Arbeitsvertrag: Einwilligung zu Fotos/Videos – eure Einschätzung?

Greeccee2037

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Hallo zusammen,

ich würde gern eure Einschätzung zu einer Klausel in einem Arbeitsvertrag hören, bevor ich etwas abschicke.

Mir wurde ein Arbeitsvertrag angeboten, den ich grundsätzlich unterschreiben möchte. Es gibt jedoch eine zusätzliche Einwilligungserklärung, in der ich zustimmen soll, dass mein Name sowie Fotos und Videos von mir unter anderem auf der Unternehmenswebsite, in sozialen Netzwerken (Instagram, LinkedIn etc.), in Printprodukten und sogar in Podcasts verwendet werden dürfen.

Damit habe ich ehrlich gesagt ein ungutes Gefühl. Kein Problem hätte ich mit einer rein internen Nutzung (z.B. für Teams, interne Vorstellung, Intranet), damit Kollegen wissen, mit wem sie arbeiten. Eine externe Nutzung zu Marketing- oder Öffentlichkeitszwecken möchte ich aber eigentlich nicht.

Ich habe deshalb eine sehr freundlich formulierte E-Mail vorbereitet, in der ich sage, dass ich den Vertrag sonst unterschreiben würde, aber bitte um Anpassung bzw. Einschränkung dieser Einwilligung auf interne Zwecke.

Jetzt meine Fragen an euch:
  • Findet ihr diese Klausel normal oder eher ungewöhnlich?
  • Ist es aus eurer Sicht vernünftig, das anzusprechen?
  • Wirkt so eine Nachfrage aus Arbeitgebersicht „schwierig“ oder nachvollziehbar?
  • Würdet ihr die E-Mail so abschicken oder eher anders formulieren?

Hintergrund: Ich habe leider schon einmal die Erfahrung gemacht, dass mir nach einer Bitte um Vertragsänderung das Angebot komplett zurückgezogen wurde. Deshalb bin ich etwas vorsichtig und möchte nichts falsch machen.

"Anlage 3: Einwilligungserklärung Foto- und VideoaufnahmenJa, ich bin damit einverstanden, dass die Gesellschaft meine Fotos, Videos und meinen Namen zu öffentlichen Auftritten verwendet. Hierunter gelten insbesondere folgende Auftritte:• Auf der Website des Unternehmens xx& xx PartGmbB• Im Rahmen betrieblicher Tools, die die Gesellschaft nutzt (z.B. Teams)• Im Mandanteninformationsschreiben der Gesellschaft• In sozialen Netzwerken in denen das Unternehmen vertreten ist (z.B. Instagramm, LinkedIn,etc.)• Print-Produkten der Gesellschaft• PodcastsDie Verwendung für einen außerbetrieblichen Zweck ist ausgeschlossen und bedarf meinergesonderten Einwilligung"

Meine E-Mail Vorlage:

Sehr geehrter Herr [Name],

vielen Dank für die Übersendung des Arbeitsvertrags.
Ich habe mir die Unterlagen in Ruhe angesehen und möchte Ihnen gern mitteilen, dass ich bereit bin, den Vertrag zu den vereinbarten Konditionen zu unterschreiben.

Einen Punkt würde ich jedoch gern noch ansprechen, da er mir persönlich wichtig ist.
Bei der Anlage zur Einwilligungserklärung für Foto- und Videoaufnahmen habe ich Bedenken hinsichtlich der externen Verwendung meines Bildes und Namens, insbesondere im Zusammenhang mit Website, Social Media, Printprodukten oder Podcasts.

Gerne bin ich einverstanden, wenn Foto- oder Videoaufnahmen intern genutzt werden, zum Beispiel für betriebliche Tools oder zur internen Vorstellung, damit Kolleginnen und Kollegen wissen, mit wem sie es zu tun haben. Mit einer darüber hinausgehenden externen Nutzung fühle ich mich jedoch nicht ganz wohl.

