Arbeitsvertrag zuviel Geld als versprochen

MijoelTV schrieb:
Wie würdet ihr handeln in dieser Situation? Neuen Vertrag unterschreiben oder auf Einhaltung des aktuellen Vertrages pochen?

Aus dem Bauch heraus: Unterschreibe die korrekte Fassung und freue Dich, dass Du einen unbefristeten Vertrag hast.
Aus der rechtlichen Situation heraus: Unterschreibe die korrekte Fassung. Mit Deiner Unterschrift bestätigst Du auch die Richtigkeit der Angaben, die diesem Vertrag zu Grunde liegen. Falschangaben können Gründe für eine fristlose Kündigung sein.

Die tarifliche Entlohnung lässt einen gewissen Spielraum bei der Zuteilung eines Bruttogehalts. Das macht man dann aber nicht durch eine gelogene Berufserfahrung, sondern durch Zulagen. Meine Empfehlung ergibt sich aus dem, was ich oben geschrieben habe und setzt voraus, dass Du längerfristig bei diesem Arbeitgeber bleiben willst.

Willst Du das nicht, z.B. weil Du ohnehin in den nächsten zwei Jahren wechseln willst, dann bestehe auf das verhandelte Bruttogehalt, sofern der Vertrag Dir absichtlich mit überdurchschnittlichen Bezügen angeboten wurde.

@Mextli: nicht jede Führungsposition in einem Unternehmen ist per se als Unternehmerposition gedacht. Es gibt diverse Ausprägungen von Führungspositionen und alle haben ihre speziellen Aufgaben, die von Angestellten gerne generell als "Chefs" subsummiert werden. Das ist eben eine falsche Annahme, die vor allem Angestellte hart trifft, die unverhofft in eine Führungsposition kommen, dann erstaunt sind, dass man dann nicht einfach einen dickeren Stuhl hat und sich "Chef" nennen kann, während man zwischendurch "verkaufen" und "sie sind entlassen" vor sich hinmurmelt. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Sehe ich auch so. Führungspositionen kann schon ein Teamleiter sein, der lediglich Koordinator spielt für x Leute. Da dies schon mehr Verantwortung bedeutet, ist dies auch meist etwas besser entlohnt.
 
Deliberation schrieb:
@Mextli: nicht jede Führungsposition in einem Unternehmen ist per se als Unternehmerposition gedacht.
Das ist mir aufgrund meiner Position durchaus klar. ;) Allerdings erhalten gerade in Großunternehmen die untersten Führungsebenen eben nicht automatisch mehr Gehalt, nur weil sie jetzt für ein paar Mitarbeiter verantwortlich sind. Ich wollte lediglich vor diesem Trugschluß warnen.
 
Naja, auch dem würde ich nicht zustimmen. Gerade große Unternehmen sind oft an Tarifabschlüsse gebunden, die auch für die unteren Führungspositionen gelten. Da die Entgeltgruppen durch etliche Zuschläge über Jahre aufgewertet werden, kann es natürlich sein, dass bei einer Beförderung vom Sachbearbeiter zur Führungskraft erst einmal weniger Geld ausgezahlt wird. Auf Dauer erreicht man dann aber durch erneute, aber andere Zuschläge eben Gehaltshöhen, die bei einem Sachbearbeiter nicht möglich sind. Deshalb nennt man das ja auch "Karriere" und damit einen Vorgang, der dauern kann und nicht mit der Beförderung zur Führungskraft abgeschlossen ist. ;)
 
Deliberation schrieb:
…kann es natürlich sein, dass bei einer Beförderung vom Sachbearbeiter zur Führungskraft erst einmal weniger Geld ausgezahlt wird.)

Also wer sich darauf einlässt, ist auch selbst schuld. Ich habe hier in unserer Bank noch von keinem einzigen Fall gehört, bei dem während eines Jobwechsels (nicht einmal auf derselben Ebene) das Bruttogehalt auch nur einen Cent niedriger wurde als vorher. Dann wird anschließend eben auch wieder eine Zulage bezahlt oder die Person so weit hoch gruppiert, dass das Gehalt über dem vorherigen inkl. Zulagen liegt. Alles andere wäre doch absurd und liegt doch in niemandes' Interesse.
 
Es mag überraschend klingen, aber in der Welt da draußen passieren immer wieder etliche absurde Dinge. ;)
 
Deliberation schrieb:
Aus dem Bauch heraus: Unterschreibe die korrekte Fassung und freue Dich, dass Du einen unbefristeten Vertrag hast.
Aus der rechtlichen Situation heraus: Unterschreibe die korrekte Fassung. Mit Deiner Unterschrift bestätigst Du auch die Richtigkeit der Angaben, die diesem Vertrag zu Grunde liegen. Falschangaben können Gründe für eine fristlose Kündigung sein.

Ich weiß ja nicht woher du dein Halbwissen her hast, aber hör doch auf falsche Informationen zu verbreiten. Das ist einfach auf so vielen Ebenen falsch, dass ich mir einfach die Begründung spare.



Deliberation schrieb:
Naja, auch dem würde ich nicht zustimmen. Gerade große Unternehmen sind oft an Tarifabschlüsse gebunden, die auch für die unteren Führungspositionen gelten.


