Arcor dreht mir Vertrag an

"Pacta sunt servanda", "Vertrag ist Vertrag"... so in etwa lautet der Richtige Grundsatz. Und wenn Arcor danach geht kann es für dich schwierig werden. Allerdings solltest du auf jedenfall versuchen mit Arcor zu sprechen und ihnen schriftlich den Vertrag kündigen. Bezieh dich auf den Fernabsatzvertrag nach §312 BGB u. §312 d BGB. In den meisten Fällen sind die Provider dann kulant und ziehen den Vertrag zurück. Gib auch an, dass dir NUR ein REINES Informationspaket angeboten worden ist und KEIN Vertrag. (Ich gehe davon aus das deine Aussagen diesbezüglich richtig sind). Ist dem so könnte man sogar im schlimmsten Falle auf Betrug hinweisen, dies allerdings erst später, sollte Arcor, den Vertrag nicht durch dein Schreiben zurückstellen. Also versuch es erstmal selbst. Bleib Freundlich aber Bestimmend in der Regel gelingt sowas dann auch. Sollte Arcor sich jedoch weigern, kannst du immer noch zu einem Anwalt gehen.

Gruss
 
Wenn du für ein Infopaket unterschrieben hast und die dir über das Kleingedruckte oder über die AGB´s einen Vertrag aufdrücken, ist dieser nichtig.
Von einer Privatperson kann man nicht verlangen die AGBs durchzulesen (hatten wir in der Berufschule)
Versuchs mal damit

Ich habe eine Normale Auftragsbestätigung unterschrieben in der mein Name und eine Anschrift und meine Unterschrift steht. Nicht mehr nicht weniger. Wie ich oben schon geschrieben hab wurde mir gesagt das ich wenn kein Tarif gewählt ist etc nur ein Informationspaket bekomme.
 
Ja aber das mit der Auftragsbestätigung für eine Informationsbroschüre ist schon sehr komisch. Normalerweise geht sowas per Anschrift und fertig. Schwierig.... Versuch es mit einem Brief mit genannten Paragraphen. Weiteres wird man dann sehen. Komm aber bloss nicht auf die Idee, was viele versuchen, die Schreiben zu ignorieren, dass geht mächtig in die Hose...
 
Wir hatten schon den gleichen Fall, mit Freenet.
Ging damals auch nur um Freiminuten für kostenlose Gespräche, natürlich *vollkommen* unverbindlich, ne? ;)
Auch alles auf der Strasse in nem kleinen Stand.

Jedenfalls landete ein paar Wochen später auch ein Brief im Haus mit samt Kopie des "Vertrages" (ein kleiner Freenet Flyer) und den Angaben, wir hätten einen neuen Internettarif, man würde den Telefonanschluss bei der Telekom bereits abmelden und zu Freenet wechseln... oder so ein ähnlicher Mist.

Jedenfalls hat es keine Stunde gedauert, bis von uns, mit der Unterschrift meines Vaters (meine Mutter, als nicht Inhaberin, hatte den kleinen Flyer unterschrieben), ein ziemlich genervter und auch fordernder Brief zu Freenet rausging.

Darin stand, dass es wohl nicht wahr sein kann, dass man einfach unseren Telefonanschluss zu Freenet wechselt, auf Grund eines solchen "zerkritzelten Wisches", den mein Vater, als Inhaber, weder je gesehen, noch Unterschrieben habe. Und das entsprach ja auch der Wahrheit.

Immerhin könnte ja auch jemand der euch kennt böswillig hingehen, eure Adresse raufklatschen und falsch unterschreiben.

Jedenfalls hat sich Freenet dann, so viel ich noch weiss, nie wieder gemeldet und von einem Umzug oder sonstigem haben wir nichts gemerkt. Möglich könnte auch eine Entschuldigung gewesen sein, aber es ist schon ein paar jahre her, ich weiss es nicht mehr.

D.h.: Mach druck. Macht denen klar, dass *du* nicht der Inhaber bist und *du* über den Anschluss keine Rechte hast, da er dir nicht gehört. Man kann dabei auch ein wenig frech, fordernd und übertrieben wirken, denn es ist von denen genau so eine Frechheit, einem sowas hinterrücks anzudrehen.

