Auf nc 1,9 mit 3,5 einklagen

Also bitte versteht mich nicht falsch ich bin nicht faul oder so es war aus gesundheitlichen gründen die Fehlzeit
und ich muss sagen mit 64 % Fehlzeit sein Fachabi noch machen finde ich schon nicht schlecht meine mathe und Physik Noten waren alle samt 3 + wobei halt durch die Fehlzeit sehr viel Stoff verpasst hatte aber dennoch durchgekommen bin warum ich die beiden Studiengänge gefehlt hab hab ich ja geschrieben !
Wie das mit dem einklagen funktioniert bin ich mir net sicher was ich da als Grund angeben muss ! ich weiß das ich durch meine Ausbildung schon 6 oder 7 warte Semester habe, ich bin kein deutscher Staatsbürger ( HS müssen Ausländer Quote erfüllen )
als gründe denk ich mal sollte der Anwalt was anfangen können , ansonsten werden die schon ein Grund finden ist ja deren Job
und ich werde kein anderen Studenten irgend ein platz wegnehmen da wenn ich abgewiesen werden sollte, alle anderen ihren platz sicher haben !!!!!!!!!
gruß
ko
 
Anwälte werden dir hier eher weiter helfen können. Wenns dich wirklich intressiert les dir diesen kompletten (!!) Artikel inklusiver aller untenstehenden Links durch: http://www.studis-online.de/StudInfo/studienplatzklage.php - wird sehr gut auf alle Risiken und Möglichkeiten eingegangen.

Persönliche Einschätzung (vollkommen ohne Moralkeule hier - ich halte vom einklagen auch nüx ;) ): Mit 3,5 wirst du keine Chance auf einem Studienplatz mit 1,9 haben. Selbst wenn da noch was frei ist (die Berechnungen der Uni also falsch sind), würde ich nix drauf wetten, dass nicht noch ne Menge andere Leute sich einklagen wollen ;-) Wäre mir persönlich das Risiko zu hoch (die Kosten).
Ganz davon abgesehen, kannst auch genauso schnell nach zwei Semestern wieder "rausgeklagt" werden.


Ob du dich bei Bauingeieur einklagen kannst, bin ich mir persönlich gar nicht so sicher? Grundsätzlich würde ich einfach versuchen, mich auf den Studiengang bei 10 verschiedenen Unis ohne NC einzuschreiben.. Eine wird schon ja sagen ;)
 
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@TE: Zum Thema Einklagen: Die "Arbeit" an der Uni beruht zum großen Teil auf eigenverantwortlicher Arbeit..sprich zu Hause alles nochmal nacharbeiten. Wenn ich deinen 3,5er Schnitt sehe und deine Begründung zur Ausfallzeit höre (gebrochener Knochen) dann hätte dich das nicht daran hindern sollen, alles zu Hause nachzuarbeiten und einen 1er Schnitt hinzulegen, wenn du schon so ehrgeizige Ziele hast...

Ergo: Lass es bleiben ;)
 
Mit 64% fehlzeit hätte ich das Fachabi wiederholt, tut mir leid aber eine Uni, oder Arbeitgeber interessieren die Noten und 3,5 ist nicht grade Ruhmreich.

2. sind Anwälte nicht dafür da irgendwelche Gründe für dich zu finden oder besser gesagt zu erfinden. Mal ganz ehrlich für was hälst du dich?
Soll jetzt nicht böse sein, aber bitte denk mal drüber nach und zwar ernsthaft! was du da vorhast. Es gibt keinerlei Gründe, dass du dich einklagen könntest.

Also entweder such dir was NC freies wo du angenommen wirst, oder lass es sein.

@ über mir: genau so siehts aus.
 