Daher wollte ich höflich nachfragen, ob es möglich wäre, diesen Punkt entsprechend anzupassen oder die Einwilligung auf interne Zwecke zu beschränken. Mir ist ein offenes und transparentes Miteinander sehr wichtig, weshalb ich dieses Thema gern vorab klären möchte.

Ich hoffe auf Ihr Verständnis und freue mich auf Ihre Rückmeldung.

Mit freundlichen Grüßen


Danke euch fürs Lesen und für eure Meinungen!

VG
 
Zuletzt bearbeitet:
Greeccee2037 schrieb:
Es gibt jedoch eine zusätzliche Einwilligungserklärung
Also hat die doch nichts mit dem Arbeitsvertrag zu tun. Hätte darin m.M.n. sowieso nichts verloren. Also unterschreibe die einfach nicht und gut ist es.

Greeccee2037 schrieb:
Hintergrund: Ich habe leider schon einmal die Erfahrung gemacht, dass mir nach einer Bitte um Vertragsänderung das Angebot komplett zurückgezogen wurde. Deshalb bin ich etwas vorsichtig und möchte nichts falsch machen.
Ja, ich erinnere mich zu gut.
 
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cartridge_case schrieb:
Also hat die doch nichts mit dem Arbeitsvertrag zu tun. Hätte darin m.M.n. sowieso nichts verloren. Also unterschreibe die einfach nicht und gut ist es.


Ja, ich erinnere mich zu gut.
Erst einmal vielen Dank für die Antwort. Das Problem ist nur, dass selbst im Arbeitsvertrag ein Verweis auf die Anlage gemacht wird. So heißt es:
§ 15 Foto- und Videoaufnahmen
Du hast uns Deine Einwilligung zu Foto- und Videoaufnahmen sowie deren Verwendung erteilt(siehe Anlage 3).

Dann müsste das tatsächlich aus dem Vertrag gestrichen werden oder sehe ich das falsch?

VG
 
Zuletzt bearbeitet:
Greeccee2037 schrieb:
Findet ihr diese Klausel normal oder eher ungewöhnlich?
Ähnliche Klauseln kommen heutzutage vielfach in Arbeitsverträgen bzw. Anlagen zu Arbeitsverträgen vor. Ungewöhnlich ist das daher nicht.

Greeccee2037 schrieb:
Ist es aus eurer Sicht vernünftig, das anzusprechen?
Wenn es Dir nicht behagt - ja.

Greeccee2037 schrieb:
Wirkt so eine Nachfrage aus Arbeitgebersicht „schwierig“ oder nachvollziehbar?
Teils - teils. Das kommt darauf an, wie ein evtl künftiger Arbeitgeber dies auffassen wird.

Schwierig, dazu von hier aus eine Aussage zu zu treffen.

Greeccee2037 schrieb:
Würdet ihr die E-Mail so abschicken oder eher anders formulieren?
Es ist mir nachvollziehbar, dass Du Bedenken hinsichtlich der Verwendung Deiner Fotos und Deines Namens hast. Nach dem deutschen Recht, insbesondere dem Kunsturhebergesetz, benötigt Dein künftiger Arbeitgeber für die Veröffentlichung von Fotos und Videos, die Dich identifizierbar zeigen, in der Regel eine Einwilligung.

Wenn Du mit externen Verwendungen Deiner Fotos nicht einverstanden bist, solltest Du dies dem Arbeitgeber klar kommunizieren. Häufig ist es möglich, die Einwilligung auf interne Nutzungen zu beschränken. Du könntest um eine Anpassung der Einwilligungserklärung bitten.
 
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Telefon in die Hand nehmen und bei der Personalabteilung anrufen. Bespricht dass mit den Leuten, die sind meist sehr nett und beißen kaum.

Per Mail würde ich es nicht machen.
 
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Free Radical schrieb:
Ich würde dir eine professionelle Rechtsberatung empfehlen. Meinungen zur Korrektheit seiner Beruflichen Zukunft in einem Forum einzuholen ist nicht zielführend.
Bevor man diesen üblichen Standardsatz raushaut sollte man schon den Eingangstext lesen, denn es geht explizit nicht um eine Rechtsberatung oder einer anderweitigen rechtlichen Einschätzung.