Du darfst ja auf euren Anschluss überhaupt nicht verfügen und somit hast du nicht das Recht, den Anschluss deiner Mutter oder deiner Eltern einfach auf einen anderen Provider zu überschreiben.

Wenn sowas durchkäme, dann würde ich aber Massenweise Informationspakete für verhasste Nachbarn bestellen, immerhin sollen die doch gut informiert sein, welche Provider ihnen Internet anbieten, oder? :D

Grüsse
Patrick - Der solche Sachen hasst wie die Pest -.-

Edit:
Man man... ich hab zum Glück viel alten Mist auf der Platte, hab das alte Dokument sogar noch gefunden :D
 

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auch wenn du keinen Tarif gewählt hast, kann das die nette Dame ja für dich noch nachträglich getan haben, immerhin hatte sie ja deine Unterschrift!

Also in der AGB von arcor steht, dass der Vertrag erst gültig ist, wenn man eine Bestätigung erhalten hat, sprich in deinem Fall der Brief mit dem Tarif etc. oder wenn die LEistung zur Verfügung steht, sprich wenn der Anschluss freigegeben wurde. Erst wenn eins von beiden Eintritt fangen die 2 Wochen an, da kannst du die auch irgendwas 2 Monate vorher unterschrieben haben!
 
Chris9988 schrieb:
Ja aber das mit der Auftragsbestätigung für eine Informationsbroschüre ist schon sehr komisch.

Da ist gar nichts drann komisch, das ist eine ganz normale Masche der Drückerkolonnen, wie sie jeden Tag hier abgezogen wird. Es geht den Leuten nur darum, deine Daten und im Anschluss deine Unterschrift zu bekommen.


Einen bösen Brief an den Provider zu schreiben, in dem man sich über diese Methoden aufregt, bringt auch nichts, weil diese Leute überhaupt nicht für den Provider arbeiten. Das ist reine Provisionbasis. Ihr kennt doch sicherlich alle, dass man Prämien bekommt, wenn man einen Neukunden wirbt. Wenn euer Freund euch sowas aufschwatzen würde, wäre der Provider daran Schuld? Das ist allein eine Sache zwischen dem Aufschwatzer und dir.

Es bringt auch überhaupt nichts, diese Leute anzuzeigen. Ich hab es nämlich schon mal gemacht und die Kripo sagte mir, dass man da wenig machen kann. Zum einen hat man nicht ihre Anschrift, zum anderen keine Beweise und zu guter letzt steht da immer noch der Vertrag mit der höchsteigenen Unterschrift im Raum.

Das einzige, was man daraus lernen kann, ist die Geschichte abzuwürgen, bevor sie überhaupt in Fahrt kommt:
  • Sprechen euch Leute auf der Straße an, weitergehen.
  • Stehen Sie vor eurer Tür, nicht reinlassen und kein Gespräch anfangen.
  • Rufen Sie euch an, sofort auflegen.
  • Die Nachbarn warnen (Nächstenliebe) und die sofort Polizei anrufen. Die können dann wenigsten die Personalien feststellen und direkt vor Ort Zeugen vernehmen. Da werden sich selbst diese Schlangen nicht herauswinden können. Im Nachhinein ist sowas sehr schwer, besonders wenn keine Personalien vorliegen.
  • Und auf gar keinen Fall irgendetwas unterschreiben!
 
Zuletzt bearbeitet:
Naja. Scheiße is. Ich hab mich verarschenlassen... Kann man nu warscheinlich auch nix mehr dran ändern... Wenn mir iwan das Geld ausgeht (was warscheinlich ist da meine Eltern nur eine Hungerslohnrente bekommen) und ich den Dreck nicht mehr zahlen kann und die das Geld eintreiben wollen laufe ich Amok!!! Dann is mir alles scheiß egal, denn wenn ich eh kein Geld mehr hab (was jetzt auch schon sehr knapp ist) lohnt es sich auch net mehr nett zu sein!!!

Sorry das ich das jetzt so hier schreibe, aber ich raste grade aus!!! Ich werd nun rausgehn und mich mit irgendwelchen leuten anlegen die mir hoffentlich so herbe auf die Fresse haun das ich ordenltich Geld bekomme um diesen Arcor Dreck zu bezahlen!!!
 
Wieso schreibst du nicht erstmal einen Brief an die?
So wie ich oben beschrieben hab, war genau das gleich.

