Artikel gekauft, nach dem Aufbau festgestellt, dass er nicht passt

smuji

Lieutenant
Registriert
Mai 2008
Beiträge
553
Hallo,

eigentlich bin ich mir schon sicher, dass ich nichts machen kann, aber bevor ich es abhake, frage ich lieber nochmal hier nach. Vielleicht liege ja auch ich falsch.


Ich habe mir ein Fliegenschutzgitter für die Balkontür gekauft. Laut Angaben des Verkäufers trägt es 11 mm auf.

Nun habe ich es aufgebaut und festgestellt, dass es nicht passt. Nachdem ich es ausgemessen habe, musste ich feststellen, dass es 13 mm hat. Nun habe ich es natürlich schon gekürzt und auf Maß gebracht.

Ich vermute, ich habe keine Chance es zu reklamieren, oder?
 
Wie hast du es denn gekauft? On oder Offline?

Reklamieren kannst du immer, würde ich auch machen, gerade weil die Dicke ein unmittelbar kaufentscheidendes Kriterium war.
 
Der Händler stellt sich quer, da ich die Teile gekürzt habe (damit sie passen).
 
Kann ich verstehen. Sowas prüft man bevor man daran rumschneidet.

Abhaken und gut ist.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: KitKat::new() und wolve666
smuji schrieb:
Der Händler stellt sich quer, da ich die Teile gekürzt habe (damit sie passen).
Versucht hätte ich es auch, aber auch mit diesem Ergebnis gerechnet. Wobei Kulanz bei den Abweichungen eigentlich zum guten Ton gehören sollte. Wir reden hier immerhin von einer Abweichung von ca. 18% in der Stärke.
 
Wer hat die 11mm behauptet? Wo kommen die 13mm her?

Wer hat falsch gemessen?
 
Die 11 mm stehen in der Artikelbeschreibung.

Die 13,5 habe ich gemessen. Nachdem ich es schon angepasst habe.

Der Verkäufer flennt jetzt rum a la sie hätten es zuerst nachmessen müssen. So können wir es nicht zurücknehmen.

Ich muss also bei einem Legobausatz erst mit der Schieblehre jeden Stein nachmessen. 🙈🤦
 
Einen legobausatz zusammenzubauen (der sich zerstörungsfrei wieder demontieren lässt) ist etwas anderes als ein Produkt irreversibel zu zerstören.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: h00bi und mykoma
smuji schrieb:
erst mit der Schieblehre jeden Stein nachmessen
OT: Das Ding heißt Messschieber. Mit einer Lehre kann man nichts messen.

Warum hast du das Ding gekürzt? Weil du einfach keine Lust zum zurückgeben hattest oder hat der Verkäufer dich darauf gebracht es anzupassen?
 
h00bi schrieb:
Weil du einfach keine Lust zum zurückgeben hattest oder hat der Verkäufer dich darauf gebracht es anzupassen?

Vermutlich, weil er auf die Produktbeschreibung vertraut hat und ohne nachzumessen direkt montieren wollte.

Und ehrlich: Hätte jeder von uns so gemacht.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Insanic, smuji, LinaH und eine weitere Person
h00bi schrieb:
Warum hast du das Ding gekürzt?
Wahrscheinlich weil die Dinger dafür ausgelegt sind. Wirklich passend bekommt man die nicht. Man bekommt ein Übermaß und schneidet es passend. Wenn man dann feststellt, dass die Stärke nicht stimmt, ist das recht blöd. Daher könnte man sich da durchaus streiten, was sich bei dem Preis aber wahrscheinlich nicht lohnen wird. Es sei denn sowas macht einem aus Prinzip Sinn.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: smuji
--//-- schrieb:
Wahrscheinlich weil die Dinger dafür ausgelegt sind. Wirklich passend bekommt man die nicht.

Aha, jetzt habe ich es verstanden.
Er hat Höhe und Breite angepasst und dann erst festgestellt dass es 13mm dick ist statt nur 11mm.
Das ist natürlich was anderes. Ich hatte das so verstanden dass er versucht hat die Dicke auf seine benötigten 11mm anzupassen.

Dann ist das natürlich ein völlig anderer Sachverhalt, denn er hat nach dem Zusammenbau einen "versteckten" Mangel festgestelllt, die Tür ist nicht wie vom Kaufmann beschrieben.
Relevant wäre ein evtl. vorangestelltes "ca." 11mm


smuji schrieb:
So können wir es nicht zurücknehmen.

Kleiner aber feiner Unterschied: Du willst nicht dass der Händler es zurück nimmt, du möchstest ein mangelfreies Exemplar mit den beschriebenen Spzifikationen.

Vielleicht hab es beim Händler auch ein Missverständnis was denn genau das Problem ist. Heutzutage ist der Endkunde viel zu schnell bei Widerruf und Rückgabe statt bei Nachbesserung.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: --//--
Dass das Fliegengitter bearbeitet wurde, verhindert nicht die Gewährleistungsansprüche (hier ist die Produktbeschreibung fehlerhaft, aka Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft). Da das Kürzen jedoch zum Aufbau gehört, kommt der Verkäufer um eine Neulieferung (, die du zivilrechtlich verlangen kannst) eigentlich nicht herum. Ähnlich verhält es sich bei Bohrlöchern in einem Schrank, der vielleicht nur 1,8 m statt 2 m breit ist. Anderes Beispiel: Anbringen des Klebepads an einer Dashcam.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Nilo
Sehe ich anders.

Ware ist sofort zu prüfen und nicht nachdem man diese zerstört hat.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Eldok, Joker (AC) und Stuntmp02
@DuckDuckStop

Ach komm, als wenn du die Stärke nachgemessen hättest in der Annahme das die Produktbeschreibung falsch ist.
 
@Hylou Naja der TE hat sehr wohl nachgemessen :D Und das Nachmessen hätte in diesem Fall auch vor dem zurecht schneiden statt finden können. Absolut selbst schuld in diesem Fall auch wenn's ärgerlich ist.
 
Eldok schrieb:
Naja der TE hat sehr wohl nachgemessen :D

Nachdem es nicht gepasst hat - so zumindest lese ich das daraus.

Sollte es andersrum gewesen sein.. Pech gehabt imo.
 
Ja aber ist es nicht der normale/bessere Weg, Sachen besser vorher auszumessen bevor wenn man sie verklebt oder verbaut?! Für mich gehört das zum gesunden Menschenverstand um sich Ärger und zeit zu sparen aber jedem das seine :D
 
DuckDuckStop schrieb:
Sehe ich anders.

Ware ist sofort zu prüfen und nicht nachdem man diese zerstört hat.
Kannst du gerne so sehen. Es wird vom Käufer nicht verlangt, dass er jedes Teil nachmisst. Man stelle sich das mal bei einer Schrankwand vor. Die Produkteigenschaften sind zugesicherte Eigenschaften. Die gilt es einzuhalten.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: --//--
Zurück
Oben