@Greeccee2037 ich würde auch dazu raten direkt in der Personalabteilung anzurufen. Das sind in einigen Branchen durchaus übliche Klauseln geworden. Der Weg das auf interne Nutzung einzuschränken sollte kein Problem darstellen, außer natürlich, du würdest dich jetzt als Pressesprecher z.B. für LinkedIn bewerben ;)
 
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Greeccee2037 schrieb:
Eine externe Nutzung zu Marketing- oder Öffentlichkeitszwecken möchte ich aber eigentlich nicht.
Verständlich, dann dafst Du bei dem Laden halt nicht arbeiten.

Niemand außer Dir weiss hier, was das für ein Laden ist, warum sie auf Instagram und co. mit Bildern der MA und ggf. (das Einverständnis glit mit und ohne Namensnennung) deren Namen berichten/werben wollen usw.

Greeccee2037 schrieb:
Findet ihr diese Klausel normal oder eher ungewöhnlich?
Das hängt zu 200% von der konkreten Firma und u.U. der Stelle ab. Wirst Du als interner Supportmitarbeiter eingestellt, halte ich die kombinerte Bild+Namensnennung für ungewöhnlich. Bist Du aber auf für Marketing/Vertrieb/Schulung/Kundensupport zuständig, halte ich das für völlig normal.

Beides hat für mich nur bedingt mit der (meist nicht individuellen) Vereinbarung zu tun. Diese geht auf "oder" und nicht auf "und", also Bild, Video, Name in beliebiger Kombination, Du möchstes das alles in der Mail ausschließen.

"Webseite des Unternehmens" kann auch ein nur für Kunden zugänglicher Teil sein, in dem man den Kunden die Supporter vorstellen möchte, und zwar mit Name und Bild bevor die Leute beim Kunden auftauchen.

"Podcasts": Darfst Du dort nicht genannte werden, wenn Du als Interviewpartner agierst?

"Videos auf Instagram": Euer Messestand wird gefilmt, damit die Kunden nicht vor der unbekannten Person stehen, hat jeder MA eine Namensschiuld an. Soll das die Firma dann vor der Veröffentlichung alle schwärzen, was auch heute noch Livestreaming von dort verbieten würde, die KI kann Fehler machen? Ggf hälst Du dort sogar eine Präsentation?

Bild/Video ohne Name: jede "dumme" Firmenfeier/Einweihung, über welche die Firma berichten will. Läuft Du erkennbar durch Bild, musst Du u.U. die Einwiligung geben. Das darf die Rechtsabteilunzg dann erst einmal klären und schon ist die Veröffentlichung sinnlos, das das Event vor 3 Jahren war.

Wäre schon lustig, wenn hier mal wieder eine Einweihung mit einem Minister stattfindet, der Abteilungsleiter (ggf. unterstützt durch den Fachexperten) etwas präsentiert, und dann die MA noch gefrag werden müssen, ob das Bild davon an die Presse gegen und im Jahrbuch gedruckt werden darf.

Klar, man kann alles negativ wie positiv sehen. Hat die Firma eine gewisse Größe, dürfte es nur solche allgemeinen Vereinbarungen geben und zur Not für gewisse Abteilung weitere. Da wird aber nicht vor jeder Veröffentlichung mit jedem MA erneut alles haarklein abgeklärt.

Greeccee2037 schrieb:
Würdet ihr die E-Mail so abschicken oder eher anders formulieren?
Außer Dir (und der Firma) weiss niemand, welche Stelle Du dort heute oder in X Jahren haben wirst oder ob die Firma überhaupt ein Interesse daran hat, diese Klausel zu nutzen. Vieles wirst Du auch verhindern können:
  • keine Teilnahme an Veranstaltungen, über welche die Firma bereits einmal berichtet hat.
  • niemals nie die Firma exten bei Kongressen, Messen, von Dir zu haltenden Schulungen und co. vertreten
  • am Besten keinen Kundensupport per Videocall, falls es eine Vorgabe gibt, dass bei sowas die Kamera eingeschaltet sein muss.