Du selbst hast doch gar keinen Anschluss, also können sie dir da auch kein Paket für verkaufen.
Du sollst auch keinen Brief an diese Leute, sondern an Arcor direkt schicken.

Die müssen dir erstmal beweisen, dass du dort unterschrieben hast. Oder wie würdest du verfahren, wenn dein Kumpel in deinem Namen so etwas unterschrieben hätte?

Beschweren und nicht klein bei geben. Du scheinst ja jetzt schon aufzugeben.
 
Mekr dir für die Zukunft das deine Unterschrift das wichtigste ist was du hast.

Mit einer Unterschrift die nachweislich dir gehört kann man alles machen, bis zur Einweisung in eine Geschlossene.

Schreib ihnen, setz dich mit deinen Eltern zusammen und macht das zusammen. Hier hast du schon viele nützliche Tipps bekommen und vorallem auch rechtlich gute Ratschläge.
 
Endriel schrieb:
Nun wollte ich fragen wie ich auf diese Sache reagieren soll, da nicht ich, sondern eine andere Person (meine Mutter) derzeitig Inhaberin des jetzigen Vertrags mit Freenet ist.
D.h. du hast keinen eigenen Telefonanschluss? Dann frag Arcor, wo sie was schalten wollen. Die können ja nicht einfach den Anschluss deiner Eltern abdrehen.
 
Sommer2007 schrieb:
Wenn du für ein Infopaket unterschrieben hast und die dir über das Kleingedruckte oder über die AGB´s einen Vertrag aufdrücken, ist dieser nichtig.
Von einer Privatperson kann man nicht verlangen die AGBs durchzulesen...

Das ist totaler Quatsch. Dann könnten sich sehr viele Unternehmen sparen, AGB aufzusetzen. Der Rechtsprechung nach ist es sogar zumutbar, AGB auf bis zu sieben DIN A 4 Seiten vorzulegen. Keine Frage, das ist eine Menge Holz zu lesen, aber es ist deine Pflicht, vor Unterschrift die AGB zu lesen, wenn der Verkäufer welche wirksam miteinbeziehen möchte.

@Endriel
Zur Unterschrift wurde ja schon so ziemlich alles gesagt.
Wenn du den Durchschlag des Auftrags hast, ist da auch kein Tarif angekreuzt. Kopiere diesen und sende ein Schreiben an Arcor. 1. Du bist nicht Anschlussinhaber des bisherigen Anschlusses. 2. Dir wurde ein Infopaket zugesagt und kein Vertrag. Wie man beweisen kann, wenn eben kein Kreuzchen bei irgendeinem Tarif gemacht worden ist. Verbraucherzentrale kann dich aber auch sehr gut beraten, ist in solchen Fällen auch immer eine gute Anlaufstelle.
 
Wenn der Anschlussinhaber abweicht, geht der Vertrag eh in den Storno, da die T-Com eine neg. Rückmeldung zum Auftrag gibt. Wenn dann auf das Clearing nicht geantwortet wird war es das.
 
Naja ich war aufjedenfall schon bei der Verbraucherzentrale aber wirlkich Hoffnung konnte mir die gute Dame da nicht machen...
 
Hat er einen Wechselvertrag oder einen Neuauftrag gemacht?
Warum sollte sich die T-Com bei einem Neuauftrag zu einem anderen Provider querstellen? Man kann doch gleichzeitig einen Anschluss bei der T-Com haben und einen bei Arcor?
 
Man kann schon zwei Verträge bei unterschiedlichen Gesellschaften haben, aber nur wenn bei dem einen kein DSL geschaltet ist. Es gibt nur einen DSL-Port pro Wohneinheit.
 
Das ist ja wohl Blödsinn, es wird doch einfach ein neuer Anschluss installiert, wenn noch einer im Hause zur Verfügung steht. Es wird nur 1 Anschluss pro Kunde/Provider installiert, er wird ja neuer Kunde bei einem anderen Provider. Man kann auch verschiedene DSL Anschlüsse bekommen, wenn man z.B. Haushalt (privat) und Büro (gewerblich) trennen möchte, wenn es in derselben Wohneinheit genutzt wird und noch freie Ports am Hausanschluss frei sind.
 