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@Pagand zur meiner Ausdrucks weiße sry aber bin Legastheniker und hab in deutsch ne 3 (schriftlich 4- mündlich 2+) und ohne das ich mein Schein abgegeben habe (heist habe extra Wurst bekommen )
klar hast du recht das ich zu hause sehr viel mehr hätte tun sollen / können
aber bedenkt bitte auch das ich als ich die FOS gemacht habe ca. 5 Jahre nicht mehr in der schule war ( heist ich war nicht mehr in der Materie drin )
zum Thema warum die Gänge und nicht das was ich gelernt habe , ich will einfach nicht mehr in der Branche arbeiten .
ihr habt schon recht das dass Studium kein Zucker schlecken ist und das man auf seinem ar... sitzen muss um was zu lernen aber ich bin in der Hinsicht ganz zuversichtlich das ich das packe !
aber das war nicht meine frage , auch wenn ich das super finde das ihr mich drauf hinweist und ich fühle mich auch in keinster weiße angriffen, ich wollt nur mal wissen (am liebsten von jemanden die auch studieren ) wie die Erfolgs Chancen sind das ich in Politik rein komme
gruß
ko
Ergänzung ()

also ich weiß aus meinem Freundes kreiß hat es eine Freundin mit 3,5 normalem Abi sich in Freizeit Wissenschaften eingeklat und NC lag bei 1.9
bloß das ist der einzige Fall den ich kenne
und denkt bitte nicht ich halt mich für was besseres aber wenn es da eine Chance gibt warum sollte ich sie dann nicht nutzen !!!
Ergänzung ()

wobei evtl. als Anmerkung warum ich auch auf Politik hoffe ist das pro warte Semester wovon ich nun mal 6- 7 habe 0,5 von den Noten runter gerechnet hab mir das Grad nochmal erklären lassen das wäre die Begründung vom Anwalt
 
Totaler Käse, wer dir das erklärt hat, ist wohl auf irgendwas reingefallen. Dein Schnitt ist 3,5 und selbst nach 50 Wartesemestern immernoch 3,5.
 
am Anfang dachte ich das auch, aber so sieht es nun mal aus und das ist eine Tatsache !
Deutsche Gesetze:D
 
Und selbst wenn willst du ewig warten?
 
@aufdroge warum ewig warten ????? würde mich sofort für dieses ansonsten für nächste Semester einklagen
 
Selbst wenn dein Schnitt gesenkt wird, erfüllst du trotzdem nicht den NC und du hast immernoch keine Gründe zum einklagen.
 
Wenn sich seit meiner Abizeit nicht massiv was geändert haben sollte, dann zählt eine Ausbildung nur als Wartesemester, wenn man zu dem Zeitpunkt schon Abi/Fachabi hatte (bzw. anders gesagt: nach dem Abi zählt jedes Semester, in dem man nicht studiert, als Wartesemester, egal was man mit seiner Zeit da anstellt).

Wartesemester bedeutet, dass du theoretisch studieren könntest, aber darauf wartest, nen Studienplatz zu bekommen. Da du aber erst Ausbildung und dann Fachabi gemacht hast, also während deiner Ausbildung noch gar nicht berechtigt warst, an einer Hochschule zu studieren, hast du auch keine Wartesemester gesammelt.

Es könnte sein dass fürs Fachabi auf dem zweiten Bildungsweg irgendwas angerechnet wird, aber 6-7 Wartesemester wie du schreibst sinds garantiert nicht.
 
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ich meine doch ,wenn ich mich nicht irre hätte theoretisch 1.0 als schnitt
hab eben nochmal ein freund angerufen (der studiert auch ) und mir das nochmal erklären lassen
mit meinen warte Semestern, und der Ausbildung die ich hab und das ich auf dem Papier kein deutscher bin,
sagt er stehen die Chancen sehr gut das es wenn ich abgewiesen werde , ich mich erfolgreich einklagen können müsste
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@ redsector das weiß ich jetzt nicht genau wie das ist !
 
NC ist KEIN Notendurchschnitt! Numerus clausus steht für eine festgelegte Anzahl von Studienplätzen die die Uni "supporten" kann.

Ist kein Numerus-Clausus, also keine Limitierung der Gesamtanzahl vorhanden muss jeder Student angenommen werden.

