ASRock Z68 Extreme3 Gen3 mit H67Chipsatz

B

Bias

Gast
Hallo Leute,

Da mein letztes Board denn geist aufgegeben hat
Habe ich im Forum (Hardwareluxx) ein neues (frisch aus der RMA) gekauft das besagte wie oben Steht.

Freu mich auch da der Verkäufer schnell geliefert hat
Bau das Board ein alles bestens...

So da ich ein 2500k besitze möchte man ja auch Takten... pustekuchen geht nicht erst mal Verkäufer angeschrieben der Sagte mir das ,dass Board frisch aus der RMA kommt wegen verbogende Pins. Okay das alles klar so weit denn haben wir Rätsel raten gespielt wieso man nicht Takten kann !
Bis ich durch Dummen zufall in CPU-Z gesehen habe das bei Southbridge H67 steht . o.O

Gut hab ich im anderen Froum nach Rat gefragt die sagten es könnte am BIOS Chip liegen gesagt getan neuen Chip her mit auch dem Neusten Bios... immer noch keine Besserung

Denn habe ich mich mit ASRock in Verbindung gesetzt. Denn habe ich mein Problem beschrieben da sagt der Mitarbeiter es Liegt am BIOSchip gut dachte sagst denn Guten man das schon ein Neuer da ist

denn fing er an ich hab eine andere CPU-Z Version sollte die doch ändern auch gemacht steht immer noch H67...
Langsam aber sicher Platze mir der A....
So und in meiner Wutt habe ich von der Southbridge denn Kühler abgebaut und ich werdet es nicht Glaube es stand H67 drauf^^ der hammer dachte ich mir wie geht sowas wenn das Board Frisch aus der RMA kommt ???

Ist ASRock verpflichtet mir das Board auszutauschen ?? (Rechnung und RMA schreiben vorhanden)

Mfg Bias
Danke für´s Lesen



 
Zuletzt bearbeitet:
Bias schrieb:
Ist ASRock verpflichtet mir das Board auszutauschen ?? (Rechnung und RMA schreiben vorhanden)

Nein, da du ja den Kühler vom Mainboard gerupft hast und somit ist die Garantie erloschen und ASRock kann somit den Tausch verweigern.

Allerdings stellt der H67 ja einen Mangel dar, da es ja eigentlich der Z68 sein muss, aber wie gesagt hast du ja den Kühler runter gerupft und die Garantie ist somit flöten.

Im übrigen: CPU-Z liest einfach nur die Sachen aus, daher hättest du dir die Kühlerdemontage schenken können ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
naja aber man kann das Board ja nicht richtig nutzen in dem fall
weil übertakten ist ja gar nicht drin
 
Klar hat er Garantie drauf,ich würde auf jeden Fall darauf pochen.Wenn die sich quer Stellen würde ich zum Verbraucherschutz gehen.Das grenzt an Betrug.

Wie würdest du die fühlen Mister Eisbaer,wenn du dir eine 680 gtx kaufst aber es ist nur eine 660ti.Wenn du den Kühler runtermachst um zu sehen was auf dem Chip steht und du merkst dann dass es eine 660ti ist würdest du doch auch auf einen Austausch bestehen.

Er hat das Board durch den Eingriff nicht beschädigt.Das grenzt schon an Betrug,wenn Asrock das 10000 mal macht und sich bei jedem Board 2€ erschleicht.
 
ja aver warum das erste mal ging es zu rma wegen verbogende pins
naja mir egal =)

morgen sollt eich antwort bekommen und denn bin ich mal gespannt was die mir sagen
 
Hallo Bias,

dein Ansprechpartner in diesem Fall ist ausschließlich der Verkäufer (= Vertragspartner). Wenn im Vertrag (bzw. auf der Rechnung und dem RMA-Beleg) als Kaufgegenstand das "ASRock Z68 Extreme3 Gen3" ausdrücklich genannt wird und der Verkäufer dir ein H67-Board liefert, dann ist der Vertrag vom Verkäufer nicht erfüllt worden und zwar auch dann nicht, wenn das H67-Board einwandfrei funktioniert. Den Verkäufer schriftlich um Vertragserfüllung bitten, gibt es Probleme einen Rechtsanwalt einschalten.

PS: Dies ist keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes. Im Ernstfall bitte einen Rechtsanwalt um Rat fragen.
 
ja na ich denke mal das die sich da nicht so anstellen werden ^^
werde ja sehen was kommt

und zum Händler kann ich leide rnicht gehen müsste ich höhsten denn da hinschicken aber wenn ich schon ein von ASRock an der leitung haben (MAil) denn kann man das ja auch so klären denke ich mal werd euch auf denn laufenden halten
 
@mwh.re

Er hat kein H67 Board geliefert bekommen, sondern scheinbar ein repariertes Z68 Extreme3 Gen3 Board, bei dem der Z68 Chip gegen einen H67 Chip getauscht wurde.
Denn auf dem Z68 Board ist ein H67 Chip.

Eigentlich sollte die Anzeige in CPUZ so ausschauen:
 
Dass das Board vor Vertragsabschluss mal einen Z68-Chipsatz besaß ist hier vollkommen egal. Maßgebend sind die Produkteigenschaften bei Vertragsabschluss. Daher ist nachweislich ein falsches Board geliefert worden. Da das Board mit dem H67-Chipsatz aber mit den für einen H67-Chipsatz vorgesehen Funktionen betrieben werden kann, liegt kein Sachmangel vor, sondern eine Falschlieferung.
 
Casecooler91 schrieb:
Wie würdest du die fühlen Mister Eisbaer,wenn du dir eine 680 gtx kaufst aber es ist nur eine 660ti.Wenn du den Kühler runtermachst um zu sehen was auf dem Chip steht und du merkst dann dass es eine 660ti ist würdest du doch auch auf einen Austausch bestehen.

Erstmal: lerne meinen Nick richtig Schreiben, dann:

wenn man an der Hardware, in welcher Form auch immer, einen eingriff vornimmt, dann erlischt die Garantie, scheiß egal was es ursprünglich sein sollte.

Ich nehme ja auch nicht einen Automotor auseinander, zähle alle Ventile nach und Beschwere mich dann nachher, das dass Auto nur 8 statt 12 Ventile hat, da würde dir der Verkäufer auch ein paar Takte erzählen.

Oder ich reiße eine Kekspackung auf und Zähle bei allen Keksen nach, ob die auch wirklich 52 Zähne haben wie in der Werbung angegeben, da bekommst man dann auch arge Probleme mit dem Gesetz.

Er hat das Board durch den Eingriff nicht beschädigt.Das grenzt schon an Betrug,wenn Asrock das 10000 mal macht und sich bei jedem Board 2€ erschleicht.

a) muss er es beweisen das es unbeschädigt ist
b) wenn es ASRock tauscht, dann ist es einzig und alleine KULANZ, sie sind aber durch Punkt a) nicht dadurch gezwungen
c) sollte man mit Aussagen wie "das grenzt an Betrug" etc. sehr vorsichtig sein, denn damit springt man selber in ein Fettfass, weil man dem Hersteller somit Unterschwellig unterstellt das er es immer tut.
 
@MrEisbaer
In Deutschland gibt es eine klare Rechtslage für solche Fälle (Grantie-/Gewährleistungsansprüche):
Die Grantie kann nur dann abgelehnt werden, wenn klar erkenbar ist, dass der Defekt durch veränderungen vom Kunden stammt.
Und das st hier nicht der Fall.
WÄRE ein Z68 Chip draufgewesen, der defekt ist, DANN würde der Grantieanspruch aufgrund des Kühlkörpers erloschen sein.
 
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