Jedes Haus wird i.d.R. (nicht immer) nur mit einer Doppelader pro Wohneinheit versorgt. Auch zwei Telefonanschlüsse pro Wohneinheit ist häufig nicht machbar, weil die Ressourcen von außen fehlen bzw. nicht ausreichen.

So ist es auch zu erklären, dass manche Teilnehmer, die bereits analogen Anschluss haben, DSL in dem Gebiet generell verfügbar ist, trotzdem kein DSL (und kein ISDN) beantragen können, da der derzeitige Anschluss über 96R (keine Doppelader) realisiert ist. :rolleyes:
 
Dann wird eine neue Leitung installiert, wenn es machbar ist. Es ist ja nicht unmöglich 2 verschiedenen Anschlüsse in eine Wohneinheit zu bekommen.
Bekannter hat 1 x Versatel für Privat (Telefon und DSL) und 1x Telekom (Telefon und DSL) fürs Gewerbe, alles im selben Haus, das schon seit Jahren und er hat keine Probleme damit.
 
die widerrufsfristen beginnen weder mit vertragsschluss noch mit lieferung oder bereitstellen der leistung, sondern erst mit der schriftlichen widerrufsbelehrung. diese frist beträgt auch nur dann zwei wochen wenn die belehrung bei oder vor vertragsschluss erfolgt ist. falls das nich der fall war is die frist sogar einen ganzen monat. da die meisten formularmäßigen widerrufsbelehrungen unvollständig sind oder fehler aufweisen (sogar der amtliche vordruck wird als nicht voll ausreichend erachtet) beträgt die frist in einem solchen fall der fehlerhaften belehrung 6 monate. sollte gar keine belehrung erfolgt sein tritt kein fristablauf ein. deine informationen sind zu ungenau als das man sagen könnte was hier vorliegt - wenn du aber was unterschrieben hast und dann lange nix gehört hast wird die frist regelmäßig nicht abgelaufen sein. wäre mein erster ansatzpunkt.

jedoch gibt es dabei ein problem: dieses widerrufsrecht besteht NUR für bestimmte arten von verträgen, vor allem ist dabei wichtig WIE der vertrag geschlossen wurde. wenn du tatsächlich den vertrag auf der straße von angesicht zu angesicht unterschrieben hast, dann ist das weder ein haustürgeschäft noch ein fernabsatzvertrag. in einem solchen fall würde es also kein widerrufsrecht geben.

allerdings ist widerspruch nicht die einzige art aus einem vertrag rauszukommen. rücktritt ist hier auch noch denkbar. dafür muss allerdings ein grund vorliegen (z.b. nachweis der täuschung bei vertragsschluss oder irrtum über das bestellte). dazu fehlen hier einige informationen. beweisbarkeit ist dann noch eine ganz andere frage.

weiterhin ist fraglich ist ob hier überhaupt volljährigkeit vorliegt da geschrieben wird "inhaberin des andern vertrags ist die mutter". möglicherweise ist der vertrag nachträglich durch erziehungsberechtigte zu genehmigen um nicht nichtig zu werden. das wiederum hängt von den monatlichen gebühren ab und dem alter des bestellers.

fraglich ist ausserdem ob unmöglichkeit eintritt da du den anschluss nicht für die eigene wohnung (besitz/eigentum) geschlossen hast, sondern für eine wohnung die deiner mutter gehört. stimmt die mutter nicht zu den anschluss legen zu lassen, ist die geschäftsgrundlage weggefallen. das hat allerdings schadensersatz als konsequenz, jedoch würde man sich so möglicherweise aus dem vertrag lösen können, wenn ohne vertretungsmacht gehandelt wurde.

wie gesagt, das alles hängt von dingen ab die aus deinen postings nicht klar werden.

generell gilt: man sollte vorher sorgfältig lesen was man unterschreibt und nicht darauf hören was der vertreter sagt und vor allem nicht glauben das man nicht in irgendeiner art ein rechtsgeschäft eingeht wenn man etwas unterschreibt. würde es sich lediglich um ein unverbindliches angebot handeln, so wäre die unterschrift nicht erforderlich. unterschreibt man wahllos dinge muss man mit den konsequenzen leben.

die chancen da rauszukommen ohne zumindest anteilig zu bezahlen sind wohl eher gering. für genaueres müsste man den vertrag lesen und die bedingungen des vertragsschlusse (beweisbar) kennen.

mfg - christian
 
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