Nazrael schrieb:
ich würde auch dazu raten direkt in der Personalabteilung anzurufen
Ich würde mir erst einmal selber überlegen, wo sowas in der neuen Firma passieren könnte. Haben sie wirklich vor, firmeninterne Abläufe zu filmen und dann, ggf. inkl. Namen der MA, öffentlich auf Instagram zu präsentieren. Oder geht es hier eher um die "normale" Öffentlichkeitsarbeit der unbekannten Firma, die dort jeden MA betreffen könnte.

Nazrael schrieb:
Der Weg das auf interne Nutzung einzuschränken sollte kein Problem darstellen
Ich stelle mir das gerade bei uns in der Firma vor. 6000 MA am Standort, alle paar Monate eine Einweihung von irgendwas, wo sich Politiker berufen fühlen, auch teilzunehmen. Und alle 1-2 Jahre ein großes Firmenfest, mal mit und mal ohne externe Besucher. Über vieles wird auch in der Lokalprese mit Bild berichtet, mit Sicherheit aber in einem Jahrbuch, welches nicht nur zur internen Verwendung dient.

In der Vereinbarung steht nicht, dass immer zwingen der Name beim Bild/Video genannt wird. Wenn ich keine Namensnennung möchte, darf ich halt keine Jobs annehmen, bei denen sowas normal ist.
 
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Ich hatte so einen Fall auch mal. Die Firma wollte einfach Foto und Namen von jedem Mitarbeiter auf ihren Unternehmensprofilen auf Webseiten und sozialen Medien veröffentlichen. Das stand aber bei mir nicht mal im Arbeitsvertrag. Daher hatte ich mich da schlau gemacht und tatsächlich kann dies auch ohne Zustimmung möglich sein, "wenn dies zur Wahrung berechtigter Unternehmensinteressen nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO erforderlich ist und die Rechte der Beschäftigten nicht überwiegen." (Quelle https://www.sbs-legal.de/blog/duerfen-mitarbeiterfotos-auf-die-unternehmenswebseite). Die Kanzlei sieht es recht schwierig für den Arbeitgeber. Eindeutiger formuliert es aber die Ombudsstelle in Österreich https://www.ombudsstelle.at/mein-bi...rbeitgeber-mein-foto-auf-die-website-stellen/
Bei der Veröffentlichung von typischen Porträt-Fotos auf der Webseite wird es auch auf die unternehmerische Tätigkeit ankommen. In manchen Branchen ist eine Außenpräsentation der MitarbeiterInnen ein berechtigtes Interesse der Arbeitgeberin bzw. des Arbeitgebers. Auch Ihre Funktion im Unternehmen kann relevant sein: Arbeiten Sie zum Beispiel im Kundenservicebereich, im Einkauf oder im Verkauf oder im Außendienst, kann das berechtigte Interesse der Arbeitgeberin bzw. des Arbeitgebers schwerer wiegen. Arbeiten Sie im Innendienst und haben kaum Kontakt mit Kund:innen, könnte hingegen Ihr Interesse am Schutz Ihrer Privatsphäre größer sein
Das kann inbesondere von Bedeutung sein, wenn du z.B. im Service arbeitest oder es eine kleine Bude ist, bei der die Veröffentlichung jedes Mitarbeiters das Ansehen des Unternehmens vergrößern kann.
gymfan schrieb:
"Videos auf Instagram": Euer Messestand wird gefilmt, damit die Kunden nicht vor der unbekannten Person stehen, hat jeder MA eine Namensschiuld an. Soll das die Firma dann vor der Veröffentlichung alle schwärzen, was auch heute noch Livestreaming von dort verbieten würde, die KI kann Fehler machen? Ggf hälst Du dort sogar eine Präsentation?
Auf Messeständen wäre berechtigte Unternehmensinteressen ziemlich eindeutig. Dafür bräuchte es diesen Zusatz im Arbeitsvertrag gar nicht.

