerstattung von 200.000 Eur Pilotenausbildungskosten eines Miliardenschwerden Konzerns.
Mittlerweile habe ich den Eindruck, wir leben in einer Gesellschaft, wo man Schenkern nicht dankt, sondern prüft, ob sie einen Formfehler bei der Schenkung begangen haben, damit man sie auf Schadensersatz verklagen kann. Der entsprechende Rechtsrat soll dann möglichst kostenlos im Forum eingeholt werden.
 
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knoxxi schrieb:
Im Gegenzug würde mir manche Verpflichtung erspart bleiben, an der er gut verdient. Im Endeffekt würde er viel mehr verlieren, als wenn er die Studiengebühr bezahlt.
Es mag bei dir ein Spezialfall sein, die allermeisten Arbeitnehmer sind aber nicht so unersetzlich, wie sie glauben. Vor allem über die Dauer eines gesamten Studiums hinweg. Vielleicht ist der Chef in zwei Jahren mit der Arbeitsleistung nicht mehr zufrieden, dir passiert ein größeres Missgeschick mit Kunden, jemand besseres kommt daher...

Es müssen ja auch nicht mal so gravierende Dinge sein. Vielleicht ist man z.B. auf Bonuszahlungen für bestimmte Extraprogramme angewiesen.

In jedweder Situation, und sei es nur Büchergeld, in der dein AG von deiner Sichtweise divergiert, wirst du i.d.R du am Ende der Leidtragende sein.

Oder was macht man z.B. wenn die Meinung zu Überstunden unterschiedlich ist? Oder was überhaupt die Flexibilität von Arbeitszeit und Arbeitsort betrifft. Wenn wichtiger Kunde X etwas sofort braucht, wird dem AG deine Lernzeit für das Studium vielleicht nicht mehr so wichtig vorkommen.

_killy_ schrieb:
Dir merkt man leider die fehlende Berufserfahrung an. (...) Dort gilt der Handschlag immer noch als fixer unstritter Vertrag.
Darum geht es letztenendes nicht. Ich glaube da fehlt eher dir die Erfahrung mit Juristen. Es geht darum:
Nero1 schrieb:
Die Frage ist nur wie man es im Streitfall nachweisen soll. Und „Ehrbarkeit“ und co in allen Ehren, aber das spielt (wenn eine Partei nicht mitspielt) keine Rolle mehr.
Ich habe an meinem alten Campus mehrere Juristen kennengelernt, zu denen ich immer noch Kontakt pflege und zwischen all den Geschichten aus ihrem Berufsalltag dominierte stets die Mahnung „mach nie was mündlich“. Mündliche Verträge sind einer der häufigsten Gründe für Rechtsstreit und gerade als Student ist man in keiner guten Position. Die eigene Existenz und das Studium hängen schließlich stets von Zahlungen und anderen Vereinbarungen mit Dritten ab.
 
"Solang es nicht geschrieben steht, ist es keinen Penny wert."

Weiß nicht, wo ich das mal aufgeschnappt habe, ich halte mich allerdings seitdem daran.

Mündliche Absprachen sind nur belastbar wenn sie vor Zeugen getätigt wurden. Absprachen unter 4 Augen im geschlossenen Büro sind faktisch unmöglich nachzuweisen. Selbst aufgenommene Aussagen dürfen, insofern der Gesprächspartner vorher nicht darüber informiert wurde, nicht mal als Beweis verwendet werden.

Und zum Schluss noch ein weiteres Zitat:
"Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand."
 
JaredFogle schrieb:
Dadurch ist m.E. schon klar dass es eine unterqualifizierte stelle ist.

Nein, eher das der TE überqualifiziert ist.

JaredFogle schrieb:
Warum sollte ich als ausgelernter Student eine Stelle annehmen wollen, welche mindestens jemand der Studium abgebrochen hat machen kann?

Warum man die nicht annehmen wollen würde? Naja, vielleicht weil man deswegen Jahre lang studieren gegangen ist?

JaredFogle schrieb:
Dann doch lieber Hartz4. Kann ja jeder machen.

Keiner hat hier je geschrieben, entweder eine "bessere" Stelle oder Hartz4

Smartin schrieb:
Oder vielleicht passender, hier Du hast 5 Eur, dafür möchte ich, dass Du mich 1 Monat jeden Tag besuchst, damit ich nicht so alleine bin?

Solche Regelungen, wie hier diskutiert, sind darauf ausgelegt, die Bindung an die Firma auf einer Stelle meiner Qualifikation nach abzuarbeiten und eben nicht als Hausmeister. Dafür übernimmt mein Betrieb Teile der Kosten der Ausbildung und ich arbeite nach der Ausbildung eine gewisse Zeit für ihn und "zahl" so die Ausbildungshilfe mit dem erlernten Wissen zurück. Auch während des Studiums arbeite ich ja schon für den Betrieb.
Dein Beispiel ist absolut hanebüchen...
Die Oma will ja nicht plötzlich gepflegt, anstatt besucht werden...

