ATI Overdrive und Garantie

s4fti

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Nabend,
ich habe schon gegoogelt und auch hier im Forum geschaut, ich bin nach einem eMail-Wechsel mit dem Haendler bei dem ich meine Sapphire 6950 erworben habe stutzig geworden und frage mich:
Wie ist das mit der Garantie und ATI Overdrive?!
Erste Info war, das ich durch Aktivieren von ATI Overdrive (ich habe lediglich die Lueftersteuerung verstellt, weil mir die Temperatur hoch erschien), meinen Garantieanspruch verwirkt haette.
Nachdem ich empoert geantwortet habe und auf die Sapphire Homepage verwies, auf der im F.A.Q. steht, dass ATI Overdrive ein Programm ist, bei dessen Benutzung die Garantie erhalten bleibt (so ungefaehr, koennt ihr gern nochmal genau nachlesen), kam eine Antwort dass dies im Einzelfall zu pruefen sei.
Die Aussage, dass die Garnatie erloschen ist, kommt von Seiten des Herstellers. "Sollte der Defekt infolge des Einsatzes von Overdrive eingetreten sein, besteht kein Garnatieanspruch mehr."

Generell müßte dies jedoch im Einzelfall geprüft werden.
nun bin ich verwirrt, da ich in anderen Foren Beitraege von User gelesen habe, die berichten, dass der Sapphire Support sagt der Garantieanspruch bleibt bei Übertakten mit CCC (Overdrive) erhalten...
eure Meinung?
 
Der Händler hat mit Garantie nicht viel zu tun, das ist eine Herstellerleistung.
Der Händler leistet lediglich die gesetzliche Gewährleistung.

Also an sich würde ich mich da direkt an den Hersteller wenden bzgl. solcher Fragen.
 
Also wenn sie mal kaputgehen könnte kann das eh keiner nachweisen das man übertaktet hat, außer man gibt es dämlicher weise zu.. :D
 
du kannst falls irgendwann mal einmal fehler aufweist kannst du auch catalyst nei drauf ziehen dann ist bei overdrive noch dieses "schloss" davor.
 
!$!MeNnE!$! schrieb:
du kannst falls irgendwann mal einmal fehler aufweist kannst du auch catalyst nei drauf ziehen dann ist bei overdrive noch dieses "schloss" davor.

Epic-Fail!

Schickst du etwa deinen ganzen Computer zum Hersteller von der Grafikkarte ?

Und meinst du auch noch, dass der dann deinen Computer durchsucht ob da noch dieses
Schloss ist? :)
 
Das würde mich auch mal interessieren wie genau das abläuft. Ich habe mal vor nem halben Jahr aus neugierde ATI Overdrive aktiviert und diesen automatischen Suchlauf da gestartet. Habe die Karte dann aber nicht im OC betrieben. Angenommen irgendwann hat die Karte nen Defekt, habe ich dann noch Garantie ?
 
genau das ist die frage die mich auch interessiert dr.phenom, bis auf die erste antwort war bisher kein hilfreicher post dabei...
 
Also, sofern man mit AMD overdrive taktet wird eine Karte NIE kaputt gehen. Warum? Weil man da nicht an der Spannung rum drehen kann. Benutzt man allerdings zb den MSI Afterburner und ballert die Spannung bis zum geht nicht mehr, kanns vielleicht passieren das irgendwann die Karte hinüber ist.
Dann würde man vielleicht auch den verkokelten chip sehen :D

Es kann dir übriegens niemand nachweisen ob du mit AMD Overdrive getaktet hast und wenn doch, würde es den Wert der Karte bei weiten übersteigen weil das wohl ziemlich kostenintensiv wäre.
 
es geht mir aber nicht darum, ob ich meine grafikkarte kaputt kriege, oder ob man es mir nachweisen kann falls ich es tue, sondern nur darum: wie es rein "rechtlich" aussieht, ob ich garantieanspruch behalte oder verliere
 
Ob du deinen Garantieanspruch verlierst kann dir nur der Hersteller - also zum Beispiel Sapphire beantworten. Damit hat der Händler nichts zu tun. Allerdings habe ich keine Ahnung wie lange Sapphire Garantie gibt.
Den Gewährleistungsanspruch verlierst du nicht, zumindest unter der Bedingung dass der Grund für den Ausfall nicht in der Benutzung des Overdrive liegt und der verantwortliche Mangel schon beim Verkauf vorhanden war. Allerdings kann der Händler durchaus die Gewährleistung verweigern wenn ihm bekannt ist dass du Overdrive verwendet hast, unter der Vermutung dass dadurch der Ausfall zustande kam.
In den ersten sechs Monaten nach dem Kauf muss er dann beweisen dass der Mangel beim Verkauf noch nicht vorhanden war; danach musst du nachweisen, dass er es eben schon war.

Alles in allem ist es jedoch so, dass diese Überprüfungen - ob Übertaktet wurde, und ob das auch eine Auswirkung hatte - zu Kosten- und Zeitintensiv wären als dass irgend ein Händler oder Hersteller diese durchführen würde. Sofern keine offensichtlichen Modifikationen (Kühlerwechsel etc.) oder Beschädigungen vorhanden sind wird i.d.R. getauscht, selbst wenn in Wirklichkeit kein Anspruch mehr bestehen würde.

Zusammenfassend nochmals:
Garantie immer der Hersteller bzw. Importeur, dessen Bedingungen sind bindend (der Händler muss keine Garantieabwicklung durchführen!)
Gewährleistung immer der Händler, 24 Monate gesetzlich verpflichtend. (Hersteller muss keine Gewährleistung geben oder übernehmen!)
Garantieabwicklungen über den Händler sind eine reine Kulanzleistung!

mfg
 
wo liegt denn der genau unterschied zwischen garantie und gewaehrleistung..?
und wie kommst du (wurstinator) darauf das sapphire keine garantie gewaehrt?
 
Sapphire bietet 2 Jahre Gewährleistung / Garantie:

http://www.sapphiretech.com/presentation/support/?cid=3&psn=000203&lid=2

Unter Garantie wird nichts bzgl softwareseitigen Änderungen erwähnt (nur physikalische Veränderungen - siehe Bsp. Lüfter- / Kühlertausch)... aber "unsachgemäße Benutzung" was im Endeffekt Interpretationssache ist - womit wir bei dem eben schon erwähnten "bei Sapphire selbst nachfragen" wären ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Sapphire bietet keine Garantie, sondern nur Gewährleistung.
Der Unterschied besteht grob darin, dass Garantie freiwillig vom Hersteller gegeben wird.
Eine Gewährleistung von 2 Jahren ist dagegen gesetzlich vorgeschrieben. Bei dieser muss der Hersteller/Händler die Verantwortung für Mängel der Wahre tragen.
In den ersten 6 Monaten der Gewährleistung kann man alles ersetzen lassen, es sei denn, der Hersteller beweist, dass die Wahre beim Handel in Ordnung war. Danach kehrt sich das um, man kann nur noch mit der Gewährleistung ersetzen lassen, wenn man selbst beweisen kann, dass das Problem schon seit Erhalt besteht.

Und soweit ich weiß kann man Gewährleistung auch gar nicht ausschließen, weil der Käufer z.B. übertaktet hat.
 
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