Mit der Klausel möchte sich der Arbeitgeber über das ohnehin rechtlich abgesicherte Unternehmensinteresse hinaus also zusätzlich absichern und unnötigen Diskussionen oder Rechtsstreitigkeiten vorbeugen. Wenn so was schon im Vertrag zusätzlich vereinbart wird, werden die persönlichen Daten meist auch nach belieben veröffentlicht (meine Erfahrung).
gymfan schrieb:
"Webseite des Unternehmens" kann auch ein nur für Kunden zugänglicher Teil sein, in dem man den Kunden die Supporter vorstellen möchte, und zwar mit Name und Bild bevor die Leute beim Kunden auftauchen.
Ne dann wäre sicherlich von Intranet o.ä. die Rede und wäre rechtlich ein anderer Fall. So ist damit sicher die öffentlich zugängliche Webseite gemeint. Auch hier wäre das vorrangige Unternehmensinteresse eindeutig und es bräuchte den Zusatz im Arbeitsvertrag nicht.
Greeccee2037 schrieb:
Dann müsste das tatsächlich aus dem Vertrag gestrichen werden oder sehe ich das falsch?
Wenn du das nicht willst, dann ja.

Also wenn deine Stelle das nicht erfordert, du das aus nachvollziehbaren Gründen nicht möchtest und der Arbeitgeber auf dieser Klausel beharrt, solltest du dort vielleicht nicht arbeiten. Das führt dann nur zu Konflikten, wenn dein Name und Foto dann doch auf der Unternehmenswebseite oder in sozialen Medien auftauchen und in Verbindung mit der Firma gebracht werden.
 
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Bei uns gibt es solche Vereinbarungen auch, aber die werden vor Firmenfeiern oder Sommerfesten ausgehändigt. Derjenige der nicht einwilligt, muss dann einen Pin mit einem Smiley tragen (kein Witz) und wird dann auf den Fotos geblurt oder rausgeschnitten bzw. werden diese nicht verwendet.

Für Insta oder sonstige Social Medien bzw. das interne "Facebook" wird vor Berichten immer abgeklärt ob man das möchte oder nicht. Entweder gibt es den Bericht dann nicht oder maximal eine namentliche Nennung ohne Bild.

Als Teils des Arbeitsvertrages halte ich sowas aber auch für ungewöhnlich.
 
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Löschknecht schrieb:
muss dann einen Pin mit einem Smiley tragen (kein Witz) und wird dann auf den Fotos geblurt oder rausgeschnitten bzw. werden diese nicht verwendet.
Immerhin isses ein Smiley und kein Strohstern.

Ab einer bestimmten Mitarbeiterzahl wird das natürlich schwer, die individuellen Wünsche jederzeit korrekt zu berücksichtigen. Aber die Mitarbeiter zur Selbstbrandmarkung zu zwingen kann nicht die Lösung sein.

Wir sind noch klein genug, dass die zuständigen Kollegen wissen, wer das nicht möchte. Wobei es mich halt auch nicht stört, irgendwo auf einem Firmenfeier-Foto, das dann für Linkedin verwendet wird, abseits des Focusbereichs erkennbar zu sein. Mir ist nur wichtig dass ich nicht gezielt fotografiert werde um dann einen Lückenfüllerpost zu schreiben, was ich in der Firma mache.
 
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Ich würde es ignorieren und das Jobangebot annehmen. Je nach Branche werden diese Seiten gerne durch Headhunter genutzt. Manchmal kommt auch über so einen Weg ein durchaus interessantes Angebot. Entsprechende Funktion im gegenwärtigen Unternehmen vorausgesetzt.

