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Ensign
- Registriert
- Mai 2008
- Beiträge
- 205
Glaub's mir, die tun das, und die dürfen das.
Ich bin Ausbilder und > 50 ... ich weiß wovon ich rede, außerdem habe ich meine Erfahrung mit der IHK diesbezüglich als junger Mensch selber machen dürfen, und nicht nur ich. Die entsprechenden Ansprechpartner für Auszubildende sind dort zwar installiert, sollen sich aber eher um Schlichtung bei groben Verstößen gegen arbeitsrechtliche Bestimmungen, sowohl seitens der Betriebe als auch seitens der Azubis, in bereits bestehenden Beschäftigungsverhältnissen kümmern.
Wenn schon, dann wende Dich in Deinem Fall an die örtliche Arbeitskammer, die sind eher für die Auszubildenden und Arbeitnehmer da.
Ich bin Ausbilder und > 50 ... ich weiß wovon ich rede, außerdem habe ich meine Erfahrung mit der IHK diesbezüglich als junger Mensch selber machen dürfen, und nicht nur ich. Die entsprechenden Ansprechpartner für Auszubildende sind dort zwar installiert, sollen sich aber eher um Schlichtung bei groben Verstößen gegen arbeitsrechtliche Bestimmungen, sowohl seitens der Betriebe als auch seitens der Azubis, in bereits bestehenden Beschäftigungsverhältnissen kümmern.
Wenn schon, dann wende Dich in Deinem Fall an die örtliche Arbeitskammer, die sind eher für die Auszubildenden und Arbeitnehmer da.