Und auch hier wieder falsch. Tarifverträge regeln nur ein Mindestniveau. Es steht jedem frei mehr zu vereinbaren. Ich sag nur § 4 III TVG
 
uincom schrieb:
Ich weiß ja nicht woher du dein Halbwissen her hast, aber hör doch auf falsche Informationen zu verbreiten. Das ist einfach auf so vielen Ebenen falsch, dass ich mir einfach die Begründung spare.

Entweder begründest Du Deine Behauptungen oder Du sparst Dir Deinen unsachlichen Kommentar.

Bis dahin gilt: http://www.juraforum.de/arbeitsrech...ar-bei-falschangaben-des-arbeitnehmers-390346

uincom schrieb:
Und auch hier wieder falsch. Tarifverträge regeln nur ein Mindestniveau. Es steht jedem frei mehr zu vereinbaren. Ich sag nur § 4 III TVG

Mag sein. Doch bezweifle ich, dass der Betriebsrat z.B. von Bosch oder Daimler einer übertariflichen Bezahlung einfach so zustimmen wird. Zudem werden die Stellen nur ausgeschrieben, wenn intern zwischen Fachbereich, HR und BR eine Entgeldgruppe für die Stelle vereinbart wurde. Und die sieht eine Entlohnung vor, bei der in der Praxis nur in den seltensten Fällen abgewichen wird. Mir ist nicht ein einziger Fall in den letzten 20 Jahren zu Ohren gekommen.
 
Hast du deinen Link überhaupt selbst gelesen? Der behandelt eine bewusste Täuschung seitens des Arbeitnehmers. Die Konsequenz davon war eine Anfechtung des Arbeitsvertrags.

edith: hättest das Urteil auch gelesen, statt irgendeine mini News zu verlinken, wüsstest du auch, dass die besagte Täuschung einem Vorgespräch zum Vertrag vorgefallen sein soll.

Hier haben wir einen Arbeitsvertrag mit falschen Angaben, den der Arbeitgeber angefertigt hat. Das passt einfach hinten und vorne nicht. Hier täuscht niemand jemanden und deine "fristlose Kündigung" ist auch nirgends erwähnt.
Ich verstehe gar nicht wie man daraus deine Schlüsse ziehen kann.
Weder muss der AN den Vertrag kontrollieren, noch bestätigt seine Unterschrift alle inhaltlichen Punkte des Vertrags, noch führt das zu einer fristlosen Kündigung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Eines vorweg: Dein Diskussionsstil ist nicht in Ordnung, denn er ist aggressiv, auf Konfrontation aus und nicht sachlich. Ich lade Dich ein, sachlich über den Sachverhalt zu diskutieren. Alles andere ist indiskutabel und wird von mir nicht mehr akzeptiert. Denn es entspricht nicht dem Mindestmaß an respektvollem Miteinander.

uincom schrieb:
Der behandelt eine bewusste Täuschung seitens des Arbeitnehmers. Die Konsequenz davon war eine Anfechtung des Arbeitsvertrags.

In dem bewussten Fall geht es um eine Vortäuschung falscher Tatsachen, die dem Arbeitnehmer bei Unterzeichnung bekannt waren. Das Äquivalent ist in diesem Fall die längere Berufserfahrung. Hier ist MijoelTV bekannt, dass diese Angabe nicht korrekt ist.

uincom schrieb:
hättest das Urteil auch gelesen, statt irgendeine mini News zu verlinken, wüsstest du auch, dass die besagte Täuschung einem Vorgespräch zum Vertrag vorgefallen sein soll.

Nein, dem ist nicht so und das ist auch nicht relevant. Die arglistige Täuschung bezieht sich auf vertragliche Angaben, nicht auf Vorgespräche. Im Übrigen sind mündliche Vereinbarungen zu einem Arbeitsvertrag ohnehin zu dokumentieren. Das ist nicht zwingend, jedoch gängige Praxis.

uincom schrieb:
Hier haben wir einen Arbeitsvertrag mit falschen Angaben, den der Arbeitgeber angefertigt hat.

Verträge sind immer zweiseitige Willenserklärungen, die durch Antrag und Annahme zustande kommen.

uincom schrieb:
Hier täuscht niemand jemanden und deine "fristlose Kündigung" ist auch nirgends erwähnt.

Mit einer solchen Anfechtung ist das Arbeitsverhältnis sofort beendet, ...

Quelle: http://www.juraforum.de/arbeitsrech...ar-bei-falschangaben-des-arbeitnehmers-390346

uincom schrieb:
Weder muss der AN den Vertrag kontrollieren, noch bestätigt seine Unterschrift alle inhaltlichen Punkte des Vertrags, noch führt das zu einer fristlosen Kündigung.

Das fehlende Kontrollieren eines Vertrags begegnet uns Tag für Tag und ist auch die Freiheit eines Vertragspartners. Mit den Folgen muss man dann aber doch leben. Denn wird der Arbeitgeber über die Eigenschaften des Arbeitnehmers getäuscht, kann dies sogar in harten Fällen zur rückwirkenden Kündigung führen (auch wenn dies selten vorkommt).

Rechtsgrundlage: http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__123.html
Juristische Einschätzung: https://books.google.de/books?id=nj...chtung arbeitsvertrag berufserfahrung&f=false

Ob das hier der Fall ist, kann gemäß der Natur des Gesetzes nicht abschließend behandelt werden. Ich würde nur aus diesen Gründen davon absehen, eine fehlerhafte Erklärung als Annahme eines Antrags zu unterschreiben. Aber das kann jeder so machen, wie er oder sie es will. ;)
 
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