Sieh es auch aus AG Perspektive. Der AG möchte MAs, die "gerne" für das Unternehmen arbeiten. Und die Brand auch nach außen vertreten wollen. Wenn mir jemand (war früher AG, jetzt "nur noch" angestellte Führungskraft) so einen Text schreiben würde... es tut mir leid, aber es ist nunmal so... würde ich auch einen unkomplizierteren Bewerber nehmen. Einfach aus Erfahrung. Such dir einen AG, der zu dir passt. Das ist das Wichtigste um wirklich zufrieden zu sein. Verbiege dich nicht, aber setze auch nicht voraus, das man sich für dich verbiegt. Ein Geschäft soll beiden Seiten dienen, und ein AV ist nichts anderes.
 
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Immer wieder schön die Meinungen von anderen zu hören. An alle Danke! ☺️
 
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Also wirklich, manche Ratschläge hier - wirklich zum Haare raufen.

Was ist so schlimm daran - das Telefon in die Hand zu nehmen und gewisse Vertragsdetails mit den zuständigen HRler zu besprechen?!? Vor allem, wenn es um so was schnödes geht, wie Zustimmung zur Veröffentlichung von Bildmaterial.

Der zukünftige Arbeitgeber stellt ja kein Feind dar, der bekämpft werden muss. Sondern man wünscht sich ja eine vertrauensvolle Zusammenarbeit für die nächsten Jahre.
 
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_killy_ schrieb:
Der zukünftige Arbeitgeber stellt ja kein Feind dar, der bekämpft werden muss. Sondern man wünscht sich ja eine vertrauensvolle Zusammenarbeit für die nächsten Jahre.
Danke!
Bei manch Antwort hier könnte man echt das Gefühl haben, dass der eigene Arbeitgeber bzw. potenzielle AG der Feind ist.
Hätte ich so einen Gefühl, dann würde ich kündigen bzw. mich dort erst gar nicht bewerben.

Bei uns wird so eine Einwilligung anlassbezogen abgefragt.

Mir persönlich ist es Wurst und ich würde das auch so Unterschreiben, aber ich kann @Greeccee2037 Gedanken durchaus nachvollziehen. Ich bin hier eine weitere Stimme für einfach mal anrufen. Per Mail würde ich das auch auf keinen Fall machen.
 
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_killy_ schrieb:
Was ist so schlimm daran - das Telefon in die Hand zu nehmen und gewisse Vertragsdetails mit den zuständigen HRler zu besprechen?!? Vor allem, wenn es um so was schnödes geht, wie Zustimmung zur Veröffentlichung von Bildmaterial.
Verstehe ich auch nicht, wir haben gerade viertel vor 11, Kaffee ist runter und der Blutzucker sollte in der Norm sein beim HR, einfach anrufen und freundlich fragen.

Man merkt doch schnell im Gespräch ob das ein Detail ist was "unverhandelbar" ist oder schlicht aus einem Standardtext kommt und durchaus angepasst werden kann, was diese DIN-A4 seitigen "Analysen" hier sollen ist mir auch ein Rätsel.

Einfacher Merksatz für so ziemlich alles: Mache keine komplizierte Lösung für ein nicht vorhandenes Problem.
 
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Greeccee2037 schrieb:
Erst einmal vielen Dank für die Antwort. Das Problem ist nur, dass selbst im Arbeitsvertrag ein Verweis auf die Anlage gemacht wird. So heißt es:


Dann müsste das tatsächlich aus dem Vertrag gestrichen werden oder sehe ich das falsch?

VG
Wenn diese Klausel so im Arbeitsvertrag steht, dann unterliegt die Einwilligung zu den Fotos und Videoas nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO nicht mehr der Freiwilligkeit.
Weil ohne Einwilligung erfolgt quasi eine Sanktionierung, da du ja wahrscheinlich deshalb die Anstellung nicht bekommen könntest.

Das wäre, wenn es wirklich so formuliert ist nicht statthaft.
Ist das eine kleine Bude oder ein größerer Konzern?
Du hättest wohl so oder so gute Chancen. Wenn du der Einwilligung nicht zustimmst und die Anstellung nicht bekommst, dann könntest du den Joker ziehen. Und wenn du den Job bekommst und die Einwilligung widerufen willst, ebenso.
 
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