Das NC-freie Fach wirst du also kriegen, aber für das NC-Fach würde ich mir keine Hoffnungen machen. Evtl. mal über Härtefall-Antrag informieren, aber dafür musst du schon sowas wie nen schweren Autounfall oder Krebs gehabt haben damit du damit eine Chance hast... Beim Hausarzt Atteste wegen KB geholt geht da nicht durch ;)

Außerdem schwafelt ihr alle rum... Leistungs-, Wartezeit- und Hochschulquote sind vollkommen unterschiedliche Dinge... Wenn du 8 Wartesemster hast versuch es über die Wartezeitquote, dabei wird einige Rangliste nach den WARTESEMESTERN erstellt und der NC ist nur nachrangiges Kriterium (=> heißt du kommst auch vor jemandem mit 1.0 und 7 Wartesestern rein, aber erst nach einem mit auch 8 WS und 3.4).

Wobei du auch schon etwas spät dran bist... Jede Hochschule die ich mir angeschaut habe hatte Bewerbungsschluss für NC-Fächer am 15.07...

Gruß
g
 
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Und nochmal: Wenn klagen dich wirklich intressiert, les dir den Link durch, den ich oben geschrieben habe. Dort bekommst du auch weitere äußerst nützliche Links wie z.B. das hier: http://www.anwalt-studienplatzklagen.de/file/Dokumente_files/Die_Studienplatzklage.pdf (erstaunlich offene Anwaltskanzlei - mal von der Chancenbeurteilung abgesehen).
Die Chance mag vorhanden sein, wahrscheinlich ist es nicht.

Das gleiche wegen Wartesemestern.. Statt einfach nur zu raten, ist evtl. am besten auf Universtitätsseiten zu schauen.. http://www.uni-due.de/studierendensekretariat/wartezeit.shtml

Alle Semester, in denen man seit dem Abitur an keiner deutschen Hochschule eingeschrieben war, werden als Wartesemester angerechnet.
Dabei ist es unerheblich, welche Tätigkeit in dieser Zeit ausgeübt wurde. Eine Verbesserung der Note ist durch die Wartezeit nicht möglich.

bzw. uni augsburg: http://www.uni-augsburg.de/einrichtungen/studienberatung/faq/wartezeit.html

Die Wartezeit ist für Studiengänge relevant, die im 1. Fachsemester zulassungsbeschränkt sind, da 20 % der zur Verfügung stehenden Studienplätze nach der höchsten Wartezeit vergeben werden.

Einfach Google Fragen und nach seriösen Quellen suchen..

PS: Sinnvoll scheinen auch noch folgende Links zu Thema Wartezeit zu sein:
http://www.ruhr-uni-bochum.de/fsmed/studium/zvs.htm - Punkt 7 und 8
Oder einfach auf der offiziellen Seite der ZVS: http://www.hochschulstart.de/index.php?id=1122
Oder: http://www.hochschulstart.de/fileadmin/downloads/NC/SoSe2011/hochschulstart_NC_HRG_SS_2011.pdf

So das hat jetzt fünf Minuten gedauert.. Wenn du dir auch nur einen der Links anschaust, wird sich vermutlich mehr klären als bei vielen Forendiskussionen...
 
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du hast dieses jahr dein fachabi gemacht-> du hast 0 wartesemester.

Bewerbungsschluss für NC-Fächer am 15.07...
manchmal kann man sich aber noch in die warteschlange bewerben, vorausgesetzt man hat zu nem bestimmten zeitpunkt die richtigen praktika (und natürlich von uni zu uni unterschiedlich).

warum willst du dich eigentlich bei nur einer uni bewerben?
 
Ich finde es hier teilweise wirklich dreist, wie massiv sich einige in die Zukunft anderer einmischen.
Was fällt euch eigentlich ein jemandem ein Studium ausreden zu wollen, nur weil er einen 3,5er Schnitt hat und ne Menge (entschuldigter) Fehlzeiten.
Vielleicht hatte der TE seine Gründe für die Noten und die muss er hier niemandem offen legen.

Wenn du einen 3,5er Schnitt hast, dann kannst du alles studieren, was keinen NC hat.
Bauingenieurwesen fällt auch darunter.

Beim Studium ist es so, dass jeder bei Null anfängt, das Tempo jedoch enorm ist. Mit Interesse und Fleiß ist es jedoch durchaus machbar.