Bei vielem anderen gebe ich Dir völlig recht, sogar auf Dein Oma Beispiel im Allgemeinen, aber nicht im speziellen auf den TE.
 
Zuletzt bearbeitet:
@FrankenDoM
Warum übertreibst Du so? Wer spricht von Hausmeister o.ä.? Jedenfalls war hier in dem Fall nicht die Rede, dass er für die Firma mit seinem BWL-Studium als Hausmeister tätig sein soll. Es war lediglich davon die Rede, dass auf der Position, auf der er eingesetzt werden soll, auch Leute ohne Abschluss eingesetzt werden können. Wer sagt Dir, dass das nicht vorher auch schon so war, bzw. immer? Man ist doch nicht automatisch überqualifiziert, nur weil die Tätigkeit auch von einem "schlechter qualifizierten" ausgeübt werden kann. Das ist doch völlig unlogisch. Wenn man danach ginge, dann hätte man überall Überqualifizierte. Oder was qualifiziert einen Lehrer dazu Berufspolitiker zu werden? Demnach wäre ein Politikwissenschaftler immer überqualifiziert, weil die Tätigkeit auch von schlechter qualifizierten ausgeübt wird? Wieviele Manager sind Quereinsteiger und haben keinen Abschluss, schon gar nicht im Managementbereich? Es gäbe zig Beispiele.
Außerdem ist Qualifizierung doch relativ. Vielleicht hat er mit 4.0 bestanden, ist einer, der mit 3,9 durchgefallen ist, soviel unqualifizierter als er? Solange der erfolgreiche Abschluss nicht zwingende Voraussetzung ist (zB für eine Zulassung, o.ä.), ist das relativ und kann mit Gehaltszahlungen ausgeglichen werden. Auch einer mit 10 Jahren Berufserfahrung aber vielleicht ohne Studienabschluss ist mitunter trotzdem qualifizierter als er als 23 "Frischling" von der Uni.
Überqualifiziert wäre er, wenn er eine Qualifikation hat, die er in seinem Job nicht nutzt, oder die für seinen Job nicht nötig ist, oder wenn die auszuübende Tätigkeit nicht ansatzweise seine Qualifikation fordert.
Hanebüchen? Mitnichten. Dein Beispiel ist eher hanebüchen, denn keiner spricht davon, dass er als Hausmeister arbeiten soll. Ich hätte auch schreiben können, dass er 1 Mo vorbeikommt und gegen ein Taschengeld im Haushalt hilft. Mir ging es aber eher um die moralische Komponente, wenn ich schon eine "Oma" bemühen muss, um weg vom "bösen fieses ausnutzenden Arbeitgeber" gehe, weil man es dann moralisch vielleicht besser nachvollziehen kann. Aber lassen wir das Omabeispiel weg.
Außerdem haben Rückzahlungsklauseln mehrere Hintergründe. Einerseits die, dass das Unternehmen von der Ausbildung profitiert, andererseits aber auch eine wettbewerbliche, nämlich dass der Wettbewerber nicht auf Kosten anderer gut qualifizierte Mitarbeiter bekommt (ohne dass der ausbildende Wettbewerber seine Aufwendungen ersetzt bekommt) bzw. eine Dritte, dass der Vorteil, den der Arbeitnehmer durch die Fortbildung hat (bessere Ausbildung = höheres Gehalt, bessere Jobchancen auf dem Markt und damit beim Wettbewerb) nicht einsackt, ohne für die Ursachen (Finanzierung durch den alten Arbeitgeber) aufzukommen bzw. wieder zurückzuzahlen. Warum soll er doppelt bevorteilt sein?
 
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Assistenz ist immer ein sehr breit gefasster Begriff. Man kann Assi Stellen mit einem abgebrochenen Studium machen, ja, aber eben nicht alle! Wichtig ist die Stellenbeschreibung und die Kompetenzen die einem zugeordnet werden! Nur weil man ein Studium beendet hat, heisst es nicht, dass man der Hecht vom Dienst ist! Leute die viele Jahre Berufserfahrung besitzen, mit dennen du kommunizierst (intern/extern), lassen deinen Stuhl 20 mal drehen und du weisst nicht mehr wo links und rechts ist. Möglicherweise hat dein GF einfach gute Erfahrungen gemacht wenn er einen "Frischling" erstmal begleitet, bei uns durchläuft man IMMER zusätzlich ein Traineeprogramm. Wenn du dich bewiesen hast, wirst du in der Regel schnell klettern!
 
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