Du kannst es ja mal versuchen und wenn es dir nicht liegt, dann brichst du es halt nach dem ersten Semester ab. Immerhin hast du bereits eine abgeschlossene Ausbildung, sodass du nicht wie bestimmt so einige hier befürchten musst, dass du nach einem abgebrochenem Studium mit nichts dastehst.
 
koko291 schrieb:
beim Bauingenieur ist es so ich hab seit Jahren Erfahrungen sammeln können im Bereich Bau arbeiten jeglicher Art da meine Eltern mehre Häuser besitzen und ich mich seit Jahren um die Instandhaltung kümmere
gruß
ko
Als ob das verwertbare Erfahrungen für ein Ingenieursstudium wären! Zusammen mit den anderen erteilten Informationen entsteht bei mir der Eindruck, das du mit deinen Plänen gerade auf dem Holzweg bist. Ich gebe dir den dringenden Rat, deine Vorhaben nochmal gründlich zu überdenken.
Fahr doch mal zur Hochschule und versuche da jemanden von Asta/FSR in die Finger zu bekommen, damit sie dir eine Beratung von Student zu Studieninteressierten geben können. Vielleicht lassen sich dadurch noch im Vorfeld große (und teure) Missverständnisse ausräumen.

Vielleicht wäre es sinniger, in dem Bereich weiterzumachen, indem du bereits eine Qualifikation hast?
 
Gabb3r_gandalf schrieb:
Wo bitte bedeutet kein NC dass jeder reinkommt?? Die haben doch nicht unendlich Plätze frei, NC ist doch bloß eine Vorsortierung. Da solltet ihr alle nochmal genauer drüber nachdenken.

Einklagen.. Was du da vor hast ist in meinen Augen der Inbegriff eines ungerechtfertigten Rechtseinwandes. Du nimmst jemandem einen Studienplatz der nicht zu faul war. So muss ich das ganz klar formulieren.
Ohne Disziplin wirst du bei beiden Fachrichtungen vollkommen baden gehen, das garantiere ich dir. Bist du dir sicher dass du den mathematischen und physikalischen Ansprüchen eines Bauingenieurstudiums gewachsen bist? Ist dein Englisch, deine Socialskills und deine allgemeine Gewandtheit ausreichend für Politikmanagment?

aufdroge schrieb:
Warum rätst du ihm sich einzuklagen, er hat eh keine Gründe dafür!

Das einzige ist das er en haufen Asche los ist!

Das ist sinnfrei!

Vektor schrieb:
Zum Thema einklagen: Du kannst dich recht porblemlos reinklagen, aber die Uni kann dich auch ganz schnell wieder rausklagen. Kenne 2 Mediziner den es so gegangen ist. 2 Semester durften sie studieren dann war Sense!

Du haettest bei 64% Fehlzeit auch Wiederholen koennen, so kann ich nur sagen: lass es sein.

Lustig das sich hier einige das maul zerreden und nicht wissen was "einklagen" bedeutet.
Googlet das doch bitte mal bevor ihr sagt er hätte kein Recht dazu oder würde anderen den Platz wegschnappen. Beides Blödsinn :)
Einklagen tut man sic hauf nicht vergebene Plätze die von der Uni zurückgehalten wurden.
Und auch im 2ten Semester rausfleigen , wer hat euch das erzählt? Schwachsinn.
Bis dahin ist die Frist auch für die Uni längst abgelaufen sich gegen die Anordnung des Gerichtes zu wehren das weitere Studenten zugelassen werden.

Man man man ... halbwissen ftw. ihr geilen Typen ^^
 
Zum Thema einklagen: Du kannst dich recht porblemlos reinklagen, aber die Uni kann dich auch ganz schnell wieder rausklagen. Kenne 2 Mediziner den es so gegangen ist. 2 Semester durften sie studieren dann war Sense!
Und auch im 2ten Semester rausfleigen , wer hat euch das erzählt? Schwachsinn.

Es können sogar 64 Studenten gleichzeitig wieder rausgeschmissen werden.. http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/0,1518,316381,00.html
Wenn halt die Uni beweisen kann, dass die angeblich freien Plätze doch nicht frei sind.
Wie war das mit dem erst Googeln ;)
(Auch wenn ich dir grundsätzlich zustimme)
 
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